Loveparade: Hilfe für die geschädigten Menschen und Angehörige
Schwerverletzte 21jährige Frau am Montag im Krankenhaus gestorben: Jetzt 20 Tote und 511 Verletzte – Universität Bochum will bei Strafanzeigen und mit einer Selbsthilfe-Gruppe helfen – Akten verschwunden
Von Andreas Klamm-Sabaot
Duisburg. 27. Juli 2010. Nur 48 Stunden nach der Katastrophe in der Folge einer Massenpanik bei der Loveparade in Duisburg ist am Montag (26. Juli 2010), eine junge 21jährige Frau an den Folgen ihrer schweren Verletzungen, die diese bei der Massenpanik bei dem Musik-Festival Loveparade erlitten hat, im Krankenhaus gestorben. Damit erhöht sich die Zahl der getöteten Menschen auf 20 Menschen und mehr als 500 verletzte Menschen.
Der CDU-Oberbürgermeister Adolf Sauerland, die Veranstalter und Behörden sind weiterhin nicht bereit, eine Verantwortung für die Ereignisse zu übernehmen, die zu dieser Katastrophe führten, die als schlimmste Katastrophe in der Nachkriegs-Geschichte der Stadt Duisburg, wenn nicht sogar als eine der schlimmsten Katastrophen in der Nachkriegs-Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen bezeichnet werden kann.
Weiterhin ohne Antwort bleiben die Fragen, wer den Angehörigen der getöteten Menschen bei der Bezahlung der hohen Überführungskosten und Beerdigungskosten helfen wird und wer die mehr als 500 verletzten Menschen entschädigen wird, vor allem dann wenn auf Dauer bleibende Schäden, chronische Erkrankungen und Behinderung als Folge der Katastrophe entstehen sollten. Die Angehörigen der getöteten Menschen bleiben zunächst ohne Hilfe. Für die mehr als 500 verletzten Menschen leisteten Rettungsdienste, Feuerwehr, private Helfer und jetzt die Krankenhäuser eine erste Hilfe, damit die Menschen zumindest überleben und mögliche Verletzungen soweit möglich geheilt werden können.
Das ernste Problem, dass den Verwandten der getöteten Menschen und rund 511 verletzten Menschen in der Zeit von Schock und Trauer in der Nachfolge das elementare und allgemeine Menschenrecht auf soziale Sicherheit oft nicht zugestanden wird, ist der Universität in Bochum bekannt.
Die Universität Bochum kündigt für Hinterbliebene und Verletzte eine Hilfe an. Das Institut will helfen Strafanzeigen gegen die möglicherweise Verantwortlichen zu unterstützen.
Der Jurist Thomas Feltes vom Lehrstuhl für Kriminologie und Polizeiwissenschaft wolle Betroffene beraten und im weiteren Verfahren kostenlos unterstützen, meldete der Westdeutsche Rundfunk (WDR). Die Massnahmen einer möglichen Hilfe-Leistung sollen weitergehen: Nachgedacht werde auch über die Gründung einer Selbsthilfe-Gruppe der Loveparade geschädigten Menschen, die weitere eine Möglichkeit sein könnte um zu helfen.
Der Grund: “Auch diejenigen, die nicht selbst körperlich geschädigt wurden, aber unmittelbar Zeuge der dramatischen Ereignisse waren, können unter Schock stehen und psychische Spätfolgen erleiden.”
Der Tübinger Strafrechtler Jörg Kinzig macht in einer Einschätzung zur Katastrophe der Loveparade in Duisburg darauf aufmerksam, dass den Verantwortlichen der tödlichen Massenpanik allenfalls Bewährungs-Strafen wegen fahrlässiger Tötung drohen könnten. Voraussetzung dafür sei unter anderem, dass eine Verletzung der Sorgfalts-Pflicht bei den Ermittlungen und vor den Gerichten in Deutschland nachgewiesen werden könne.
Die Tageszeitung Junge Welt berichtet in einem Artikel „Desaster mit Ansage“ (Katastrophe mit Ansage), in der Online-Ausgabe am Dienstag, unter Berufung auf Informationen und Bericht im Internet-Portal SPIEGEL online, daß in einer Dienststelle der Bundespolizei inzwischen sämtliche Unterlagen zur Love Parade – Einsatzbefehle, Lagemeldungen, Karten – von den Computern der Beamten sowie aus deren E-Mail-Accounts gelöscht wurden. »Da kam sehr schnell der ganz große Staubsauger«, wurde ein Beamter zitiert, der sogar eine konzertierte »Vertuschungsaktion« im Gang wähnte.
Entsetzte und verärgerte Menschen und Politiker forderten bereits mehrfach den Rücktritt des CDU-Oberbürgermeisters der Stadt Duisburg, Adolf Sauerland und der weiteren Verantwortlichen im Genehmigungs-Verfahren für die Großveranstaltung Loveparade.
In dem Bericht der Jungen Welt wird zudem darüber informiert, dass das Gelände am ehemaligen Güterbahnhof, das als „Duisburger Freiheit“ bekannt werden sollte, nur für 250.000 Besucher zugelassen war. Am Samstag, am Tag der Katastrophe freuten sich die Veranstalter vor dem Unglück über eine Besucher-Zahl von 1,4 Millionen Menschen.
Zahlreiche weitere Medien berichteten gehäuft darüber, dass es bereits vor der Loveparade in Duisburg schriftliche Warnungen auch an den Oberbürgermeister gegeben haben soll, wonach die Groß-Veranstaltung unter den gegebenen Bedingungen nicht durchführbar gewesen sein soll.
Weitere Informationen:
Artikel 25, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den Vereinten Nationen im Jahr 1948, universell gültig:
Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz
www.libertyandpeacenow.org/menschenrechte.htm
Kontakt:
Ruhr-Universität Bochum
Juristische Fakultät
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Telefon: +49 (234) 32-25245
Fax: +49 (234) 32-14328
E-Mail: thomas.feltes@rub.de
Internet: http://www.ruhr-uni-bochum.de/kriminologie
1. Junge Welt, http://www.jungewelt.de/2010/07-27/051.php
2. Prof. Dr. Jur. (M.A., päd.), Thomas Feltes, http://www.thomasfeltes.de
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