Saturday, February 25, 2017

Solms-Gastbeitrag: Nur Unternehmen dürfen über Manager-Gehälter entscheiden


Berlin. 26. Februar 2017. (mediap). Das FDP-Präsidiumsmitglied Dr. Hermann Otto Solms schrieb für „Focus Online" den folgenden Gastbeitrag:

Angesichts der finanziellen Folgen der Abgas-Affäre bei Volkswagen sorgen exzessive Vorstandsvergütungen, Abfindungen und Rentenzahlungen für erhebliche Kritik und moralische Entrüstung – und das zu Recht.

Das ist aber keine Begründung dafür, die erfolgreichen Prinzipien der Aufgabentrennung zwischen Staat und Wirtschaft in unserer Gesellschaftsordnung der Sozialen Marktwirtschaft aufzugeben.

Es bleibt dabei: Der Staat darf sich nicht in die Lohnfindung einmischen und die Vertragsfreiheit aushöhlen. Das ist Aufgabe der Gesellschafter / Aktionäre und der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat auf der einen Seite sowie der Geschäftsführung auf der anderen Seite.

Wer diese Aufgabenteilung aufgibt, öffnet der Einmischung des Staates in jedwede unternehmerische Entscheidung Tür und Tor.

Die genaue Grenzziehung zwischen den Aufgaben war im Übrigen eine Grundsatzentscheidung in Folge der Erfahrungen aus der Staatswirtschaft in sozialistischen wie faschistischen Diktaturen der Vergangenheit. Sie haben gezeigt, wie man sich gesellschaftliche Organisationen und die Wirtschaft Schritt für Schritt unterwerfen kann und deren Funktionäre nur noch willfährige Handlanger politischer Machtinteressen sind. Wehret den Anfängen!

Was tut die große Koalition? Im eigenen Koalitionsvertrag hat sie beschlossen, dass künftig die Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats über die Vorstandsvergütung entscheiden soll. Bis heute wurde diese Regelung nicht umgesetzt und lässt den momentan zur Schau gestellten Aktionismus beider Parteien eher als populistisches Wahlkampfmanöver erscheinen.

So ist die diskutierte Obergrenze für Vorstandsgehälter absurd, denn sie müsste für alle Unternehmen unabhängig von der Branche, Größe und wirtschaftlichen Stärke gelten. Wie wird man dem international erfolgreichen Weltmarktführer und dem seit Jahren am Rande der Insolvenz stehenden Unternehmen in einem Gesetz gerecht? Das grenzt an Willkür und ist zudem ein Eingriff in die Vertragsfreiheit zwischen Eigentümer und Vorstand.

Auch der Vorschlag, dass Millionen-Vergütungen ab einer bestimmten Höhe nicht mehr in voller Höhe als Betriebskosten steuerlich absetzbar sein sollen, ist ein schwerwiegender Missbrauch des Steuerrechts. Wir würden ein Grundprinzip der Besteuerung – nämlich das Netto-Prinzip – aufgeben. Danach mindern alle Kosten, die bei der Verfolgung des Unternehmenszwecks anfallen, den steuerpflichtigen Ertrag. Eine Unterscheidung zwischen moralisch „guten" und moralisch „bösen" Betriebsausgaben ist nicht möglich.

Was die Vergütung des Vorstandes angeht, so steht heute der Aufsichtsrat in der Verantwortung. Er ist der Unternehmenskontrolleur, nicht der Gesetzgeber. Arbeitnehmer und Vertreter der Aktionäre übernehmen im Aufsichtsrat gemeinsam Verantwortung. Sie sind in der Pflicht, sich ihrer Kernaufgabe – nämlich der Besetzung und Vergütung des Vorstands – stärker und intensiver zu widmen.

Wenn sie dieser Aufgabe nicht zufriedenstellenderweise nachkommen – wie das Beispiel VW deutlich macht, dann muss durch Transparenz auch im Detail der Gehaltsregelungen die öffentliche Kontrolle aktiviert werden. Dieser können sich Vertreter der Aktionäre und der Arbeitnehmer dann nicht entziehen.

Was wir brauchen ist mehr Kompetenz in den Aufsichtsräten, mehr Verständnis für Standards guter Unternehmensführung und mehr Gespür dafür, welche Grundwerte eine Führungskraft vertreten soll. Eben das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns, wie es in familiengeführten Unternehmen üblich ist.

Gerade sie waren es, die selbst in der Krise von 2008/2009 die Zahl der Arbeitsplätze ausgeweitet haben, während im gleichen Zeitraum bei Dax-Unternehmen Mitarbeiter entlassen wurden.

Wir brauchen mehr Verantwortung gegenüber dem Unternehmen und seinen Beschäftigten.

Wir brauchen mehr Anreize für die nachhaltige Wertsteigerung eines Unternehmens als für kurzfristige Aktienkursentwicklungen.

Wir brauchen vor allem keine Einmischung der Politik.

Schon gar nicht, wenn man bedenkt, dass ausgerechnet in den Unternehmen, die am heftigsten wegen ihrer ausufernden Gehälter, Abfindungen und Pensionen kritisiert werden, der Staat als Eigentümer größten Einfluss hat.



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