Würdigung der Leistungen von Margot Käßman beantragt
Petition beim Bundespräsident eingereicht – Kanzlerin informiert
Antrag: http://www.PetitionOnline.com/mjb20101/petition.html
Von Andreas Klamm Sabaot
Ludwigshafen am Rhein / Hannover. 26. Februar 2010. Die internationale jüdisch-christliche John Baptist Mission of Togo ( Johannes der Täufer Mission von Togo ) hat bereits am 25. Februar 2010 beim Bundespräsidenten Prof. Dr. Horst Köhler in Berlin eine Würdigung und Anerkennung der Verdienste und Leistungen der bisherigen Landes-Bischöfin und EKD-Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Pastorin Dr. Margot Käßmann, für soziale Gerechtigkeit, für die Stärkung der Rolle von Frauen in Deutschland und für den Frieden in Deutschland und in der Welt beantragt. Diese Informationen bestätigte ein Sprecher der Vertretung für Deutschland der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel wurde über den eingereichten Antrag gestern schriftlich mittels email informiert. Margot Käßmann habe in dem Ehrenamt als Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland nicht nur gute, sondern excellente Arbeit unter schwierigsten Bedingungen geleistet. Arbeit, Leistung und ein über das übliche Maß hinaus erbrachtes Engagement müsse auch öffentlich gewürdigt und anerkannt werden.
Frau Dr. Margot Käßmann habe zwar ohne Zweifel mit einer Fahrt mit dem Auto unter Alkohol-Einfluss in der Fastenzeit einen Fehler gemacht, doch dieser Fehler sei menschlich und vor allem auch von Menschen, die in der Tat und Wahrheit im Glauben an Gott leben, zu vergeben. Das mehr als 12-jährige Engagement der bisherigen Landes-Bischöfin, der Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Pastorin Dr. Margot Käßmann überwiege ganz deutlich im Guten.
Soweit bekannt befände sich auf der Erde zur Zeit kein unfehlbarer Mensch, nicht ein einziger Mensch könne den Anspruch für sich erheben frei ohne Sünde und frei ohne Fehler zu sein. Man hoffe, dass es gelingt, dass Margot Käßmann Ruhe und neue Kraft finden kann, um ihr wichtiges Wirken und Arbeiten für soziale Gerechtigkeit, für die Stärkung der Rolle der Frauen in Deutschland und für den Frieden in der Welt und in Deutschland, auch künftig gut zu Gehör bringen zu können und veröffentlichen zu können. Vor allem Deutschland , das zweimal innerhalb von 70 Jahren den kompletten Verlust jeglicher Form von Demokratie durch mindestens zwei Terror-Dikaturen erlitten habe, brauche die kritischen Stimmen engagierter Frauen, Männer und Kinder.
Der Antrag auf die Würdigung und Auszeichnung der Verdienste der Pastorin und Frau, Margot Käßmann wurde am 25. Februar 2010 an den Bundespräsidenten nach Berlin gesendet. Bislang liegt, nach Angaben des Sprechers, keine Information über eine Antwort des Bundespräsidenten vor.
Der Antrag und die Petition für die Würdigung und Auszeichnung der Verdienste der ehemaligen Landesbischöfin, EKD-Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland und Pastorin Frau Dr. Margot Käßmann kann bei http://www.PetitionOnline.com/mjb20101/petition.html mitunterzeichnet und unterstützt werden
„Natürlich sind wir uns bewusst dessen, dass bei den Waffen-Lobbyisten, Waffen-Exporteuren in Deutschland und der Freunde von Krieg ein Engagement für soziale Gerechtigkeit und für Frieden in Deutschland und in der Welt in der Regel nicht gerne gesehen wird. Immerhin verdienen Waffen-Exporteure mit dem Geschäft am Tod von Millionen von Kindern, Frauen und Männern mehrere Millionen Euro Jahr für Jahr. Dennoch garantiert die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert durch die Vereinten Nationen und das Grundgesetz (GG) für Deutschland, dass Frauen, Männer und Kinder sich zumindest für Frieden in Deutschland und in der Welt engagieren dürfen und darüber auch öffentlich in Deutschland und in der Welt sprechen dürfen.“ ergänzte ein Sprecher der internationalen Mission.
Schon dieses Engagement der Pastorin Dr. Margot Käßmann habe eine Würdigung und Anerkennung der Arbeit und des Wirkens der bisherigen Landes-Bischöfin und Vorsitzenden des Evangelischen Rates in Deutschland verdient. Sie habe als Frau den Mut gefunden, sich öffentlich für den Frieden auszusprechen – das erfordert sehr, sehr viel Mut in Deutschland, einem Land, das vor rund vier Monaten von Bischof Dr. Dr. h.c. Wolfgang Huber noch als „Waffen-Export-Weltmeister Deutschland“ bezeichnet wurde. Der Theologe war von 2003 bis zum Jahr 2009 der Rats-Vorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland und trat aus Altergründen in den Ruhestand. Nachfolgerin wurde die vierfache Mutter, Landes-Bischöfin und Pastorin Dr. Margot Käßmann, die erst vor kurzem eine schwere Erkrankung an Krebs überstanden hat.
Der genaue Wortlaut der Petition an Bundespräsident Prof. Dr. Host Köhler lautet:
Antrag auf Auszeichnung mit dem BUNDESVERDIENST-KREUZ für die bisherige Landes-Bischöfin und Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland Dr. Margot Käßmann, Pastorin
Gründe:
1.Herausragende, beispielhafte Verdienste und Arbeit dem Frieden in der Welt zu dienen gemäß dem im Grundgesetz gestellten Auftrag
2.Herausragende und beispielhafte Verdienst und Arbeit für die soziale Gerechtigkeit im sozialen und demokratischen Bundesstaat Deutschland
3.Beispielhafte und besonders zu würdigende Arbeit als Landesbischöfin zur Stärkung der Rolle und Gleichberechtigung von Frauen in Deutschland und in Europa
Sehr geehrte Excellenz Herr Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler !
Hiermit wird ANTRAG gestellt zur Verleihung und Würdigung mit dem BUNDESVERDIENST-KREUZ an die
bisherige Landes-Bischöfin und Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und Pastorin, Frau Dr. Margot Käßmann
Begründung:
Frau Dr. Margot Käßmann hat am vergangenen Wochenende als Mensch und Frau einen schweren Fehler begangen. Dies hat die bisherige Landes-Bischöfin und Rats-Vorsitzende der Evangelischen Kirche auch öffentlich eingestanden. Den rechtlichen Konsequenzen hat sie sich gestellt oder wird sie sich stellen. Es war ein Fehler – doch das Gute aus mehr als 10 Jahren besonderer Arbeit und Wirken als Landes-Bischöfin und Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland für weit mehr als 25 Millionen Menschen in Deutschland überwiegt deutlich ! Im Rahmen der öffentlichen Vorverurteilungen vor dem Stattfinden und eines Termines eines ordentlichen und öffentlichen Gerichts-Verfahren, eine Vorverurteilung, die so nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen nicht hätte stattfinden dürfen, wurde wenig über die besonderen, beispielhaften und herausragenden Verdienste von Dr. Margot Käßmann berichet und informiert.
Die Biographie und auch besonderen Lebens-Umständen von Frau Dr. Margot Käßmann ist Ihnen vermutlich gut bekannt.
Frau Dr. Margot Käßmann hat sich ganz ohne Zweifel in folgenden Dingen besonders, über das übliche und gewöhnliche Maß hinaus engagiert und es ist Recht und würdig, die engagierte und couragierte Frau. Dr. Margot Käßmann für ihre 10jährigen, oft auch sehr schweren Arbeiten, Wirken und Handeln zu ehren und zu würdigen, selbstversändlich zu Leb-Zeiten:
a) Herausragende, beispielhafte Verdienste und Arbeit dem Frieden in der Welt zu dienen gemäß dem im Grundgesetz gestellten Auftrag
b) Herausragende und beispielhafte Verdienst und Arbeit für die soziale Gerechtigkeit im sozialen und demokratischen Bundesstaat Deutschland
c) Beispielhafte und besonders zu würdigende Arbeit als Landesbischöfin zur Stärkung der Rolle und Gleichberechtigung von Frauen in Deutschland und in Europa
Wie Ihnen bekannt, haben auch namhafte Spitzen-Politiker den Rücktritt von Frau Dr. Käßmann bedauert. Wie Ihnen bekannt, hat Frau Dr. Margot Käßmann erst vor wenigen Tagen ihre Stimme für den FRIEDEN in dieser Welt erhoben.
Wir glauben dass die Auszeichnung und Würdigung mit dem Bundesverdienst-Kreuz und weiteren angemessenen Auszeichnungen und Würdigungen recht und würdig für die engagierte und couragierte Frau Dr. Margot Käßmann ist, die ohne Zweifel ihres gleichen in ihrem Engagement für FRIEDEN in der Welt, für die Gleichberechtigung von Frauen und für soziale Gerechtigkeit in Deutschland sucht.
Die Pastorin und vor allem eben auch die bisherige Landes-Bischöfin Dr. Margot Käßmann hat in besonderer Weise gewirkt und gearbeitet und vielleicht könnte auch eine hohe oder die höchste Auszeichnung der engagierten und couragierten Frau und Pastorin helfen, weiterhin für Millionen von Menschen, Kindern, Frauen und den FRIEDEN in Deutschland und in dieser Welt zu wirken.
Die internationale Jüdisch – Christliche John Baptist Mission of Togo wirkt international und überkonfessionell und wir unterstützen katholische, evangelische, freikirchliche oder auch die Vielzahl anderer Glaubens-Gemeinschaften soweit möglich. Einige Träger des Bundesverdienst-Kreuz kenne ich bereits aus meiner Arbeit als Journalist, da ich die Portraits über diese Menschen geschrieben habe für Tageszeitungen.
Daher glaube ich einschätzen zu können, dass ganz ohne Zweifel sich Frau Dr. Margot Käßmann für diese besondere und eine der höchsten Auszeichnungen in Deutschland verdient gemacht hat.
Das mutige und öffentliche appellative Bekenntnis zum FRIEDEN in der Welt wurde, wie Ihnen bekannt, angegriffen.
Vielleicht können Sie helfen, daran zu erinnern, dass die VERPFLICHTUNG dem FRIEDEN in der Welt zu dienen bereits in der Präambel des Grundgesetzes (GG) und im Grundgesetz sehr deutlich geschrieben steht.
Die mit über 50 Preisen ausgezeichnete amerikanisch-jüdische Journalistin Amy Goodman von Democracy NOW! ( www.democracynow.org ) sagte beispielsweise in einem MSNBC – Interview in New York „There is got to be another answer than war…“
Die Übersetzung bedeutet etwa soviel wie: „Es muss eine andere Antwort als Krieg geben…“ – das meint intelligente und diplomatische Verhandlungen für den FRIEDEN, damit deutsche Soldaten oder auch andere Soldaten, Männer, Kinder und Frauen nicht in verhinderbaren Kriegen ihr Leben verlieren.
Die Gemeinschaft der Menschen in aller Welt wäre wahrlich mehr nützlich damit beschäftigt, sich den Herausforderungen von Wasser-Wieder-Aufbereitung, Klima- Umwelt- und Natur-Schutz, Linderung des großen Leids durch die globale Welt-Hungersnot und Linderung des großen Leids durch die globale Welt-Finanz-Krise zu stellen anstatt Milliarden von Euros und U.S. Dollar in Kanonen-Rohren zu „verpulvern“ oder gar zu „verbrennen“.
Seit der Katatrophe von Haiti ist öffentlich bekannt, dass auch mehr für den Erdbeben-Schutz und Zivil-Schutz auch in Deutschland gehandelt werden muss – nicht nur dort, das steht außer Frage.
Frau Dr. Margot Käßmann hat sich in vielfacher und besonderer Weise für eine der höchsten Auszeichnungen und Würdigungen mit ihrer Arbeit und mit ihrem Wirken empfohlen.
Wenn nicht sie als Frau, vierfache Mutter, Landes-Bischöfin und Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland – wer dann ?
Der vollständige Antrag und der Brief an den Bundespräsidenten in Deutschland kann bei
http://www.scribd.com/doc/27486588/Antrag-Bundesverdienstkreuz-Margot-Kaessmann
gelesen werden.
Zur Petition: http://www.PetitionOnline.com/mjb20101/petition.html
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Sunday, February 28, 2010
John Baptist Mission of Togo ist betrübt über den Rücktritt von Margot Käßmann
John Baptist Mission of Togo ist betrübt über den Rücktritt von Margot Käßmann
Von Andrew P. Harrod
London / Lome / Hannover. 25. Februar 2010. Die internationale Jüdisch – Christliche John Baptist Mission of Togo ist zutiefst betrübt über den Rücktritt der Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und Landes-Bischöfin, Dr. Margot Käßmann. „Wir haben seit mehreren Tagen versucht Dr. Margot Käßmann in Hannover mittels email zu erreichen. Das war leider nicht möglich, vermutlich aufgrund des hohen Nachrichten-Aufkommens in den vergangenen Tagen. Wir glauben, dass eine Fahrt unter Alkohol-Einfluß ein schwerer Fehler war. Unsere Schwester Margot Käßmann hat nur wenige Stunden nach den Ereignissen um Vergebung gebeten. Diese Vergebung können wir gewähren und das sollte auch jedem weiteren gläubigen Menschen, der oder die in der Tat und Wahrheit handeln und wirken, möglich sein. Insbesondere deshalb weil die excellenten und beispielhaften Leistungen des Lebenswerkes der engagierten und couragierten Bischöfin, Vorsitzenden der EKD, Pastor und Frau Dr. Margot Käßmann deutlich im Guten überwiegen.“, erklärte die Missions-Leitung für Deutschland und für Groß Britannien, der Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo ( Johannes der Täufer Mission von Togo ), der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor, Andreas Klamm Sabaot.
„Frau Dr. Margot Käßmann hat sich beispielhaft und vorbildlich, in ganz besonderer Weise für soziale Gerechtigkeit, für die Stärkung der Rechte und der Rolle der Frauen in Deutschland und in Europa und in besonderer Weise für den Frieden in dieser Welt“ engagiert und verdient gemacht. Die John Baptist Mission of Togo hofft, dass es der Pastorin Frau Dr. Margot Käßmann bald möglich sein wird, mit der John Baptist Mission of Togo in Verbindung zu kommen und vor allem, dass Frau Dr. Margot Käßmann auch weiterhin ihre Stimme für soziale Gerechtigkeit in Deutschland, für die Stärkung der Rechte und Rolle der Frauen in Deutschland und für den Frieden in der Welt kundtun und erheben wird.“, ergänzte die Missions-Leitung für Deutschland und Groß Britannien.
Innerhalb der Jüdisch-Christlichen Mission sei man davon überzeugt, dass es wichtig sei, wenn Dr. Margot Käßmann bald ihre wichtige Arbeit für soziale Gerechtigkeit, für die Rechte der Frauen und für den Frieden in Deutschland und in der Welt fortsetzen könne und man hoffe sehr, dass die bisherige Landes-Bischöfin und Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland nach einer Zeit des Sammelns von neuer Kraft für die Arbeit und das Wirken, wieder fortsetzen werde. Die John Baptist Mission of Togo habe noch vor dem Rücktritt von Dr. Margot Käßmann schriftlich gebeten, nicht von ihren Ämtern zurück zutreten, da das Gute in ihrem öffentlichen Wirken und Arbeiten seit mehr als 15 Jahren deutlich mehr erkennbar sein könne für alle Menschen.
Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo arbeitet und wirkt seit dem Jahr 2008 mit einer eigenen Vertretung auch in Deutschland und in Groß Britannien. Ausführliche Informationen sind unter anderem bei www.johnbaptistmission.org, www.missionjb.org und www.johnbaptistmission.org/johnbaptistmission.htm abrufbar.
Die Schreiben im Wortlaut sind zu lesen bei:
1. http://www.scribd.com/doc/27484253/Schwester-Margot-Kaessmann-Feb-25-2010
2. http://www.scribd.com/doc/27484019/Schwester-Margot-Kaessmann-2
3. http://www.scribd.com/doc/27483828/Schwester-Margot-Kaessmann
Von Andrew P. Harrod
London / Lome / Hannover. 25. Februar 2010. Die internationale Jüdisch – Christliche John Baptist Mission of Togo ist zutiefst betrübt über den Rücktritt der Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und Landes-Bischöfin, Dr. Margot Käßmann. „Wir haben seit mehreren Tagen versucht Dr. Margot Käßmann in Hannover mittels email zu erreichen. Das war leider nicht möglich, vermutlich aufgrund des hohen Nachrichten-Aufkommens in den vergangenen Tagen. Wir glauben, dass eine Fahrt unter Alkohol-Einfluß ein schwerer Fehler war. Unsere Schwester Margot Käßmann hat nur wenige Stunden nach den Ereignissen um Vergebung gebeten. Diese Vergebung können wir gewähren und das sollte auch jedem weiteren gläubigen Menschen, der oder die in der Tat und Wahrheit handeln und wirken, möglich sein. Insbesondere deshalb weil die excellenten und beispielhaften Leistungen des Lebenswerkes der engagierten und couragierten Bischöfin, Vorsitzenden der EKD, Pastor und Frau Dr. Margot Käßmann deutlich im Guten überwiegen.“, erklärte die Missions-Leitung für Deutschland und für Groß Britannien, der Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo ( Johannes der Täufer Mission von Togo ), der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor, Andreas Klamm Sabaot.
„Frau Dr. Margot Käßmann hat sich beispielhaft und vorbildlich, in ganz besonderer Weise für soziale Gerechtigkeit, für die Stärkung der Rechte und der Rolle der Frauen in Deutschland und in Europa und in besonderer Weise für den Frieden in dieser Welt“ engagiert und verdient gemacht. Die John Baptist Mission of Togo hofft, dass es der Pastorin Frau Dr. Margot Käßmann bald möglich sein wird, mit der John Baptist Mission of Togo in Verbindung zu kommen und vor allem, dass Frau Dr. Margot Käßmann auch weiterhin ihre Stimme für soziale Gerechtigkeit in Deutschland, für die Stärkung der Rechte und Rolle der Frauen in Deutschland und für den Frieden in der Welt kundtun und erheben wird.“, ergänzte die Missions-Leitung für Deutschland und Groß Britannien.
Innerhalb der Jüdisch-Christlichen Mission sei man davon überzeugt, dass es wichtig sei, wenn Dr. Margot Käßmann bald ihre wichtige Arbeit für soziale Gerechtigkeit, für die Rechte der Frauen und für den Frieden in Deutschland und in der Welt fortsetzen könne und man hoffe sehr, dass die bisherige Landes-Bischöfin und Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland nach einer Zeit des Sammelns von neuer Kraft für die Arbeit und das Wirken, wieder fortsetzen werde. Die John Baptist Mission of Togo habe noch vor dem Rücktritt von Dr. Margot Käßmann schriftlich gebeten, nicht von ihren Ämtern zurück zutreten, da das Gute in ihrem öffentlichen Wirken und Arbeiten seit mehr als 15 Jahren deutlich mehr erkennbar sein könne für alle Menschen.
Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo arbeitet und wirkt seit dem Jahr 2008 mit einer eigenen Vertretung auch in Deutschland und in Groß Britannien. Ausführliche Informationen sind unter anderem bei www.johnbaptistmission.org, www.missionjb.org und www.johnbaptistmission.org/johnbaptistmission.htm abrufbar.
Die Schreiben im Wortlaut sind zu lesen bei:
1. http://www.scribd.com/doc/27484253/Schwester-Margot-Kaessmann-Feb-25-2010
2. http://www.scribd.com/doc/27484019/Schwester-Margot-Kaessmann-2
3. http://www.scribd.com/doc/27483828/Schwester-Margot-Kaessmann
Karl Heinz Nagel: Ein Bild für die Menschen in Haiti
Karl Heinz Nagel: Ein Bild für die Menschen in Haiti
Über die Blockade einer internationalen Kunst-Hilfe-Brücke – Maler will mit einem Asche-Bild und Versteigerungs-Erlös helfen – Wie kreative Kunst Menschen in Not helfen könnte
Von Andreas Klamm Sabaot
Kassel / Berlin. 19. Februar 2010. Bis zu 230.000 Menschen wurden nach einem der schlimmsten Erdbeben mit katastrophalen Auswirkungen nach Informationen des Nachrichten-Fernseh-Magazins Democracy NOW ! ( www.democracynow.org ) und der amerikanischen Journalistin Amy Goodman am 12. Januar 2010 getötet. Überall lagen tote Menschen in Schutt und Asche in den Straßen des kleinen Insel-Staates und einem der ärmsten Länder in dieser Welt. Wo andere Menschen den „Untergang der Welt“ sehen und kaum noch Hoffnung finden, beginnt der teschoslowakische Maler und Künstler Karl Heinz Nagel (65) zu arbeiten und zu wirken. Der Maler hat ein Bild mit Asche geschaffen, das den ärmsten der armen Menschen in Haiti helfen soll. Er stellte das Bild für eine Versteigerung als Spende an die UNICEF Deutschland in Köln kostenfrei zur Verfügung. Seine Hoffnung war, dass UNICEF das Bild an die UN-Botschafterin Angelina Jolie zur Versteigerung nach Amerika schicken würde. Bei dem internationalen Hilfs-Werk wurde die Intention des Malers, armen Menschen in schwerster Not mit kreativer Kunst zu helfen, offenbar nicht verstanden und die Spende wurde abgelehnt.
Der teschoslowakische Maler Karl Heinz Nagel und sein Asche-Gemälde mit dem er Kindern und Menschen in Haiti helfen will „Überlebende Frau in Asche aus Haiti“. Fotos: khn
In Haiti habe sich eine menschliche Tragödie kaum vorstellbaren Ausmaßes ereignet, reflektiert Karl Heinz Nagel. Der Maler hat eine überlebende Frau der Katastrophe aus Haiti deren Foto um die ganze Welt ging in einem einzigartigen Asche-Bild verewigt. Asche ist das Stilmittel des Künstlers.
Der Künstler plante die Einrichtung einer internationalen Kunst-Hilfe-Brücke zwischen den Menschen in Deutschland und Haiti. Der Maler ist enttäuscht und hat der UNICEF geschrieben, dass er die Ablehnung einer „Kunst-Spende für einen guten Zweck als Schande“ empfinde.
Leider hat auch das größte und bekannteste deutsche „Leit-Medium“, die BILD Zeitung mit bis zu 50 Millionen Lesern und Leserinnen täglich, offenbar die gute Absicht des Malers und Künstlers nicht verstanden, obgleich es beim Konzern-Riesen Bild und Springer Verlag die fachlichen Kunst-Experten gibt. Der Maler schickte seine Kreation an die BILD Zeitung, damit die Zeitung es versteigern und den Erlös den Opfern zukommen lassen sollte. Doch die BILD Zeitung schickte das Kunstwerk zurück. „Nur mit Bargeld könne man etwas anfangen.“, so die Begründung. Wenn es nicht zur „Kunst-Hilfe-Blockade einer internationalen Kunst-Hilfe-Brücke“ gekommen wäre, hätten bereits 100.000 Leser und Leserinnen mit der Ersteigerung des Bildes gut helfen können.
Mit dem Gemälde aus Asche hätten nach der Philisophie des Künstlers vielleicht 100.000 Euro oder mehr für Kinder und Menschen in Not in Haiti ersteigert werden können. Mit dem Erlös aus der Versteigerung des Kunstwerkes wäre Hilfe für Menschen, die aus den Trümmern unter Schutt und Asche befreit wurden, möglich gewesen. Zugleich wäre es mit Kunst möglich gewesen einen internationalen Künstler und Solidaritäts-Dialog über Grenzen hinweg zwischen Menschen in Deutschland und Haiti zu schaffen. Weshalb sollte kreative Kunst Menschen nicht helfen können?
Zur Schaffung seiner Bilder setzt der Maler eine reichlich außergewöhnliche Technik ein. Er nutzt Asche um daraus Bilder und Kunst-Kreationen zu schaffen. Mit dem Material, das andere Menschen achtlos auf den Müll werfen, gelingt es dem Maler einzigartige und bleibende Kunst-Werte zu schaffen, die in Deutschland und in der Welt eine Rarität sein dürften und in ihrer Einzig-Artigkeit ihresgleichen suchen, schon aufgrund der außergewöhnlichen Technik mit der der Maler und Künstler seine Werke realisiert.
Die außergewöhnliche Mal-Technik von Karl Heinz Nagel: Seine Bilder bestehen aus Holz-Platten auf denen Asche angebracht ist. Mit dieser Technik hat der Maler zahlreiche Kunstgemälde geschaffen.
Karl Heinz Nagel ist ohne Zweifel mit dieser Technik ein Grenzgänger, der sich auch mit einer Kunst-Installation zum Themen-Komplex „Grenzen und die Überwindung von Grenzen“ bei www.grenzfotos.comweltweit präsentiert. Der Maler und Künstler ist auch ein Vertriebener von frühester Kindheit an. Geboren wurde Karl Heinz Nagel am 26. März 1945 in der früheren Teschoslowakei, einem Staat, den es bis 1990 gab. Der Maler und Künstler studierte Linguistik und später studierte er Freie Kunst an der Universität Kassel bei Professor Manfred Bluth und Professor Fiebig. Mit Beuys und Charles Wilp war er recht gut befreundet, erinnert sich der Künstler gerne. Bereits im Jahr 1945 als der Künstler noch ein Baby war, wurden er und seine Mutter aus der Teschoslowakei vertrieben, weil seine Mutter mit einem deutschen Mann verheiratet war.
Der Maler nahm an verschiedenen Ausstellungen teil und realisierte eine Reihe politischer Kunst-Installationen auch in der Stadt Kassel. Ein Teil der politischen Kunst-Installationen sei auch durch „politische Kräfte in der Stadt Kassel“ zerstört worden, mutmaßt der Künstler. Sein Verhältnis zur CDU ist gespannt als Initiator eines „Anti-Faschistischen öffentlichen Friedens-Denksmals in Kassel“.
Zur besonderen Technik Bilder aus Asche zu schaffen, erklärt Karl Heinz Nagel: „Es gibt keine vegleichenden Asche-Bilder in der Kunstszene soweit mir bekannt ist. Ich arbeite auschließlich mit reiner Asche. Was mich daran bewegt, ist der Verbrennungsvorgang.“
Ein Teil seiner Werke und Arbeits-Technik beschreibt der Künstler auch bei www.aschebilder.de .
Grundsätzlich habe er in seiner langen künstlerischen Laufbahn die Einsicht gewonnen, Bilder nicht unter 100.000 Euro zu verkaufen oder seine Kunstwerke zu verschenken für einen sinnvollen Zweck.
Dies habe er jetzt erneut getan. Doch seine gute Intention mit Kunst zu helfen und eine Brücke zum Grenz-überschreitenden Dialog zwischen Künstlern und Menschen in Deutschland und Haiti zu iniitieren, wurde von den reichen und mächtigen Entscheidungs-Trägern in dieser „künstlerisch und kreativ betrachtet“ armen Welt und in Deutschland nicht erkannt.
„Asche auf mein Haupt, ich gebe nur die Tatbestände wieder. Es hätte durchwegs einen Sinn gemacht die Künstler und Künstlerinnen in dieser Republik zu einer Kunst-Sachspende für Haiti aufzurufen, um die Werke der Künstler und Künstlerinnen für den guten Zweck, um Menschen und Kindern in Haiti zu helfen, zu versteigern. Die BAR-Geldspende entbindet von der Mühe und den Vorlauf-Kosten der Organisationen. Es ist entwürdigend für die Menschen in Deutschland und in Haiti.
Im übrigen habe ich den Verdacht, dass sich die Gesellschaft zur einer Eintritts-Gesellschaft entwickelt. Nur wer den Eintritt zahlen kann, darf sich dazugehörig fühlen. Selbst der Künstler der die Kultur beliefert, muß in Vorleistung gehen. Das halte ich für sehr gefährlich.“ resümierte der Maler und Künstler Karl Heinz Nagel.
Seinen Vater, einen Kommunisten im Dritten Reich, habe er nie kennengelernt. Nach dem Krieg habe er die Deutsche Demokratische Republik (DDR) mit aufgebaut. Bei Forschungen im Bundesarchiv konnte der Maler herausfinden, dass sein Vater bereits in den 60ziger Jahren „zutiefst enttäuscht“ von den Entwicklungen in der damaligen DDR war. Er war wohl ein Kommunist „der alten Schule“, der in Oberhohenelbe für die Firma Radio Lorenz in einem KZ-Außenlager von Groß Rosen tätig war. In dem KZ-Außenlager wurden Frauen jüdischen Glaubens gezwungen, Munition abzufüllen und stellten Radio-Röhren her. „Darüber erfährt man heute so gut wie nichts“, bedauert der Künstler. Mit der Aufarbeitung geschichtlich, schwieriger Ereignisse hätten nicht nur die Menschen in Deutschland sondern auch die Menschen in der früheren Teschoslowakei noch heute Probleme.
Der Künstler arbeitet weiter an der Realisation einer internationalen Kunst-Hilfe-Brücke für die Menschen in Haiti. „Wenn sich ein kleines Unternehmen findet, das mit der Versteigerung des Bildes, Kindern und Menschen in Haiti hilft, dann stelle ich zwei Bilder zur Verfügung. Das erwirtschaftete Geld kann Kindern und Menschen in Haiti helfen. An Barem – gerade daran mangelt es mir. Mehr als die Empathie und eine außergewöhnliche Idee habe ich nicht zur Verfügung“, bekräftigt Karl Heinz Nagel seine Idee und sein kreaktives Projekt.
Kontakt zum Künstler-Büro:
Karl Heinz Nagel, Maler und Künstler
Yorkstrasse 52
D 34123 Kassel
Tel. 0561 7393902
email: grenzfotos@gmx.de
Ausführliche Informationen sind bei www.aschebilder.de , www.grenzfotos.com und bei www.doccumenta.de im Internet zu finden.
Über die Blockade einer internationalen Kunst-Hilfe-Brücke – Maler will mit einem Asche-Bild und Versteigerungs-Erlös helfen – Wie kreative Kunst Menschen in Not helfen könnte
Von Andreas Klamm Sabaot
Kassel / Berlin. 19. Februar 2010. Bis zu 230.000 Menschen wurden nach einem der schlimmsten Erdbeben mit katastrophalen Auswirkungen nach Informationen des Nachrichten-Fernseh-Magazins Democracy NOW ! ( www.democracynow.org ) und der amerikanischen Journalistin Amy Goodman am 12. Januar 2010 getötet. Überall lagen tote Menschen in Schutt und Asche in den Straßen des kleinen Insel-Staates und einem der ärmsten Länder in dieser Welt. Wo andere Menschen den „Untergang der Welt“ sehen und kaum noch Hoffnung finden, beginnt der teschoslowakische Maler und Künstler Karl Heinz Nagel (65) zu arbeiten und zu wirken. Der Maler hat ein Bild mit Asche geschaffen, das den ärmsten der armen Menschen in Haiti helfen soll. Er stellte das Bild für eine Versteigerung als Spende an die UNICEF Deutschland in Köln kostenfrei zur Verfügung. Seine Hoffnung war, dass UNICEF das Bild an die UN-Botschafterin Angelina Jolie zur Versteigerung nach Amerika schicken würde. Bei dem internationalen Hilfs-Werk wurde die Intention des Malers, armen Menschen in schwerster Not mit kreativer Kunst zu helfen, offenbar nicht verstanden und die Spende wurde abgelehnt.
Der teschoslowakische Maler Karl Heinz Nagel und sein Asche-Gemälde mit dem er Kindern und Menschen in Haiti helfen will „Überlebende Frau in Asche aus Haiti“. Fotos: khn
In Haiti habe sich eine menschliche Tragödie kaum vorstellbaren Ausmaßes ereignet, reflektiert Karl Heinz Nagel. Der Maler hat eine überlebende Frau der Katastrophe aus Haiti deren Foto um die ganze Welt ging in einem einzigartigen Asche-Bild verewigt. Asche ist das Stilmittel des Künstlers.
Der Künstler plante die Einrichtung einer internationalen Kunst-Hilfe-Brücke zwischen den Menschen in Deutschland und Haiti. Der Maler ist enttäuscht und hat der UNICEF geschrieben, dass er die Ablehnung einer „Kunst-Spende für einen guten Zweck als Schande“ empfinde.
Leider hat auch das größte und bekannteste deutsche „Leit-Medium“, die BILD Zeitung mit bis zu 50 Millionen Lesern und Leserinnen täglich, offenbar die gute Absicht des Malers und Künstlers nicht verstanden, obgleich es beim Konzern-Riesen Bild und Springer Verlag die fachlichen Kunst-Experten gibt. Der Maler schickte seine Kreation an die BILD Zeitung, damit die Zeitung es versteigern und den Erlös den Opfern zukommen lassen sollte. Doch die BILD Zeitung schickte das Kunstwerk zurück. „Nur mit Bargeld könne man etwas anfangen.“, so die Begründung. Wenn es nicht zur „Kunst-Hilfe-Blockade einer internationalen Kunst-Hilfe-Brücke“ gekommen wäre, hätten bereits 100.000 Leser und Leserinnen mit der Ersteigerung des Bildes gut helfen können.
Mit dem Gemälde aus Asche hätten nach der Philisophie des Künstlers vielleicht 100.000 Euro oder mehr für Kinder und Menschen in Not in Haiti ersteigert werden können. Mit dem Erlös aus der Versteigerung des Kunstwerkes wäre Hilfe für Menschen, die aus den Trümmern unter Schutt und Asche befreit wurden, möglich gewesen. Zugleich wäre es mit Kunst möglich gewesen einen internationalen Künstler und Solidaritäts-Dialog über Grenzen hinweg zwischen Menschen in Deutschland und Haiti zu schaffen. Weshalb sollte kreative Kunst Menschen nicht helfen können?
Zur Schaffung seiner Bilder setzt der Maler eine reichlich außergewöhnliche Technik ein. Er nutzt Asche um daraus Bilder und Kunst-Kreationen zu schaffen. Mit dem Material, das andere Menschen achtlos auf den Müll werfen, gelingt es dem Maler einzigartige und bleibende Kunst-Werte zu schaffen, die in Deutschland und in der Welt eine Rarität sein dürften und in ihrer Einzig-Artigkeit ihresgleichen suchen, schon aufgrund der außergewöhnlichen Technik mit der der Maler und Künstler seine Werke realisiert.
Die außergewöhnliche Mal-Technik von Karl Heinz Nagel: Seine Bilder bestehen aus Holz-Platten auf denen Asche angebracht ist. Mit dieser Technik hat der Maler zahlreiche Kunstgemälde geschaffen.
Karl Heinz Nagel ist ohne Zweifel mit dieser Technik ein Grenzgänger, der sich auch mit einer Kunst-Installation zum Themen-Komplex „Grenzen und die Überwindung von Grenzen“ bei www.grenzfotos.comweltweit präsentiert. Der Maler und Künstler ist auch ein Vertriebener von frühester Kindheit an. Geboren wurde Karl Heinz Nagel am 26. März 1945 in der früheren Teschoslowakei, einem Staat, den es bis 1990 gab. Der Maler und Künstler studierte Linguistik und später studierte er Freie Kunst an der Universität Kassel bei Professor Manfred Bluth und Professor Fiebig. Mit Beuys und Charles Wilp war er recht gut befreundet, erinnert sich der Künstler gerne. Bereits im Jahr 1945 als der Künstler noch ein Baby war, wurden er und seine Mutter aus der Teschoslowakei vertrieben, weil seine Mutter mit einem deutschen Mann verheiratet war.
Der Maler nahm an verschiedenen Ausstellungen teil und realisierte eine Reihe politischer Kunst-Installationen auch in der Stadt Kassel. Ein Teil der politischen Kunst-Installationen sei auch durch „politische Kräfte in der Stadt Kassel“ zerstört worden, mutmaßt der Künstler. Sein Verhältnis zur CDU ist gespannt als Initiator eines „Anti-Faschistischen öffentlichen Friedens-Denksmals in Kassel“.
Zur besonderen Technik Bilder aus Asche zu schaffen, erklärt Karl Heinz Nagel: „Es gibt keine vegleichenden Asche-Bilder in der Kunstszene soweit mir bekannt ist. Ich arbeite auschließlich mit reiner Asche. Was mich daran bewegt, ist der Verbrennungsvorgang.“
Ein Teil seiner Werke und Arbeits-Technik beschreibt der Künstler auch bei www.aschebilder.de .
Grundsätzlich habe er in seiner langen künstlerischen Laufbahn die Einsicht gewonnen, Bilder nicht unter 100.000 Euro zu verkaufen oder seine Kunstwerke zu verschenken für einen sinnvollen Zweck.
Dies habe er jetzt erneut getan. Doch seine gute Intention mit Kunst zu helfen und eine Brücke zum Grenz-überschreitenden Dialog zwischen Künstlern und Menschen in Deutschland und Haiti zu iniitieren, wurde von den reichen und mächtigen Entscheidungs-Trägern in dieser „künstlerisch und kreativ betrachtet“ armen Welt und in Deutschland nicht erkannt.
„Asche auf mein Haupt, ich gebe nur die Tatbestände wieder. Es hätte durchwegs einen Sinn gemacht die Künstler und Künstlerinnen in dieser Republik zu einer Kunst-Sachspende für Haiti aufzurufen, um die Werke der Künstler und Künstlerinnen für den guten Zweck, um Menschen und Kindern in Haiti zu helfen, zu versteigern. Die BAR-Geldspende entbindet von der Mühe und den Vorlauf-Kosten der Organisationen. Es ist entwürdigend für die Menschen in Deutschland und in Haiti.
Im übrigen habe ich den Verdacht, dass sich die Gesellschaft zur einer Eintritts-Gesellschaft entwickelt. Nur wer den Eintritt zahlen kann, darf sich dazugehörig fühlen. Selbst der Künstler der die Kultur beliefert, muß in Vorleistung gehen. Das halte ich für sehr gefährlich.“ resümierte der Maler und Künstler Karl Heinz Nagel.
Seinen Vater, einen Kommunisten im Dritten Reich, habe er nie kennengelernt. Nach dem Krieg habe er die Deutsche Demokratische Republik (DDR) mit aufgebaut. Bei Forschungen im Bundesarchiv konnte der Maler herausfinden, dass sein Vater bereits in den 60ziger Jahren „zutiefst enttäuscht“ von den Entwicklungen in der damaligen DDR war. Er war wohl ein Kommunist „der alten Schule“, der in Oberhohenelbe für die Firma Radio Lorenz in einem KZ-Außenlager von Groß Rosen tätig war. In dem KZ-Außenlager wurden Frauen jüdischen Glaubens gezwungen, Munition abzufüllen und stellten Radio-Röhren her. „Darüber erfährt man heute so gut wie nichts“, bedauert der Künstler. Mit der Aufarbeitung geschichtlich, schwieriger Ereignisse hätten nicht nur die Menschen in Deutschland sondern auch die Menschen in der früheren Teschoslowakei noch heute Probleme.
Der Künstler arbeitet weiter an der Realisation einer internationalen Kunst-Hilfe-Brücke für die Menschen in Haiti. „Wenn sich ein kleines Unternehmen findet, das mit der Versteigerung des Bildes, Kindern und Menschen in Haiti hilft, dann stelle ich zwei Bilder zur Verfügung. Das erwirtschaftete Geld kann Kindern und Menschen in Haiti helfen. An Barem – gerade daran mangelt es mir. Mehr als die Empathie und eine außergewöhnliche Idee habe ich nicht zur Verfügung“, bekräftigt Karl Heinz Nagel seine Idee und sein kreaktives Projekt.
Kontakt zum Künstler-Büro:
Karl Heinz Nagel, Maler und Künstler
Yorkstrasse 52
D 34123 Kassel
Tel. 0561 7393902
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Bürger erstatten Strafanzeigen gegen Gudio Westerwelle
Bürger erstatten Strafanzeigen gegen Gudio Westerwelle
Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent
Betroffene Menschen fühlen sich diffamiert – Hetz-Kampagne ist gefährlich
Nürnberg / Berlin. 22. Februar 2010. Der in Nürnberg lebende schwerbehinderte und kranke Hörspiel-Produzent Thomas M. Müller hat nach Informationen der in Nürnberg erscheinenden Zeitung Nürnberger Nachrichten und des Bayerischen Rundfunks eine Strafanzeige gegen den Bundesaußenminister und Vize-Bundeskanzler Guido Westerwelle (49, FDP) erstattet. Die umstrittenen Äußerungen und „Hetz-Kampagnen“ des Vize-Bundeskanzlers veranlassten auch einen weiteren Mann aus Niedersachsen eine Strafanzeige gegen Guido Westerwelle zu erstatten.
Westerwelle warnte: „Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spät-römischer Dekadenz ein“. Günter Clemens, ein Hörer des Senders Hit Radio Antenne Niedersachsen, fühlt sich durch die Wortwahl des FDP-Spitzenpolitikers persönlich beleidigt, wenngleich ihm klar ist, dass nicht jeder Mensch in Deutschland Spenden in Höhe von mehreren Millionen Euro erhalten kann. Das bleibt wohl auch künftig sorgfältig ausgewählten und erlesenen Parteien-Kreisen innerhalb großer Parteien vorbehalten.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Aurich, Werner Kramer, bestätigte den Eingang der Strafanzeige des Mannes aus Niedersachsen. Er habe Strafanzeige gegen Herrn Dr. Guido Westerwelle wegen Beleidigung und Diskriminierung erstattet. Günter Clemens informierte, dass er dies als betroffene und geschädigte Privat-Person getan habe. Seit dem Jahr 2004 sei er im Kranken-Stand und in beruflichen und medizinischen Massnahmen der Rehabilitation. Er sei unverschuldet in den „Mühlen“ von Hartz 4 gelandet.
Dennoch leiste er immer noch seinen Beitrag „zu unserer Sozial-Gesellschaft“ als Vorsitzender des Schul-Fördervereines, Vorsitzender des Kreis-Elternrats und Mitglied im Landes-Elternrat. Zudem befände er sich seit August 2009 im „Praktikum“ eines evangelischen Jugend-Cafés.
Der Hörspiel-Produzent Thomas M. Müller, ist schwerstbehindert, schwer krank und auf die temporär befristete Hilfe eines Heim-Beatmungs-Gerätes angewiesen. Der sozial engagierte Mann aus Nürnberg (vergleiche www.infopartner.net ) beschränkte sich aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen auf einen kleinen, sachlich nüchtern Antrag bei der Staatsanwaltschaft in Nürnberg.
Im Text seiner Strafanzeige schrieb er: „Hiermit erstatte ich Anzeige gegen Dr. Guido Westerwelle, Außenminister der Bundesrepublik Deutschland wegen fortgesetzter Diskriminierung, Beleidigung und Volksverhetzung durch seine aktuellen und vorangegangene Aussagen über Erwerbslose. Meiner Meinung nach sind seine Aussagen geeignet den inneren Frieden massiv zu stören und gewalttätige Akte gegen Erwerbslose und andere arme Menschen in der Bundesrepublik zu provozieren. Ich bitte die Anzeige an die zuständigen Stellen weiterzugeben und entsprechende Ermittlungen in diesem Zusammenhang einzuleiten. Es sei dem Beschuldigten falls möglich aufzugeben seine Äußerungen bis zur Klärung der Anschuldigungen einzustellen.“
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Nürnberg bestätigte den Eingang der Strafanzeige von Thomas M. Müller, die vermutlich nach Berlin weitergeleitet werde, wenn „kein regionaler Bezug zu Nürnberg zu erkennen sei“.
Ein Bericht der ABENDSCHAU im Bayerrischen Rundfunk ist bei: http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/abendschau/hartz-iv-westerwelle-trapp-ID1266578859669.xml abrufbar.
Die Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Margot Käßman, warf Westerwelle vor, „Vorurteile über Hartz 4 – Bezieher zu verbreiten.” Das sei „gefährlich“ sagte die Bischöfin in einem Interview mit der Zeitung „Tagesspiegel“.
Ein Sprecher des internationalen Medien-Projektes für Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters in London (Groß Britannien, www.libertyandpeacenow.org), Andrew P. Harrod , sagte: „Wir beobachten in Deutschland die Diskussion um den systematischen und geplanten Abbau elementarster Menschenrechte und den systematischen Abbau der Würde von Menschen in Deutschland mit allergrößter Sorge. Es ist nicht einfach zu verstehen, dass sich Vize-Bundeskanzler Guido Westerwelle, als Vorsitzender einer freiheitlich – demokratischen und liberalen Partei, zumindest verbal, so intensiv für die Demontage allgemeiner und universell gültiger Menschenrechte in Deutschland stark macht. In den Artikeln 22, Artikel 23 und Artikel 24 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den Vereinten Nationen im Jahr 1948, wird das Recht auf soziale Sicherheit und den Anspruch auf innerstaatliche Maßnahmen garantiert, dass jeder Mensch in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gelangen kann, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Bereits im Jahr 2008 warnte der frühere Bundes-Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) davor, dass in Deutschland mehr als 20 Millionen Menschen unter der Armutsgrenze leben. Wir glauben, in einem Land, dem es im Vergleich zu Haiti, wirtschaftlich betrachtet gut geht, ein Vize-Bundeskanzler sich für die Grundrechte nach dem Grundgesetz und die Menschenrechte der Allgmeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen für alle Menschen ohne Ausnahme stark machen sollte und nicht ausgewählte Vertreter aus Politik und Wirtschaft mit Steuer-Erleichterungen begünstigen sollte.
Wir glauben, dass Deutschland nach den Schrecken von Weltwirtschafts-Krise im Jahr 1929 und einer Menschen-verachtenden Nazi-Terror-Diktatur in der besonderen Verpflichtung und Verantwortung der Einhaltung elementarster Grundrechte nach dem Grundgesetz und elementarster Menschenrechte nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht. Es kann nicht im Interesse von Guido Westerwelle, als freiheitlich – demokratischer Politiker sein, sich auf eine Stufe der Propagandisten von 1933 zu stellen.
Die Resolution 217 A hat auch für die Menschen und das Volk in Deutschland in vollem Umfang Gültigkeit. Wir hoffen, dass Guido Westerwelle sich darin erinnern wird, dass Deutschland nach der Präambel im Grundgesetz kein „sozialistischer“, doch eben ein sozialer und demokratischer Bundesstaat sein soll. Menschen, die ohnehin bereits in Armut und unter der Armutsgrenze leben, noch weiter finanziell einzuschränken und wohlhabende Menschen finanziell in einen beachtlichen Vorteil zu setzen, ist definitv ein Schritt in die falsche Richtung, der den sozialen und inneren Frieden des Krisen-erschütterten Landes Deutschland erheblich gefährdet.“.
Hintergrund: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den Vereinten Nationen im Jahr 1948:
Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Artikel 23
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
Artikel 24
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.
Die komplette Fassung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte kann beim internationalen Medien-Projekt für Menschenrechte Liberty and Peace NOW ! Human Rights Reporters, bei http://www.libertyandpeacenow.org/menschenrechte.htm gelesen werden.
Berliner Zeitung, online: Jeder 8. Mensch lebt in Deutschland unter der Armutsgrenze, http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/spezial/dossiers/armut_in_deutschland/100818/index.php
scharf-link.de, über einen Bericht der ungebremsten Spenden-Bereitschaft von Unternehmen in Deutschland, http://www.scharf-links.de/48.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=8949&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=f756948fe0
Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent
Betroffene Menschen fühlen sich diffamiert – Hetz-Kampagne ist gefährlich
Nürnberg / Berlin. 22. Februar 2010. Der in Nürnberg lebende schwerbehinderte und kranke Hörspiel-Produzent Thomas M. Müller hat nach Informationen der in Nürnberg erscheinenden Zeitung Nürnberger Nachrichten und des Bayerischen Rundfunks eine Strafanzeige gegen den Bundesaußenminister und Vize-Bundeskanzler Guido Westerwelle (49, FDP) erstattet. Die umstrittenen Äußerungen und „Hetz-Kampagnen“ des Vize-Bundeskanzlers veranlassten auch einen weiteren Mann aus Niedersachsen eine Strafanzeige gegen Guido Westerwelle zu erstatten.
Westerwelle warnte: „Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spät-römischer Dekadenz ein“. Günter Clemens, ein Hörer des Senders Hit Radio Antenne Niedersachsen, fühlt sich durch die Wortwahl des FDP-Spitzenpolitikers persönlich beleidigt, wenngleich ihm klar ist, dass nicht jeder Mensch in Deutschland Spenden in Höhe von mehreren Millionen Euro erhalten kann. Das bleibt wohl auch künftig sorgfältig ausgewählten und erlesenen Parteien-Kreisen innerhalb großer Parteien vorbehalten.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Aurich, Werner Kramer, bestätigte den Eingang der Strafanzeige des Mannes aus Niedersachsen. Er habe Strafanzeige gegen Herrn Dr. Guido Westerwelle wegen Beleidigung und Diskriminierung erstattet. Günter Clemens informierte, dass er dies als betroffene und geschädigte Privat-Person getan habe. Seit dem Jahr 2004 sei er im Kranken-Stand und in beruflichen und medizinischen Massnahmen der Rehabilitation. Er sei unverschuldet in den „Mühlen“ von Hartz 4 gelandet.
Dennoch leiste er immer noch seinen Beitrag „zu unserer Sozial-Gesellschaft“ als Vorsitzender des Schul-Fördervereines, Vorsitzender des Kreis-Elternrats und Mitglied im Landes-Elternrat. Zudem befände er sich seit August 2009 im „Praktikum“ eines evangelischen Jugend-Cafés.
Der Hörspiel-Produzent Thomas M. Müller, ist schwerstbehindert, schwer krank und auf die temporär befristete Hilfe eines Heim-Beatmungs-Gerätes angewiesen. Der sozial engagierte Mann aus Nürnberg (vergleiche www.infopartner.net ) beschränkte sich aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen auf einen kleinen, sachlich nüchtern Antrag bei der Staatsanwaltschaft in Nürnberg.
Im Text seiner Strafanzeige schrieb er: „Hiermit erstatte ich Anzeige gegen Dr. Guido Westerwelle, Außenminister der Bundesrepublik Deutschland wegen fortgesetzter Diskriminierung, Beleidigung und Volksverhetzung durch seine aktuellen und vorangegangene Aussagen über Erwerbslose. Meiner Meinung nach sind seine Aussagen geeignet den inneren Frieden massiv zu stören und gewalttätige Akte gegen Erwerbslose und andere arme Menschen in der Bundesrepublik zu provozieren. Ich bitte die Anzeige an die zuständigen Stellen weiterzugeben und entsprechende Ermittlungen in diesem Zusammenhang einzuleiten. Es sei dem Beschuldigten falls möglich aufzugeben seine Äußerungen bis zur Klärung der Anschuldigungen einzustellen.“
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Nürnberg bestätigte den Eingang der Strafanzeige von Thomas M. Müller, die vermutlich nach Berlin weitergeleitet werde, wenn „kein regionaler Bezug zu Nürnberg zu erkennen sei“.
Ein Bericht der ABENDSCHAU im Bayerrischen Rundfunk ist bei: http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/abendschau/hartz-iv-westerwelle-trapp-ID1266578859669.xml abrufbar.
Die Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Margot Käßman, warf Westerwelle vor, „Vorurteile über Hartz 4 – Bezieher zu verbreiten.” Das sei „gefährlich“ sagte die Bischöfin in einem Interview mit der Zeitung „Tagesspiegel“.
Ein Sprecher des internationalen Medien-Projektes für Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters in London (Groß Britannien, www.libertyandpeacenow.org), Andrew P. Harrod , sagte: „Wir beobachten in Deutschland die Diskussion um den systematischen und geplanten Abbau elementarster Menschenrechte und den systematischen Abbau der Würde von Menschen in Deutschland mit allergrößter Sorge. Es ist nicht einfach zu verstehen, dass sich Vize-Bundeskanzler Guido Westerwelle, als Vorsitzender einer freiheitlich – demokratischen und liberalen Partei, zumindest verbal, so intensiv für die Demontage allgemeiner und universell gültiger Menschenrechte in Deutschland stark macht. In den Artikeln 22, Artikel 23 und Artikel 24 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den Vereinten Nationen im Jahr 1948, wird das Recht auf soziale Sicherheit und den Anspruch auf innerstaatliche Maßnahmen garantiert, dass jeder Mensch in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gelangen kann, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Bereits im Jahr 2008 warnte der frühere Bundes-Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) davor, dass in Deutschland mehr als 20 Millionen Menschen unter der Armutsgrenze leben. Wir glauben, in einem Land, dem es im Vergleich zu Haiti, wirtschaftlich betrachtet gut geht, ein Vize-Bundeskanzler sich für die Grundrechte nach dem Grundgesetz und die Menschenrechte der Allgmeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen für alle Menschen ohne Ausnahme stark machen sollte und nicht ausgewählte Vertreter aus Politik und Wirtschaft mit Steuer-Erleichterungen begünstigen sollte.
Wir glauben, dass Deutschland nach den Schrecken von Weltwirtschafts-Krise im Jahr 1929 und einer Menschen-verachtenden Nazi-Terror-Diktatur in der besonderen Verpflichtung und Verantwortung der Einhaltung elementarster Grundrechte nach dem Grundgesetz und elementarster Menschenrechte nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht. Es kann nicht im Interesse von Guido Westerwelle, als freiheitlich – demokratischer Politiker sein, sich auf eine Stufe der Propagandisten von 1933 zu stellen.
Die Resolution 217 A hat auch für die Menschen und das Volk in Deutschland in vollem Umfang Gültigkeit. Wir hoffen, dass Guido Westerwelle sich darin erinnern wird, dass Deutschland nach der Präambel im Grundgesetz kein „sozialistischer“, doch eben ein sozialer und demokratischer Bundesstaat sein soll. Menschen, die ohnehin bereits in Armut und unter der Armutsgrenze leben, noch weiter finanziell einzuschränken und wohlhabende Menschen finanziell in einen beachtlichen Vorteil zu setzen, ist definitv ein Schritt in die falsche Richtung, der den sozialen und inneren Frieden des Krisen-erschütterten Landes Deutschland erheblich gefährdet.“.
Hintergrund: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den Vereinten Nationen im Jahr 1948:
Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Artikel 23
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
Artikel 24
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.
Die komplette Fassung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte kann beim internationalen Medien-Projekt für Menschenrechte Liberty and Peace NOW ! Human Rights Reporters, bei http://www.libertyandpeacenow.org/menschenrechte.htm gelesen werden.
Berliner Zeitung, online: Jeder 8. Mensch lebt in Deutschland unter der Armutsgrenze, http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/spezial/dossiers/armut_in_deutschland/100818/index.php
scharf-link.de, über einen Bericht der ungebremsten Spenden-Bereitschaft von Unternehmen in Deutschland, http://www.scharf-links.de/48.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=8949&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=f756948fe0
Mit 100 Milliarden Euro könnte vielen Menschen geholfen werden
Mit 100 Milliarden Euro könnte vielen Menschen geholfen werden
Internationales Bündnis bittet um Unterstützung für das Projekt „Steuern gegen Armut“ – Steuern gegen Armut – eine gute Idee ?
Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent
London / Berlin. 18. Februar 2010. Mit einer Finanz-Transaktions-Steuer deren Höhe etwa bei 0,05 Prozent liegt, könnten mehr als 100 Milliarden Euro Finanz-Mittel für die Hilfe für arme Menschen, Schaffung von Arbeitsplätzen, Klimaschutz und zahlreiche andere wichtige Projekte jährlich gesammelt werden. Darüber informiert in einem 2 Minuten dauernden Informations-Film die Künstlerin und Schauspielerin Heike Makatsch und der Schauspieler Jan Josef Liefers. Der Film ist bei www.steuergegenarmut.de zu sehen und bei You Tube. Die Produktion des Filmes wurde von der Cinema for Peace Foundation finanziert. Die Idee des Films geht auf den britischen Regisseur Richard Curtis und die Robin Hood Tax Campaign zurück.
Kann man mit 100 Milliarden Euro hierzulande soziale Gerechtigkeit schaffen? Unsere Info-Grafik zeigt die Schauspielerin Heike Makatsch und den Schauspieler Jan Josef Liefers. Info-Grafik: 3mnewswire.org
In Deutschland wurde der Film am 15. Februar 2010 bei der Gala der 60. Berlinale uraufgeführt. Hierzulande könne „soziale Gerechtigkeit“ geschaffen werden, sagte Heike Makatsch im Film. In dem Film wird für die neue Vision in der Welt geworben. Ob die Vision jemals Wirklichkeit werden kann und ob tatsächlich Menschen geholfen werden wird, ist heute noch nicht bekannt.
Die Gegner der Finanz-Transaktions-Steuern wünschen sich eine strikte Geheim-Haltung des Vorhabens und des Filmes. Die geplante Geheimhaltung dürfte mit dem Start der „Cyber-Aktion“ in Deutschland und dem Film mit Heike Makatsch und Jan Josef Liefers etwas erschwert werden, befürchten Beobachter internationaler Finanz-Märkte, da die Kampagne für die Einführung der Finanztransaktions-Steuer am 16. Februar 2010 international in zahlreichen Sprachen veröffentlicht wurde.
Ein internationales Netzwerk aus Nichtregierungsorganisationen, kirchlichen und gewerkschaftlichen Gruppen sowie Attac, startete vor zwei Tagen eine Unterschriften-Kampagne und publizierte einen Offenen Brief an die Staats- und Regierungschefs der G 20-Länder. Darin werden die Staats- und Regierungschefs aufgefordert, für die Einführung einer Umsatzsteuer auf den Handel mit Finanz-Vermögen zu sorgen.
In dem Brief und in einer Presse-Erklärung, teilte das internationales Netwerk aus Nichtregierungs-Organisationen mit, dass mit der Krise Millionen von Menschen ihren Arbeitsplatz verloren hätten. Überall in der Welt habe die Armut zugenommen, und die Zahl der Hungernden sei um 100 Millionen Menschen gestiegen. Der bei www.steuergegenarmut.de veröffentlichte Film-Spot mit Heike Makatsch und Jan Josef Liefers werbe eindrucksvoll für ein Anliegen zur Einführung der Finanz-Transaktions-Steuer. Die Finanz-Industrie müsse einen jetzt einen angemessenen Anteil an den Lasten der von ihr weitgehend verursachten Krise übernehmen, teilte das internationale Bündnis mit.
Die Steuern würden Geld bringen, mit dem die sozialen Folgen der Krise bezahlt und die Armut in der Welt sowie die Klimaerwärmung bekämpft werden könne. Zudem könne das Vorhaben zu mehr Stabilität des Finanzsystems beitragen, indem sie Spekulation und Überliquidität zurückdränge.
“Wir hoffen auf mehrere hunderttausend Unterschriften bis zum G 20-Gipfel im Juni in Toronto”, so Jesuitenpater Jörg Alt, Initiator der Massen-Petition zur Finanz-Transaktion in Deutschland.
Detlev von Larcher vom Attac-Koordinierungskreis ergänzte: “Herr Schäuble, der die Transaktionssteuer angeblich schon für tot erklärt hat, darf nicht Recht behalten”.
Eine Banken-Abgabe ersetze nicht die Transaktions-Steuer, die neben den Banken auch Hedge-Fonds und andere Akteure auf den internationalen Finanz-Märkten bezahlen müssten. Die Banken, so das Netzwerk, „nutzen die Krise um Griechenland, um Spekulations-Geschäfte gegen den Euro zu machen, während die Steuer-Zahler wieder für die Krise bezahlen müssten.”
Mit der neuen Steuer, so verspricht das Netzwerk, könne „solchen sozial schädlichen Machenschaften ein Riegel vorgeschoben werden”. Noch im Februar werden sich der internationalen Cyber-Aktion, die in Groß-Britannien gestartet ist, weitere Länder anschließen.
Ausführliche Informationen sind bei www.steuergegenarmut.de abrufbar.
Internationales Bündnis bittet um Unterstützung für das Projekt „Steuern gegen Armut“ – Steuern gegen Armut – eine gute Idee ?
Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent
London / Berlin. 18. Februar 2010. Mit einer Finanz-Transaktions-Steuer deren Höhe etwa bei 0,05 Prozent liegt, könnten mehr als 100 Milliarden Euro Finanz-Mittel für die Hilfe für arme Menschen, Schaffung von Arbeitsplätzen, Klimaschutz und zahlreiche andere wichtige Projekte jährlich gesammelt werden. Darüber informiert in einem 2 Minuten dauernden Informations-Film die Künstlerin und Schauspielerin Heike Makatsch und der Schauspieler Jan Josef Liefers. Der Film ist bei www.steuergegenarmut.de zu sehen und bei You Tube. Die Produktion des Filmes wurde von der Cinema for Peace Foundation finanziert. Die Idee des Films geht auf den britischen Regisseur Richard Curtis und die Robin Hood Tax Campaign zurück.
Kann man mit 100 Milliarden Euro hierzulande soziale Gerechtigkeit schaffen? Unsere Info-Grafik zeigt die Schauspielerin Heike Makatsch und den Schauspieler Jan Josef Liefers. Info-Grafik: 3mnewswire.org
In Deutschland wurde der Film am 15. Februar 2010 bei der Gala der 60. Berlinale uraufgeführt. Hierzulande könne „soziale Gerechtigkeit“ geschaffen werden, sagte Heike Makatsch im Film. In dem Film wird für die neue Vision in der Welt geworben. Ob die Vision jemals Wirklichkeit werden kann und ob tatsächlich Menschen geholfen werden wird, ist heute noch nicht bekannt.
Die Gegner der Finanz-Transaktions-Steuern wünschen sich eine strikte Geheim-Haltung des Vorhabens und des Filmes. Die geplante Geheimhaltung dürfte mit dem Start der „Cyber-Aktion“ in Deutschland und dem Film mit Heike Makatsch und Jan Josef Liefers etwas erschwert werden, befürchten Beobachter internationaler Finanz-Märkte, da die Kampagne für die Einführung der Finanztransaktions-Steuer am 16. Februar 2010 international in zahlreichen Sprachen veröffentlicht wurde.
Ein internationales Netzwerk aus Nichtregierungsorganisationen, kirchlichen und gewerkschaftlichen Gruppen sowie Attac, startete vor zwei Tagen eine Unterschriften-Kampagne und publizierte einen Offenen Brief an die Staats- und Regierungschefs der G 20-Länder. Darin werden die Staats- und Regierungschefs aufgefordert, für die Einführung einer Umsatzsteuer auf den Handel mit Finanz-Vermögen zu sorgen.
In dem Brief und in einer Presse-Erklärung, teilte das internationales Netwerk aus Nichtregierungs-Organisationen mit, dass mit der Krise Millionen von Menschen ihren Arbeitsplatz verloren hätten. Überall in der Welt habe die Armut zugenommen, und die Zahl der Hungernden sei um 100 Millionen Menschen gestiegen. Der bei www.steuergegenarmut.de veröffentlichte Film-Spot mit Heike Makatsch und Jan Josef Liefers werbe eindrucksvoll für ein Anliegen zur Einführung der Finanz-Transaktions-Steuer. Die Finanz-Industrie müsse einen jetzt einen angemessenen Anteil an den Lasten der von ihr weitgehend verursachten Krise übernehmen, teilte das internationale Bündnis mit.
Die Steuern würden Geld bringen, mit dem die sozialen Folgen der Krise bezahlt und die Armut in der Welt sowie die Klimaerwärmung bekämpft werden könne. Zudem könne das Vorhaben zu mehr Stabilität des Finanzsystems beitragen, indem sie Spekulation und Überliquidität zurückdränge.
“Wir hoffen auf mehrere hunderttausend Unterschriften bis zum G 20-Gipfel im Juni in Toronto”, so Jesuitenpater Jörg Alt, Initiator der Massen-Petition zur Finanz-Transaktion in Deutschland.
Detlev von Larcher vom Attac-Koordinierungskreis ergänzte: “Herr Schäuble, der die Transaktionssteuer angeblich schon für tot erklärt hat, darf nicht Recht behalten”.
Eine Banken-Abgabe ersetze nicht die Transaktions-Steuer, die neben den Banken auch Hedge-Fonds und andere Akteure auf den internationalen Finanz-Märkten bezahlen müssten. Die Banken, so das Netzwerk, „nutzen die Krise um Griechenland, um Spekulations-Geschäfte gegen den Euro zu machen, während die Steuer-Zahler wieder für die Krise bezahlen müssten.”
Mit der neuen Steuer, so verspricht das Netzwerk, könne „solchen sozial schädlichen Machenschaften ein Riegel vorgeschoben werden”. Noch im Februar werden sich der internationalen Cyber-Aktion, die in Groß-Britannien gestartet ist, weitere Länder anschließen.
Ausführliche Informationen sind bei www.steuergegenarmut.de abrufbar.
Graf fordert Rücktritt von Vizekanzler Guido Westerwelle
Problem keine Existenz-sicherende Löhne:
Graf fordert Rücktritt von Vizekanzler Guido Westerwelle
Von Andreas Klamm Sabaot
Berlin / Nürnberg. 17. Februar 2010. Der in Nürnberg lebende Buch-Autor von drei Büchern ( „Abstellgleis Hartz 4 – Die Unberührbaren der Nation“ ) und sozial-demokratische Bürgerrechte-Aktivist, Hans-Jürgen Graf (45) hat in einer offenen Petition den Rücktritt von Vize-Bundeskanzler und Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP, 49) gefordert. Mit dieser drastischen Forderung steht Hans-Jürgen Graf nicht alleine. Bereits 30 weitere Menschen in Deutschland fordern den Rücktritt von Guido Westerwelle nach dessen verbalen „Mobil-Machung“ gegen kranke, arme und behinderte Menschen und gegen Menschen ohne Erwerbs-Einkommen, so genannte Hartz 4 – Empfänger, das meint Menschen, die Sozialtransfer-Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II (ALG 2) beziehen. Die vollständige und umfangreiche Begründung für die Rücktritts-Forderung kann im Text der Petition bei http://www.petitiononline.com/hj1964/petition.html gelesen werden.
Der Buch-Autor und sozial-demokratische Bürgerrechte-Aktivist Hans-Jürgen Graf aus Nürnberg, ist entsetzt über die „Hetz-Kampagne“ von Bundesaußenminister und Vize-Kanzler Guido Westerwelle (FDP) gegen kranke, behinderte und arme Menschen. Fotos: FDP / 3mnewswire.org
Graf fordert in der offenen Petition: „Herr Westerwelle, legen Sie ihr Amt als Außenminister und Vizekanzler mit sofortiger Wirkung nieder. Verzichten Sie freiwillig auf alle daraus gewonnen Vorzüge bezüglich einer Pension, Rente oder sonstigen finanziellen Vorteile. Machen Sie Platz für einen Politiker, der sich für die Interessen der Menschen in seinem Staat interessiert und nicht für die Durchsetzung seiner Freunde aus Lobbykreisen.“
Die Forderung begründet der sozial-demokratische Bürgerrechte-Aktivist Graf in seiner Petition unter anderem: „Kurz nach Bekanntgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Regelleistungen nach dem SGB II, am 9. Februar 2010, haben Sie dem Volk in Deutschland eine Neuauflage Ihrer Hetzkampagne gegen Bezieher von Sozialleistungen nach dem SGB II geliefert.
Zur Zeit stehen Sie wieder in der Öffentlichkeit mit einer von Ihnen geschürten Kampagne gegen den Sozialstaat und die bedürftige Bevölkerung. In der Angelegenheit der Leistungen nach dem SGB II, auch Hartz IV genannt, wobei ich diesen Begriff selbst nicht sehr nutze, haben Sie bereits schon einige Schlagzeilen geliefert. Immer wieder bedienen Sie die mittlerweile unerträglichen und völlig unsachlichen Klischees, die auch von einigen anderen Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik bedient werden.“
In einem Beispiel: „Die Arbeitsaufnahme dürfe nicht unattraktiv werden durch zu hohe Leistungen.“. Die wesentliche Problematik, so Graf, des heutigen Arbeitsmarktes, „wie das Leisten von Überstunden bis zum Erbrechen, Verringerung der Urlaubstage, Verzicht auf Feiertage, einige zu geringe bis lächerliche Entlohnung für qualifizierte Tätigkeiten, die ersatzlose Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld, Dezimierung des Kündigungsschutzes, die Notwendigkeit eines Mindestlohnes, die Notwendigkeit neuer Arbeitszeit-Modelle, ständiger Abbau von Arbeitsplätzen, fehlende Neuschaffung qualifizierter Stellen“, würden den Vizekanzler nicht interessieren.
Der FDP-Spitzen-Politiker habe es mit seinen Freunden der Wirtschafts-Lobby geschafft, den Arbeitsmarkt durch drastische Änderungen zum Nachteil der Menschen, die in einer Erwerbs-Beschäftigung stehen unattraktiv zu machen.
Durch seine bisherigen Äußerungen in Presse und Medien zur Not vieler Menschen ohne Erwerbs-Einkommen und einen vergleichenden Bezug zur „spätrömischen Dekadenz“ habe der Vize-Kanzler nicht überzeugen können, den Anforderungen für das Amt des Vize-Kanzlers und Bundesaußenministers zu genügen.
Graf kritisierte auch die „pauschale Diffarmierung von Millionen von Menschen“, die auf einen Sozialtransfer-Leistungs-Bezug angewiesen sind, weil es keine mehrere Millionen neuer Sozial-versicherungspflichtiger Erwerbs-Arbeitsplätze in Deutschland gibt. Der Buch-Autor machte in seiner Petition zudem auf die besondere Not-Situation von Menschen aufmerksam, die in der Folge von Krankheit und chronischer Behinderung nicht mehr arbeiten können und die in der „Hartz 4, SGB II – Mühle“ stecken. Graf bezeichnete es als „absurd ein Lohnabstands-Gebot zu berücksichtigen“, eine Sozial-Leistung, die von der Gemeinschaft aller Menschen in einem Staat erbracht wird, ein sozio-kulturelles Existenz-Minimum müssten den Bedarf eines Menschen berücksichtigen.
Beim Lohn und Gehalt handele es sich um eine Zahlung eines Arbeitgebers an seinen Vertrags-Partner, dem Arbeitnehmer für eine vertraglich vereinbarte Erbringung einer Arbeits-Leistung.
Hans-Jürgen Graf betrachtet folgende politische und öffentliche Äußerungen von Guido Westerwelle kritisch: “Deutschland wird von der Mitte aus regiert, von einer Koalition der Mitte. Und die Ränder haben in dieser Republik nichts zu sagen.” FDP-Sonderparteitag in Berlin 25. Oktober 2009, ( SZ-Online ), “Leistung muss sich lohnen, und wer arbeitet muss mehr haben als der, der nicht arbeitet. Wenn das nicht mehr beachtet wird, ist die soziale Marktwirtschaft gefährdet.” ( ftd.de ), “Meine Politik fördert die Fleißigen, schützt die Schwachen und bestraft die Faulen. Es gibt kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit.”, Interview in FOCUS, 3. November 2003.
“Wenn man in Deutschland schon dafür angegriffen wird, dass derjenige, der arbeitet, mehr haben muss als derjenige, der nicht arbeitet, dann ist das geistiger Sozialismus.” ( Passauer Neue Presse, 12.2. 2010), Gastbeitrag für „Die Welt“ am 11. Februar 2010 zu dem Urteil des Bundesverfassungs-Gerichtes (BverfG) über die Regelsätze im SGB II vom 09. Februar 2010: “Die Diskussion nach der Karlsruher Hartz-IV-Entscheidung hat sozialistische Züge.” “Es scheint in Deutschland nur noch Bezieher von Steuergeld zu geben, aber niemanden, der das alles erarbeitet.”, “Empfänger sind in aller Munde, doch die, die alles bezahlen, finden kaum Beachtung.”, “Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein.”
Graf fordert Rücktritt von Vizekanzler Guido Westerwelle
Von Andreas Klamm Sabaot
Berlin / Nürnberg. 17. Februar 2010. Der in Nürnberg lebende Buch-Autor von drei Büchern ( „Abstellgleis Hartz 4 – Die Unberührbaren der Nation“ ) und sozial-demokratische Bürgerrechte-Aktivist, Hans-Jürgen Graf (45) hat in einer offenen Petition den Rücktritt von Vize-Bundeskanzler und Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP, 49) gefordert. Mit dieser drastischen Forderung steht Hans-Jürgen Graf nicht alleine. Bereits 30 weitere Menschen in Deutschland fordern den Rücktritt von Guido Westerwelle nach dessen verbalen „Mobil-Machung“ gegen kranke, arme und behinderte Menschen und gegen Menschen ohne Erwerbs-Einkommen, so genannte Hartz 4 – Empfänger, das meint Menschen, die Sozialtransfer-Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II (ALG 2) beziehen. Die vollständige und umfangreiche Begründung für die Rücktritts-Forderung kann im Text der Petition bei http://www.petitiononline.com/hj1964/petition.html gelesen werden.
Der Buch-Autor und sozial-demokratische Bürgerrechte-Aktivist Hans-Jürgen Graf aus Nürnberg, ist entsetzt über die „Hetz-Kampagne“ von Bundesaußenminister und Vize-Kanzler Guido Westerwelle (FDP) gegen kranke, behinderte und arme Menschen. Fotos: FDP / 3mnewswire.org
Graf fordert in der offenen Petition: „Herr Westerwelle, legen Sie ihr Amt als Außenminister und Vizekanzler mit sofortiger Wirkung nieder. Verzichten Sie freiwillig auf alle daraus gewonnen Vorzüge bezüglich einer Pension, Rente oder sonstigen finanziellen Vorteile. Machen Sie Platz für einen Politiker, der sich für die Interessen der Menschen in seinem Staat interessiert und nicht für die Durchsetzung seiner Freunde aus Lobbykreisen.“
Die Forderung begründet der sozial-demokratische Bürgerrechte-Aktivist Graf in seiner Petition unter anderem: „Kurz nach Bekanntgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Regelleistungen nach dem SGB II, am 9. Februar 2010, haben Sie dem Volk in Deutschland eine Neuauflage Ihrer Hetzkampagne gegen Bezieher von Sozialleistungen nach dem SGB II geliefert.
Zur Zeit stehen Sie wieder in der Öffentlichkeit mit einer von Ihnen geschürten Kampagne gegen den Sozialstaat und die bedürftige Bevölkerung. In der Angelegenheit der Leistungen nach dem SGB II, auch Hartz IV genannt, wobei ich diesen Begriff selbst nicht sehr nutze, haben Sie bereits schon einige Schlagzeilen geliefert. Immer wieder bedienen Sie die mittlerweile unerträglichen und völlig unsachlichen Klischees, die auch von einigen anderen Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik bedient werden.“
In einem Beispiel: „Die Arbeitsaufnahme dürfe nicht unattraktiv werden durch zu hohe Leistungen.“. Die wesentliche Problematik, so Graf, des heutigen Arbeitsmarktes, „wie das Leisten von Überstunden bis zum Erbrechen, Verringerung der Urlaubstage, Verzicht auf Feiertage, einige zu geringe bis lächerliche Entlohnung für qualifizierte Tätigkeiten, die ersatzlose Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld, Dezimierung des Kündigungsschutzes, die Notwendigkeit eines Mindestlohnes, die Notwendigkeit neuer Arbeitszeit-Modelle, ständiger Abbau von Arbeitsplätzen, fehlende Neuschaffung qualifizierter Stellen“, würden den Vizekanzler nicht interessieren.
Der FDP-Spitzen-Politiker habe es mit seinen Freunden der Wirtschafts-Lobby geschafft, den Arbeitsmarkt durch drastische Änderungen zum Nachteil der Menschen, die in einer Erwerbs-Beschäftigung stehen unattraktiv zu machen.
Durch seine bisherigen Äußerungen in Presse und Medien zur Not vieler Menschen ohne Erwerbs-Einkommen und einen vergleichenden Bezug zur „spätrömischen Dekadenz“ habe der Vize-Kanzler nicht überzeugen können, den Anforderungen für das Amt des Vize-Kanzlers und Bundesaußenministers zu genügen.
Graf kritisierte auch die „pauschale Diffarmierung von Millionen von Menschen“, die auf einen Sozialtransfer-Leistungs-Bezug angewiesen sind, weil es keine mehrere Millionen neuer Sozial-versicherungspflichtiger Erwerbs-Arbeitsplätze in Deutschland gibt. Der Buch-Autor machte in seiner Petition zudem auf die besondere Not-Situation von Menschen aufmerksam, die in der Folge von Krankheit und chronischer Behinderung nicht mehr arbeiten können und die in der „Hartz 4, SGB II – Mühle“ stecken. Graf bezeichnete es als „absurd ein Lohnabstands-Gebot zu berücksichtigen“, eine Sozial-Leistung, die von der Gemeinschaft aller Menschen in einem Staat erbracht wird, ein sozio-kulturelles Existenz-Minimum müssten den Bedarf eines Menschen berücksichtigen.
Beim Lohn und Gehalt handele es sich um eine Zahlung eines Arbeitgebers an seinen Vertrags-Partner, dem Arbeitnehmer für eine vertraglich vereinbarte Erbringung einer Arbeits-Leistung.
Hans-Jürgen Graf betrachtet folgende politische und öffentliche Äußerungen von Guido Westerwelle kritisch: “Deutschland wird von der Mitte aus regiert, von einer Koalition der Mitte. Und die Ränder haben in dieser Republik nichts zu sagen.” FDP-Sonderparteitag in Berlin 25. Oktober 2009, ( SZ-Online ), “Leistung muss sich lohnen, und wer arbeitet muss mehr haben als der, der nicht arbeitet. Wenn das nicht mehr beachtet wird, ist die soziale Marktwirtschaft gefährdet.” ( ftd.de ), “Meine Politik fördert die Fleißigen, schützt die Schwachen und bestraft die Faulen. Es gibt kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit.”, Interview in FOCUS, 3. November 2003.
“Wenn man in Deutschland schon dafür angegriffen wird, dass derjenige, der arbeitet, mehr haben muss als derjenige, der nicht arbeitet, dann ist das geistiger Sozialismus.” ( Passauer Neue Presse, 12.2. 2010), Gastbeitrag für „Die Welt“ am 11. Februar 2010 zu dem Urteil des Bundesverfassungs-Gerichtes (BverfG) über die Regelsätze im SGB II vom 09. Februar 2010: “Die Diskussion nach der Karlsruher Hartz-IV-Entscheidung hat sozialistische Züge.” “Es scheint in Deutschland nur noch Bezieher von Steuergeld zu geben, aber niemanden, der das alles erarbeitet.”, “Empfänger sind in aller Munde, doch die, die alles bezahlen, finden kaum Beachtung.”, “Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein.”
Die ARGEN in Deutschland könnten mittels Grundgesetz-Änderung geschützt werden
Die ARGEN in Deutschland könnten mittels Grundgesetz-Änderung geschützt werden
Von Andreas Klamm Sabaot
Berlin. 17. Februar 2010. Zu den Plänen und Diskussionen der Regierungs-Koalition aus CDU, CSU und FDP und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) wonach die Sicherung der ARGEN (Arbeitsgemeinschaften) mittels der Änderung des Grundgesetzes geschützt werden soll, erklärte in einem Schreiben an Bundes-Arbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen, der Chef des dbb Beamtenbund, Peter Heesen:
„Die jetzt von Koalition und SPD diskutierte Änderung der Verfassung stellt die einzig sinnvolle Lösung dar. Sie sichert ein funktionierendes Leistungs-Angebot und eine Betreuung aus einer Hand und gewährleistet zugleich, dass auch den Optionskommunen eine sichere Grundlage für ihre weitere Arbeit gegeben wird.“
Der dbb Beamtenbund und Tarifunion begrüßt Pläne zur dauerhaften Sicherung
der Arbeitsgemeinschaften nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch ( SGB II ) und der Optionskommunen.
„An der Einsicht, dass die kommunalen Leistungen, insbesondere die Kosten der Unterkunft, und die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf Langzeit-Arbeitslose zusammengehören, dass nur gemeinsam gefördert und gefordert werden kann, ist von den unmittelbar Betroffenen nie ernsthaft gerüttelt worden“, ergänzte Heesen.
Die Trennung, wie durch die Koalitions-Vereinbarung vorgegeben, hätte „nicht nur eine gewachsene und zunehmend erfolgreiche Zusammenarbeit in Frage gestellt – zu Lasten der betroffenen Arbeitslosen wie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“. Nach Ansicht des dbb-Chefs hätte eine Trennung zudem mehr Bürokratie und einen Anstieg sozialgerichtlicher Verfahren zur Folge gehabt.
Der dbb hoffe, dass jetzt zeitnah neue Entwürfe vorgelegt werden.
Peter Heesen mahnte: „Diese müssen auch für die große Zahl von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter die heute bestehende Unsicherheit beseitigen und planbare
berufliche Perspektiven eröffnen“.
Damit es nicht nur bei einer guten Hoffnung bleibt, hat der dbb folgenden Vorschlag für einen Text der geplanten Grundgesetz-Änderung gemacht, die die ARGEN und Options-Kommunen in Deutschland schützen soll:
„Durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates kann bestimmt werden,
dass die Ausführung von Bundesgesetzen auf gemeinsame Einrichtungen
des Bundes und der Länder bzw. der nach Landesrecht zuständigen Gemeinden
und Gemeindeverbände übertragen werden kann, die bei der Erfüllung
der Aufgaben zusammenwirken.
Aufgaben auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitslose sollen auf gemeinsame Einrichtungen nach Satz 1 übertragen werden, soweit nicht im Einzelfall eine Gemeinde bzw. ein Gemeindeverband mit der alleinigen Wahrnehmung beauftragt wird. Die nähere Ausgestaltung gemeinsamer Einrichtungen wird durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates geregelt.“
Eine öffentliche und offizielle Reaktion von Bundes-Arbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen zum eingereichten Text-Entwurf für eine Änderung des Grundgesetzes zum Schutz der ARGEN und Options-Kommunen liegt der Redaktion bislang noch nicht vor.
Von Andreas Klamm Sabaot
Berlin. 17. Februar 2010. Zu den Plänen und Diskussionen der Regierungs-Koalition aus CDU, CSU und FDP und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) wonach die Sicherung der ARGEN (Arbeitsgemeinschaften) mittels der Änderung des Grundgesetzes geschützt werden soll, erklärte in einem Schreiben an Bundes-Arbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen, der Chef des dbb Beamtenbund, Peter Heesen:
„Die jetzt von Koalition und SPD diskutierte Änderung der Verfassung stellt die einzig sinnvolle Lösung dar. Sie sichert ein funktionierendes Leistungs-Angebot und eine Betreuung aus einer Hand und gewährleistet zugleich, dass auch den Optionskommunen eine sichere Grundlage für ihre weitere Arbeit gegeben wird.“
Der dbb Beamtenbund und Tarifunion begrüßt Pläne zur dauerhaften Sicherung
der Arbeitsgemeinschaften nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch ( SGB II ) und der Optionskommunen.
„An der Einsicht, dass die kommunalen Leistungen, insbesondere die Kosten der Unterkunft, und die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf Langzeit-Arbeitslose zusammengehören, dass nur gemeinsam gefördert und gefordert werden kann, ist von den unmittelbar Betroffenen nie ernsthaft gerüttelt worden“, ergänzte Heesen.
Die Trennung, wie durch die Koalitions-Vereinbarung vorgegeben, hätte „nicht nur eine gewachsene und zunehmend erfolgreiche Zusammenarbeit in Frage gestellt – zu Lasten der betroffenen Arbeitslosen wie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“. Nach Ansicht des dbb-Chefs hätte eine Trennung zudem mehr Bürokratie und einen Anstieg sozialgerichtlicher Verfahren zur Folge gehabt.
Der dbb hoffe, dass jetzt zeitnah neue Entwürfe vorgelegt werden.
Peter Heesen mahnte: „Diese müssen auch für die große Zahl von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter die heute bestehende Unsicherheit beseitigen und planbare
berufliche Perspektiven eröffnen“.
Damit es nicht nur bei einer guten Hoffnung bleibt, hat der dbb folgenden Vorschlag für einen Text der geplanten Grundgesetz-Änderung gemacht, die die ARGEN und Options-Kommunen in Deutschland schützen soll:
„Durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates kann bestimmt werden,
dass die Ausführung von Bundesgesetzen auf gemeinsame Einrichtungen
des Bundes und der Länder bzw. der nach Landesrecht zuständigen Gemeinden
und Gemeindeverbände übertragen werden kann, die bei der Erfüllung
der Aufgaben zusammenwirken.
Aufgaben auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitslose sollen auf gemeinsame Einrichtungen nach Satz 1 übertragen werden, soweit nicht im Einzelfall eine Gemeinde bzw. ein Gemeindeverband mit der alleinigen Wahrnehmung beauftragt wird. Die nähere Ausgestaltung gemeinsamer Einrichtungen wird durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates geregelt.“
Eine öffentliche und offizielle Reaktion von Bundes-Arbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen zum eingereichten Text-Entwurf für eine Änderung des Grundgesetzes zum Schutz der ARGEN und Options-Kommunen liegt der Redaktion bislang noch nicht vor.
Maas: Löschen Kinder-Pornografischer Internet-Inhalte ist der richtige Weg
Maas: Löschen Kinder-Pornografischer Internet-Inhalte ist der richtige Weg
Von Andreas Klamm Sabaot
Berlin. 14. Februar 2010. Nur wenige Monate vor der Bundestags-Wahl im September 2009 entbrannte der politische Streit und die öffentliche Debatte um die Einführung von Internet-Sperren um konventionelle Internet-Nutzer und Kinder vor rechts-widrigen Kinder-Pornographischen Inhalten im Internet mittels Internet-Sperren zu schützen.
Die Bundesregierung kündigte im Februar 2010 an, statt reine Internet-Sperren, jetzt die Löschung von Internet-Seiten mit Kinder-Pornografischen Inhalten vorzuziehen. Eine Vernunfts-Entscheidung hat sich im politischen Berlin allerdings erst etabliert, nach dem weit mehr als 100.000 Menschen aus Deutschland die „Petition Löschen statt Sperren“ in einer Petition beim Deutschen Bundestag unterzeichnet haben. Der Leiter der Zukunftswerkstatt Demokratie und Freiheit, der saarländische SPD-Vorsitzende Heiko Maas erklärte zur neuen Entscheidung der Bundesregierung:
„Ziel muss es sein, Kinderporno-graphische Inhalte im Netz wirksam zu bekämpfen, ohne dabei in die Freiheits-Rechte normaler Internetnutzer einzugreifen. Löschen statt Sperren ist dabei der richtige Weg. Wir müssen erreichen, dass diese abstoßenden und kriminellen Angebote dauerhaft aus dem Netz verschwinden und nicht bloß auf technisch fragwürdige Weise gesperrt werden. Ein Gesetz muss den Zugang zu illegalen Seiten auch wirklich stoppen, statt nur so zu tun als ob. Das alte Gesetz muss vom Tisch, da es diesen Anforderungen nicht genügt.
Netzpolitik erschöpft sich aber nicht nur in der Frage von Sperrungen oder Löschungen von Seiten und Providern, sondern umfasst auch insbesondere die Frage des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte. Es ist eine Herausforderung für eine moderne Netzwerk-Partei, die neuen Chancen des Internets und die Gefahren des Missbrauchs mit den Freiheits- und Persönlichkeitsrechten miteinander in Einklang zu bringen. Wir brauchen aber Leitplanken und Grundsätze, um auch im Internet auf der Basis unseres Rechtsverständnisses Missbrauch wirksam zu vermeiden.“
Über die Komplexität des Thema Kinder-Pornographie und wirkungsvolles Handeln gegen Kinder-Pornographie in Deutschland berichten zum Teil auch Missbrauchs-Opfer sexueller Gewalt und von Kinder-Pornographie beim Verein Missbrauchs-Opfer gegen Internet-Sperren sind bei http://mogis.wordpress.com und www.mogis-verein.de zu finden.
Von Andreas Klamm Sabaot
Berlin. 14. Februar 2010. Nur wenige Monate vor der Bundestags-Wahl im September 2009 entbrannte der politische Streit und die öffentliche Debatte um die Einführung von Internet-Sperren um konventionelle Internet-Nutzer und Kinder vor rechts-widrigen Kinder-Pornographischen Inhalten im Internet mittels Internet-Sperren zu schützen.
Die Bundesregierung kündigte im Februar 2010 an, statt reine Internet-Sperren, jetzt die Löschung von Internet-Seiten mit Kinder-Pornografischen Inhalten vorzuziehen. Eine Vernunfts-Entscheidung hat sich im politischen Berlin allerdings erst etabliert, nach dem weit mehr als 100.000 Menschen aus Deutschland die „Petition Löschen statt Sperren“ in einer Petition beim Deutschen Bundestag unterzeichnet haben. Der Leiter der Zukunftswerkstatt Demokratie und Freiheit, der saarländische SPD-Vorsitzende Heiko Maas erklärte zur neuen Entscheidung der Bundesregierung:
„Ziel muss es sein, Kinderporno-graphische Inhalte im Netz wirksam zu bekämpfen, ohne dabei in die Freiheits-Rechte normaler Internetnutzer einzugreifen. Löschen statt Sperren ist dabei der richtige Weg. Wir müssen erreichen, dass diese abstoßenden und kriminellen Angebote dauerhaft aus dem Netz verschwinden und nicht bloß auf technisch fragwürdige Weise gesperrt werden. Ein Gesetz muss den Zugang zu illegalen Seiten auch wirklich stoppen, statt nur so zu tun als ob. Das alte Gesetz muss vom Tisch, da es diesen Anforderungen nicht genügt.
Netzpolitik erschöpft sich aber nicht nur in der Frage von Sperrungen oder Löschungen von Seiten und Providern, sondern umfasst auch insbesondere die Frage des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte. Es ist eine Herausforderung für eine moderne Netzwerk-Partei, die neuen Chancen des Internets und die Gefahren des Missbrauchs mit den Freiheits- und Persönlichkeitsrechten miteinander in Einklang zu bringen. Wir brauchen aber Leitplanken und Grundsätze, um auch im Internet auf der Basis unseres Rechtsverständnisses Missbrauch wirksam zu vermeiden.“
Über die Komplexität des Thema Kinder-Pornographie und wirkungsvolles Handeln gegen Kinder-Pornographie in Deutschland berichten zum Teil auch Missbrauchs-Opfer sexueller Gewalt und von Kinder-Pornographie beim Verein Missbrauchs-Opfer gegen Internet-Sperren sind bei http://mogis.wordpress.com und www.mogis-verein.de zu finden.
Stilles Gedenken: Friedens-Gebete für Dresden
Stilles Gedenken: Friedens-Gebete für Dresden
Vor 65 Jahren – 6 Millionen tote Menschen im Holocaust – Offizielle Angaben: 25.000 Tote nach Bomben-Angriffen auf Dresden – Handeln im Bewußtsein des 65. Jahrestages
Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent
Dresden. 13. Februar 2010. Auch wenn es über die Zahlen der Opfer von Dresden keine verlässlichen Angaben gibt, in einem Punkt sind sich die trauernden Menschen von Dresden möglicherweise doch einig. Jeder einzelne Mensch, der im Holocaust der nationalsozialistischen Diktatur in den Jahren 1933 bis 1945 mit 6 Millionen Menschen ermordet wurde und jedes Opfer das bei mehreren Bomben-Angriffen vom 13. und 14. Februar vor 65 Jahren getötet wurde, ist ein Opfer zu viel. Weitere Einigkeit besteht bei den Menschen in Dresden darüber, dass man „braune Repräsentanten“, das meint Alt- und Neo-Nazis in der Stadt Dresden zu den Gedenk-Feierlichkeiten der Opfer des Zweiten Weltkriegs nicht in der Stadt haben möchte.
Die offiziellen Angaben der Zahlen über die Opfer von Dresden belaufen sich heute auf 25.000 Menschen, die in Folge der alliierten Bombenangriffe ums Leben kamen. Im Jahr 1965 hatte die Journalistin Ulrike Marie Meinhof in der Zeitschrift konkret No. 3 noch von 200.000 Todesopfern berichtet. Historische Augenzeugen-Berichte beschreiben, dass die verbrannten Menschen ohne Knochen bei einer Hitze von bis zu 2.000 Grad bei Berührung einfach zu Asche verfallen seien ohne jegliche Überreste mit Ausnahme von Asche. Über die Auswirkungen der Feuerstürme von Dresden debattieren seit vielen Jahren Menschen und Historiker.
Die Stadt Dresden gleicht am 13. Februar seit den frühen Morgen-Stunden einem Heer-Lager der Polizei. Rund 5.000 Polizei-Beamte und Polizei-Beamtinnen versuchen die Sicherheit zu gewährleisten, dass die Gedenk-Veranstaltungen und Friedens-Gebete in Dresden friedlich bleiben und es zu keinen Gewalt-Eskalationen zwischen rechten und linken Lagern in Dresden kommt. Nach Informationen eines Polizeisprechers der Polizei in Dresden, habe die Mobilisierung wie auch die Anzahl der Anmelder von Kundgebungen und Demonstrationen eine deutliche Steigerung erfahren, da der 65. Jahrestag auf einen Sonnabend fällt. Die Polizei müsse allerdings von „deutlich über 2.500 Gewaltbereiten“ ausgehen. Der gesetzliche Auftrag der Polizei sei es die Durchführung angemeldeter und genehmigter Versammlungen zu schützen. Die Planungen für den 13. Februar waren bereits im vergangenen Jahr angelaufen und sind heute abgeschlossen. „Die Dresdner Polizei wird alles daran setzen die öffentliche Sicherheit und Ordnung am 13. Februar in der Stadt Dresden zu gewährleisten. Unser Hauptaugenmerk liegt darauf die gegnerischen rechten und linken Lager strikt zu trennen.“, ergänzte der Sprecher der Polizei. Die Bedeutung des Tages sei den Polizei-Beamten und Polizei-Beamtinnen sehr wohl bewusst. Der Einsatz-Anlass stelle bereits seit Jahren einen Schwerpunkt des polizeilichen Einsatz-Geschehens in Dresden dar. Ob es noch Angehörige von Opfern der Polizei gibt ist dem Presse-Sprecher der Polizei in Dresden nicht bekannt.
Der Polizei-Sprecher in der Stadt Dresden empfiehlt: „Wer erkennt, dass Handlungen von Extremisten ausgehen, wenn sie sich bewaffnen, vermummen oder Zeug aus ihrem Taschen holen, sollte sich deutlich von ihnen abgrenzen. Straftäter können sich nicht auf das Versammlungs-Recht berufen.“
Unterschiedliche Quellen berichteten kurze Zeit vor 65 Jahren nach den Bombenangriffen von Dresden von rund 70 Todes-Opfern bei der Polizei. Wie zuverlässig diese Zahlen sind, ist nicht bekannt. Zum Auftakt der Menschenkette hielt um 13:05 Uhr die Dresdner Oberbürgermeisterin Helma Orosz an der Goldenen Pforte des Dresdner Rathauses eine Rede. Eine Menschenkette welche durch den sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich und Oberbürgermeisterin Helma Orosz in Richtung Altmarkt eröffnet wurde., sollte die Sadt symbolisch „beschirmen“ und schützen.
Der mit Rosen markierte Weg der Kette verläuft vom Altmarkt über die Seestraße, den Dr.-Külz-Ring und die St. Petersburger Straße bis zur Synagoge. Auf diesen Straßen werden einzelne Fahrspuren für die Menschenkette gesperrt. Entlang der Menschenkette sind mobile Tee-Einheiten unterwegs. Zur Gedenk-Feier und der Menschenkette in Dresden kamen zahlreiche Prominente aus aller Welt. Neben Landesbischof Jochen Bohl, Bischof Joachim Reinelt, Dr. Nora Goldenbogen (Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Dresden), Dr. Johannes Kimme (Präsident der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen) und dem russisch-orthodoxen Erzpriester Dr. Georgi Dawidow auch Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler. Die Generalkonsulin der USA, Katherine Bruckner, und der ungarische Honorarkonsul Frank Müller-Eberstein, die DGB-Landesvorsitzende Iris Kloppich, Stephan Kramer, Generalsekretär vom Zentralrat der Juden, Innenstaatsminister Markus Ulbig, Dr. Alan Russell (Dresden Trust), Dr. Herbert Wagner (Oberbürgermeister a.D.) sowie zahlreiche Abgeordnete des Bundestages und des Sächsischen Landtags haben ihr Kommen zugesagt. Fast vollständig vertreten waren auch die Dresdner Bürgermeister sowie die Dresdner Stadtrats-Fraktionen von CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Bürgerbündnis / Freie Bürger.
Helma Orosz, Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Dresden sagte: „Zum ersten Mal ist es uns in diesem Jahr gelungen, ein breites und starkes Bündnis von Dresdner Organisationen und Institutionen zusammenzuschließen, um gemeinsam in würdiger Weise am 13. Februar an die Zerstörung unserer Stadt, den Tod zehntausender Menschen und das Leid der Überlebenden, aber zugleich auch an das Verbrechen des von Deutschland ausgegangenen Krieges zu erinnern. Unter dem Motto „Erinnern und Handeln. Für mein Dresden“ soll die Menschenkette den gemeinsamen Willen der Dresdnerinnen und Dresdner ausdrücken, ihr Erinnern mit dem Bekenntnis zu Frieden, Demokratie und Menschenrechten zu verbinden. Wie ein symbolischer Schutzwall soll sie die Dresdner Innenstadt umschließen und als Symbol friedlichen Erinnerns und Mahnens wie auch als ein klares und starkes Zeichen gegen die Vereinnahmung dieses Gedenkens durch Rechtsextreme wirken. Von Dresden soll am 13. Februar ein Zeichen für Frieden und Menschlichkeit ausgehen. Gewalt und Fremdenfeindlichkeit dürfen in unserer Stadt keinen Platz haben!“
Die Verkehrs-Betriebe von Dresden gedachten in ihrer eigenen und ganz besonderen Weise den Opfern der Bombenangriffe von Dresden. Auf den Bussen und Bahnen wurde symbolisch die „Weiße Rose“ gezeigt. Die deutschen Studenten Hans und Sophie Scholl und Christoph Probst engagierten sich während der Zeit der Gewalt-Herrschaft und Tyrannei der Nazis, in den Jahren 1933 bis 1945, friedlich gegen die systematische Massen-Vernichtung der Menschen jüdischen Glaubens und gegen den Zweiten Welt-Krieg. Die Friedens-Aktivisten, der „Weißen Rose“ wurden von den Nazis in öffentlichen Schau-Prozeßen für ihr friedliches Engagement zum Tode verurteilt und von Nazis ermordet.
Gedanken zum Gedenken der 5 Millionen Menschen, die Opfer im Holocaust wurden und Gedenken an die vielen Opfer der Bomben-Angriffe von Dresden, vor 65 Jahren:
“Aus der Katastrophe der nationalsozialistischen Terror-Dikatur in den Jahren 1933 bis 1945 mit 6 Millionen Menschen, die im Holocaust ermordet worden sind und aus der Katastrophe der Bomben-Angriffe von Dresden, sollten friedliebende Menschen 65 Jahre nach diesen Katastrophen vor allem zumindest eines gelernt haben: Es muss eine andere Antwort geben als Krieg, Gewalt und Terror.
Verhandlungen werden nicht mit Freunden geführt. Verhandlungen werden mit Feinden geführt. Wenn wir in der Lage sind, bei allem anderen Denken mit Feinden zu verhandeln, findet ein Prozeß des Lernens und der Entwicklung statt. Erst wenn wir uns diesem Anspruch zumindest etwas nähern, könnte es möglich sein, dass die Menschen in Deutschland und in der Welt den Beginn einer Bewegung für den Frieden finden.
Im Grundgesetz ist der Auftrag aller Menschen in Deutschland …”…dem Frieden in der Welt zu dienen…” seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland fest verankert. Dieser Auftrag “…dem Frieden in der Welt zu dienen…” verpflichtet alle Menschen – ohne Ausnahme – in Deutschland und in dieser Welt.”
Andreas Klamm Sabaot, französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor (von 9 veröffentlichten Büchern), Fernseh- Radio- und Medien-Produzent seit 1984″
Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters
www.libertyandpeacenow.org
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
MJB Mission News, ISSN 1999-8414
www.ifnd734.org
Vor 65 Jahren – 6 Millionen tote Menschen im Holocaust – Offizielle Angaben: 25.000 Tote nach Bomben-Angriffen auf Dresden – Handeln im Bewußtsein des 65. Jahrestages
Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent
Dresden. 13. Februar 2010. Auch wenn es über die Zahlen der Opfer von Dresden keine verlässlichen Angaben gibt, in einem Punkt sind sich die trauernden Menschen von Dresden möglicherweise doch einig. Jeder einzelne Mensch, der im Holocaust der nationalsozialistischen Diktatur in den Jahren 1933 bis 1945 mit 6 Millionen Menschen ermordet wurde und jedes Opfer das bei mehreren Bomben-Angriffen vom 13. und 14. Februar vor 65 Jahren getötet wurde, ist ein Opfer zu viel. Weitere Einigkeit besteht bei den Menschen in Dresden darüber, dass man „braune Repräsentanten“, das meint Alt- und Neo-Nazis in der Stadt Dresden zu den Gedenk-Feierlichkeiten der Opfer des Zweiten Weltkriegs nicht in der Stadt haben möchte.
Die offiziellen Angaben der Zahlen über die Opfer von Dresden belaufen sich heute auf 25.000 Menschen, die in Folge der alliierten Bombenangriffe ums Leben kamen. Im Jahr 1965 hatte die Journalistin Ulrike Marie Meinhof in der Zeitschrift konkret No. 3 noch von 200.000 Todesopfern berichtet. Historische Augenzeugen-Berichte beschreiben, dass die verbrannten Menschen ohne Knochen bei einer Hitze von bis zu 2.000 Grad bei Berührung einfach zu Asche verfallen seien ohne jegliche Überreste mit Ausnahme von Asche. Über die Auswirkungen der Feuerstürme von Dresden debattieren seit vielen Jahren Menschen und Historiker.
Die Stadt Dresden gleicht am 13. Februar seit den frühen Morgen-Stunden einem Heer-Lager der Polizei. Rund 5.000 Polizei-Beamte und Polizei-Beamtinnen versuchen die Sicherheit zu gewährleisten, dass die Gedenk-Veranstaltungen und Friedens-Gebete in Dresden friedlich bleiben und es zu keinen Gewalt-Eskalationen zwischen rechten und linken Lagern in Dresden kommt. Nach Informationen eines Polizeisprechers der Polizei in Dresden, habe die Mobilisierung wie auch die Anzahl der Anmelder von Kundgebungen und Demonstrationen eine deutliche Steigerung erfahren, da der 65. Jahrestag auf einen Sonnabend fällt. Die Polizei müsse allerdings von „deutlich über 2.500 Gewaltbereiten“ ausgehen. Der gesetzliche Auftrag der Polizei sei es die Durchführung angemeldeter und genehmigter Versammlungen zu schützen. Die Planungen für den 13. Februar waren bereits im vergangenen Jahr angelaufen und sind heute abgeschlossen. „Die Dresdner Polizei wird alles daran setzen die öffentliche Sicherheit und Ordnung am 13. Februar in der Stadt Dresden zu gewährleisten. Unser Hauptaugenmerk liegt darauf die gegnerischen rechten und linken Lager strikt zu trennen.“, ergänzte der Sprecher der Polizei. Die Bedeutung des Tages sei den Polizei-Beamten und Polizei-Beamtinnen sehr wohl bewusst. Der Einsatz-Anlass stelle bereits seit Jahren einen Schwerpunkt des polizeilichen Einsatz-Geschehens in Dresden dar. Ob es noch Angehörige von Opfern der Polizei gibt ist dem Presse-Sprecher der Polizei in Dresden nicht bekannt.
Der Polizei-Sprecher in der Stadt Dresden empfiehlt: „Wer erkennt, dass Handlungen von Extremisten ausgehen, wenn sie sich bewaffnen, vermummen oder Zeug aus ihrem Taschen holen, sollte sich deutlich von ihnen abgrenzen. Straftäter können sich nicht auf das Versammlungs-Recht berufen.“
Unterschiedliche Quellen berichteten kurze Zeit vor 65 Jahren nach den Bombenangriffen von Dresden von rund 70 Todes-Opfern bei der Polizei. Wie zuverlässig diese Zahlen sind, ist nicht bekannt. Zum Auftakt der Menschenkette hielt um 13:05 Uhr die Dresdner Oberbürgermeisterin Helma Orosz an der Goldenen Pforte des Dresdner Rathauses eine Rede. Eine Menschenkette welche durch den sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich und Oberbürgermeisterin Helma Orosz in Richtung Altmarkt eröffnet wurde., sollte die Sadt symbolisch „beschirmen“ und schützen.
Der mit Rosen markierte Weg der Kette verläuft vom Altmarkt über die Seestraße, den Dr.-Külz-Ring und die St. Petersburger Straße bis zur Synagoge. Auf diesen Straßen werden einzelne Fahrspuren für die Menschenkette gesperrt. Entlang der Menschenkette sind mobile Tee-Einheiten unterwegs. Zur Gedenk-Feier und der Menschenkette in Dresden kamen zahlreiche Prominente aus aller Welt. Neben Landesbischof Jochen Bohl, Bischof Joachim Reinelt, Dr. Nora Goldenbogen (Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Dresden), Dr. Johannes Kimme (Präsident der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen) und dem russisch-orthodoxen Erzpriester Dr. Georgi Dawidow auch Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler. Die Generalkonsulin der USA, Katherine Bruckner, und der ungarische Honorarkonsul Frank Müller-Eberstein, die DGB-Landesvorsitzende Iris Kloppich, Stephan Kramer, Generalsekretär vom Zentralrat der Juden, Innenstaatsminister Markus Ulbig, Dr. Alan Russell (Dresden Trust), Dr. Herbert Wagner (Oberbürgermeister a.D.) sowie zahlreiche Abgeordnete des Bundestages und des Sächsischen Landtags haben ihr Kommen zugesagt. Fast vollständig vertreten waren auch die Dresdner Bürgermeister sowie die Dresdner Stadtrats-Fraktionen von CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Bürgerbündnis / Freie Bürger.
Helma Orosz, Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Dresden sagte: „Zum ersten Mal ist es uns in diesem Jahr gelungen, ein breites und starkes Bündnis von Dresdner Organisationen und Institutionen zusammenzuschließen, um gemeinsam in würdiger Weise am 13. Februar an die Zerstörung unserer Stadt, den Tod zehntausender Menschen und das Leid der Überlebenden, aber zugleich auch an das Verbrechen des von Deutschland ausgegangenen Krieges zu erinnern. Unter dem Motto „Erinnern und Handeln. Für mein Dresden“ soll die Menschenkette den gemeinsamen Willen der Dresdnerinnen und Dresdner ausdrücken, ihr Erinnern mit dem Bekenntnis zu Frieden, Demokratie und Menschenrechten zu verbinden. Wie ein symbolischer Schutzwall soll sie die Dresdner Innenstadt umschließen und als Symbol friedlichen Erinnerns und Mahnens wie auch als ein klares und starkes Zeichen gegen die Vereinnahmung dieses Gedenkens durch Rechtsextreme wirken. Von Dresden soll am 13. Februar ein Zeichen für Frieden und Menschlichkeit ausgehen. Gewalt und Fremdenfeindlichkeit dürfen in unserer Stadt keinen Platz haben!“
Die Verkehrs-Betriebe von Dresden gedachten in ihrer eigenen und ganz besonderen Weise den Opfern der Bombenangriffe von Dresden. Auf den Bussen und Bahnen wurde symbolisch die „Weiße Rose“ gezeigt. Die deutschen Studenten Hans und Sophie Scholl und Christoph Probst engagierten sich während der Zeit der Gewalt-Herrschaft und Tyrannei der Nazis, in den Jahren 1933 bis 1945, friedlich gegen die systematische Massen-Vernichtung der Menschen jüdischen Glaubens und gegen den Zweiten Welt-Krieg. Die Friedens-Aktivisten, der „Weißen Rose“ wurden von den Nazis in öffentlichen Schau-Prozeßen für ihr friedliches Engagement zum Tode verurteilt und von Nazis ermordet.
Gedanken zum Gedenken der 5 Millionen Menschen, die Opfer im Holocaust wurden und Gedenken an die vielen Opfer der Bomben-Angriffe von Dresden, vor 65 Jahren:
“Aus der Katastrophe der nationalsozialistischen Terror-Dikatur in den Jahren 1933 bis 1945 mit 6 Millionen Menschen, die im Holocaust ermordet worden sind und aus der Katastrophe der Bomben-Angriffe von Dresden, sollten friedliebende Menschen 65 Jahre nach diesen Katastrophen vor allem zumindest eines gelernt haben: Es muss eine andere Antwort geben als Krieg, Gewalt und Terror.
Verhandlungen werden nicht mit Freunden geführt. Verhandlungen werden mit Feinden geführt. Wenn wir in der Lage sind, bei allem anderen Denken mit Feinden zu verhandeln, findet ein Prozeß des Lernens und der Entwicklung statt. Erst wenn wir uns diesem Anspruch zumindest etwas nähern, könnte es möglich sein, dass die Menschen in Deutschland und in der Welt den Beginn einer Bewegung für den Frieden finden.
Im Grundgesetz ist der Auftrag aller Menschen in Deutschland …”…dem Frieden in der Welt zu dienen…” seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland fest verankert. Dieser Auftrag “…dem Frieden in der Welt zu dienen…” verpflichtet alle Menschen – ohne Ausnahme – in Deutschland und in dieser Welt.”
Andreas Klamm Sabaot, französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor (von 9 veröffentlichten Büchern), Fernseh- Radio- und Medien-Produzent seit 1984″
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Entlastung der Gerichte: Keine Prozesskosten-Hilfe bei mutwilligen Klagen
Entlastung der Gerichte: Keine Prozesskosten-Hilfe bei mutwilligen Klagen
Von Andreas Klamm Sabaot
Berlin. 13. Februar 2010. Der Bundesrat und die Länder in Deutschland planen die Gerichte in Deutschland mittels eines neuen Gesetzes zur Regelung über die Gewährung von Prozesskosten-Hilfe zu entlasten. Bei “mutwilligen Klagen” wird künftig keine Prozesskosten-Hilfe mehr gewährt, so sieht es der neue Gesetz-Entwurf vor. Die Ablehnung der Prozesskosten-Hilfe solle erleichtert werden, teilte der Bundesrat mit.
Mit den neuen Plänen wollen die Länder die in der Vergangenheit stetig gestiegenen Ausgaben für Prozesskosten-Hilfe möglichst umgehend und dauerhaft begrenzen. In einem vergangene Woche vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzentwurf sind hierzu drei Maßnahmen-Pakete vorgesehen.
Zum einen beabsichtigt der Bundesrat die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskoste-Hilfe zu korrigieren. Die Versagung der Leistung sei bei mutwilliger Rechtsverfolgung oder -verteidigung bzw. bei mutwilligen Beweis-Anträgen zu erleichtern.
Eine zweite Maßnahme betrifft die Eigen-Beteiligung der bedürftigen Partei an den Prozess-Kosten. Dabei sollen sich zunächst die Grundfreibeträge an den Sozialhilfe-rechtlichen Regelsätzen orientieren. Daneben wird die Höhe der aus dem verbleibenden Einkommen zu zahlenden Raten neu bestimmt und die Obergrenze für die Anzahl der Raten aufgehoben. Um den Aufwand für die Prüfung der Bewilligungs-Voraussetzungen abzugelten, soll eine einmalige Gebühr in Höhe von 50 Euro von all denjenigen erhoben werden, die über ein einzusetzendes Einkommen verfügen.
Als dritter Teil der neuen Gesetzgebung zur Bewilligung von Prozesskosten-Hilfe wollen die Länder durch geänderte Verfahrens-Vorschriften sicherstellen, dass die Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die für die Bewilligung entscheidend sind, einheitlich und zutreffend erfasst werden. Den Gerichten möchte der Bundesrat insbesondere Auskunfts-Ansprüche gegenüber den Finanzämtern, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, den Sozialleistungs-Trägern und dem Arbeitgeber der bedürftigen Partei einräumen.
Der Gesetzentwurf wird zur Entscheidung der Bundesregierung vorgelegt, die den neuen Entwurf für das Gesetz innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Die Bundesregierung soll ihre Auffassung zur geplanten Neu-Regelung über die Gewährung der Prozesskosten-Hilfe darlegen.
Der Entwurf entspricht einem Beschluss des Bundesrates, der dem Bundestag bereits im Mai 2006 zugeleitet wurde. Dieser hat ihn vor Ablauf der Wahlperiode jedoch nicht abschließend behandelt.
Tags: Bundesrat, Deutschland, Gerichte, Prozesskosten-Hilfe
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Feb
13
Wird die Kürzung von Arbeitslosengeld II vorbereitet ?
admin on Februar 13th, 2010
Menschen ohne Erwerbs-Einkommen:
Wird die Kürzung von Arbeitslosengeld II vorbereitet ?
Von Andreas Klamm Sabaot
Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes – Arbeitsmarkt-politische Sprecherin der SPD warnt: Auf ALG II-Bezieher könnten weitere Einschränkungen zukommen
Berlin. 13. Februar 2010. Arbeitssuchende Menschen ohne Erwerbs-Einkommen müssen sich möglicherweise auf die Kürzung des Arbeitslosengeldes II, bekannt auch als Hartz 4, vorbereiten. „Die Äußerungen von Guido Westerwelle (FDP) lassen Kürzungen für Arbeits-suchende Menschen erwarten.“, darauf machte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD Bundestags-Fraktion Anette Kramme aufmerksam.
Zur Kritik des Vize-Bundeskanzlers und Außenministers, Guido Westerwelle (FDP), an der angeblich „sozialistischen Debatte um Hartz IV“, erklärte die SPD-Politikerin: „Das Reden des Außenministers vom “anstrengungslosen Wohlstand” zeigt, dass er keine Vorstellung hat von der Lebens-Wirklichkeit der 6,7 Millionen ALG-II-Empfaenger. Das ALG-II ermöglicht keinen Wohlstand, sondern sichert ein Existenz-Mminimum. Die Arroganz seiner Denkweise ist unerträglich.“
Schon heute erhalten nach einer Übersicht der OECD Langzeitarbeitslose in Deutschland nur rund zehn Prozent des Durchschnitts-Lohns (in Frankreich sind es hingegen 17 Prozent, in Dänemark sogar bis zu 31 Prozent). Wenn Westerwelle hier noch Anlass zu Kürzungen beim ALG-II sieht, scheine er sich im geistigen Manchester-Kapitalismus zu befinden, ergänzte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD.
Die Behauptung des Vize-Bundeskanzlers, dass sich Arbeitnehmer im Niedrig-Lohnsektor mit dem Arbeitslosengeld II, als Hartz IV bezeichnet, besser stellen würden, sei sachlich falsch. Ein Blick in das Gesetz erleichtere die Rechtsfindung. Durch die Freibetrags-Regelung in der Grundsicherung für arbeitssuchende Menschen sei sichergestellt, dass derjenige, der arbeitet, immer mehr auf dem Konto hat als derjenige, der nur Arbeitslosengeld II oder Hartz IV beziehe.
Die Äußerungen von Guido Westerwelle und auch anderer Regierungs-Politiker zu dem Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts vom 9. Februar 2010, wonach die Berechnungs-Sätze der Regelleistung verfassungswidrig sind, verheisse nichts Gutes für die Menschen in Deutschland. Die Regierung müsse endlich Farbe bekennen, ob diese Kürzungen als Folge des Urteils ausschliessen kann.
Von Andreas Klamm Sabaot
Berlin. 13. Februar 2010. Der Bundesrat und die Länder in Deutschland planen die Gerichte in Deutschland mittels eines neuen Gesetzes zur Regelung über die Gewährung von Prozesskosten-Hilfe zu entlasten. Bei “mutwilligen Klagen” wird künftig keine Prozesskosten-Hilfe mehr gewährt, so sieht es der neue Gesetz-Entwurf vor. Die Ablehnung der Prozesskosten-Hilfe solle erleichtert werden, teilte der Bundesrat mit.
Mit den neuen Plänen wollen die Länder die in der Vergangenheit stetig gestiegenen Ausgaben für Prozesskosten-Hilfe möglichst umgehend und dauerhaft begrenzen. In einem vergangene Woche vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzentwurf sind hierzu drei Maßnahmen-Pakete vorgesehen.
Zum einen beabsichtigt der Bundesrat die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskoste-Hilfe zu korrigieren. Die Versagung der Leistung sei bei mutwilliger Rechtsverfolgung oder -verteidigung bzw. bei mutwilligen Beweis-Anträgen zu erleichtern.
Eine zweite Maßnahme betrifft die Eigen-Beteiligung der bedürftigen Partei an den Prozess-Kosten. Dabei sollen sich zunächst die Grundfreibeträge an den Sozialhilfe-rechtlichen Regelsätzen orientieren. Daneben wird die Höhe der aus dem verbleibenden Einkommen zu zahlenden Raten neu bestimmt und die Obergrenze für die Anzahl der Raten aufgehoben. Um den Aufwand für die Prüfung der Bewilligungs-Voraussetzungen abzugelten, soll eine einmalige Gebühr in Höhe von 50 Euro von all denjenigen erhoben werden, die über ein einzusetzendes Einkommen verfügen.
Als dritter Teil der neuen Gesetzgebung zur Bewilligung von Prozesskosten-Hilfe wollen die Länder durch geänderte Verfahrens-Vorschriften sicherstellen, dass die Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die für die Bewilligung entscheidend sind, einheitlich und zutreffend erfasst werden. Den Gerichten möchte der Bundesrat insbesondere Auskunfts-Ansprüche gegenüber den Finanzämtern, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, den Sozialleistungs-Trägern und dem Arbeitgeber der bedürftigen Partei einräumen.
Der Gesetzentwurf wird zur Entscheidung der Bundesregierung vorgelegt, die den neuen Entwurf für das Gesetz innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Die Bundesregierung soll ihre Auffassung zur geplanten Neu-Regelung über die Gewährung der Prozesskosten-Hilfe darlegen.
Der Entwurf entspricht einem Beschluss des Bundesrates, der dem Bundestag bereits im Mai 2006 zugeleitet wurde. Dieser hat ihn vor Ablauf der Wahlperiode jedoch nicht abschließend behandelt.
Tags: Bundesrat, Deutschland, Gerichte, Prozesskosten-Hilfe
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Feb
13
Wird die Kürzung von Arbeitslosengeld II vorbereitet ?
admin on Februar 13th, 2010
Menschen ohne Erwerbs-Einkommen:
Wird die Kürzung von Arbeitslosengeld II vorbereitet ?
Von Andreas Klamm Sabaot
Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes – Arbeitsmarkt-politische Sprecherin der SPD warnt: Auf ALG II-Bezieher könnten weitere Einschränkungen zukommen
Berlin. 13. Februar 2010. Arbeitssuchende Menschen ohne Erwerbs-Einkommen müssen sich möglicherweise auf die Kürzung des Arbeitslosengeldes II, bekannt auch als Hartz 4, vorbereiten. „Die Äußerungen von Guido Westerwelle (FDP) lassen Kürzungen für Arbeits-suchende Menschen erwarten.“, darauf machte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD Bundestags-Fraktion Anette Kramme aufmerksam.
Zur Kritik des Vize-Bundeskanzlers und Außenministers, Guido Westerwelle (FDP), an der angeblich „sozialistischen Debatte um Hartz IV“, erklärte die SPD-Politikerin: „Das Reden des Außenministers vom “anstrengungslosen Wohlstand” zeigt, dass er keine Vorstellung hat von der Lebens-Wirklichkeit der 6,7 Millionen ALG-II-Empfaenger. Das ALG-II ermöglicht keinen Wohlstand, sondern sichert ein Existenz-Mminimum. Die Arroganz seiner Denkweise ist unerträglich.“
Schon heute erhalten nach einer Übersicht der OECD Langzeitarbeitslose in Deutschland nur rund zehn Prozent des Durchschnitts-Lohns (in Frankreich sind es hingegen 17 Prozent, in Dänemark sogar bis zu 31 Prozent). Wenn Westerwelle hier noch Anlass zu Kürzungen beim ALG-II sieht, scheine er sich im geistigen Manchester-Kapitalismus zu befinden, ergänzte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD.
Die Behauptung des Vize-Bundeskanzlers, dass sich Arbeitnehmer im Niedrig-Lohnsektor mit dem Arbeitslosengeld II, als Hartz IV bezeichnet, besser stellen würden, sei sachlich falsch. Ein Blick in das Gesetz erleichtere die Rechtsfindung. Durch die Freibetrags-Regelung in der Grundsicherung für arbeitssuchende Menschen sei sichergestellt, dass derjenige, der arbeitet, immer mehr auf dem Konto hat als derjenige, der nur Arbeitslosengeld II oder Hartz IV beziehe.
Die Äußerungen von Guido Westerwelle und auch anderer Regierungs-Politiker zu dem Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts vom 9. Februar 2010, wonach die Berechnungs-Sätze der Regelleistung verfassungswidrig sind, verheisse nichts Gutes für die Menschen in Deutschland. Die Regierung müsse endlich Farbe bekennen, ob diese Kürzungen als Folge des Urteils ausschliessen kann.
Thursday, February 11, 2010
200.000 Tote: Erinnern und Handeln für Dresden
200.000 Tote: Erinnern und Handeln für Dresden
Eine Menschenkette zum Gedenken an die Zerstörung Dresdens vor 65 Jahren – Honorationen aus aller Welt gedenken – Oberbürgermeisterin Helma Orosz: „Bekenntnis für Demokratie, Frieden, Freiheit und Menschenrechte“ – Gewalt und Fremden-Feindlichkeit haben in Dresden keinen Platz – Dresdner Verkehrs-Betriebe zeigen „Weiße Rose“ – ver.di will Nazis und Geschichts-Verfälschung blockieren
Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent
Unsere Infografik zeigt unter anderem auch die Journalistin Ulrike Marie Meinhof und einen Aufruf des Bündnisses „Dresden Nazi-frei“. Infografik: Andreas Klamm Sabaot
Dresden. 11. Februar 2010. Vor 65 Jahren lag die Stadt und heutige Landeshaupt-Stadt Dresden in Schutt und Asche. Die Journalistin Ulrike Marie Meinhof schrieb dazu in der Ausgabe „konkret, No. 3“ im Jahr 1965: „Vor zwanzig Jahren, am 13. und 14. Februar 1945, in der Nacht von Fastnachtdienstag auf Aschermittwoch, ist der größte Luftangriff der alliierten Bomberkommandos im Zweiten Weltkrieg auf eine deutsche Stadt geflogen worden: Der Angriff auf Dresden. Dreimal innerhalb von 14 Stunden wurde die Stadt bombardiert. Von 22 Uhr 13 bis 22 Uhr 21 dauerte der erste Schlag. Als die englischen Bomber abflogen, hinterließen sie ein Flammenmeer, das über 80 Kilometer weit den Himmel glühend machte. Der zweite Schlag erfolgte von 1 Uhr 30 bis 1 Uhr 50. Die abfliegenden Bomber haben die Feuer von Dresden über 300 Kilometer weit beobachten können. Den dritten Angriff flog ein amerikanisches Bombengeschwader am nächsten Vormittag zwischen 12 Uhr 12 und 12 Uhr 23. Über 200 000 Menschen sind in den Flammen von Dresden umgekommen.
Der Engländer David Irving schreibt in seinem Buch „Der Untergang Dresdens“: „Zum ersten Mal in der Geschichte des Krieges hatte ein Luftangriff ein Ziel so verheerend zerstört, daß es nicht genügend unverletzte Überlebende gab, um die Toten zu begraben.“
Ohne Zweifel das Gedenken an die Opfer des von Deutschland ausgegangenen nationalsozialistischen Terrors, der Opfer des Holocaust, rund 6 Millionen Menschen starben, doch auch das Gedenken an die Opfer von Dresden mit etwas über 200.000 toten Männern, Kinder und Frauen ist wichtig. Ein solcher Gedenk-Tag darf ganz ohne Zweifel nicht für Macht-politische Interessen, seien es rechte und oder linke Extreme missbraucht werden. Wie bereits die Oberbürgermeisterin von Dresden, Helma Orosz, erklärte, der Gedenk-Tag sollte auch eine Mahnung und ein Appell sein für Frieden, Demokratie, Freiheit und Menschenrechte.
Aktion Menschenkette 2010
Die Aktion der Menschenkette zum Gedenken an die Zerstörung Dresdens vor 65 Jahren wird am 13. Februar um 13 Uhr an der Goldenen Pforte des Dresdner Rathauses von etwa 120 Posaunisten eröffnet, die zuvor das von allen Dresdner Kirchen gemeinsam initiierte Stationen-Friedensgebet begleiten, welches ab 11:30 Uhr vom Postplatz über den Theaterplatz und die Synagoge zum Rathaus die Dresdner Innenstadt durchzieht.
Zum Auftakt der Menschenkette wird um 13:05 Uhr die Dresdner Oberbürgermeisterin Helma Orosz an der Goldenen Pforte des Dresdner Rathauses sprechen. Im Anschluss wird Professor Hermann Kokenge, Rektor der TU Dresden und Versammlungsleiter der Aktion Menschenkette, die Anwesenden über den genauen Verlauf informieren. Um 13:20 Uhr beginnen Ordner mit der Einteilung der Anwesenden in die Menschenkette, welche durch den sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich und Oberbürgermeisterin Helma Orosz in Richtung Altmarkt eröffnet wird.
Der mit Rosen markierte Weg der Kette verläuft vom Altmarkt über die Seestraße, den Dr.-Külz-Ring und die St. Petersburger Straße bis zur Synagoge. Auf diesen Straßen werden einzelne Fahrspuren für die Menschenkette gesperrt. Entlang der Menschenkette sind mobile Tee-Einheiten unterwegs.
Zur Gedenk-Feier und der Menschenkette in Dresden werden zahlreiche Prominente aus aller Welt erwartet. Neben Landesbischof Jochen Bohl, Bischof Joachim Reinelt, Dr. Nora Goldenbogen (Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Dresden), Dr. Johannes Kimme (Präsident der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen) und dem russisch-orthodoxen Erzpriester Dr. Georgi Dawidow auch Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler. Die Generalkonsulin der USA, Katherine Bruckner, und der ungarische Honorarkonsul Frank Müller-Eberstein, die DGB-Landesvorsitzende Iris Kloppich, Stephan Kramer, Generalsekretär vom Zentralrat der Juden, Innenstaatsminister Markus Ulbig, Dr. Alan Russell (Dresden Trust), Dr. Herbert Wagner (Oberbürgermeister a.D.) sowie zahlreiche Abgeordnete des Bundestages und des Sächsischen Landtags haben ihr Kommen zugesagt. Fast vollständig vertreten sein werden auch die Dresdner Bürgermeister sowie die Dresdner Stadtrats-Fraktionen von CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Bürgerbündnis / Freie Bürger.
Helma Orosz, Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Dresden sagte: „Zum ersten Mal ist es uns in diesem Jahr gelungen, ein breites und starkes Bündnis von Dresdner Organisationen und Institutionen zusammenzuschließen, um gemeinsam in würdiger Weise am 13. Februar an die Zerstörung unserer Stadt, den Tod zehntausender Menschen und das Leid der Überlebenden, aber zugleich auch an das Verbrechen des von Deutschland ausgegangenen Krieges zu erinnern.
Unter dem Motto „Erinnern und Handeln. Für mein Dresden“ soll die Menschenkette den gemeinsamen Willen der Dresdnerinnen und Dresdner ausdrücken, ihr Erinnern mit dem Bekenntnis zu Frieden, Demokratie und Menschenrechten zu verbinden. Wie ein symbolischer Schutzwall soll sie die Dresdner Innenstadt umschließen und als Symbol friedlichen Erinnerns und Mahnens wie auch als ein klares und starkes Zeichen gegen die Vereinnahmung dieses Gedenkens durch Rechtsextreme wirken. Von Dresden soll am 13. Februar ein Zeichen für Frieden und Menschlichkeit ausgehen. Gewalt und Fremdenfeindlichkeit dürfen in unserer Stadt keinen Platz haben!“
Professor Hermann Kokenge, Rektor der TU Dresden und Versammlungsleiter der Menschenkette ergänzte: “Am 13. Februar erinnern wir an die Zerstörung des Stadtzentrums durch alliierte Luftangriffe, an den Tod mehrerer Zehntausend Menschen und das Leid der Überlebenden. Dabei dürfen wir aber auch nicht vergessen, was eigentlich zu dem Bombenangriff auf Dresden geführt hat: Der Nationalsozialismus und der von Deutschland begonnene Weltkrieg.
Rechtsextreme versuchen Gedenk-Tag zu missbrauchen
Immer wieder versuchen Rechtsextremisten, den 13. Februar für ihre eigenen Ziele zu missbrauchen. Dies dürfen wir nicht tatenlos hinnehmen! Wir alle müssen darauf bedacht sein, diesem Gedenktag einen würdigen Rahmen zu geben und so weltweit sichtbar ein Zeichen zu setzen.
Die Menschenkette am 13. Februar bietet jedem Einzelnen die Möglichkeit, ein Zeichen für ein weltoffenes und tolerantes Dresden zu setzen. Als Rektor der TU Dresden habe ich deshalb sehr gern die Anmeldung der gesamten Veranstaltung am 13. Februar übernommen und hoffe, dass unabhängig von allen parteipolitischen Interessen und Strömungen alle demokratischen Interessengruppen am gleichen Strang ziehen und dem Aufruf zur Teilnahme an der Menschenkette am 13. Februar 2010 folgen werden. ”
„Weiße Rose“: Dresdner Verkehrs-Betriebe sind gut vorbereitet
Die Dresdner Verkehrsbetriebe sind, basierend auf den Erfahrungen des vergangenen Jahres, in diesem Jahr bestens auf die besondere Verkehrssituation vorbereitet. Neben dem Standardlinien-Angebot, das im Tagesverlauf ohne größere Einschränkungen weiter in der gesamten Stadt verkehren soll, sind zahlreiche Sonderlinien eingerichtet, die zwischen 11 und 19 Uhr zwischen den verschiedenen Stadtteilen und dem Innenstadtbereich verkehren. Die Dresdner Verkehrsbetriebe unterstützen das friedliche Gedenken an die Opfer der Bombardierung zudem durch die Initiative „Weiße Rose“. Dazu führen alle Busse und Bahnen einen extra entworfenen Aufkleber an der Fahrzeugfront.
Der Verkehr auf dem Dr.-Külz-Ring und der St.-Petersburger-Straße wird geschwindigkeitsbegrenzt (30km/h) weitergeführt, um die Zugänglichkeit der Stadt zu sichern. Die vier Punkte, an denen die Menschenkette den öffentlichen Nahverkehr kreuzt (Dr.-Külz-Ring/Schulgasse, Dr.-Külz-Ring/St. Petersburger Straße, St. Petersburger Straße/Kreuzung Pirnaischer Platz und St. Petersburger Straße/Kreuzung Rathenau-Platz) werden bis 14:15 Uhr durch Ordner für den Straßenbahnverkehr freigehalten.
Um 14:15 Uhr wird die Menschenkette für zehn Minuten auch an diesen vier Kreuzungspunkten geschlossen. Das Geläut aller Kirchen der Dresdner Innenstadt verkündet die Schließung der Menschenkette. Um 14:25 Uhr werden die Kreuzungspunkte wieder für den Verkehr geöffnet.
Polizei von Dresden informiert
Die Polizei von Dresden ist auf den Polizei-Einsatz am 13. Februar 2010 gut vorbereitet und informiert seit rund einer Woche mit einem Infomobil zum Gedenk-Tag und Friedens-Gebet in Dresden. Nachdem das Infomobil zunächst am Dr.-Külz-Ring stand, befindet es sich nunmehr am Altmarkt.
Bis zu drei Mitarbeiter der Dresdner Polizei beantworten Bürgerfragen anlässlich der zahlreichen Veranstaltung im Zusammenhang mit dem 65. Jahrestag der Zerstörung Dresdens.
Das Infomobil wird noch bis Freitag von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr den Bürgern, Gewerbetreibenden und Touristen als direkter Anlaufpunkt zur Verfügung stehen.
Das von der Polizeidirektion Dresden ebenfalls eingerichtet Kontakttelefon stößt auf reges Interesse. Mehr als 75 Bürger informierten sich insbesondere zu den möglichen Verkehrsbeeinträchtigungen.
An einem Kontakt-Telefon, (0351) 483-3000, stehen die Polizei-Beamten und Polizei-Beamtinnen für die Fragen der Bürger und Bürgerinnen zur Verfügung.
Ver.di: Sorge vor Missbrauch durch Nazis
Bei der Gewerkschaft ver.di wächst unterdessen die Sorge darüber, dass Neo-Nazis aus ganz Europa planen, zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens durch die Innenstadt der sächsischen Landeshauptstadt zu marschieren. Ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, anderen politischen Organisationen sowie Künstlern will einen solchen Aufmarsch von Neo-Nazis am 13. Februar verhindern.
Das Mittel der Wahl sollen dabei friedliche Sitz-Blockaden sein. Man versuche präventiv gegen Gewalt und Ausschreitungen zu wirken.
“Neo-Nazis sind nicht nur ein regionales Problem”, betont der stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Frank Werneke, “hier geht es um Geschichts-Verfälschung und menschenverachtende Propaganda – das geht uns alle etwas an.”
ver.di werde sich dem Neo-Nazi-Aufmarsch friedlich, aber entschlossen entgegenstellen.
Das Motto der Gewerkschaftsaktion laute: “Kein Fußbreit den Faschisten.” Mit Blick auf den 13. Februar forderte der ver.di-Vize “die Dresdener Ordnungs-Behörden und die Polizei-Einsatzleitung dazu auf, darauf hinzuwirken, eine Eskalation rund um die friedlichen Blockaden zu verhindern.”
Quellen:
Stadt Dresden, Presse- und Informationsamt
Kommunisten Online, www.kommunisten-online.de
Polizei der Stadt Dresden
ver.di, Berlin, www.verdi.de
Eine Menschenkette zum Gedenken an die Zerstörung Dresdens vor 65 Jahren – Honorationen aus aller Welt gedenken – Oberbürgermeisterin Helma Orosz: „Bekenntnis für Demokratie, Frieden, Freiheit und Menschenrechte“ – Gewalt und Fremden-Feindlichkeit haben in Dresden keinen Platz – Dresdner Verkehrs-Betriebe zeigen „Weiße Rose“ – ver.di will Nazis und Geschichts-Verfälschung blockieren
Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent
Unsere Infografik zeigt unter anderem auch die Journalistin Ulrike Marie Meinhof und einen Aufruf des Bündnisses „Dresden Nazi-frei“. Infografik: Andreas Klamm Sabaot
Dresden. 11. Februar 2010. Vor 65 Jahren lag die Stadt und heutige Landeshaupt-Stadt Dresden in Schutt und Asche. Die Journalistin Ulrike Marie Meinhof schrieb dazu in der Ausgabe „konkret, No. 3“ im Jahr 1965: „Vor zwanzig Jahren, am 13. und 14. Februar 1945, in der Nacht von Fastnachtdienstag auf Aschermittwoch, ist der größte Luftangriff der alliierten Bomberkommandos im Zweiten Weltkrieg auf eine deutsche Stadt geflogen worden: Der Angriff auf Dresden. Dreimal innerhalb von 14 Stunden wurde die Stadt bombardiert. Von 22 Uhr 13 bis 22 Uhr 21 dauerte der erste Schlag. Als die englischen Bomber abflogen, hinterließen sie ein Flammenmeer, das über 80 Kilometer weit den Himmel glühend machte. Der zweite Schlag erfolgte von 1 Uhr 30 bis 1 Uhr 50. Die abfliegenden Bomber haben die Feuer von Dresden über 300 Kilometer weit beobachten können. Den dritten Angriff flog ein amerikanisches Bombengeschwader am nächsten Vormittag zwischen 12 Uhr 12 und 12 Uhr 23. Über 200 000 Menschen sind in den Flammen von Dresden umgekommen.
Der Engländer David Irving schreibt in seinem Buch „Der Untergang Dresdens“: „Zum ersten Mal in der Geschichte des Krieges hatte ein Luftangriff ein Ziel so verheerend zerstört, daß es nicht genügend unverletzte Überlebende gab, um die Toten zu begraben.“
Ohne Zweifel das Gedenken an die Opfer des von Deutschland ausgegangenen nationalsozialistischen Terrors, der Opfer des Holocaust, rund 6 Millionen Menschen starben, doch auch das Gedenken an die Opfer von Dresden mit etwas über 200.000 toten Männern, Kinder und Frauen ist wichtig. Ein solcher Gedenk-Tag darf ganz ohne Zweifel nicht für Macht-politische Interessen, seien es rechte und oder linke Extreme missbraucht werden. Wie bereits die Oberbürgermeisterin von Dresden, Helma Orosz, erklärte, der Gedenk-Tag sollte auch eine Mahnung und ein Appell sein für Frieden, Demokratie, Freiheit und Menschenrechte.
Aktion Menschenkette 2010
Die Aktion der Menschenkette zum Gedenken an die Zerstörung Dresdens vor 65 Jahren wird am 13. Februar um 13 Uhr an der Goldenen Pforte des Dresdner Rathauses von etwa 120 Posaunisten eröffnet, die zuvor das von allen Dresdner Kirchen gemeinsam initiierte Stationen-Friedensgebet begleiten, welches ab 11:30 Uhr vom Postplatz über den Theaterplatz und die Synagoge zum Rathaus die Dresdner Innenstadt durchzieht.
Zum Auftakt der Menschenkette wird um 13:05 Uhr die Dresdner Oberbürgermeisterin Helma Orosz an der Goldenen Pforte des Dresdner Rathauses sprechen. Im Anschluss wird Professor Hermann Kokenge, Rektor der TU Dresden und Versammlungsleiter der Aktion Menschenkette, die Anwesenden über den genauen Verlauf informieren. Um 13:20 Uhr beginnen Ordner mit der Einteilung der Anwesenden in die Menschenkette, welche durch den sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich und Oberbürgermeisterin Helma Orosz in Richtung Altmarkt eröffnet wird.
Der mit Rosen markierte Weg der Kette verläuft vom Altmarkt über die Seestraße, den Dr.-Külz-Ring und die St. Petersburger Straße bis zur Synagoge. Auf diesen Straßen werden einzelne Fahrspuren für die Menschenkette gesperrt. Entlang der Menschenkette sind mobile Tee-Einheiten unterwegs.
Zur Gedenk-Feier und der Menschenkette in Dresden werden zahlreiche Prominente aus aller Welt erwartet. Neben Landesbischof Jochen Bohl, Bischof Joachim Reinelt, Dr. Nora Goldenbogen (Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Dresden), Dr. Johannes Kimme (Präsident der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen) und dem russisch-orthodoxen Erzpriester Dr. Georgi Dawidow auch Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler. Die Generalkonsulin der USA, Katherine Bruckner, und der ungarische Honorarkonsul Frank Müller-Eberstein, die DGB-Landesvorsitzende Iris Kloppich, Stephan Kramer, Generalsekretär vom Zentralrat der Juden, Innenstaatsminister Markus Ulbig, Dr. Alan Russell (Dresden Trust), Dr. Herbert Wagner (Oberbürgermeister a.D.) sowie zahlreiche Abgeordnete des Bundestages und des Sächsischen Landtags haben ihr Kommen zugesagt. Fast vollständig vertreten sein werden auch die Dresdner Bürgermeister sowie die Dresdner Stadtrats-Fraktionen von CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Bürgerbündnis / Freie Bürger.
Helma Orosz, Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Dresden sagte: „Zum ersten Mal ist es uns in diesem Jahr gelungen, ein breites und starkes Bündnis von Dresdner Organisationen und Institutionen zusammenzuschließen, um gemeinsam in würdiger Weise am 13. Februar an die Zerstörung unserer Stadt, den Tod zehntausender Menschen und das Leid der Überlebenden, aber zugleich auch an das Verbrechen des von Deutschland ausgegangenen Krieges zu erinnern.
Unter dem Motto „Erinnern und Handeln. Für mein Dresden“ soll die Menschenkette den gemeinsamen Willen der Dresdnerinnen und Dresdner ausdrücken, ihr Erinnern mit dem Bekenntnis zu Frieden, Demokratie und Menschenrechten zu verbinden. Wie ein symbolischer Schutzwall soll sie die Dresdner Innenstadt umschließen und als Symbol friedlichen Erinnerns und Mahnens wie auch als ein klares und starkes Zeichen gegen die Vereinnahmung dieses Gedenkens durch Rechtsextreme wirken. Von Dresden soll am 13. Februar ein Zeichen für Frieden und Menschlichkeit ausgehen. Gewalt und Fremdenfeindlichkeit dürfen in unserer Stadt keinen Platz haben!“
Professor Hermann Kokenge, Rektor der TU Dresden und Versammlungsleiter der Menschenkette ergänzte: “Am 13. Februar erinnern wir an die Zerstörung des Stadtzentrums durch alliierte Luftangriffe, an den Tod mehrerer Zehntausend Menschen und das Leid der Überlebenden. Dabei dürfen wir aber auch nicht vergessen, was eigentlich zu dem Bombenangriff auf Dresden geführt hat: Der Nationalsozialismus und der von Deutschland begonnene Weltkrieg.
Rechtsextreme versuchen Gedenk-Tag zu missbrauchen
Immer wieder versuchen Rechtsextremisten, den 13. Februar für ihre eigenen Ziele zu missbrauchen. Dies dürfen wir nicht tatenlos hinnehmen! Wir alle müssen darauf bedacht sein, diesem Gedenktag einen würdigen Rahmen zu geben und so weltweit sichtbar ein Zeichen zu setzen.
Die Menschenkette am 13. Februar bietet jedem Einzelnen die Möglichkeit, ein Zeichen für ein weltoffenes und tolerantes Dresden zu setzen. Als Rektor der TU Dresden habe ich deshalb sehr gern die Anmeldung der gesamten Veranstaltung am 13. Februar übernommen und hoffe, dass unabhängig von allen parteipolitischen Interessen und Strömungen alle demokratischen Interessengruppen am gleichen Strang ziehen und dem Aufruf zur Teilnahme an der Menschenkette am 13. Februar 2010 folgen werden. ”
„Weiße Rose“: Dresdner Verkehrs-Betriebe sind gut vorbereitet
Die Dresdner Verkehrsbetriebe sind, basierend auf den Erfahrungen des vergangenen Jahres, in diesem Jahr bestens auf die besondere Verkehrssituation vorbereitet. Neben dem Standardlinien-Angebot, das im Tagesverlauf ohne größere Einschränkungen weiter in der gesamten Stadt verkehren soll, sind zahlreiche Sonderlinien eingerichtet, die zwischen 11 und 19 Uhr zwischen den verschiedenen Stadtteilen und dem Innenstadtbereich verkehren. Die Dresdner Verkehrsbetriebe unterstützen das friedliche Gedenken an die Opfer der Bombardierung zudem durch die Initiative „Weiße Rose“. Dazu führen alle Busse und Bahnen einen extra entworfenen Aufkleber an der Fahrzeugfront.
Der Verkehr auf dem Dr.-Külz-Ring und der St.-Petersburger-Straße wird geschwindigkeitsbegrenzt (30km/h) weitergeführt, um die Zugänglichkeit der Stadt zu sichern. Die vier Punkte, an denen die Menschenkette den öffentlichen Nahverkehr kreuzt (Dr.-Külz-Ring/Schulgasse, Dr.-Külz-Ring/St. Petersburger Straße, St. Petersburger Straße/Kreuzung Pirnaischer Platz und St. Petersburger Straße/Kreuzung Rathenau-Platz) werden bis 14:15 Uhr durch Ordner für den Straßenbahnverkehr freigehalten.
Um 14:15 Uhr wird die Menschenkette für zehn Minuten auch an diesen vier Kreuzungspunkten geschlossen. Das Geläut aller Kirchen der Dresdner Innenstadt verkündet die Schließung der Menschenkette. Um 14:25 Uhr werden die Kreuzungspunkte wieder für den Verkehr geöffnet.
Polizei von Dresden informiert
Die Polizei von Dresden ist auf den Polizei-Einsatz am 13. Februar 2010 gut vorbereitet und informiert seit rund einer Woche mit einem Infomobil zum Gedenk-Tag und Friedens-Gebet in Dresden. Nachdem das Infomobil zunächst am Dr.-Külz-Ring stand, befindet es sich nunmehr am Altmarkt.
Bis zu drei Mitarbeiter der Dresdner Polizei beantworten Bürgerfragen anlässlich der zahlreichen Veranstaltung im Zusammenhang mit dem 65. Jahrestag der Zerstörung Dresdens.
Das Infomobil wird noch bis Freitag von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr den Bürgern, Gewerbetreibenden und Touristen als direkter Anlaufpunkt zur Verfügung stehen.
Das von der Polizeidirektion Dresden ebenfalls eingerichtet Kontakttelefon stößt auf reges Interesse. Mehr als 75 Bürger informierten sich insbesondere zu den möglichen Verkehrsbeeinträchtigungen.
An einem Kontakt-Telefon, (0351) 483-3000, stehen die Polizei-Beamten und Polizei-Beamtinnen für die Fragen der Bürger und Bürgerinnen zur Verfügung.
Ver.di: Sorge vor Missbrauch durch Nazis
Bei der Gewerkschaft ver.di wächst unterdessen die Sorge darüber, dass Neo-Nazis aus ganz Europa planen, zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens durch die Innenstadt der sächsischen Landeshauptstadt zu marschieren. Ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, anderen politischen Organisationen sowie Künstlern will einen solchen Aufmarsch von Neo-Nazis am 13. Februar verhindern.
Das Mittel der Wahl sollen dabei friedliche Sitz-Blockaden sein. Man versuche präventiv gegen Gewalt und Ausschreitungen zu wirken.
“Neo-Nazis sind nicht nur ein regionales Problem”, betont der stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Frank Werneke, “hier geht es um Geschichts-Verfälschung und menschenverachtende Propaganda – das geht uns alle etwas an.”
ver.di werde sich dem Neo-Nazi-Aufmarsch friedlich, aber entschlossen entgegenstellen.
Das Motto der Gewerkschaftsaktion laute: “Kein Fußbreit den Faschisten.” Mit Blick auf den 13. Februar forderte der ver.di-Vize “die Dresdener Ordnungs-Behörden und die Polizei-Einsatzleitung dazu auf, darauf hinzuwirken, eine Eskalation rund um die friedlichen Blockaden zu verhindern.”
Quellen:
Stadt Dresden, Presse- und Informationsamt
Kommunisten Online, www.kommunisten-online.de
Polizei der Stadt Dresden
ver.di, Berlin, www.verdi.de
Tuesday, February 9, 2010
Graf: „Entscheidung des Bundesverfassungs-Gericht ist eine herausragende Leistung“
Oberste Verfassungs-Richter: „Anspruch auf Menschen-würdiges Sozialgeld“
Graf: „Entscheidung des Bundesverfassungs-Gericht ist eine herausragende Leistung“
Mit dem Urteil: Unmut der Verfassungshüter über Untergrabung menschlicher Würde zu spüren
Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent
Karlsruhe / Berlin. 10. Februar 2010. In ihrem Urteil zu den Hartz 4 – Regelleistungs-Sätzen gelangen die obersten Verfassungs-Richter in Deutschland zur Überzeugung, dass die Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzesbuches (SGB II), die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den Verfassungs-rechtlichten Anspruch auf Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums aus Artikel1, Absatz 1, des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) erfüllen und Verfassungs-widrig sind. In einem Interview mit dem internationalen Medien-Projekt für Menschenrechte „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ bezeichnete der in Nürnberg lebende Autor des Buches „Abstellgleis Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation“, Hans-Jürgen Graf, das Urteil der obersten Verfassungshüter in Karlsruhe als eine „eine herausragende Leistung“, die auch den Unmut der Verfassungs-Richter über den „stümperhaften“ Versuch der Untergrabung menschlicher Würde in Deutschland wahrnehmen lasse.
Hans-Jürgen Graf: „Bedingungsloses Grundeinkommen wird nötig und es wird kommen.“, Fotos: 3mnewswire.org
Hans-Jürgen Graf, Sie waren Vorsitzender der IG PFLEGE und GLAUBE in Nürnberg, engagieren sich sozial seit vielen Jahren für kranke und arme Menschen und sind Gesundheits-Experte als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger. Zudem sind Sie Autor des Buches “Abstellgleis – Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation”.
Wie bewerten Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz4- Regelleistungen?
Hans Jürgen Graf: „Ich kann es nur aus laienhafter Sicht interpretieren. Insgeheim hoffte eigentlich wahrscheinlich fast jeder Leistungsempfänger, dass der Regierung und den verantwortlichen Politikern ein Denkzettel verpasst wird, der sich wohl in Nachzahlungen für die vergangenen Zeiträume kleiden sollte. Allerdings verwechseln hier die Meisten zwei verschiedene Betrachtungsweisen. Dieser Denkzettel wäre eine aus betroffener Sicht, menschlich gerechte Vorgehensweise; doch vor einem Gerichtssenat wird Recht gesprochen und selten Gerechtigkeit.
Insofern sehe ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) sogar als eine herausragende Entscheidung, in der auch der Unmut der Verfassungshüter zu spüren ist, dass hier ein eigentlich doch sehr stümperhafter Versuch der Untergrabung menschlicher Würde getätigt wurde. Es ist geklärt, dass die Bestimmung von Regelsätzen im Sozialrecht durchschaubar und verständlich sein muss und dies in Verbindung mit der Menschenwürde. Damit müssen eigentlich alle verstummen, die eine Absenkung der Regelsätze fordern. Allerdings würde diese Reaktion Intelligenz erfordern.“
Aus ihren umfangreichen langjährigen Erfahrungen, welche Vorteile und vor allem auch Verbesserungen in Anbetracht eines Menschen-würdigen Existenzsicherungs-Minimums entstehen mit dem am 9. Februar 2010 vom Bundesverfassungsgericht verkündeten Urteil?
Hans-Jürgen Graf: „Bei tatsächlich fähigen, ja kompetenten Interessen-Vertretern für die große Zahl der Hilfeempfänger in der Folgezeit dürfte es eigentlich nun ein Einfaches sein, den Gesetzgeber zur Berechnung tragfähiger Regelsätze im SGB II und SGB XII zu bewegen und zur Anerkennung von Sonder- und Mehr-’Bedarfen im Einzelfall. Allerdings fand ich unter denen, die in solchen Angelegenheiten immer vom Gesetzgeber befragt werden, wie z. B. die Sozialverbände und ähnliche, bisher nur einzelne Vertreter von denen ich mich als Betroffener tatsächlich kompetent vertreten sah.
Den starken Einfluss von Lobbyisten der Wirtschaft dürfen wir natürlich auch nicht vergessen, der nicht nur in Berlin sehr groß ist. Hier habe ich halt wenig Hoffnung. Es müssten sich tatsächlich die Betroffenen selbst organisieren und nun den entsprechenden Druck nach Berlin aufbauen. Doch auch hier sehe ich, aus eigener Erfahrung, wenig Licht am Horizont. Manchmal erschien es mir bei Betroffenen, wie z. B. bei nicht wenigen Usern in Foren wie dem ELO usw., dass man zuhause sitzt und wartet dass Robin Hood vom Himmel fällt.“
Wie sollte, Ihrer Einschätzung nach, jetzt politisch verantwortliches Handeln gestaltet werden ?
Hans-Jürgen Graf: „Handeln in Verbundenheit mit den Betroffenen und Erhebung ihrer tatsächlichen Bedürfnisse.“
Wie hoch müssten Ihrer Schätzung nach die realen Einkommens-Sätze für Sozialgeld-Bezieher, das meint heute noch Hartz 4 – Transferleistungs-Empfänger genannt, in Nürnberg sein, um ein Menschen-würdiges Exsitenzssicherungs-Minimum zu erreichen.
Hans-Jürgen Graf: „Das kann ich nicht sagen, da ich kein Wirtschaftsexperte bin. Allerdings aus eigener Erfahrung würde ich einen Regelsatz in Höhe von 500 Euro sehr begrüßen.“
Seitens politischer und wirtschaftlicher Spitzen-Vertreter wird den Erwerbs-Arbeit-suchenden Menschen immer vorgehalten, “Leute, ihr müsst Euch Arbeit suchen…” – doch die vielen neuen Millionen Erwerbs-Arbeitsplätze gibt es in Deutschland nicht. Wie denken Sie über das BEDINGUNGSLOSE GRUNDEINKOMMEN ?
Hans-Jürgen Graf: „Dieses ständige Palaver um den Menschen zu suggerieren, dass es noch ausreichend Arbeitsplätze in Deutschland gäbe, ist schon schier unerträglich geworden.
Es gibt sie nicht mehr, die Arbeitsplätze um alle erwerbsfähigen Menschen in bedarfsdeckenden Lohn und ausreichend Brot zu bringen. Wir werden auf Dauer nicht um das bedingungslose Grundeinkommen hinweg kommen. Es wird nötig werden und wir werden es bekommen.
Hierzu ist natürlich die Umverteilung von Vermögen notwendig, doch gibt es nicht wenige von reichen Menschen, die es tatsächlich auch tun würden um den Menschen in ihrem Land zu helfen. Allerdings werden diese Vorschläge von Seiten der Politik überhört. Ich erinnere hier an die Vorschläge des Hamburger Reeders und derer, die seinen Appell an die Regierung Merkel unterzeichnet haben. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist bestimmt finanzierbar, wenn ich die Umsatz- und Gewinnsteigerungen der Unternehmen der letzten Jahre ansehe. Allerdings ist es nicht gewollt von denen, die ihren Rachen scheinbar noch nicht voll genug haben und deren Einfluss in Berlin, so denke ich, ist groß.“
Vielen Dank für das Interview.
Mit dem Urteil haben die Bundesverfassungs-Richter unter anderem festgelegt:
Die bisherigen Vorschriften bleiben bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer Pressemitteilung mit.
Das Bundesverfassungsgericht verkündete, der Gesetzgeber hat bei der Neureglung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs für die nach dem Paragraphen 7 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) für Leistungs-Berechtigte vorzusehen. Dies gilt wenn, ein solcher Anspruch von den Leistungen nach den Paragraphen 20 und folgende im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht erfasst wird, zur Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums, der jedoch „zwingend zu decken sei“.
Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber ordnete das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe an, dass ein solcher Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe, unmittelbar aus Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.
Folge des Urteils des Bundesverfassungs-Gerichts: Die Hartz 4 – Regelsätze müssen neu berechnet werden, weil diese Verfassungs-widrig sind.
Die Richter des höchsten deutschen Gerichtes haben sehr umfangreiche und wichtige Aspekte zur Erarbeitung ihres am 9. Februar 2010 verkündeten Urteils in Erwägung gezogen.
In der Begründung des Richterspruchs in Karlsruhe, das von dem Die Linke- Politiker Gregor Gysi als „historisches Urteil“ bezeichnet wird, heißt es auch: „Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in Verfassungs-gemäßer Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist.
Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den Verfassungs-rechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.”
Die Richter gelangten zur Überzeugung: „Der in Paragraph 2 Absatz 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz- und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.
Bei anderen Ausgabepositionen wurden Kürzungen vorgenommen, die dem Grunde nach vertretbar, in der Höhe jedoch empirisch nicht belegt waren (zum Beispiel Kürzung um 15% bei der Position Strom). Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies begründet worden wäre.
Zudem stelle die Hochrechnung der für 1998 ermittelten Beträge auf das Jahr 2005 anhand der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts einen sachwidrigen Maßstabswechsel dar. Während die statistische Ermittlungsmethode auf Netto-Einkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten abstellt, knüpfe die Fortschreibung nach dem aktuellen Rentenwert an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, den Beitragssatz zur allgemeinen Renten-Versicherung und an einen Nachhaltigkeitsfaktor an. Diese Faktoren weisen aber keinen Bezug zum Existenzminimum auf, bemängelten die Karlsruher Richter.
Die Ermittlung der Regelleistung in Höhe von 311 Euro für in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner genüge nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die Mängel bei der Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende hier fortsetzen, denn sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt, stellten die Richter unter anderem fest.
Das Buch „Abstellgleis Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation“ (ISBN 978-3-8334-9136-8, Paperback, 112 Seiten) erschienen beim BOD Verlag in Norderstedt ( www.bod.de ) ist in allen Buch-Handlungen erhältlich.
Weiterführende Informationen zum bedingungslosen Grundeinkommen sind unter anderem bei www.grundeinkommen.de zu finden.
Weitere und ausführliche Informationen folgen in der Sonder-Reihe „XXL-info. Pflege und Soziales“, bei Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters und in weiteren Berichten und bei weiteren Medien-Partnern.
Graf: „Entscheidung des Bundesverfassungs-Gericht ist eine herausragende Leistung“
Mit dem Urteil: Unmut der Verfassungshüter über Untergrabung menschlicher Würde zu spüren
Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent
Karlsruhe / Berlin. 10. Februar 2010. In ihrem Urteil zu den Hartz 4 – Regelleistungs-Sätzen gelangen die obersten Verfassungs-Richter in Deutschland zur Überzeugung, dass die Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzesbuches (SGB II), die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den Verfassungs-rechtlichten Anspruch auf Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums aus Artikel1, Absatz 1, des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) erfüllen und Verfassungs-widrig sind. In einem Interview mit dem internationalen Medien-Projekt für Menschenrechte „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ bezeichnete der in Nürnberg lebende Autor des Buches „Abstellgleis Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation“, Hans-Jürgen Graf, das Urteil der obersten Verfassungshüter in Karlsruhe als eine „eine herausragende Leistung“, die auch den Unmut der Verfassungs-Richter über den „stümperhaften“ Versuch der Untergrabung menschlicher Würde in Deutschland wahrnehmen lasse.
Hans-Jürgen Graf: „Bedingungsloses Grundeinkommen wird nötig und es wird kommen.“, Fotos: 3mnewswire.org
Hans-Jürgen Graf, Sie waren Vorsitzender der IG PFLEGE und GLAUBE in Nürnberg, engagieren sich sozial seit vielen Jahren für kranke und arme Menschen und sind Gesundheits-Experte als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger. Zudem sind Sie Autor des Buches “Abstellgleis – Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation”.
Wie bewerten Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz4- Regelleistungen?
Hans Jürgen Graf: „Ich kann es nur aus laienhafter Sicht interpretieren. Insgeheim hoffte eigentlich wahrscheinlich fast jeder Leistungsempfänger, dass der Regierung und den verantwortlichen Politikern ein Denkzettel verpasst wird, der sich wohl in Nachzahlungen für die vergangenen Zeiträume kleiden sollte. Allerdings verwechseln hier die Meisten zwei verschiedene Betrachtungsweisen. Dieser Denkzettel wäre eine aus betroffener Sicht, menschlich gerechte Vorgehensweise; doch vor einem Gerichtssenat wird Recht gesprochen und selten Gerechtigkeit.
Insofern sehe ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) sogar als eine herausragende Entscheidung, in der auch der Unmut der Verfassungshüter zu spüren ist, dass hier ein eigentlich doch sehr stümperhafter Versuch der Untergrabung menschlicher Würde getätigt wurde. Es ist geklärt, dass die Bestimmung von Regelsätzen im Sozialrecht durchschaubar und verständlich sein muss und dies in Verbindung mit der Menschenwürde. Damit müssen eigentlich alle verstummen, die eine Absenkung der Regelsätze fordern. Allerdings würde diese Reaktion Intelligenz erfordern.“
Aus ihren umfangreichen langjährigen Erfahrungen, welche Vorteile und vor allem auch Verbesserungen in Anbetracht eines Menschen-würdigen Existenzsicherungs-Minimums entstehen mit dem am 9. Februar 2010 vom Bundesverfassungsgericht verkündeten Urteil?
Hans-Jürgen Graf: „Bei tatsächlich fähigen, ja kompetenten Interessen-Vertretern für die große Zahl der Hilfeempfänger in der Folgezeit dürfte es eigentlich nun ein Einfaches sein, den Gesetzgeber zur Berechnung tragfähiger Regelsätze im SGB II und SGB XII zu bewegen und zur Anerkennung von Sonder- und Mehr-’Bedarfen im Einzelfall. Allerdings fand ich unter denen, die in solchen Angelegenheiten immer vom Gesetzgeber befragt werden, wie z. B. die Sozialverbände und ähnliche, bisher nur einzelne Vertreter von denen ich mich als Betroffener tatsächlich kompetent vertreten sah.
Den starken Einfluss von Lobbyisten der Wirtschaft dürfen wir natürlich auch nicht vergessen, der nicht nur in Berlin sehr groß ist. Hier habe ich halt wenig Hoffnung. Es müssten sich tatsächlich die Betroffenen selbst organisieren und nun den entsprechenden Druck nach Berlin aufbauen. Doch auch hier sehe ich, aus eigener Erfahrung, wenig Licht am Horizont. Manchmal erschien es mir bei Betroffenen, wie z. B. bei nicht wenigen Usern in Foren wie dem ELO usw., dass man zuhause sitzt und wartet dass Robin Hood vom Himmel fällt.“
Wie sollte, Ihrer Einschätzung nach, jetzt politisch verantwortliches Handeln gestaltet werden ?
Hans-Jürgen Graf: „Handeln in Verbundenheit mit den Betroffenen und Erhebung ihrer tatsächlichen Bedürfnisse.“
Wie hoch müssten Ihrer Schätzung nach die realen Einkommens-Sätze für Sozialgeld-Bezieher, das meint heute noch Hartz 4 – Transferleistungs-Empfänger genannt, in Nürnberg sein, um ein Menschen-würdiges Exsitenzssicherungs-Minimum zu erreichen.
Hans-Jürgen Graf: „Das kann ich nicht sagen, da ich kein Wirtschaftsexperte bin. Allerdings aus eigener Erfahrung würde ich einen Regelsatz in Höhe von 500 Euro sehr begrüßen.“
Seitens politischer und wirtschaftlicher Spitzen-Vertreter wird den Erwerbs-Arbeit-suchenden Menschen immer vorgehalten, “Leute, ihr müsst Euch Arbeit suchen…” – doch die vielen neuen Millionen Erwerbs-Arbeitsplätze gibt es in Deutschland nicht. Wie denken Sie über das BEDINGUNGSLOSE GRUNDEINKOMMEN ?
Hans-Jürgen Graf: „Dieses ständige Palaver um den Menschen zu suggerieren, dass es noch ausreichend Arbeitsplätze in Deutschland gäbe, ist schon schier unerträglich geworden.
Es gibt sie nicht mehr, die Arbeitsplätze um alle erwerbsfähigen Menschen in bedarfsdeckenden Lohn und ausreichend Brot zu bringen. Wir werden auf Dauer nicht um das bedingungslose Grundeinkommen hinweg kommen. Es wird nötig werden und wir werden es bekommen.
Hierzu ist natürlich die Umverteilung von Vermögen notwendig, doch gibt es nicht wenige von reichen Menschen, die es tatsächlich auch tun würden um den Menschen in ihrem Land zu helfen. Allerdings werden diese Vorschläge von Seiten der Politik überhört. Ich erinnere hier an die Vorschläge des Hamburger Reeders und derer, die seinen Appell an die Regierung Merkel unterzeichnet haben. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist bestimmt finanzierbar, wenn ich die Umsatz- und Gewinnsteigerungen der Unternehmen der letzten Jahre ansehe. Allerdings ist es nicht gewollt von denen, die ihren Rachen scheinbar noch nicht voll genug haben und deren Einfluss in Berlin, so denke ich, ist groß.“
Vielen Dank für das Interview.
Mit dem Urteil haben die Bundesverfassungs-Richter unter anderem festgelegt:
Die bisherigen Vorschriften bleiben bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer Pressemitteilung mit.
Das Bundesverfassungsgericht verkündete, der Gesetzgeber hat bei der Neureglung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs für die nach dem Paragraphen 7 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) für Leistungs-Berechtigte vorzusehen. Dies gilt wenn, ein solcher Anspruch von den Leistungen nach den Paragraphen 20 und folgende im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht erfasst wird, zur Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums, der jedoch „zwingend zu decken sei“.
Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber ordnete das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe an, dass ein solcher Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe, unmittelbar aus Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.
Folge des Urteils des Bundesverfassungs-Gerichts: Die Hartz 4 – Regelsätze müssen neu berechnet werden, weil diese Verfassungs-widrig sind.
Die Richter des höchsten deutschen Gerichtes haben sehr umfangreiche und wichtige Aspekte zur Erarbeitung ihres am 9. Februar 2010 verkündeten Urteils in Erwägung gezogen.
In der Begründung des Richterspruchs in Karlsruhe, das von dem Die Linke- Politiker Gregor Gysi als „historisches Urteil“ bezeichnet wird, heißt es auch: „Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in Verfassungs-gemäßer Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist.
Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den Verfassungs-rechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.”
Die Richter gelangten zur Überzeugung: „Der in Paragraph 2 Absatz 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz- und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.
Bei anderen Ausgabepositionen wurden Kürzungen vorgenommen, die dem Grunde nach vertretbar, in der Höhe jedoch empirisch nicht belegt waren (zum Beispiel Kürzung um 15% bei der Position Strom). Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies begründet worden wäre.
Zudem stelle die Hochrechnung der für 1998 ermittelten Beträge auf das Jahr 2005 anhand der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts einen sachwidrigen Maßstabswechsel dar. Während die statistische Ermittlungsmethode auf Netto-Einkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten abstellt, knüpfe die Fortschreibung nach dem aktuellen Rentenwert an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, den Beitragssatz zur allgemeinen Renten-Versicherung und an einen Nachhaltigkeitsfaktor an. Diese Faktoren weisen aber keinen Bezug zum Existenzminimum auf, bemängelten die Karlsruher Richter.
Die Ermittlung der Regelleistung in Höhe von 311 Euro für in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner genüge nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die Mängel bei der Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende hier fortsetzen, denn sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt, stellten die Richter unter anderem fest.
Das Buch „Abstellgleis Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation“ (ISBN 978-3-8334-9136-8, Paperback, 112 Seiten) erschienen beim BOD Verlag in Norderstedt ( www.bod.de ) ist in allen Buch-Handlungen erhältlich.
Weiterführende Informationen zum bedingungslosen Grundeinkommen sind unter anderem bei www.grundeinkommen.de zu finden.
Weitere und ausführliche Informationen folgen in der Sonder-Reihe „XXL-info. Pflege und Soziales“, bei Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters und in weiteren Berichten und bei weiteren Medien-Partnern.
Hartz 4 – Regelleistungen sind verfassungswidrig
Hartz 4 – Regelleistungen sind verfassungswidrig
Nach dem Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe: Bündnis 90 / Die Grüne fordern jetzt 420 Euro monatlich – Gregor Gysi, Die Linke: „Hartz 4 ist Angriff auf den Sozial-Staat / 500 Euro Mindest-Sicherung, Sonder- und Mehrbedarfe müssen sofort gewährt werden“ – Manuela Schwesig (SPD): „Bundesregierung muss Mindestlohn einführen“ – Christian Lindner (FDP) „Neustart mit dem Bürgergeld“
Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent
Karlsruhe / Berlin. 9. Februar 2010. Zu den intensiv diskutierten Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzbuches, die die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder betreffen und zum sogenannten Hartz 4 – Regelsatz hat der erste Senat des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 9. Februar entschieden, dass die Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzbuches ( SGB II ) , die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenzminimums aus Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, des Grundgesetzes (GG) erfüllen.
Die bisherigen Vorschriften bleiben bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer Pressemitteilung mit.
Das Bundesverfassungsgericht verkündete, der Gesetzgeber hat bei der Neureglung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs für die nach dem Paragraphen 7 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) für Leistungs-Berechtigte vorzusehen. Dies gilt wenn, ein solcher Anspruch von den Leistungen nach den Paragraphen 20 und folgende im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht erfasst wird, zur Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums, der jedoch „zwingend zu decken sei“.
Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber ordnete das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe an, dass ein solcher Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe, unmittelbar aus Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.
Folge des Urteils des Bundesverfassungs-Gerichts: Die Hartz 4 – Regelsätze müssen neu berechnet werden, weil diese Verfassungs-widrig sind.
Die Richter des höchsten deutschen Gerichtes haben sehr umfangreiche und wichtige Aspekte zur Erarbeitung ihres am 9. Februar 2010 verkündeten Urteils in Erwägung gezogen.
In der Begründung zum überraschenden Urteil heißt es unter anderem: „Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in Verfassungs-gemäßer Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist.
Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den Verfassungs-rechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.”
Die Richter gelangten zur Überzeugung: „Der in Paragraph 2 Absatz 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz- und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.
Bei anderen Ausgabepositionen wurden Kürzungen vorgenommen, die dem Grunde nach vertretbar, in der Höhe jedoch empirisch nicht belegt waren (zum Beispiel Kürzung um 15% bei der Position Strom). Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies begründet worden wäre.
Zudem stelle die Hochrechnung der für 1998 ermittelten Beträge auf das Jahr 2005 anhand der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts einen sachwidrigen Maßstabswechsel dar. Während die statistische Ermittlungsmethode auf Netto-Einkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten abstellt, knüpfe die Fortschreibung nach dem aktuellen Rentenwert an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, den Beitragssatz zur allgemeinen Renten-Versicherung und an einen Nachhaltigkeitsfaktor an. Diese Faktoren weisen aber keinen Bezug zum Existenzminimum auf, bemängelten die Karlsruhe Richter.
Die Ermittlung der Regelleistung in Höhe von 311 Euro für in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner genüge nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die Mängel bei der Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende hier fortsetzen, denn sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt, stellten die Richter unter anderem fest.
Politische Reaktionen auf das Urteils für Menschen-würdige Existenssicherung
Ulrike Höfken, rheinland-pfälzische Bundestags-Abgeordnete und Sprecherin für Ernährungs-Politik und der Landesvorstands-Sprecher von Bündnis 90 / Die Grünen in Rheinland-Pfalz, Daniel Köbler, erklärten nach Bekanntwerden des Urteils vom Bundesverfassungsgericht, wonach die Regelsätze nach der Hartz 4 – Regelsatz-Verordnung verfassungswidrig sind:
„Die Bundesregierung muss nicht nur Antwort auf die Frage nach einer angemessenen Regelsatz-Höhe für die 1,7 Millionen betroffenen Kinder geben. Auch die über 5 Millionen erwachsenen Empfänger benötigen eine Anhebung ihres Hartz IV-Satzes auf 420€. Schwarz-Gelb muss hier sofort Abhilfe schaffen!“
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei überfällig und bestätige die Kritik der der GRÜNEN. Schon lange weisen die Sozialverbände oder das Dortmunder Forschungsinstitut für Kinder-Ernährung darauf hin, dass die bisherigen Sätze für Kinder für ein Menschen-würdiges Existenz-Minimum und eine gesunde Ernährung nicht ausreichen.
„Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, nicht nur die Berechnung der Regelsätze transparenter zu gestalten. Wir fordern weiterhin eine Anhebung der Regelsätze für Kinder auf 330€ und perspektivisch eine Kindergrundsicherung für alle Familien.“, ergänzte Daniel Köbler.
Die Bundesregierung mache nichts für die Bekämpfung der Kinderarmut. Kinder hätten von der Erhöhung des Kinder-Geldes nichts, „da es vom Regelsatz wieder abgezogen wird“, bemängelte die Grünen-Politikerin Höfken.
Die Partei forderte jetzt sofortige Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dazu habe die Partei einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Die 10 Milliarden Euro aus den „unveranwortlichen Steuersenkungs-Aktivitäten von FDP und CDU werden für die Schaffung sozialer Gerechtigkeit gebraucht“, ergänzten die Grünen-Politiker.
Der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Hermann Gröhe, erklärte zum Urteil der Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe: „Kinder brauchen Zuwendung im umfassenden Sinne. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Urteil im Interesse der betroffenen Kinder – das ist gut und richtig! Denn sie sind diejenigen, die unter der Arbeitslosigkeit der Eltern besonders leiden.
In ihrem Sinne muss die Politik jetzt handeln und Lösungen finden. Was wir brauchen sind dabei zunächst nachvollziehbare Berechnungs-Verfahren, die der jeweiligen Lebenssituation in den Familien besser gerecht werden.
Zugleich ist klar: Es geht um mehr als die Höhe der finanziellen Mittel. Kinder brauchen Zuwendung im umfassenden Sinne. Dazu gehört Teilhabe an guter Bildung, Maßnahmen der Jugend- und Familienhilfe, Qualifizierungs-Maßnahmen und die ausreichende Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten- von der Tagesmutter bis zum Kitaplatz.“
Das erhöhe für die Eltern die Chance, eine Arbeit anzunehmen und so aus Hartz IV herauszukommen.
Hermann Grühe: „Wir werden auch diejenigen Familien im Blick behalten, die trotz harter Arbeit mit einem niedrigen Einkommen zurechtkommen müssen. Insofern muss der Regelsatz für Kinder, der Kinder-Zuschlag und das Kindergeld stets gemeinsam betrachtet werden. Für die CDU stellt die Situation der unter Armut leidenden und von Armut bedrohten Kinder eine besondere Herausforderung dar, der wir uns mit aller Kraft stellen wollen.“
Gysi: „Hartz 4“ – Angriff auf den Sozial-Staat
“Das Bundesverfassungsgericht hat über SPD und Grüne, aber auch über Union und FDP ein vernichtendes Urteil gefällt”, erklärte Gregor Gysi, Partei Die Linke, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
“Hartz IV ist ein Angriff auf den Sozialstaat und Armut per Gesetz. Die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder bei Hartz IV sind verfassungswidrig und nicht Existenz-sichernd. Damit ist neben der Organisation auch der wesentliche Inhalt von Hartz IV für verfassungswidrig erklärt worden. DIE LINKE sieht sich in ihrer grundlegenden Kritik an den Hartz-Gesetzen bestätigt.”
Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE sagte weiter: „”Es ist ein historisches Urteil. Das Bundesverfassungsgericht hat erstmalig in der deutschen Geschichte höchstrichterlich festgestellt, dass die Sozialdemokratische Partei Deutschlands mit den von ihr initiierten und beschlossenen Hartz IV-Gesetzen die Menschenwürde verletzt und gegen das Sozialstaats-Gebot des Grundgesetzes verstoßen hat. Bei SPD und Grünen, insbesondere bei der SPD, muss nun eine Debatte über die Agenda-Politik der Regierung Schröder / Fischer, über den eigenen Standort und die eigene Strategie beginnen.
Die Richterinnen und Richter haben dem Gesetzgeber aufgegeben, binnen kurzer Frist zu klären, was ein Mensch zum Leben braucht. Sonder- und Mehrbedarfe müssen sofort gewährt werden. Hartz IV ist endgültig gescheitert. Mit dem Karlsruher Urteil wird das gesamte Konstrukt der Demütigung, Repression und des massiven Drucks auf die Löhne grundlegend gerügt.
Das Urteil muss nun genutzt werden, um in dieser Legislaturperiode ein menschenwürdiges, gerechtes, repressionsfreies System der sozialen Sicherung und fairer Löhne zu entwickeln. DIE LINKE wird eine bedarfsdeckende Mindestsicherung in Höhe von 500 Euro als Regelleistung für Erwachsene, eine eigenständige Kindergrundsicherung und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro einfordern. Wir werden für die Überwindung von prekärer Beschäftigung und Niedriglohn und für Steuergerechtigkeit kämpfen.”
Der FDP-General-Sekretär, Christian Lindner erklärte zum Urteil der Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe: „Das heutige Urteil entlarvt das Hartz-System erneut als bürokratisch, willkürlich und insgesamt verkorkst. Das Image von Hartz IV ist berechtigterweise schlecht. Mit dem Bürgergeld hat die christlich-liberale Koalition den Neustart für eine aktivierende Grundsicherung im Programm. Dieser Prüfauftrag sollte bald mit Leben gefüllt werden.“
SPD-Politikerin fordert Mindestlohn
Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe und forderte die Bundesregierung auf, unverzüglich eigenständige Regelsätze für Kinder und Einmal-Leistungen zu schaffen.
Die Politik habe den unmissverständlichen Auftrag bekommen, mehr für Kinder und Jugendliche im Land zu tun. Die SPD, kündigte Schwesig an, werde sich auf allen Ebenen dafür stark machen: “Wir wollen, dass alle Kinder gute Lebenschancen haben und gesund aufwachsen.”
Die SPD-Politikerin forderte die Bundesregierung auf, „eigenständige Regel-Sätze für Kinder und kinderspezifische Einmal-Leistungen zu schaffen. “Denn Kinder”, so Schwesig, “sind keine kleinen Erwachsenen, sondern haben kinderspezifische Bedürfnisse”. Dafür bräuchten sie auch eine angemessene finanzielle Unterstützung.
Manuela Schwesig fordert von der Bundesregierung die umgehende Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Begründung: „Denn gute Arbeit für die Eltern sei die “beste Waffe gegen Kinder-Armut”. Hungerlöhne für hart arbeitende Eltern, die ihr Einkommen durch Hartz IV aufstocken müssen, dürften nicht länger hingenommen werden.
Weitere und ausführliche Informationen folgen in der Sonder-Reihe „XXL-info. Pflege und Soziales“, bei Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters und in weiteren Berichten und bei weiteren Medien-Partnern.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe: Bündnis 90 / Die Grüne fordern jetzt 420 Euro monatlich – Gregor Gysi, Die Linke: „Hartz 4 ist Angriff auf den Sozial-Staat / 500 Euro Mindest-Sicherung, Sonder- und Mehrbedarfe müssen sofort gewährt werden“ – Manuela Schwesig (SPD): „Bundesregierung muss Mindestlohn einführen“ – Christian Lindner (FDP) „Neustart mit dem Bürgergeld“
Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent
Karlsruhe / Berlin. 9. Februar 2010. Zu den intensiv diskutierten Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzbuches, die die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder betreffen und zum sogenannten Hartz 4 – Regelsatz hat der erste Senat des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 9. Februar entschieden, dass die Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzbuches ( SGB II ) , die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenzminimums aus Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, des Grundgesetzes (GG) erfüllen.
Die bisherigen Vorschriften bleiben bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer Pressemitteilung mit.
Das Bundesverfassungsgericht verkündete, der Gesetzgeber hat bei der Neureglung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs für die nach dem Paragraphen 7 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) für Leistungs-Berechtigte vorzusehen. Dies gilt wenn, ein solcher Anspruch von den Leistungen nach den Paragraphen 20 und folgende im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht erfasst wird, zur Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums, der jedoch „zwingend zu decken sei“.
Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber ordnete das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe an, dass ein solcher Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe, unmittelbar aus Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.
Folge des Urteils des Bundesverfassungs-Gerichts: Die Hartz 4 – Regelsätze müssen neu berechnet werden, weil diese Verfassungs-widrig sind.
Die Richter des höchsten deutschen Gerichtes haben sehr umfangreiche und wichtige Aspekte zur Erarbeitung ihres am 9. Februar 2010 verkündeten Urteils in Erwägung gezogen.
In der Begründung zum überraschenden Urteil heißt es unter anderem: „Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in Verfassungs-gemäßer Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist.
Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den Verfassungs-rechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.”
Die Richter gelangten zur Überzeugung: „Der in Paragraph 2 Absatz 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz- und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.
Bei anderen Ausgabepositionen wurden Kürzungen vorgenommen, die dem Grunde nach vertretbar, in der Höhe jedoch empirisch nicht belegt waren (zum Beispiel Kürzung um 15% bei der Position Strom). Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies begründet worden wäre.
Zudem stelle die Hochrechnung der für 1998 ermittelten Beträge auf das Jahr 2005 anhand der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts einen sachwidrigen Maßstabswechsel dar. Während die statistische Ermittlungsmethode auf Netto-Einkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten abstellt, knüpfe die Fortschreibung nach dem aktuellen Rentenwert an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, den Beitragssatz zur allgemeinen Renten-Versicherung und an einen Nachhaltigkeitsfaktor an. Diese Faktoren weisen aber keinen Bezug zum Existenzminimum auf, bemängelten die Karlsruhe Richter.
Die Ermittlung der Regelleistung in Höhe von 311 Euro für in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner genüge nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die Mängel bei der Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende hier fortsetzen, denn sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt, stellten die Richter unter anderem fest.
Politische Reaktionen auf das Urteils für Menschen-würdige Existenssicherung
Ulrike Höfken, rheinland-pfälzische Bundestags-Abgeordnete und Sprecherin für Ernährungs-Politik und der Landesvorstands-Sprecher von Bündnis 90 / Die Grünen in Rheinland-Pfalz, Daniel Köbler, erklärten nach Bekanntwerden des Urteils vom Bundesverfassungsgericht, wonach die Regelsätze nach der Hartz 4 – Regelsatz-Verordnung verfassungswidrig sind:
„Die Bundesregierung muss nicht nur Antwort auf die Frage nach einer angemessenen Regelsatz-Höhe für die 1,7 Millionen betroffenen Kinder geben. Auch die über 5 Millionen erwachsenen Empfänger benötigen eine Anhebung ihres Hartz IV-Satzes auf 420€. Schwarz-Gelb muss hier sofort Abhilfe schaffen!“
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei überfällig und bestätige die Kritik der der GRÜNEN. Schon lange weisen die Sozialverbände oder das Dortmunder Forschungsinstitut für Kinder-Ernährung darauf hin, dass die bisherigen Sätze für Kinder für ein Menschen-würdiges Existenz-Minimum und eine gesunde Ernährung nicht ausreichen.
„Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, nicht nur die Berechnung der Regelsätze transparenter zu gestalten. Wir fordern weiterhin eine Anhebung der Regelsätze für Kinder auf 330€ und perspektivisch eine Kindergrundsicherung für alle Familien.“, ergänzte Daniel Köbler.
Die Bundesregierung mache nichts für die Bekämpfung der Kinderarmut. Kinder hätten von der Erhöhung des Kinder-Geldes nichts, „da es vom Regelsatz wieder abgezogen wird“, bemängelte die Grünen-Politikerin Höfken.
Die Partei forderte jetzt sofortige Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dazu habe die Partei einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Die 10 Milliarden Euro aus den „unveranwortlichen Steuersenkungs-Aktivitäten von FDP und CDU werden für die Schaffung sozialer Gerechtigkeit gebraucht“, ergänzten die Grünen-Politiker.
Der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Hermann Gröhe, erklärte zum Urteil der Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe: „Kinder brauchen Zuwendung im umfassenden Sinne. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Urteil im Interesse der betroffenen Kinder – das ist gut und richtig! Denn sie sind diejenigen, die unter der Arbeitslosigkeit der Eltern besonders leiden.
In ihrem Sinne muss die Politik jetzt handeln und Lösungen finden. Was wir brauchen sind dabei zunächst nachvollziehbare Berechnungs-Verfahren, die der jeweiligen Lebenssituation in den Familien besser gerecht werden.
Zugleich ist klar: Es geht um mehr als die Höhe der finanziellen Mittel. Kinder brauchen Zuwendung im umfassenden Sinne. Dazu gehört Teilhabe an guter Bildung, Maßnahmen der Jugend- und Familienhilfe, Qualifizierungs-Maßnahmen und die ausreichende Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten- von der Tagesmutter bis zum Kitaplatz.“
Das erhöhe für die Eltern die Chance, eine Arbeit anzunehmen und so aus Hartz IV herauszukommen.
Hermann Grühe: „Wir werden auch diejenigen Familien im Blick behalten, die trotz harter Arbeit mit einem niedrigen Einkommen zurechtkommen müssen. Insofern muss der Regelsatz für Kinder, der Kinder-Zuschlag und das Kindergeld stets gemeinsam betrachtet werden. Für die CDU stellt die Situation der unter Armut leidenden und von Armut bedrohten Kinder eine besondere Herausforderung dar, der wir uns mit aller Kraft stellen wollen.“
Gysi: „Hartz 4“ – Angriff auf den Sozial-Staat
“Das Bundesverfassungsgericht hat über SPD und Grüne, aber auch über Union und FDP ein vernichtendes Urteil gefällt”, erklärte Gregor Gysi, Partei Die Linke, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
“Hartz IV ist ein Angriff auf den Sozialstaat und Armut per Gesetz. Die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder bei Hartz IV sind verfassungswidrig und nicht Existenz-sichernd. Damit ist neben der Organisation auch der wesentliche Inhalt von Hartz IV für verfassungswidrig erklärt worden. DIE LINKE sieht sich in ihrer grundlegenden Kritik an den Hartz-Gesetzen bestätigt.”
Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE sagte weiter: „”Es ist ein historisches Urteil. Das Bundesverfassungsgericht hat erstmalig in der deutschen Geschichte höchstrichterlich festgestellt, dass die Sozialdemokratische Partei Deutschlands mit den von ihr initiierten und beschlossenen Hartz IV-Gesetzen die Menschenwürde verletzt und gegen das Sozialstaats-Gebot des Grundgesetzes verstoßen hat. Bei SPD und Grünen, insbesondere bei der SPD, muss nun eine Debatte über die Agenda-Politik der Regierung Schröder / Fischer, über den eigenen Standort und die eigene Strategie beginnen.
Die Richterinnen und Richter haben dem Gesetzgeber aufgegeben, binnen kurzer Frist zu klären, was ein Mensch zum Leben braucht. Sonder- und Mehrbedarfe müssen sofort gewährt werden. Hartz IV ist endgültig gescheitert. Mit dem Karlsruher Urteil wird das gesamte Konstrukt der Demütigung, Repression und des massiven Drucks auf die Löhne grundlegend gerügt.
Das Urteil muss nun genutzt werden, um in dieser Legislaturperiode ein menschenwürdiges, gerechtes, repressionsfreies System der sozialen Sicherung und fairer Löhne zu entwickeln. DIE LINKE wird eine bedarfsdeckende Mindestsicherung in Höhe von 500 Euro als Regelleistung für Erwachsene, eine eigenständige Kindergrundsicherung und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro einfordern. Wir werden für die Überwindung von prekärer Beschäftigung und Niedriglohn und für Steuergerechtigkeit kämpfen.”
Der FDP-General-Sekretär, Christian Lindner erklärte zum Urteil der Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe: „Das heutige Urteil entlarvt das Hartz-System erneut als bürokratisch, willkürlich und insgesamt verkorkst. Das Image von Hartz IV ist berechtigterweise schlecht. Mit dem Bürgergeld hat die christlich-liberale Koalition den Neustart für eine aktivierende Grundsicherung im Programm. Dieser Prüfauftrag sollte bald mit Leben gefüllt werden.“
SPD-Politikerin fordert Mindestlohn
Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe und forderte die Bundesregierung auf, unverzüglich eigenständige Regelsätze für Kinder und Einmal-Leistungen zu schaffen.
Die Politik habe den unmissverständlichen Auftrag bekommen, mehr für Kinder und Jugendliche im Land zu tun. Die SPD, kündigte Schwesig an, werde sich auf allen Ebenen dafür stark machen: “Wir wollen, dass alle Kinder gute Lebenschancen haben und gesund aufwachsen.”
Die SPD-Politikerin forderte die Bundesregierung auf, „eigenständige Regel-Sätze für Kinder und kinderspezifische Einmal-Leistungen zu schaffen. “Denn Kinder”, so Schwesig, “sind keine kleinen Erwachsenen, sondern haben kinderspezifische Bedürfnisse”. Dafür bräuchten sie auch eine angemessene finanzielle Unterstützung.
Manuela Schwesig fordert von der Bundesregierung die umgehende Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Begründung: „Denn gute Arbeit für die Eltern sei die “beste Waffe gegen Kinder-Armut”. Hungerlöhne für hart arbeitende Eltern, die ihr Einkommen durch Hartz IV aufstocken müssen, dürften nicht länger hingenommen werden.
Weitere und ausführliche Informationen folgen in der Sonder-Reihe „XXL-info. Pflege und Soziales“, bei Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters und in weiteren Berichten und bei weiteren Medien-Partnern.
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