Neuer Gesetzes-Entwurf: Schutz vor Wiederholungstätern
Berlin. (red). 14. März 2008. Führungszeugnisse, die beim Arbeitgeber vorzulegen sind, sollen nach dem Willen der Länder zukünftig aussagekräftiger werden, um insbesondere Kinder und Jugendliche besser vor Wiederholungstätern zu schützen.
Arbeitgeber, die Beschäftigte für besonders sensible Bereiche wie etwa Kindergärten, Schulen und Jugendarbeitsprojekte suchen, sollen sich noch besser über einschlägige Vorverurteilungen der Bewerber informieren können.
Ein heute vom Bundesrat beschlossener Gesetzentwurf sieht dazu vor, den Katalog der im Führungszeugnis registrierten Delikte unter anderem um Verurteilungen wegen Verbreitung oder Besitz kinderpornografischer Schriften, Misshandlung von Schutzbefohlenen und Fürsorgepflichtverletzungen zu erweitern. Flankierend sind bestimmte Tilgungsfristen zu verlängern.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
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Friday, March 14, 2008
Thursday, March 13, 2008
Polizei warnt vor reisenden Trickbetrügern
Polizei warnt vor reisenden Trickbetrügern
Ingelheim/Heidesheim/Gau-Algesheim. (red). 14. März 2008. Die Polizei warnt vor möglichen Trickbetrügern auf der Durchreise. Zur Zeit bieten zwei italienische sprechende Männer, circa 30 Jahre alt, aus ihrem Fahrzeug heraus gezielt ältere Personen an.
Sie geben vor, man habe einen Verwandten des potentiellen Opfers näher gekannt und wolle diesem Jacken schenken. Im Laufe des Gespräches übergibt man die Jacken und bietet eine weitere sehr teure Jacke zu einem angeblich günstigen Preis an. Aufgrund der "Vertrauensbasis" wird der Geschädigte überrumpelt. Später stellt sich heraus, dass er minderwertige Ware für teures Geld erhalten hat. In einem Fall, welcher sich am 10. März 2008 in Ingelheim ereignete, wurde sogar der Geschädigte "freundlicherweise" von den Tätern zur Geldabhebung zu seiner Bank begleitet.
Zeugen, welche Hinweise auf die Personen geben können, werden gebeten, die Polizei in Ingelheim unter 06132 790740 zu informieren. Ferner warnt die Polizei vor sogenannten Haustürgeschäften jeglicher Art.
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Ingelheim/Heidesheim/Gau-Algesheim. (red). 14. März 2008. Die Polizei warnt vor möglichen Trickbetrügern auf der Durchreise. Zur Zeit bieten zwei italienische sprechende Männer, circa 30 Jahre alt, aus ihrem Fahrzeug heraus gezielt ältere Personen an.
Sie geben vor, man habe einen Verwandten des potentiellen Opfers näher gekannt und wolle diesem Jacken schenken. Im Laufe des Gespräches übergibt man die Jacken und bietet eine weitere sehr teure Jacke zu einem angeblich günstigen Preis an. Aufgrund der "Vertrauensbasis" wird der Geschädigte überrumpelt. Später stellt sich heraus, dass er minderwertige Ware für teures Geld erhalten hat. In einem Fall, welcher sich am 10. März 2008 in Ingelheim ereignete, wurde sogar der Geschädigte "freundlicherweise" von den Tätern zur Geldabhebung zu seiner Bank begleitet.
Zeugen, welche Hinweise auf die Personen geben können, werden gebeten, die Polizei in Ingelheim unter 06132 790740 zu informieren. Ferner warnt die Polizei vor sogenannten Haustürgeschäften jeglicher Art.
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Arbeit schützt nicht vor Zwangsverrentung
Arbeit schützt nicht vor Zwangsverrentung
Berlin. (red). 13. März 2008. "Die Äußerungen des parlamentarischen Staatssekretärs Franz Thönnes in der Fragestunde des Bundestags lassen keinen anderen Schluss zu als den, dass die Bundesregierung eher mehr als weniger Hartz IV- Empfänger ab dem 63. Lebensjahr in die Zwangsrente schicken will", erklärte Volker Schneider, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Schneider weiter:
"Die sogenannte Unbilligkeitsverordnung, die das Arbeitsministerium ohne Zustimmung des Parlaments erlassen wird, sollte - so zumindest bislang die Vertreter der Großen Koalition - möglichst viele Härtefälle vor eine Zwangsverrentung schützen. Insbesondere sollen vor einer Zwangsverrentung alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, ältere Menschen wieder in Arbeit zu bringen.
In der gestrigen Fragestunde des Bundestags musste der parlamentarische Staatssekretär im Arbeitsministerium Franz Thönnes allerdings auf Nachfrage zugeben: Selbst wer arbeitet, ist nicht vor der Zwangsverrentung geschützt. Minijobbern oder Personen, die trotz eines Fulltimejobs wegen mieser Stundenlöhne, ergänzend auf Hartz IV angewiesen sind droht damit weiter die Zwangsverrentung.
Einerseits hat die Bundesregierung immer wieder lauthals beteuert, dass Minijobs auf 400 Euro-Basis eine Brückenfunktion in den ersten Arbeitsmarkt hätten. Anderseits beabsichtigt sie gleichzeitig Verordnungen zu erlassen, die deutlich machen, dass solche Jobs eben keine Chance und Perspektive bieten, aus dem Teufelskreis prekärer Beschäftigung und zusätzlicher Hartz IV Leistungen herauszukommen.
DIE LINKE lehnt nach wie vor jegliche Zwangsverrentung ab. Soweit die Bundesregierung hierzu nicht bereit ist, fordern wir das SPD-geführte Arbeitsministerium auf, dafür zu sorgen, den vor einer Zwangsverrentung zu schützenden Personenkreis so weit wie möglich zu fassen. Das Arbeitsministerium steht jetzt in der Pflicht zu beweisen, ob sie die Lage der Betroffenen wirklich ernst nimmt."
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Berlin. (red). 13. März 2008. "Die Äußerungen des parlamentarischen Staatssekretärs Franz Thönnes in der Fragestunde des Bundestags lassen keinen anderen Schluss zu als den, dass die Bundesregierung eher mehr als weniger Hartz IV- Empfänger ab dem 63. Lebensjahr in die Zwangsrente schicken will", erklärte Volker Schneider, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Schneider weiter:
"Die sogenannte Unbilligkeitsverordnung, die das Arbeitsministerium ohne Zustimmung des Parlaments erlassen wird, sollte - so zumindest bislang die Vertreter der Großen Koalition - möglichst viele Härtefälle vor eine Zwangsverrentung schützen. Insbesondere sollen vor einer Zwangsverrentung alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, ältere Menschen wieder in Arbeit zu bringen.
In der gestrigen Fragestunde des Bundestags musste der parlamentarische Staatssekretär im Arbeitsministerium Franz Thönnes allerdings auf Nachfrage zugeben: Selbst wer arbeitet, ist nicht vor der Zwangsverrentung geschützt. Minijobbern oder Personen, die trotz eines Fulltimejobs wegen mieser Stundenlöhne, ergänzend auf Hartz IV angewiesen sind droht damit weiter die Zwangsverrentung.
Einerseits hat die Bundesregierung immer wieder lauthals beteuert, dass Minijobs auf 400 Euro-Basis eine Brückenfunktion in den ersten Arbeitsmarkt hätten. Anderseits beabsichtigt sie gleichzeitig Verordnungen zu erlassen, die deutlich machen, dass solche Jobs eben keine Chance und Perspektive bieten, aus dem Teufelskreis prekärer Beschäftigung und zusätzlicher Hartz IV Leistungen herauszukommen.
DIE LINKE lehnt nach wie vor jegliche Zwangsverrentung ab. Soweit die Bundesregierung hierzu nicht bereit ist, fordern wir das SPD-geführte Arbeitsministerium auf, dafür zu sorgen, den vor einer Zwangsverrentung zu schützenden Personenkreis so weit wie möglich zu fassen. Das Arbeitsministerium steht jetzt in der Pflicht zu beweisen, ob sie die Lage der Betroffenen wirklich ernst nimmt."
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Werner Dreibus: Warnung vor sogenannten Top-Ökonomen
Werner Dreibus: Warnung vor sogenannten Top-Ökonomen
Berlin. (red). 13. März 2008. "Wo Wissenschaft draufsteht ist sture Interessenpolitik drin", kommentierte Werner Dreibus den im Handelsblatt veröffentlichen Brandbrief sogenannter deutscher Top-Ökonomen gegen den Mindestlohn. Weiter erklärt der stellvertretende Vorsitzende und gewerkschaftspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE:
"Wirtschaft ist Gegenstand von Interessen. Da wundert es nicht, wenn die Wissenschaft, die sich mit der Wirtschaft befasst, gleichfalls Gegenstand von Interessen ist. Bemerkenswert ist im Fall der sogenannten deutschen Top-Ökonomen allerdings die Konsequenz, mit der sie Realität ausblenden: In nahezu allen westeuropäischen Volkswirtschaften gibt es gesetzliche Mindestlöhne, ebenso in den USA. Negative Auswirkungen auf die Zahl der Arbeitsplätze konnten die Wirtschaftswissenschaftler dieser Länder nicht feststellen.
Auch sprechen sich immer mehr deutsche Unternehmen für einen gesetzlichen Mindestlohn aus, weil sie sich davon Schutz vor Lohnkonkurrenz versprechen. Denn die Konkurrenz über Löhne demotiviert die Beschäftigten und sorgt dafür, dass die Qualität ihrer Arbeit in den Hintergrund tritt. Letztlich führt sie zu sinkender Produktivität und Innovationsfähigkeit.
Das alles ist vielen Wirtschaftswissenschaftlern längst bekannt, auch deutschen. Unsere "Top-Ökonomen" nehmen von dieser Wirklichkeit allerdings nur einen ganz bestimmten Ausschnitt wahr: Mindestlohn bedeutet weniger Gewinn. Und das ist ihnen ein Graus. Weil sie das aber so öffentlich nicht sagen können, fabulieren sie von drohenden Arbeitsplatzverlusten. Damit erwecken sie den Anschein, es ginge ihnen um das Allgemeinwohl. Tatsächlich dient ihnen die Wissenschaft lediglich zur Rechtfertigung von Hungerlöhnen.
Darin liegt ihre Sturheit. Und das macht sie gefährlich.", so Dreibus.
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Berlin. (red). 13. März 2008. "Wo Wissenschaft draufsteht ist sture Interessenpolitik drin", kommentierte Werner Dreibus den im Handelsblatt veröffentlichen Brandbrief sogenannter deutscher Top-Ökonomen gegen den Mindestlohn. Weiter erklärt der stellvertretende Vorsitzende und gewerkschaftspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE:
"Wirtschaft ist Gegenstand von Interessen. Da wundert es nicht, wenn die Wissenschaft, die sich mit der Wirtschaft befasst, gleichfalls Gegenstand von Interessen ist. Bemerkenswert ist im Fall der sogenannten deutschen Top-Ökonomen allerdings die Konsequenz, mit der sie Realität ausblenden: In nahezu allen westeuropäischen Volkswirtschaften gibt es gesetzliche Mindestlöhne, ebenso in den USA. Negative Auswirkungen auf die Zahl der Arbeitsplätze konnten die Wirtschaftswissenschaftler dieser Länder nicht feststellen.
Auch sprechen sich immer mehr deutsche Unternehmen für einen gesetzlichen Mindestlohn aus, weil sie sich davon Schutz vor Lohnkonkurrenz versprechen. Denn die Konkurrenz über Löhne demotiviert die Beschäftigten und sorgt dafür, dass die Qualität ihrer Arbeit in den Hintergrund tritt. Letztlich führt sie zu sinkender Produktivität und Innovationsfähigkeit.
Das alles ist vielen Wirtschaftswissenschaftlern längst bekannt, auch deutschen. Unsere "Top-Ökonomen" nehmen von dieser Wirklichkeit allerdings nur einen ganz bestimmten Ausschnitt wahr: Mindestlohn bedeutet weniger Gewinn. Und das ist ihnen ein Graus. Weil sie das aber so öffentlich nicht sagen können, fabulieren sie von drohenden Arbeitsplatzverlusten. Damit erwecken sie den Anschein, es ginge ihnen um das Allgemeinwohl. Tatsächlich dient ihnen die Wissenschaft lediglich zur Rechtfertigung von Hungerlöhnen.
Darin liegt ihre Sturheit. Und das macht sie gefährlich.", so Dreibus.
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Islam-Konfernz Deutschland: Bundesinnenminister und Plenum der Deutschen Islam Konferenz (DIK) stellen Zwischen-Ergebnisse vor
Islam-Konferenz Deutschland: Bundesinnenminister und Plenum der Deutschen Islam Konferenz (DIK) stellen Zwischen-Ergebnisse vor
Berlin. (red). 13. März 2008. Das Plenum der Deutschen Islam Konferenz (DIK) tritt heute unter Leitung von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble zu seiner 3. Sitzung zusammen.
Thema der Konferenz sind Empfehlungen der Arbeitsgruppen und des Gesprächskreises der DIK zu Fragen des Zusammenlebens, insbesondere zur Integration der Muslime in die deutsche Gesellschaftsordnung, zu den Voraussetzungen einer Einführung islamischen Religionsunterrichts als ordentlichem Unterrichtsfach in deutscher Sprache, zum Umgang mit Konflikten in Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb von Moscheen, zu verantwortlicher Berichterstattung über Islam und Muslime sowie zur Zusammenarbeit zwischen Muslimen und Sicherheitsbehörden in Deutschland.
"Diese Ergebnisse können sich sehen lassen", so Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble, "die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der beratenden Gremien verdienen unseren Dank und Respekt". Die Empfehlungen zeigen Wege auf, wie Probleme im Miteinander überwunden werden und Muslime gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen handeln können. Die Islamkonferenz habe sich bewährt. Da sich der Dialog aber langwierig und mühevoll gestalte, werde der Prozess "lange über das Jahr 2009 hinaus Zeit benötigen", vor allem aber auch den "Willen und die Kraft auf Seiten der Muslime, sich partnerschaftsfähig, demokratisch und pluralistisch zu organisieren".
Die Empfehlungen der Arbeitsgruppen und des Gesprächskreises der DIK werden heute vom Plenum beraten; sie sollen anschließend den zuständigen Fachministerkonferenzen zur Befassung bzw. Kenntnisnahme vorgelegt werden:
Integration als Prozess verändert grundsätzlich beide Seiten, die Mehrheitsgesellschaft wie auch die Zuwanderer. Sie verlangt Zuwanderern dabei ein höheres Maß an Anpassung ab, insbesondere an die auf Recht, Geschichte und Kultur Deutschlands beruhenden Orientierungen der Aufnahmegesellschaft. Integration verlangt auch von in Deutschland lebenden Muslimen die aktive Bereitschaft zu Erwerb und Gebrauch der deutschen Sprache und darüber hinaus die vollständige Beachtung der deutschen Rechtsordnung und der Werteordnung des Grundgesetzes. Zugleich ist die Mehrheitsgesellschaft gefordert, in Deutschland lebende Muslime als gleichberechtigten Teil der deutschen Gesellschaft anzuerkennen und zu respektieren (AG 1).
Religiöse Gebote oder Werte können einen wichtigen Beitrag zu einem sinnerfüllten Leben des Einzelnen und zu einem konstruktiven Miteinander in der Gesellschaft leisten. Die religiöse Freiheit des Einzelnen findet dort ihre Grenzen, wo sie im Gegensatz zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht. Diese wechselseitige Begrenzung schützt die Freiheitsrechte jedes einzelnen Bürgers ebenso wie die Autorität des säkularen Staates und den Entfaltungsspielraum religiöser Gemeinschaften. Sie wird auch von den muslimischen Mitgliedern der Arbeitsgruppe 1 als vorbildlich angesehen.
Um Mängel im Zusammenleben beheben zu können, bedarf es verlässlicher empirischer Erkenntnisse. Die Arbeitsgruppe 1 der DIK hat deshalb eine wissenschaftliche Untersuchung zur Erforschung der vielfältigen Lebenswelten der Muslime in Deutschland in Auftrag gegeben. Die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführte Studie wird aussagekräftige Daten zu Zahl und religiöser Binnendifferenzierung der Muslime in Deutschland sowie Angaben zu ihrer Familien-, Bildungs- und Beschäftigungssituation ermitteln (AG 1).
Es besteht Übereinstimmung, dass islamischer Religionsunterricht als ordentliches Unterrichtsfach in deutscher Sprache an öffentlichen Schulen eingeführt werden soll. Die Arbeitsgruppe 2 der DIK hat dem Plenum der DIK deshalb eine Empfehlung vorgelegt, welche die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, damit ein konfessionelle Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen eingeführt werden darf, und Wege beschreibt, wie möglichst rasch auf der Grundlage der derzeitigen Sach- und Rechtslage im Konsens der Beteiligten Religionsunterricht eingeführt werden kann (siehe Anlage 2 des Zwischen-Resümees).
Der Moscheebau ist ein wichtiger Schritt zur Integration des Islam in Deutschland. Mit dem Neubau von Moscheen dokumentieren die muslimischen Gemeinden ihren Willen, dauerhaft ein Teil der deutschen Gesellschaft zu sein. In den Städten und Gemeinden ist der Bau von Moscheen allerdings nicht selten Gegenstand von Konflikten. Die Arbeitsgruppe 2 der DIK spricht deshalb Empfehlungen an (kommunale) Politik, Öffentlichkeit, muslimische Bauherrn und Nachbarschaften zum Umgang mit Konflikten im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb von Moscheen in Deutschland aus.
Islamische Bestattungen sind bereits in einigen Ländern möglich. Die Länder und Kommunen sind aufgerufen, sich über die bereits praktizierten Lösungsmöglichkeiten auszutauschen und möglichst vergleichbare Regelungen zu schaffen, welche den Spezifika islamischer Bestattungen Rechnung tragen. Dazu gehören insbesondere die Einrichtung islamischer Gräberfelder und Friedhöfe, die Verkürzung der Mindestbestattungsfrist, die sarglose Bestattung und die Verlängerung der Ruhefristen (AG 2).
Die Arbeitsgruppe 3 der DIK fordert eine verantwortungsvolle, vorurteilsfreie und differenzierte Berichterstattung über Muslime und den Islam. Es sollten mehr alltagsnahe Themen zum islamischen Leben in Deutschland aufbereitet werden. Auch die kulturelle Vielfalt muslimischer Mitbürger sollte in dem Sinne dargestellt werden, dass sie zu unserer Kultur in Deutschland als Ganzes beiträgt. Es wird zudem gefordert, deutlich mehr qualifizierte Mitarbeiter mit Migrationshintergrund in den Fernseh- und Rundfunkredaktionen sowie in den Printmedien einzustellen, um den Sachverstand und das interkulturelle Verständnis dieser Mitbürger zu nutzen (AG 3).
Der Terrorismus bedroht alle Menschen - Muslime wie Nicht-Muslime. Die Teilnehmer des Gesprächskreises Sicherheit und Islamismus der DIK sind auf der Grundlage der Einschätzung der Sicherheitsbehörden und eigener Wahrnehmung der Auffassung, dass in Deutschland eine ernstzunehmende Gefahr eines Terroranschlages besteht, der unter Berufung auf den Islam legitimiert wird. Die einem solchen Anschlag vorausgehende Radikalisierung der potentiellen Täter findet auch in Deutschland statt, das heißt die Täter entschließen sich erst während eines Aufenthaltes in Deutschland zur Tat, sind in Deutschland aufgewachsen oder deutscher Herkunft.
Auch in Deutschland propagieren einige muslimische Gruppen und Organisationen aktiv extremistische Ideologien und Verhaltensweisen. Es ist die gemeinsame Verantwortung aller, islamistischen Bestrebungen in einem gesamtgesellschaftlichen Schulterschluss entgegen zu wirken (GK).
Im Rahmen muslimischer Bildungsarbeit existieren auch Bildungsangebote, die ein islamistisches Weltbild vermitteln. Zwischen islamischer Bildungsarbeit und terroristischen Anschlägen besteht kein monokausaler Zusammenhang. Allerdings kann die Vermittlung islamistischer Bildungsinhalte radikalisierend wirken und auch dann, wenn nicht die Unterstützung politisch-religiös motivierter Gewalt propagiert wird, desintegrativ wirken und die Entstehung islamistischer Parallelgesellschaften und eine Radikalisierung in den politischen Extremismus befördern. Islamische Verbände und Bildungsträger sollten sich von solchen islamistischen Einflüssen deutlich abgrenzen und diesen Prozess durch die Herstellung von Transparenz - insbesondere in Bezug auf Zielgruppen, Lehrmaterialien und die fachliche Eignung der Lehrkräfte - unterstützen (GK).
Um die Zusammenarbeit zwischen Muslimen und Sicherheitsbehörden in Deutschland zu verbessern wurde im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine "Clearingstelle" eingerichtet, die den Aufbau eines bundesweiten Netzes von Ansprechpartnern bei Sicherheitsbehörden und muslimischen Organisationen unterstützen, Experten für Dialogveranstaltungen bzw. zum Informationsaustausch vermitteln, Aus- und Fortbildungsprojekte der Sicherheitsbehörden sowie sicherheitsbehördliche Informationsangebote an Muslime und die Erstellung von Informationsmaterialien unterstützen wird. Die "Clearingstelle" nimmt unmittelbar nach der Plenarsitzung am 13. März 2008 die Arbeit auf (GK).
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Berlin. (red). 13. März 2008. Das Plenum der Deutschen Islam Konferenz (DIK) tritt heute unter Leitung von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble zu seiner 3. Sitzung zusammen.
Thema der Konferenz sind Empfehlungen der Arbeitsgruppen und des Gesprächskreises der DIK zu Fragen des Zusammenlebens, insbesondere zur Integration der Muslime in die deutsche Gesellschaftsordnung, zu den Voraussetzungen einer Einführung islamischen Religionsunterrichts als ordentlichem Unterrichtsfach in deutscher Sprache, zum Umgang mit Konflikten in Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb von Moscheen, zu verantwortlicher Berichterstattung über Islam und Muslime sowie zur Zusammenarbeit zwischen Muslimen und Sicherheitsbehörden in Deutschland.
"Diese Ergebnisse können sich sehen lassen", so Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble, "die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der beratenden Gremien verdienen unseren Dank und Respekt". Die Empfehlungen zeigen Wege auf, wie Probleme im Miteinander überwunden werden und Muslime gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen handeln können. Die Islamkonferenz habe sich bewährt. Da sich der Dialog aber langwierig und mühevoll gestalte, werde der Prozess "lange über das Jahr 2009 hinaus Zeit benötigen", vor allem aber auch den "Willen und die Kraft auf Seiten der Muslime, sich partnerschaftsfähig, demokratisch und pluralistisch zu organisieren".
Die Empfehlungen der Arbeitsgruppen und des Gesprächskreises der DIK werden heute vom Plenum beraten; sie sollen anschließend den zuständigen Fachministerkonferenzen zur Befassung bzw. Kenntnisnahme vorgelegt werden:
Integration als Prozess verändert grundsätzlich beide Seiten, die Mehrheitsgesellschaft wie auch die Zuwanderer. Sie verlangt Zuwanderern dabei ein höheres Maß an Anpassung ab, insbesondere an die auf Recht, Geschichte und Kultur Deutschlands beruhenden Orientierungen der Aufnahmegesellschaft. Integration verlangt auch von in Deutschland lebenden Muslimen die aktive Bereitschaft zu Erwerb und Gebrauch der deutschen Sprache und darüber hinaus die vollständige Beachtung der deutschen Rechtsordnung und der Werteordnung des Grundgesetzes. Zugleich ist die Mehrheitsgesellschaft gefordert, in Deutschland lebende Muslime als gleichberechtigten Teil der deutschen Gesellschaft anzuerkennen und zu respektieren (AG 1).
Religiöse Gebote oder Werte können einen wichtigen Beitrag zu einem sinnerfüllten Leben des Einzelnen und zu einem konstruktiven Miteinander in der Gesellschaft leisten. Die religiöse Freiheit des Einzelnen findet dort ihre Grenzen, wo sie im Gegensatz zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht. Diese wechselseitige Begrenzung schützt die Freiheitsrechte jedes einzelnen Bürgers ebenso wie die Autorität des säkularen Staates und den Entfaltungsspielraum religiöser Gemeinschaften. Sie wird auch von den muslimischen Mitgliedern der Arbeitsgruppe 1 als vorbildlich angesehen.
Um Mängel im Zusammenleben beheben zu können, bedarf es verlässlicher empirischer Erkenntnisse. Die Arbeitsgruppe 1 der DIK hat deshalb eine wissenschaftliche Untersuchung zur Erforschung der vielfältigen Lebenswelten der Muslime in Deutschland in Auftrag gegeben. Die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführte Studie wird aussagekräftige Daten zu Zahl und religiöser Binnendifferenzierung der Muslime in Deutschland sowie Angaben zu ihrer Familien-, Bildungs- und Beschäftigungssituation ermitteln (AG 1).
Es besteht Übereinstimmung, dass islamischer Religionsunterricht als ordentliches Unterrichtsfach in deutscher Sprache an öffentlichen Schulen eingeführt werden soll. Die Arbeitsgruppe 2 der DIK hat dem Plenum der DIK deshalb eine Empfehlung vorgelegt, welche die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, damit ein konfessionelle Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen eingeführt werden darf, und Wege beschreibt, wie möglichst rasch auf der Grundlage der derzeitigen Sach- und Rechtslage im Konsens der Beteiligten Religionsunterricht eingeführt werden kann (siehe Anlage 2 des Zwischen-Resümees).
Der Moscheebau ist ein wichtiger Schritt zur Integration des Islam in Deutschland. Mit dem Neubau von Moscheen dokumentieren die muslimischen Gemeinden ihren Willen, dauerhaft ein Teil der deutschen Gesellschaft zu sein. In den Städten und Gemeinden ist der Bau von Moscheen allerdings nicht selten Gegenstand von Konflikten. Die Arbeitsgruppe 2 der DIK spricht deshalb Empfehlungen an (kommunale) Politik, Öffentlichkeit, muslimische Bauherrn und Nachbarschaften zum Umgang mit Konflikten im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb von Moscheen in Deutschland aus.
Islamische Bestattungen sind bereits in einigen Ländern möglich. Die Länder und Kommunen sind aufgerufen, sich über die bereits praktizierten Lösungsmöglichkeiten auszutauschen und möglichst vergleichbare Regelungen zu schaffen, welche den Spezifika islamischer Bestattungen Rechnung tragen. Dazu gehören insbesondere die Einrichtung islamischer Gräberfelder und Friedhöfe, die Verkürzung der Mindestbestattungsfrist, die sarglose Bestattung und die Verlängerung der Ruhefristen (AG 2).
Die Arbeitsgruppe 3 der DIK fordert eine verantwortungsvolle, vorurteilsfreie und differenzierte Berichterstattung über Muslime und den Islam. Es sollten mehr alltagsnahe Themen zum islamischen Leben in Deutschland aufbereitet werden. Auch die kulturelle Vielfalt muslimischer Mitbürger sollte in dem Sinne dargestellt werden, dass sie zu unserer Kultur in Deutschland als Ganzes beiträgt. Es wird zudem gefordert, deutlich mehr qualifizierte Mitarbeiter mit Migrationshintergrund in den Fernseh- und Rundfunkredaktionen sowie in den Printmedien einzustellen, um den Sachverstand und das interkulturelle Verständnis dieser Mitbürger zu nutzen (AG 3).
Der Terrorismus bedroht alle Menschen - Muslime wie Nicht-Muslime. Die Teilnehmer des Gesprächskreises Sicherheit und Islamismus der DIK sind auf der Grundlage der Einschätzung der Sicherheitsbehörden und eigener Wahrnehmung der Auffassung, dass in Deutschland eine ernstzunehmende Gefahr eines Terroranschlages besteht, der unter Berufung auf den Islam legitimiert wird. Die einem solchen Anschlag vorausgehende Radikalisierung der potentiellen Täter findet auch in Deutschland statt, das heißt die Täter entschließen sich erst während eines Aufenthaltes in Deutschland zur Tat, sind in Deutschland aufgewachsen oder deutscher Herkunft.
Auch in Deutschland propagieren einige muslimische Gruppen und Organisationen aktiv extremistische Ideologien und Verhaltensweisen. Es ist die gemeinsame Verantwortung aller, islamistischen Bestrebungen in einem gesamtgesellschaftlichen Schulterschluss entgegen zu wirken (GK).
Im Rahmen muslimischer Bildungsarbeit existieren auch Bildungsangebote, die ein islamistisches Weltbild vermitteln. Zwischen islamischer Bildungsarbeit und terroristischen Anschlägen besteht kein monokausaler Zusammenhang. Allerdings kann die Vermittlung islamistischer Bildungsinhalte radikalisierend wirken und auch dann, wenn nicht die Unterstützung politisch-religiös motivierter Gewalt propagiert wird, desintegrativ wirken und die Entstehung islamistischer Parallelgesellschaften und eine Radikalisierung in den politischen Extremismus befördern. Islamische Verbände und Bildungsträger sollten sich von solchen islamistischen Einflüssen deutlich abgrenzen und diesen Prozess durch die Herstellung von Transparenz - insbesondere in Bezug auf Zielgruppen, Lehrmaterialien und die fachliche Eignung der Lehrkräfte - unterstützen (GK).
Um die Zusammenarbeit zwischen Muslimen und Sicherheitsbehörden in Deutschland zu verbessern wurde im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine "Clearingstelle" eingerichtet, die den Aufbau eines bundesweiten Netzes von Ansprechpartnern bei Sicherheitsbehörden und muslimischen Organisationen unterstützen, Experten für Dialogveranstaltungen bzw. zum Informationsaustausch vermitteln, Aus- und Fortbildungsprojekte der Sicherheitsbehörden sowie sicherheitsbehördliche Informationsangebote an Muslime und die Erstellung von Informationsmaterialien unterstützen wird. Die "Clearingstelle" nimmt unmittelbar nach der Plenarsitzung am 13. März 2008 die Arbeit auf (GK).
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