Entlastung der Gerichte: Keine Prozesskosten-Hilfe bei mutwilligen Klagen
Von Andreas Klamm Sabaot
Berlin. 13. Februar 2010. Der Bundesrat und die Länder in Deutschland planen die Gerichte in Deutschland mittels eines neuen Gesetzes zur Regelung über die Gewährung von Prozesskosten-Hilfe zu entlasten. Bei “mutwilligen Klagen” wird künftig keine Prozesskosten-Hilfe mehr gewährt, so sieht es der neue Gesetz-Entwurf vor. Die Ablehnung der Prozesskosten-Hilfe solle erleichtert werden, teilte der Bundesrat mit.
Mit den neuen Plänen wollen die Länder die in der Vergangenheit stetig gestiegenen Ausgaben für Prozesskosten-Hilfe möglichst umgehend und dauerhaft begrenzen. In einem vergangene Woche vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzentwurf sind hierzu drei Maßnahmen-Pakete vorgesehen.
Zum einen beabsichtigt der Bundesrat die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskoste-Hilfe zu korrigieren. Die Versagung der Leistung sei bei mutwilliger Rechtsverfolgung oder -verteidigung bzw. bei mutwilligen Beweis-Anträgen zu erleichtern.
Eine zweite Maßnahme betrifft die Eigen-Beteiligung der bedürftigen Partei an den Prozess-Kosten. Dabei sollen sich zunächst die Grundfreibeträge an den Sozialhilfe-rechtlichen Regelsätzen orientieren. Daneben wird die Höhe der aus dem verbleibenden Einkommen zu zahlenden Raten neu bestimmt und die Obergrenze für die Anzahl der Raten aufgehoben. Um den Aufwand für die Prüfung der Bewilligungs-Voraussetzungen abzugelten, soll eine einmalige Gebühr in Höhe von 50 Euro von all denjenigen erhoben werden, die über ein einzusetzendes Einkommen verfügen.
Als dritter Teil der neuen Gesetzgebung zur Bewilligung von Prozesskosten-Hilfe wollen die Länder durch geänderte Verfahrens-Vorschriften sicherstellen, dass die Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die für die Bewilligung entscheidend sind, einheitlich und zutreffend erfasst werden. Den Gerichten möchte der Bundesrat insbesondere Auskunfts-Ansprüche gegenüber den Finanzämtern, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, den Sozialleistungs-Trägern und dem Arbeitgeber der bedürftigen Partei einräumen.
Der Gesetzentwurf wird zur Entscheidung der Bundesregierung vorgelegt, die den neuen Entwurf für das Gesetz innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Die Bundesregierung soll ihre Auffassung zur geplanten Neu-Regelung über die Gewährung der Prozesskosten-Hilfe darlegen.
Der Entwurf entspricht einem Beschluss des Bundesrates, der dem Bundestag bereits im Mai 2006 zugeleitet wurde. Dieser hat ihn vor Ablauf der Wahlperiode jedoch nicht abschließend behandelt.
Tags: Bundesrat, Deutschland, Gerichte, Prozesskosten-Hilfe
Allgemeines, Bürger, Democracy Now!, Deutschland, Human Rights, Internet, Justiz, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Menschenrechte, Recht, Soziales, international, national No comments yet, be the first » | Edit
Feb
13
Wird die Kürzung von Arbeitslosengeld II vorbereitet ?
admin on Februar 13th, 2010
Menschen ohne Erwerbs-Einkommen:
Wird die Kürzung von Arbeitslosengeld II vorbereitet ?
Von Andreas Klamm Sabaot
Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes – Arbeitsmarkt-politische Sprecherin der SPD warnt: Auf ALG II-Bezieher könnten weitere Einschränkungen zukommen
Berlin. 13. Februar 2010. Arbeitssuchende Menschen ohne Erwerbs-Einkommen müssen sich möglicherweise auf die Kürzung des Arbeitslosengeldes II, bekannt auch als Hartz 4, vorbereiten. „Die Äußerungen von Guido Westerwelle (FDP) lassen Kürzungen für Arbeits-suchende Menschen erwarten.“, darauf machte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD Bundestags-Fraktion Anette Kramme aufmerksam.
Zur Kritik des Vize-Bundeskanzlers und Außenministers, Guido Westerwelle (FDP), an der angeblich „sozialistischen Debatte um Hartz IV“, erklärte die SPD-Politikerin: „Das Reden des Außenministers vom “anstrengungslosen Wohlstand” zeigt, dass er keine Vorstellung hat von der Lebens-Wirklichkeit der 6,7 Millionen ALG-II-Empfaenger. Das ALG-II ermöglicht keinen Wohlstand, sondern sichert ein Existenz-Mminimum. Die Arroganz seiner Denkweise ist unerträglich.“
Schon heute erhalten nach einer Übersicht der OECD Langzeitarbeitslose in Deutschland nur rund zehn Prozent des Durchschnitts-Lohns (in Frankreich sind es hingegen 17 Prozent, in Dänemark sogar bis zu 31 Prozent). Wenn Westerwelle hier noch Anlass zu Kürzungen beim ALG-II sieht, scheine er sich im geistigen Manchester-Kapitalismus zu befinden, ergänzte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD.
Die Behauptung des Vize-Bundeskanzlers, dass sich Arbeitnehmer im Niedrig-Lohnsektor mit dem Arbeitslosengeld II, als Hartz IV bezeichnet, besser stellen würden, sei sachlich falsch. Ein Blick in das Gesetz erleichtere die Rechtsfindung. Durch die Freibetrags-Regelung in der Grundsicherung für arbeitssuchende Menschen sei sichergestellt, dass derjenige, der arbeitet, immer mehr auf dem Konto hat als derjenige, der nur Arbeitslosengeld II oder Hartz IV beziehe.
Die Äußerungen von Guido Westerwelle und auch anderer Regierungs-Politiker zu dem Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts vom 9. Februar 2010, wonach die Berechnungs-Sätze der Regelleistung verfassungswidrig sind, verheisse nichts Gutes für die Menschen in Deutschland. Die Regierung müsse endlich Farbe bekennen, ob diese Kürzungen als Folge des Urteils ausschliessen kann.
No comments:
Post a Comment