Menschen-Würde schützen: Sonder-Erklärung zur Verhaftung des Journalisten Samuel J.*
Internationales Medien-Projekt Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters versucht einen medialen Sonder-Weg im Rahmen von Berichten im Vorfeld von Gerichts-Verhandlungen
Von Andreas Klamm Sabaot
London. 25. März 2010. Zur Verhaftung des beliebten Journalisten Samuel J.* (wir berichteten) wird weiterhin mit einem geänderten Namen in den Berichten von Liberty and Peace NOW! berichtet werden. Das erklärte ein Sprecher des internationalen Medien-Projektes für die Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters.
„Wir glauben, dass es auf der Grundlage der universell allgemein gültigen Menschenrechte keine mediale Vor-Verurteilung von Menschen geben darf, die im Verdacht stehen eine schwere Straf-Tat begangen zu haben. Die Betonung liegt auf Verdacht. Der Verdacht ist kein Beweis, insbesondere da es offenbar nur Indizien und keine eindeutigen Beweise gibt, die mit 100 prozentiger Sicherheit als Beweis gewertet werden können.
Bei den beteiligten Menschen handelt es sich um eine Journalistin und Radio-Moderatorin und um den beliebten Fernseh-Meterologen Samuel J:*. Es dürfte ausser Zweifel stehen, dass alle Journalisten, Moderatoren und Künstler in einem mehr oder weniger großen Rampenlicht der Öffentlichkeit stehen. Da bereits im Jahr 2005 obgleich der Journalist und Fernseh-Moderator Tobias S.*, UNSCHULDIG war, der für einen privaten Fernseh-Sender in Deutschland arbeitete, die berufliche Karriere des Mannes, der unschuldig ist, vernichtet wurde, glauben wir, dass es wichtig ist, aus Fehlern zu lernen und jetzt nicht erneut die berufliche Existenz eines weiteren Journalisten und Fernseh-Moderators zu vernichten.
Grundsätzlich sollte kein Mensch diskriminiert werden oder dessen berufliche Existenz vernichtet werden. Uns ist bewußt, dass unser Anspruchs-Denken hoch ist und weit von der Realität in Deutschland abweicht, in der täglich die Würde von Menschen verletzt wird und Menschen auf das Schlimmste diskriminiert werden.
Es gibt sehr wohl das Recht auf die Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Wahrheit. Dieses Informations- Presse- und Medien-Recht, darf unserer Auffassung nicht dazu führen, dass für die Situation, dass der verdächtige Mann UNSCHULDIG ist bereits durch die zuvorherige Medien-Berichte, die berufliche Existenz eines Menschen vernichtet wird. Wir hoffen, dass die ARD über diesen Dingen stehen wird, für die Situation, dass das Gericht in Mannheim den Mann von einer möglichen Schuld FREISPRECHEN wird.
Zur Zeit versuchen wir gemeinsam mit der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo (www.missionjb.org , www.johnbaptistmission.org ) ein soziales Konzept für die Medien zu erabeiten, wie künftig in der Berichterstattung berichtet werden kann, zu Menschen, die in einen Verdacht geraten und möglicherweise später freigesprochen werden und zu Prozeß- und Gerichts-Verfahrens-Berichterstattungen im Allgemeinen. Selbst wenn ein Mensch schuldig gesprochen werden sollte, gilt der Grundsatz, dass auch eine Rehabilitation und Integration in die Gesellschaft wieder möglich sein muss. Hier spielt auch die Bericht-Erstattung in den Medien eine entscheidende Rolle.
Grundsätzlich gilt hierbei zu beachten, dass bis zu einer Urteils-Verkündung durch die Richter an einem Gericht die UNSCHULD-VERMUTUNG gilt.
Grundsätzlich empfehlen wir bereits heute für alle Menschen, seien es Journalisten, Moderatoren oder Künstler für die Situation eines enstehenden Verdachtes eine Voraus-Vorsorge-Verfügung zu schreiben und zu veröffentlichen, ob eine Bericht-Erstattung mit Erkennbar-Machung der wahren Identität erwünscht ist oder nicht. Diese Voraus-Vorsorge-Verfügung könnte wichtige Entscheidungen für Staatsanwälte, Richter, Polizei und Medien gleichermaßen erleichtern. Es gibt Menschen, die wünschen eine Bericht-Erstattung in vollem Umfang auch bei negativen Meldungen und es gibt Menschen, für die der Schutz der Person wichtiger ist, aus einer Vielzahl von Gründen. Mit einer Voraus-Vorsorge-Verfügung kann der freie Wille eines Menschen dokumentiert und bekundet werden. Zur Situation des Fernseh-Meterologen Samuel J. ist bekannt, dass eine solche Voraus-Vorsorge-Verfügung nicht vorliegt.
Wenn die Journalistin und Radio-Moderatorin geschützt wird, dann hat auch der Journalist Anspruch im Zuge der Gleichbehandlung vor dem Gesetz auf Schutz seiner Identität, insbesondere solange es kein öffentliches Urteil durch das Gericht gibt.
Vielleicht mag Deutschland über unsere außergewöhnliche Redaktion lachen. Das nehmen wir im Kauf. Doch uns geht es darum, ein Bespiel fortzuführen, dass das Recht auf Information und die Freiheit der Presse einerseits elementar und fundamental wichtig ist und andererseits das Recht auf Schutz vor Existenz-Vernichtung eines Menschen ebenso wichtig ist. Wir glauben, dass eine mediale Vor-Verurteilung nicht als die Freiheit der Presse zu verstehen ist. Denn eine Berichterstattung ohne Erkennbar-Machung der wahren Identität ist möglich bis zu einem Urteil durch das Gericht. Die Situation wäre eine völlig andere Situation, wenn Samuel J. ausdrücklich Presse, Film, Funk und Fernsehen darum bittet mit der wahren Identität zu berichten, denn dann läge eine freie Willens-Erklärung mit Zustimmung vor. Doch dies ist bislang nicht geschehen. Die Grundlage für diese außergewöhnliche Entscheidung ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in vollem Umfang.
Eine Zensur der Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit lehnen wir grundsätzlich ab. Doch die Berichterstattung zu Prozessen oder im Vorfeld von Gerichts-Verhandlungen darf nicht zur Existenz-Vernichtung von Menschen oder deren beruflichen Laufbahnen führen.“
Artikel 11
1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Auszüge aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den Vereinten Nationen im Jahr 1948, New York City, United States of America, vergleiche www.libertyandpeacenow.org/menschenrechte.htm
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