Rheinland-Pfalz übernimmt Vorreiter-Rolle in der Online-Überwachung
Anti-Terror-Kampf: Computer werden durchsucht und Menschen überwacht – Umstrittene Vorreiter-Rolle – Keine Chance für Terroristen und Bürger – Neue Möglichkeiten: Verhaltens-Forschung, politische Beobachtung und Profil-Erstellungen von Bürgern – BKA-Gesetz führt zur Online-Durchsuchung von Computern in Rheinland-Pfalz
Von Andreas Klamm-Sabaot
Mainz / Berlin. 20. August 2010. Am Donnerstag wurde der Entwurf des neuen Polizei- und Ordnungsgesetzes (POG) für Rheinland-Pfalz vorgestellt. Das Land Rheinland-Pfalz wird in der internationalen Terrorismus-Bekämpfung und Überwachung der Menschen im Land künftig eine Vorreiter-Rolle in der Überwachung der Bürger im Land, potentieller Terroristen oder Regierungs-kritischer Aktivisten einnehmen. Künftig können die Überwachungs- Kontroll- und Ermittlungs-Behörden unangekündigte Online-Durchsuchungen von Computern aller Menschen in Rheinland-Pfalz durchführen. Die neuen Möglichkeiten werden zum Teil mit großer Freude, vor allem rund sieben Monate vor der Landtagswahlen am 27. März 2011 auch als „Chance begrüßt, um politische Oppositionen in ihrem Wirken einzuschränken“, weil mit der Online-Durchsuchung und Überwachung nicht nur die Gefahrenabwehr gefährlicher Terroristen in Rheinland-Pfalz sondern auch die Früherkennung von „Beck-kritischen politischen Aktivitäten theoretisch und praktisch möglich gemacht wird.“, analysieren Datenschutz- und Menschenrechts-Beobachter.
Daniel Köbler, Landesvorstands-Sprecher von Bündnis 90 / Die Grünen in Rheinland-Pfalz ist über die Vorreiter-Rolle von Rheinland-Pfalz, das als erstes Bundesland private Computer ausspähen wird, nicht ganz so erfreut wie die Mitarbeiter von Polizei, Verfassungsschutz, Geheimdienste und Militärischem Abschirmdienst (MAD). Der Politiker sagte: „Die Novelle des Polizei- und Ordnungs-Behördengesetztes (POG) der Landesregierung macht Rheinland-Pfalz zum traurigen Vorreiter bei der Online-Überwachung. Das POG eröffnet den Beamten Zugriffsrechte auf private Dateien der rheinland-pfälzischen Bevölkerung. Wir GRÜNE lehnen diesen Eingriff in die Privatsphäre der Menschen ab. Mit dieser Gesetzesnovelle wird Rheinland-Pfalz das erste Bundesland sein, das nach Inkrafttreten des BKA-Gesetzes 2009 die Online-Durchsuchung erlauben will. Es ist unersichtlich, dass diese Mittel wirklich zu Fahndungserfolgen führen werden. Selbst Innenminister Karl-Peter Bruch gibt zu, dass das Bundeskriminalamt seit Einführung der Online-Durchsuchung im Januar 2009 noch keinen einzigen Fall vorweisen kann. Vielmehr wurden in der Vergangenheit Terror-verdächtige Personen ohne Online-Durchsuchung, sondern durch geschickte Ermittlung gefasst. Die weitreichenden Befugnisse stellen massive Eingriffe ohne Not dar und werden deshalb von uns abgelehnt.“ Mit gutem Grund habe das Bundesverfassungsgericht im April 2006 die Ermächtigung zur Raster-Fahndung neu gefasst und die Online-Durchsuchung von Computern damit zunächst „gekippt“. Nun solle durch eine überarbeitete Version der Zugriff auf die Computer von Bürgern und Menschen in Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland erlaubt werden.
Nach Ansicht von Daniel Köbler und Bündnis 90 / Die Grüne wäre schon eine bessere IT-Ausstattung der Polizei ein wesentlicher Schritt um die Fahndung im Internet ohne verdeckte Eingriffe auf die Festplatten der Computer der Menschen in Rheinland-Pfalz zu verbessern.
Dennoch gibt es auch zwei Aspekte des verarbeiteten Gesetzes, das Bündnis 90 / Die Grünen begrüßen: „Zum einen wurde das automatisierte Scannen- und Abgleichen von KFZ-Kennzeichen aus dem Gesetz-Entwurf herausgenommen. Zum anderen können Menschen künftig durch ein ausgesprochenes Kontakt-Verbot vor Stalkern besser geschützt werden.“, informierte Köbler. In der Gesamtbewertung ziehen die Grünen eine negative Bilanz aus der Novelle des Überwachungs-Gesetzes. Daniel Köbler meint: „Statt durch stärkere Überwachungs-Möglichkeiten, sollte mit besserer Ausstattung und Qualifikation der Polizei den Herausforderungen moderner Ermittlungs-Arbeit begegnet werden.“
In Rheinland-Pfalz gelten bei Polizei, Verfassungsschutz, Geheimdiensten und Militärischen Abschirmdiensten etwas mehr als vier Millionen Menschen als potentiell Terror-verdächtig, deren Verhalten und Computer es zu überwachen gilt, in Deutschland leben insgesamt etwas mehr als 80 Millionen Menschen, die als potentielle Terroristen rund um die Uhr überwacht werden sollen, so es nach den Plänen einiger Sicherheits-Experten geht. Datenschutz- und Menschenrechts-Beobachter sehen im neuen Gesetzes-Entwurf die Möglichkeit Menschen vor Stalkern zu schützen, die neuen Überwachungs- und Kontroll-Maßnahmen könnten sieben Monate vor der Landtagswahl am 27. März 2011 allerdings auch eine politische Nutzung der Überwachungs-Systeme möglich machen. Damit könnte Ministerpräsident Kurt Beck rein theoretisch politische Konkurrenten und die Opposition möglicherweise bereits lange Zeit vor den Landtagswahlen nicht nur gezielt „ausspähen, kontrollieren und überwachen“, sondern auch unbemerkt die politische Opposition „ausschalten und technisch nahezu unbemerkt sogar die Partei-Programme etwa von Bündnis 90 / Die Grünen oder der CDU umschreiben lassen.“ Wie die neuen Überwachungs-Maßnahmen in Rheinland-Pfalz und und in Deutschland in der Praxis funktionieren können, wird ausführlich im Internet bei http://www.dubistterrorist.de dargestellt und erklärt. Ob mit diesen Maßnahmen die absolute Sicherheit möglich wird, ist noch nicht bekannt.
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