UNICEF: Concerns about children being killed or injured by fighting
COLOMBO (Sri Lanka), February 17, 2009/UNICEF/-- UNICEF has issued in a press release its concerns about children being killed or injured by fighting in the conflict in Sri Lanka. With a growing number of children being recruited by the LTTE and scores of children being killed or injured in fighting, UNICEF today expressed its gravest concerns for children, as Sri Lanka’s conflict enters a new phase.
“We have clear indications that the LTTE has intensified forcible recruitment of civilians and that children as young as 14 years old are now being targeted,” said Mr Philippe Duamelle, UNICEF’s Representative in Sri Lanka. “These children are facing immediate danger and their lives are at great risk. Their recruitment is intolerable.”
From 2003 to the end of 2008, UNICEF has recorded more than 6000 cases of children recruited by the LTTE. “Child soldiers suffer physical abuse, traumatic events and face death. Instead of hope, fear defines their childhood,” said Duamelle.
UNICEF also said it was extremely alarmed at the high number of children being injured in the fighting in the northern area of Sri Lanka known as the Vanni. “Scores of injured children have been evacuated in the past week,” said UNICEF’s Duamelle. “Children are victims of this conflict by being killed, injured, recruited, displaced, separated and denied their every day needs due to the fighting.”
The main injuries to children have been burns, fractures, shrapnel and bullet wounds. UNICEF reiterates the call it has made time and again to Government and the LTTE – civilians, especially children, must be given every protection from the fighting.
UNICEF, together with other UN agencies and partners, is responding to the needs of 30,000 people who have been able to leave the Vanni and are now receiving humanitarian assistance away from the conflict. UNICEF’s emergency support is in water and sanitation, nutrition, protection and education. UNICEF said it is crucial all civilians in the Vanni are able to leave and reach a safe area where they can be urgently assisted.
UNICEF Press release
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Thursday, February 19, 2009
Wednesday, February 18, 2009
Bundeswehr erforscht Taser: Sind 50.000 Volt für den menschlichen Körper gefährlich?
Bundeswehr erforscht Taser:
Sind 50.000 Volt-Taser für den menschlichen Körper gefährlich?
Von Andreas Klamm
Berlin. 18. Februar 2009. Die Bundeswehr testet offenbar den Einsatz moderner und neuer Waffen, dem Taser, einer Art Elektroschock-Waffe. Dast teilte die Partei Die Linke in einer Presseerklärung mit.
Mit der Erforschung soll möglicherweise auch die Wirkung auf den menschlichen Körper dem Taser, die mit 50.000 Volt (V) eingesetzt wird, neue Untersuchungs-Ergebnisse über die Gefährlichkeit der Waffe Taser, die auch als Elektroschock-Waffe bezeichnet wird, möglich machen. In der Medizin, im Rettungsdienst und in der Pflege ist die Gefährlichkeit der Unfälle mit Strom bereits bekannt.
"Die Bundeswehr lässt hochmoderne Elektroschockwaffen erforschen, so genannte Taser, die weit eher auf polizeiliche als auf militärische Einsatzszenarien hinweisen", erklärte Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 16/11806). Ulla Jelkpe ist nicht nur Politikerin sondern auch Journalistin.
Ulla Jelpke sagte: "Offenbar soll die Bundeswehr also künftig verstärkt gegen unbewaffnete Menschen eingesetzt werden, sei es zur Unruhebekämpfung in besetzten Einsatzländern oder auf lange Sicht auch im Inland. Das muss genauso verhindert werden wie ein Export dieser Waffen, die sich nach Ansicht des UN-Antifolterkomitees auch als Folterinstrumente eignen, in Länder wie Saudi-Arabien und in die Schweiz genehmigt wird. In dem einen Land wird gefoltert, das andere verwendet Taser bei Abschiebungen.
Bedenklich finde ich, dass die meisten Spezialeinheiten der Länderpolizeien bereits Elektroschockwaffen verwenden. Bei diesen sogenannten Tasern werden an Drähten befestigte Nadeln auf Personen geschossen und anschließend 50.000 Volt hindurchgejagt, um das Opfer zu lähmen. Dass die Bundesregierung sie zu den 'nichttödlichen Waffen' zählt, wird ihrer Gefährlichkeit nicht gerecht.
Untersuchungen aus Nordamerika zufolge sind bereits Hunderte von Personen nach dem Einsatz von Elektroschockwaffen gestorben. Die Gesundheitsgefahren, die von diesen Waffen ausgehen, sind noch längst nicht hinreichend erforscht."
Die Politikerin informierte weiter: "Die Bundespolizei verfügt bislang nicht über Taser, und das sollte auch so bleiben. Umso befremdlicher ist jedoch, dass die Bundeswehr nach Angaben der Bundesregierung Taser in ihren Waffendepots bunkert, auch wenn deren Einsatz nicht freigegeben ist. Die Bestandszahlen sind 'als Verschlusssache eingestuft'. Allerdings lässt die Bundeswehr Untersuchungen in diesem Bereich durchführen. Gegenwärtig erforscht der Rüstungskonzern Diehl Defence die 'Wirksamkeit und Einsatztauglichkeit von Liquid Taser', einer Weiterentwicklung, die leitende Flüssigkeiten verwendet. Außerdem laufen Untersuchungen zum 'Mortalitätsrisiko'."
Beim Mortalitäts-Risiko handelt es sich um das Sterblichkeits-Risiko beim möglichen Einsatz von Taser-Waffen.
In der Medizin ist die Gefährlichkeit von Elektrounfällen sehr gut bekannt. Die Definition eines Elektrounfalls lautet: "Direkter Körperschluss zwischen zwei Punkten ziwschen denen eine elektrische Spannung besteht. Da die Stromnetze in der Regel mit einem Leiter geerdet sind, genügt auch die Berührung der nichtgeerdeten Phase, um einen Stromdurchfluss durch den menschlichen Körper hervorzurufen."
Etwa 80 Prozent aller Stromunfälle zählen zu den Niederspannungsunfällen mit einer Spannung von bis 1000 Volt (V). Drei Prozent dieser Niederspannungs-Strom-Unfälle verlaufen tödlich.
Hochspannungsunfälle, das meint Strom-Unfälle mit Spannungen über 1000 Volt (V), sind seltener. Allerdings verlaufen 30 Prozent der Unfälle mit Hochspannungen über 1000 Volt tödlich.
Die Folgen der Stromeinwirkung auf den menschenlichen Körper sind von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, etwa der Stromart, Spannung, Stromfrequenz, Widerstand an den Stromübertrittsstellen, Stromweg und Einwirkungszeit.
Es ist bereits bekannt, je länger die Einwirkungszeit, desto größer die Schädigungen.
Folgende Symptome können auf einen Unfall mit Strom hinweisen:
Der Patient "klebt" durch Muskelkrämpfe an der Stromquelle, Bewusstseinstörungen bis zur Bewusstlosigkeit, Tachykardie (stark beschleunigter Herzschlag), Herz-Rhythmus-Störungen. Zudem muss mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand gerechnet werden. In etwa 70 Prozent der Unfälle mit Strom kann ein Kammerflimmern, in cirka 30 Prozent der Unfälle eine Asytolie eintreten.
Weitere Gefahren bei Strom-Unfällen: Atemstillstand und Verbrennungen 1. bis 3. Grades (Strommarken)und starke Schmerzen, die im Rahmen der medizinischen Schmerzbekämpfung beispielsweise im Rettungsdienst in der Regel mit Morphin versucht wird. Beim Auftreten von gefährlichen und lebensbedrohlichen Herz-Rythmus-Störungen kann auch die Defibrillation der Patienten nach einem Elektro-Schock- oder Strom-Unfall notwendig werden.
Für mögliche Erst-Helfer gilt zunächst die Eigensicherung, bevor Opfer und Menschen nach Strom-Unfällen oder dem möglichen Einsatz von 50.000 Volt-Tasern geholfen werden kann.
In der Regel werden folgende Sicherheits-Massnahmen empfohlen:
Sicherheitsabstände einhalten !
Bei Strom mit Spannungen
bis 30.000 Volt, mindestens 1,5 Meter
bis 110.000 Volt, mindestens 2,0 Meter
bis 220.000 Volt, mindestens 3,0 Meter
bis 400.000 Volt, mindestens 4,0 Meter
Abschalten des Stromkreises und Sicherung gegen Wiedereinschaltung durch Fachleute, in der Regel Mitarbeiter der Feuerwehr oder eines E-Werkes.
Überprüfen der Spannungsfreiheit durcch Fachleute.
Absicherung gegen unter Spannung stehende benachbarte Teile
Der Patient sollte in Abhängigkeit von der Bewusstseinslage mit dem Oberkörper hoch gelagert werden oder in die stabile Seitenlage gebracht werden.
Sollten Massnahmen der Reanimation (Herz-Kreislauf-Lungen-Wiederbelebung) notwendig werden, nicht vergessen Rettungsdienst und Notarzt über die Notrufnummer 112 oder 19 222 zu verständigen.
Wenn bei den neuen Waffen, dem Taser mit einem Einsatz von bis zu 50.000 Volt ausgegangen werden muss, gilt hier ein Sicherheitsabstand von mindestens zwei (2,0) Meter einzuhalten.
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Sind 50.000 Volt-Taser für den menschlichen Körper gefährlich?
Von Andreas Klamm
Berlin. 18. Februar 2009. Die Bundeswehr testet offenbar den Einsatz moderner und neuer Waffen, dem Taser, einer Art Elektroschock-Waffe. Dast teilte die Partei Die Linke in einer Presseerklärung mit.
Mit der Erforschung soll möglicherweise auch die Wirkung auf den menschlichen Körper dem Taser, die mit 50.000 Volt (V) eingesetzt wird, neue Untersuchungs-Ergebnisse über die Gefährlichkeit der Waffe Taser, die auch als Elektroschock-Waffe bezeichnet wird, möglich machen. In der Medizin, im Rettungsdienst und in der Pflege ist die Gefährlichkeit der Unfälle mit Strom bereits bekannt.
"Die Bundeswehr lässt hochmoderne Elektroschockwaffen erforschen, so genannte Taser, die weit eher auf polizeiliche als auf militärische Einsatzszenarien hinweisen", erklärte Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 16/11806). Ulla Jelkpe ist nicht nur Politikerin sondern auch Journalistin.
Ulla Jelpke sagte: "Offenbar soll die Bundeswehr also künftig verstärkt gegen unbewaffnete Menschen eingesetzt werden, sei es zur Unruhebekämpfung in besetzten Einsatzländern oder auf lange Sicht auch im Inland. Das muss genauso verhindert werden wie ein Export dieser Waffen, die sich nach Ansicht des UN-Antifolterkomitees auch als Folterinstrumente eignen, in Länder wie Saudi-Arabien und in die Schweiz genehmigt wird. In dem einen Land wird gefoltert, das andere verwendet Taser bei Abschiebungen.
Bedenklich finde ich, dass die meisten Spezialeinheiten der Länderpolizeien bereits Elektroschockwaffen verwenden. Bei diesen sogenannten Tasern werden an Drähten befestigte Nadeln auf Personen geschossen und anschließend 50.000 Volt hindurchgejagt, um das Opfer zu lähmen. Dass die Bundesregierung sie zu den 'nichttödlichen Waffen' zählt, wird ihrer Gefährlichkeit nicht gerecht.
Untersuchungen aus Nordamerika zufolge sind bereits Hunderte von Personen nach dem Einsatz von Elektroschockwaffen gestorben. Die Gesundheitsgefahren, die von diesen Waffen ausgehen, sind noch längst nicht hinreichend erforscht."
Die Politikerin informierte weiter: "Die Bundespolizei verfügt bislang nicht über Taser, und das sollte auch so bleiben. Umso befremdlicher ist jedoch, dass die Bundeswehr nach Angaben der Bundesregierung Taser in ihren Waffendepots bunkert, auch wenn deren Einsatz nicht freigegeben ist. Die Bestandszahlen sind 'als Verschlusssache eingestuft'. Allerdings lässt die Bundeswehr Untersuchungen in diesem Bereich durchführen. Gegenwärtig erforscht der Rüstungskonzern Diehl Defence die 'Wirksamkeit und Einsatztauglichkeit von Liquid Taser', einer Weiterentwicklung, die leitende Flüssigkeiten verwendet. Außerdem laufen Untersuchungen zum 'Mortalitätsrisiko'."
Beim Mortalitäts-Risiko handelt es sich um das Sterblichkeits-Risiko beim möglichen Einsatz von Taser-Waffen.
In der Medizin ist die Gefährlichkeit von Elektrounfällen sehr gut bekannt. Die Definition eines Elektrounfalls lautet: "Direkter Körperschluss zwischen zwei Punkten ziwschen denen eine elektrische Spannung besteht. Da die Stromnetze in der Regel mit einem Leiter geerdet sind, genügt auch die Berührung der nichtgeerdeten Phase, um einen Stromdurchfluss durch den menschlichen Körper hervorzurufen."
Etwa 80 Prozent aller Stromunfälle zählen zu den Niederspannungsunfällen mit einer Spannung von bis 1000 Volt (V). Drei Prozent dieser Niederspannungs-Strom-Unfälle verlaufen tödlich.
Hochspannungsunfälle, das meint Strom-Unfälle mit Spannungen über 1000 Volt (V), sind seltener. Allerdings verlaufen 30 Prozent der Unfälle mit Hochspannungen über 1000 Volt tödlich.
Die Folgen der Stromeinwirkung auf den menschenlichen Körper sind von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, etwa der Stromart, Spannung, Stromfrequenz, Widerstand an den Stromübertrittsstellen, Stromweg und Einwirkungszeit.
Es ist bereits bekannt, je länger die Einwirkungszeit, desto größer die Schädigungen.
Folgende Symptome können auf einen Unfall mit Strom hinweisen:
Der Patient "klebt" durch Muskelkrämpfe an der Stromquelle, Bewusstseinstörungen bis zur Bewusstlosigkeit, Tachykardie (stark beschleunigter Herzschlag), Herz-Rhythmus-Störungen. Zudem muss mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand gerechnet werden. In etwa 70 Prozent der Unfälle mit Strom kann ein Kammerflimmern, in cirka 30 Prozent der Unfälle eine Asytolie eintreten.
Weitere Gefahren bei Strom-Unfällen: Atemstillstand und Verbrennungen 1. bis 3. Grades (Strommarken)und starke Schmerzen, die im Rahmen der medizinischen Schmerzbekämpfung beispielsweise im Rettungsdienst in der Regel mit Morphin versucht wird. Beim Auftreten von gefährlichen und lebensbedrohlichen Herz-Rythmus-Störungen kann auch die Defibrillation der Patienten nach einem Elektro-Schock- oder Strom-Unfall notwendig werden.
Für mögliche Erst-Helfer gilt zunächst die Eigensicherung, bevor Opfer und Menschen nach Strom-Unfällen oder dem möglichen Einsatz von 50.000 Volt-Tasern geholfen werden kann.
In der Regel werden folgende Sicherheits-Massnahmen empfohlen:
Sicherheitsabstände einhalten !
Bei Strom mit Spannungen
bis 30.000 Volt, mindestens 1,5 Meter
bis 110.000 Volt, mindestens 2,0 Meter
bis 220.000 Volt, mindestens 3,0 Meter
bis 400.000 Volt, mindestens 4,0 Meter
Abschalten des Stromkreises und Sicherung gegen Wiedereinschaltung durch Fachleute, in der Regel Mitarbeiter der Feuerwehr oder eines E-Werkes.
Überprüfen der Spannungsfreiheit durcch Fachleute.
Absicherung gegen unter Spannung stehende benachbarte Teile
Der Patient sollte in Abhängigkeit von der Bewusstseinslage mit dem Oberkörper hoch gelagert werden oder in die stabile Seitenlage gebracht werden.
Sollten Massnahmen der Reanimation (Herz-Kreislauf-Lungen-Wiederbelebung) notwendig werden, nicht vergessen Rettungsdienst und Notarzt über die Notrufnummer 112 oder 19 222 zu verständigen.
Wenn bei den neuen Waffen, dem Taser mit einem Einsatz von bis zu 50.000 Volt ausgegangen werden muss, gilt hier ein Sicherheitsabstand von mindestens zwei (2,0) Meter einzuhalten.
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Bayern lehnt neue EU-Behörde im Asylbereich ab
Bayern lehnt neue EU-Behörde im Asylbereich ab
Europaministerin Müller: "Ausufernde ‚Agenturitis' muss gestoppt werden / EU braucht
neue Strategie für europäische Agenturen"
München. (red). 18. Februar 2009. Bayerns Europaministerin Emilia Müller hat den heutigen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Errichtung eines Europäischen Asylunterstützungsbüros als "überflüssig" kritisiert. Müller: "Eine verbesserte Zusammenarbeit der EU-Staaten in der Asylpolitik ist sinnvoll.
Dazu braucht es aber keine neue Behörde. Die EU darf nicht in Sonntagsreden zu Recht den Bürokratieabbau fordern, dann aber gleichzeitig immer neue Ämter und Bürokratien aufbauen." Müller sieht zudem die große Gefahr, dass sich das neue Asylunterstützungsbüro massiv in die Asylpolitik der Mitgliedstaaten einmischen wird. Die Mitgliedstaaten müssen aber nach den Worten Müllers selbst für ein
geordnetes Asylverfahren verantwortlich bleiben. Müller: "Die Neugründung von EU-Agenturen muss die absolute Ausnahme bleiben. Die ausufernde ‚Agenturitis' muss gestoppt werden, weil sie ganz klar den Zielen der Lissabon-Strategie nach Bürokratieabbau und Deregulierung widerspricht. Vor der Gründung neuer Gemeinschaftsagenturen muss die EU nachweisen, dass der Bedarf dafür zwingend vorhanden ist. Dieser Bedarf ist beim geplanten Asylunterstützungsbüro nicht gegeben."
Auch bestehende EU-Agenturen müssen nach Müllers Worten stets aufs Neue auf ihre Notwendigkeit überprüft werden. Als Beispiel nannte Müller die Agentur für "Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz" in Bilbao und die Agentur für die "Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen" in Dublin. Da stelle sich die Frage, ob hier nicht überflüssige doppelte Aufgabenwahrnehmung entstanden sei. Die
Europaministerin forderte vor diesem Hintergrund eine schlüssige Strategie, um dem Subsidiaritätsgrundsatz besser Rechnung zu tragen.
Müller: "Wir brauchen ein klares Konzept, mit dem die EU einen gemeinsamen Rahmen für Aufgaben, Struktur und Arbeitsweise der Agenturen schaffen muss. Die Erarbeitung dieses Rahmens hat die EU- Kommission bislang versäumt. Daneben muss die personelle und finanzielle Ausstattung sämtlicher Agenturen in regelmäßigen Abständen
detailliert analysiert und hinterfragt werden. Eine kontinuierliche effektive
Finanzkontrolle der EU-Agenturen ist in Zeiten von konjunkturbedingt hohen Ausgaben und knappen Mitteln umso wichtiger."
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Europaministerin Müller: "Ausufernde ‚Agenturitis' muss gestoppt werden / EU braucht
neue Strategie für europäische Agenturen"
München. (red). 18. Februar 2009. Bayerns Europaministerin Emilia Müller hat den heutigen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Errichtung eines Europäischen Asylunterstützungsbüros als "überflüssig" kritisiert. Müller: "Eine verbesserte Zusammenarbeit der EU-Staaten in der Asylpolitik ist sinnvoll.
Dazu braucht es aber keine neue Behörde. Die EU darf nicht in Sonntagsreden zu Recht den Bürokratieabbau fordern, dann aber gleichzeitig immer neue Ämter und Bürokratien aufbauen." Müller sieht zudem die große Gefahr, dass sich das neue Asylunterstützungsbüro massiv in die Asylpolitik der Mitgliedstaaten einmischen wird. Die Mitgliedstaaten müssen aber nach den Worten Müllers selbst für ein
geordnetes Asylverfahren verantwortlich bleiben. Müller: "Die Neugründung von EU-Agenturen muss die absolute Ausnahme bleiben. Die ausufernde ‚Agenturitis' muss gestoppt werden, weil sie ganz klar den Zielen der Lissabon-Strategie nach Bürokratieabbau und Deregulierung widerspricht. Vor der Gründung neuer Gemeinschaftsagenturen muss die EU nachweisen, dass der Bedarf dafür zwingend vorhanden ist. Dieser Bedarf ist beim geplanten Asylunterstützungsbüro nicht gegeben."
Auch bestehende EU-Agenturen müssen nach Müllers Worten stets aufs Neue auf ihre Notwendigkeit überprüft werden. Als Beispiel nannte Müller die Agentur für "Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz" in Bilbao und die Agentur für die "Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen" in Dublin. Da stelle sich die Frage, ob hier nicht überflüssige doppelte Aufgabenwahrnehmung entstanden sei. Die
Europaministerin forderte vor diesem Hintergrund eine schlüssige Strategie, um dem Subsidiaritätsgrundsatz besser Rechnung zu tragen.
Müller: "Wir brauchen ein klares Konzept, mit dem die EU einen gemeinsamen Rahmen für Aufgaben, Struktur und Arbeitsweise der Agenturen schaffen muss. Die Erarbeitung dieses Rahmens hat die EU- Kommission bislang versäumt. Daneben muss die personelle und finanzielle Ausstattung sämtlicher Agenturen in regelmäßigen Abständen
detailliert analysiert und hinterfragt werden. Eine kontinuierliche effektive
Finanzkontrolle der EU-Agenturen ist in Zeiten von konjunkturbedingt hohen Ausgaben und knappen Mitteln umso wichtiger."
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Nach Markt- nun auch Politikversagen im Breitbandsektor
Nach Markt- nun auch Politikversagen im Breitbandsektor
Berlin. (red). 18. Februar 2009. Die Linke-Politikerin Sabine Zimmermann wirft der Politik ein Versagen im Breitbanksektor vor. "Nach dem Markt versagt nun auch die Politik im Breitbandsektor", kritisierte Sabine Zimmermann, Breitbandexpertin der Fraktion DIE LINKE die am 18. Februar 2009 vom Bundeskabinett beschlossene Breitbandstrategie. "Wer auf freiwilliges Engagement der Wirtschaft setzt, wird keinen Erfolg haben. Wir brauchen verbindliche Vorgaben!" Zimmermann weiter:
"Die Bundesregierung denkt zu kurz und handelt unzureichend angesichts der Wirtschaftskrise und der digitalen Kluft, die sich in Deutschland sogar noch ausweitet. Die Politik muss die Unternehmen endlich verpflichten, bis Ende 2010 jedem Haushalt einen schnellen Internetanschluss mit einer Übertragungsrate von mindestens 2 Megabit pro Sekunde zur Verfügung zu stellen, also doppelt so schnell wie jetzt geplant. So würden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Einerseits bekämen Millionen Haushalte einen schnellen Internetanschluss. Andererseits könnten bis zu 250.000 neue Arbeitsplätze entstehen.
Die Bundesregierung hat mit ihrer blinden Marktgläubigkeit schon viel zu viel Zeit verloren. Bereits im vergangenen Jahr forderte DIE LINKE im Bundestag, einen schnellen Internetanschluss in den gesetzlich garantierten Universaldienst aufzunehmen. Auch andere Länder gehen diesen Weg - zum Beispiel Großbritannien."
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Berlin. (red). 18. Februar 2009. Die Linke-Politikerin Sabine Zimmermann wirft der Politik ein Versagen im Breitbanksektor vor. "Nach dem Markt versagt nun auch die Politik im Breitbandsektor", kritisierte Sabine Zimmermann, Breitbandexpertin der Fraktion DIE LINKE die am 18. Februar 2009 vom Bundeskabinett beschlossene Breitbandstrategie. "Wer auf freiwilliges Engagement der Wirtschaft setzt, wird keinen Erfolg haben. Wir brauchen verbindliche Vorgaben!" Zimmermann weiter:
"Die Bundesregierung denkt zu kurz und handelt unzureichend angesichts der Wirtschaftskrise und der digitalen Kluft, die sich in Deutschland sogar noch ausweitet. Die Politik muss die Unternehmen endlich verpflichten, bis Ende 2010 jedem Haushalt einen schnellen Internetanschluss mit einer Übertragungsrate von mindestens 2 Megabit pro Sekunde zur Verfügung zu stellen, also doppelt so schnell wie jetzt geplant. So würden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Einerseits bekämen Millionen Haushalte einen schnellen Internetanschluss. Andererseits könnten bis zu 250.000 neue Arbeitsplätze entstehen.
Die Bundesregierung hat mit ihrer blinden Marktgläubigkeit schon viel zu viel Zeit verloren. Bereits im vergangenen Jahr forderte DIE LINKE im Bundestag, einen schnellen Internetanschluss in den gesetzlich garantierten Universaldienst aufzunehmen. Auch andere Länder gehen diesen Weg - zum Beispiel Großbritannien."
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Regierung hat besonnen und richtig gehandelt
Regierung hat besonnen und richtig gehandelt
Berlin. (red). 18. Februar 2009. Anlässlich der Verabschiedung des Rettungsübernahmegesetzes erklärte der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Ronald Pofalla:
"Mit dem Rettungsgesetz für die HRE hat die Bundesregierung besonnen und richtig gehandelt. Es entspricht den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft dann einzugreifen, wenn ein Zusammenbruch der Märkte mit unzumutbaren negativen Folgen für Wirtschaft und Arbeitsplätze droht.
Keine Bank darf Pleite gehen, wenn dadurch eine Kettenreaktion ausgelöst würde, die das Finanzsystem insgesamt gefährdet. Die Pleite der Investmentbank Lehmann Brothers hat gezeigt, dass Tatenlosigkeit in so einem Fall die schlechteste Lösung ist.
Klar ist auch: Alle marktwirtschaftlichen Optionen, die die HRE stabilisieren, haben Vorrang vor staatlichen Eingriffen. Deshalb muss es zunächst zu einer Rettungshauptversammlung kommen, auf der marktwirtschaftliche Möglichkeiten wie Kapitalerhöhungen erörtert werden. Nur für den Fall, dass auch diese Chance scheitert, darf die Bundesregierung zeitlich bis zum Sommer befristet eingreifen. Die staatliche Intervention bleibt die Ultima Ratio.
Der Nutzen einer Stabilisierung der HRE geht weit über die einzelne Bank hinaus. Mit einer Stabilisierung wird das öffentliche Gut eines funktionierenden Finanzmarktes erhalten."
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Berlin. (red). 18. Februar 2009. Anlässlich der Verabschiedung des Rettungsübernahmegesetzes erklärte der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Ronald Pofalla:
"Mit dem Rettungsgesetz für die HRE hat die Bundesregierung besonnen und richtig gehandelt. Es entspricht den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft dann einzugreifen, wenn ein Zusammenbruch der Märkte mit unzumutbaren negativen Folgen für Wirtschaft und Arbeitsplätze droht.
Keine Bank darf Pleite gehen, wenn dadurch eine Kettenreaktion ausgelöst würde, die das Finanzsystem insgesamt gefährdet. Die Pleite der Investmentbank Lehmann Brothers hat gezeigt, dass Tatenlosigkeit in so einem Fall die schlechteste Lösung ist.
Klar ist auch: Alle marktwirtschaftlichen Optionen, die die HRE stabilisieren, haben Vorrang vor staatlichen Eingriffen. Deshalb muss es zunächst zu einer Rettungshauptversammlung kommen, auf der marktwirtschaftliche Möglichkeiten wie Kapitalerhöhungen erörtert werden. Nur für den Fall, dass auch diese Chance scheitert, darf die Bundesregierung zeitlich bis zum Sommer befristet eingreifen. Die staatliche Intervention bleibt die Ultima Ratio.
Der Nutzen einer Stabilisierung der HRE geht weit über die einzelne Bank hinaus. Mit einer Stabilisierung wird das öffentliche Gut eines funktionierenden Finanzmarktes erhalten."
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Two Former 'Missionary Kids' Launch News Service: The International Faith Telegraph: World Christian News & Missions News
Two Former 'Missionary Kids' Launch News Service: The International Faith Telegraph: World Christian News & Missions News
ALISO VIEJO, Calif., Feb. 18 /Christian Newswire/ -- Newly launched - The International Faith Telegraph: World Christian News & Missions News is a highly informative news website that keeps you in touch with daily Christian world news, as well as missions news and international evangelism worldwide.
The International Faith Telegraph: World Christian News & Missions News, founded by two former "missionary kids," was launched less than a week ago and has already begun making contact with Christians and missionaries around the world.
"In just the first few weeks since we started this project, we have been so blessed to make contact with people all over the world. God has really opened up our eyes to see that there is so much happening in the world today. God is doing so many exciting things, and much of it is found in the stories of individual Christians and missionaries you have probably never heard of," said Co-Founder Laura Larson.
The founders hope to promote a new, rarely promoted, yet highly informative news angle by placing less focus on political news, and greater focus on worldwide news, bringing its readers inspiring missions stories from individual missionaries and organizations around the world. In doing so, this news source provides 'instant' access to how God's people are fulfilling the Great Commission worldwide.
"We believe it is important to stay current with politics; however, it is easy to invest so much emotional energy in U.S. politics, and become so frustrated, that you forget about other subjects near to God's heart, like reaching the lost. And you forget that there is a lot to be excited about today."
The International Faith Telegraph: World Christian News & Missions News also promotes the success of Christian artists, worldwide advancements and trends in technology, and churches worldwide, by publishing articles that are inspiring and give the 'good' news a place to stand out.
Ultimately, The International Faith Telegraph: World Christian News & Missions News hopes to inspire Christians and keep them connected to the worldwide Christian community.
For the latest world Christian news and missions news, all day, anytime, it's now but a click away at www.faithtelegraph.com.
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"In just the first few weeks since we started this project, we have been so blessed to make contact with people all over the world. God has really opened up our eyes to see that there is so much happening in the world today. God is doing so many exciting things, and much of it is found in the stories of individual Christians and missionaries you have probably never heard of," said Co-Founder Laura Larson.
The founders hope to promote a new, rarely promoted, yet highly informative news angle by placing less focus on political news, and greater focus on worldwide news, bringing its readers inspiring missions stories from individual missionaries and organizations around the world. In doing so, this news source provides 'instant' access to how God's people are fulfilling the Great Commission worldwide.
"We believe it is important to stay current with politics; however, it is easy to invest so much emotional energy in U.S. politics, and become so frustrated, that you forget about other subjects near to God's heart, like reaching the lost. And you forget that there is a lot to be excited about today."
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Seven States Have Launched Efforts for Personhood Rights for Pre-born - Even More Expected in 2009
Seven States Have Launched Efforts for Personhood Rights for Pre-born - Even More Expected in 2009
Federal and State efforts signal growing grassroots commitment for Personhood
DENVER, Feb. 18 /Christian Newswire/ -- Personhood USA is pleased to announce that since the beginning of the new year, Seven different States have started efforts for the personhood of pre-born children. In addition, Rep. Duncan Hunter has introduced H.R. 881, the Right to Life Act , on the federal level, propelling the personhood movement forward.
Five States have now introduced bills affirming the personhood rights of pre-born humans from the moment of fertilization including:
Maryland / HB925 Delegate Don Dwyer
North Dakota / H.R. 1572 Rep. Dan Ruby
Montana / SB 406 Sen. Daniel W McGee
South Carolina / H.3526 Rep. Liston Barfield
Alabama / SB-335 Sen. Hank Erwin
Oregon has begun a personhood amendment petition drive, and Mississippi's personhood amendment petition drive is expected to launch within weeks.
The common thread among all of these efforts is the goal to fill what is becoming known as the "Blackmun Hole" in Roe v. Wade. This is where Justice Blackmun implied in the Roe v. Wade decision that if the case were established that the pre-born was a person, the argument for abortion collapses. In Roe v Wade, it is acknowledged that the "fetus" is fully human, but did not grant the rights of "persons" until birth.
"Personhood USA is standing with strong support for all of these efforts. We are committed to working tirelessly to establish personhood in every State, because this is the only way to restore dignity to the humans most vulnerable among us," stated Cal Zastrow of Personhood USA.
"Personhood efforts raise the standard of what it is to be pro-life. We expect that as the understanding that all humans are people spreads, the injustice of abortion will end," continued Keith Mason of Personhood USA.
Personhood USA is a grassroots Christian organization founded to establish personhood efforts across America to create protection for every child by love and by law. Personhood USA is committed to assisting and supporting Personhood Legislation and Constitutional Amendments and building local pro-life organizations through raising awareness of the personhood of the pre-born.
For Interviews please call 202-595-3500
For More Information please visit www.personhoodusa.com.
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DENVER, Feb. 18 /Christian Newswire/ -- Personhood USA is pleased to announce that since the beginning of the new year, Seven different States have started efforts for the personhood of pre-born children. In addition, Rep. Duncan Hunter has introduced H.R. 881, the Right to Life Act , on the federal level, propelling the personhood movement forward.
Five States have now introduced bills affirming the personhood rights of pre-born humans from the moment of fertilization including:
Maryland / HB925 Delegate Don Dwyer
North Dakota / H.R. 1572 Rep. Dan Ruby
Montana / SB 406 Sen. Daniel W McGee
South Carolina / H.3526 Rep. Liston Barfield
Alabama / SB-335 Sen. Hank Erwin
Oregon has begun a personhood amendment petition drive, and Mississippi's personhood amendment petition drive is expected to launch within weeks.
The common thread among all of these efforts is the goal to fill what is becoming known as the "Blackmun Hole" in Roe v. Wade. This is where Justice Blackmun implied in the Roe v. Wade decision that if the case were established that the pre-born was a person, the argument for abortion collapses. In Roe v Wade, it is acknowledged that the "fetus" is fully human, but did not grant the rights of "persons" until birth.
"Personhood USA is standing with strong support for all of these efforts. We are committed to working tirelessly to establish personhood in every State, because this is the only way to restore dignity to the humans most vulnerable among us," stated Cal Zastrow of Personhood USA.
"Personhood efforts raise the standard of what it is to be pro-life. We expect that as the understanding that all humans are people spreads, the injustice of abortion will end," continued Keith Mason of Personhood USA.
Personhood USA is a grassroots Christian organization founded to establish personhood efforts across America to create protection for every child by love and by law. Personhood USA is committed to assisting and supporting Personhood Legislation and Constitutional Amendments and building local pro-life organizations through raising awareness of the personhood of the pre-born.
For Interviews please call 202-595-3500
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Cicero Hispanic Church Forced to Sue in Federal Court to Protect First Amendment Rights
Cicero Hispanic Church Forced to Sue in Federal Court to Protect First Amendment Rights
1,000 member Mennonite church, Sonido de Alabanza, alleges deliberate roadblocks from Cicero officials to stop its expansion and additional services for the needy
CICERO, Ill., Feb. 18 /Christian Newswire/ -- At a time when social services and counseling are needed for hurting people, the town of Cicero wants people to keep on hurting. Today, the Sonido de Alabanza Church (SDA), affiliated with the Mennonite Church USA, charged there has been a violation of their First and Fourteenth Amendment rights, along with federal and Illinois state religious land use rights. They filed a suit because, after repeated attempts for two years to complete the church's application for a building permit with Cicero's building project manager, Craig Pesek, the town continues to delay the process. While the Cicero zoning code clearly allows for a church on the property, Cicero's failure to cooperate has exposed the church to increased costs of construction and prevented the church's ministries from growing by restricting attendance. The suit was filed today in the United States District Court in Chicago. The new church property at the center of the suit is located at 5534-5543 W. 25th Street, Cicero, Ill. Its current location is at 5510 W. 25th Street, just down the street from the new property.
Chicago attorney John Mauck, who is representing the church in the federal litigation, said "In two decades of civil rights litigation for churches, rarely have I seen a pattern so repressive of religious practice, assembly and speech. This church simply wants to feed the hungry and mend broken people. However, Cicero officials actually walked through the church's parking lot and checked the vehicle stickers to see how many members come from Chicago rather than Cicero. Such actions tell me officials are more concerned with staying in power than with respecting religious and property rights."
Cicero Employs a Double Standard With Zoning Approvals
Ironically, while the SDA church has experienced two years of delays, a nearby liquor store on 35th Street, which acquired land at the same time as the church, has not only had plans approved but has completed construction and is open for business.
"Cicero's leadership made more room for Jim Beam Whiskey, but doesn't seem to have the heart to let a church feed its people for free," said Esdras B. Ferreras, Pastor of SDA Church. "Our ministry of feeding people in the community who are hungry, both physically and spiritually, has been stalled because we are not allowed to use the property we purchased. We filed this lawsuit at this time, not only to get action on our building permit but also to let the people of Cicero know about this outrageous behavior by city officials so they can be better informed when they vote next Tuesday."
Legal Justification for Suit
Justification for the suit is based in part on the Fourteenth Amendment to the United States Constitution, the Federal Religious Land Use and Institutional Persons Act of 2000 and Illinois Religious Freedom Restoration Act.
Interview Sources:
John Mauck, Mauck & Baker 312-853-8709 Pastor Esdras Ferreras, Sonido de Alabanza, Church 708-780-1170
A copy of suit is available upon request by contacting: Thomas Ciesielka: 312-422-1333, tc@tcpr.net
3mnewswire.org
1,000 member Mennonite church, Sonido de Alabanza, alleges deliberate roadblocks from Cicero officials to stop its expansion and additional services for the needy
CICERO, Ill., Feb. 18 /Christian Newswire/ -- At a time when social services and counseling are needed for hurting people, the town of Cicero wants people to keep on hurting. Today, the Sonido de Alabanza Church (SDA), affiliated with the Mennonite Church USA, charged there has been a violation of their First and Fourteenth Amendment rights, along with federal and Illinois state religious land use rights. They filed a suit because, after repeated attempts for two years to complete the church's application for a building permit with Cicero's building project manager, Craig Pesek, the town continues to delay the process. While the Cicero zoning code clearly allows for a church on the property, Cicero's failure to cooperate has exposed the church to increased costs of construction and prevented the church's ministries from growing by restricting attendance. The suit was filed today in the United States District Court in Chicago. The new church property at the center of the suit is located at 5534-5543 W. 25th Street, Cicero, Ill. Its current location is at 5510 W. 25th Street, just down the street from the new property.
Chicago attorney John Mauck, who is representing the church in the federal litigation, said "In two decades of civil rights litigation for churches, rarely have I seen a pattern so repressive of religious practice, assembly and speech. This church simply wants to feed the hungry and mend broken people. However, Cicero officials actually walked through the church's parking lot and checked the vehicle stickers to see how many members come from Chicago rather than Cicero. Such actions tell me officials are more concerned with staying in power than with respecting religious and property rights."
Cicero Employs a Double Standard With Zoning Approvals
Ironically, while the SDA church has experienced two years of delays, a nearby liquor store on 35th Street, which acquired land at the same time as the church, has not only had plans approved but has completed construction and is open for business.
"Cicero's leadership made more room for Jim Beam Whiskey, but doesn't seem to have the heart to let a church feed its people for free," said Esdras B. Ferreras, Pastor of SDA Church. "Our ministry of feeding people in the community who are hungry, both physically and spiritually, has been stalled because we are not allowed to use the property we purchased. We filed this lawsuit at this time, not only to get action on our building permit but also to let the people of Cicero know about this outrageous behavior by city officials so they can be better informed when they vote next Tuesday."
Legal Justification for Suit
Justification for the suit is based in part on the Fourteenth Amendment to the United States Constitution, the Federal Religious Land Use and Institutional Persons Act of 2000 and Illinois Religious Freedom Restoration Act.
Interview Sources:
John Mauck, Mauck & Baker 312-853-8709 Pastor Esdras Ferreras, Sonido de Alabanza, Church 708-780-1170
A copy of suit is available upon request by contacting: Thomas Ciesielka: 312-422-1333, tc@tcpr.net
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Kabinett beschließt neue Regeln zur Stärkung des Anlegerschutzes
Kabinett beschließt neue Regeln zur Stärkung des Anlegerschutzes
Berlin. (red). 18. Februar 2009. Das Kabinett des Bundes hat neue Regeln zur Stärkung des Schutzes von Anlegern beschlossen. Darüber informierte das Bundesjustizministerium in Berlin. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 18. Februar 2009 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Rechte von Anlegern gestärkt werden. So soll die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen im Fall einer Falschberatung bei Wertpapiergeschäften verbessert werden. Daneben wird das Schuldverschreibungsgesetz neu gefasst.
"Die aktuelle Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass es bei der Anlageberatung Defizite gibt. Die starke Renditeausrichtung vieler Banken hat offensichtlich zu einem derartigen Vertriebsdruck geführt, dass sich manche Berater mehr an den Vertriebsprovisionen als am Kundeninteresse orientiert haben. Es gibt zahlreiche Beschwerden von Anlegern, die geltend machen, dass sie eigentlich eine risikolose Anlage wollten, ihnen der Bankberater aber tatsächlich eine riskante Anlage empfohlen hat, was sie erst jetzt aufgrund der Verluste in der Finanzmarktkrise gemerkt haben. Berechtigte Schadensersatzansprüche wegen solcher Falschberatung dürfen nicht daran scheitern, dass der Anleger die fehlerhafte Beratung nicht nachweisen kann oder dass die bisherige kurze Verjährungsfrist schon abgelaufen ist. Unser Vorschlag dient dazu, künftig zu verhindern, dass den Verbrauchern Risikopapiere - wie zum Beispiel im Fall der US-Investmentbank Lehman Brothers - als sichere Anlagen verkauft werden. Mit den neuen Regelungen ziehen wir erste Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise, um den Anlegerschutz zu verbessern", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Der neu beschlossene Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen folgende Regelungen:
Beratungs- und Dokumentationspflicht
Banken werden künftig verpflichtet, den Inhalt jeder Anlageberatung zu protokollieren und dem Kunden eine Ausfertigung des Protokolls auszuhändigen. Der wesentliche Hergang des Beratungsgesprächs muss nachvollziehbar protokolliert werden. Dazu gehören insbesondere die Angaben und Wünsche des Kunden sowie die von Berater erteilten Empfehlungen und die für diese Empfehlungen maßgeblichen Gründe. Die Dokumentationspflicht soll den Anlageberater zu höherer Sorgfalt veranlassen, so dass insgesamt die Qualität der Beratung erhöht wird. In einem Prozess wegen schlechter Beratung kann sich der Kunden zudem auf das Beratungsprotokoll berufen. Geht aus dem Protokoll ein Beratungsfehler hervor, hat der Anleger das erforderliche Beweismittel in den Händen. Ist das Protokoll lückenhaft oder in sich unschlüssig - zum Beispiel weil nach den Kundenangaben eine risikolose Anlage gewünscht war, aber tatsächlich eine hochriskante Anlage empfohlen wurde - muss die Bank beweisen, dass sie gleichwohl ordnungsgemäß beraten hat.
Abschaffung der kurzen Sonderverjährungsfrist
Daneben wird die bestehende kurze Sonderverjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung bei Wertpapieranlagen gestrichen. Künftig gilt auch für solche Ansprüche die regelmäßige Verjährung. Das bedeutet: Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung verjähren nicht mehr in drei Jahren seit Vertragsschluss. Die Dreijahresfrist beginnt vielmehr erst dann zu laufen, wenn der Anleger von dem Schaden erfahren hat. Unabhängig von der Kenntnis des Anlegers vom Schaden verjähren die Ansprüche jedoch spätestens in zehn Jahren.
Neufassung des Schuldverschreibungsgesetzes
Im Übrigen enthält das Gesetz eine Neufassung des Schuldverschreibungsgesetzes von 1899. Das alte Schuldverschreibungsgesetz schränkt die Befugnisse der Gläubiger aus heutiger Sicht zu stark ein und ist verfahrensrechtlich veraltet. Da die Märkte für Schuldverschreibungen international geworden sind, soll das Schuldverschreibungsrecht international üblichen Anforderungen soweit wie möglich angepasst werden. Die Neufassung stellt klar, dass Anleihebedingungen von Schuldverschreibungen international übliche Klauseln über Mehrheitsentscheidungen der Anleihegläubiger in einer Gläubigerversammlung zur Änderung der Anleihebedingungen enthalten dürfen. Hierzu werden zum Schutz der Schuldverschreibungsgläubiger verbindliche Mindeststandards aufgestellt. Die Rechte der Gläubiger sollen gestärkt werden, indem ihre Befugnisse, mit Mehrheit über die Anleihebedingungen zu entscheiden, inhaltlich erweitert werden. Zusätzlich enthält der Gesetzentwurf Vorschriften darüber, wer stimmberechtigt ist, und führt die Möglichkeit eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger ein. Die Verfahrensregelungen zur Einberufung, Frist, Bekanntmachung von Gläubigerversammlungen werden modernisiert, die Anfechtung von Gläubigerbeschlüssen zugelassen sowie die Möglichkeit einer virtuellen Gläubigerversammlung eingeführt.
Schließlich wird im Schuldverschreibungsgesetz ein Transparenzgebot hinsichtlich der in der Schuldverschreibung versprochenen Leistung verankert - auch dies hilft dem Anleger, mögliche Risiken aus einer Schuldverschreibung besser erkennen zu können. Gerade im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise hat sich gezeigt, dass viele Anleger die Risiken der teilweise hochkomplexen Produkte nicht hinreichend verstehen.
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Ziel ist es, das parlamentarische Verfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen.
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Berlin. (red). 18. Februar 2009. Das Kabinett des Bundes hat neue Regeln zur Stärkung des Schutzes von Anlegern beschlossen. Darüber informierte das Bundesjustizministerium in Berlin. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 18. Februar 2009 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Rechte von Anlegern gestärkt werden. So soll die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen im Fall einer Falschberatung bei Wertpapiergeschäften verbessert werden. Daneben wird das Schuldverschreibungsgesetz neu gefasst.
"Die aktuelle Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass es bei der Anlageberatung Defizite gibt. Die starke Renditeausrichtung vieler Banken hat offensichtlich zu einem derartigen Vertriebsdruck geführt, dass sich manche Berater mehr an den Vertriebsprovisionen als am Kundeninteresse orientiert haben. Es gibt zahlreiche Beschwerden von Anlegern, die geltend machen, dass sie eigentlich eine risikolose Anlage wollten, ihnen der Bankberater aber tatsächlich eine riskante Anlage empfohlen hat, was sie erst jetzt aufgrund der Verluste in der Finanzmarktkrise gemerkt haben. Berechtigte Schadensersatzansprüche wegen solcher Falschberatung dürfen nicht daran scheitern, dass der Anleger die fehlerhafte Beratung nicht nachweisen kann oder dass die bisherige kurze Verjährungsfrist schon abgelaufen ist. Unser Vorschlag dient dazu, künftig zu verhindern, dass den Verbrauchern Risikopapiere - wie zum Beispiel im Fall der US-Investmentbank Lehman Brothers - als sichere Anlagen verkauft werden. Mit den neuen Regelungen ziehen wir erste Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise, um den Anlegerschutz zu verbessern", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Der neu beschlossene Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen folgende Regelungen:
Beratungs- und Dokumentationspflicht
Banken werden künftig verpflichtet, den Inhalt jeder Anlageberatung zu protokollieren und dem Kunden eine Ausfertigung des Protokolls auszuhändigen. Der wesentliche Hergang des Beratungsgesprächs muss nachvollziehbar protokolliert werden. Dazu gehören insbesondere die Angaben und Wünsche des Kunden sowie die von Berater erteilten Empfehlungen und die für diese Empfehlungen maßgeblichen Gründe. Die Dokumentationspflicht soll den Anlageberater zu höherer Sorgfalt veranlassen, so dass insgesamt die Qualität der Beratung erhöht wird. In einem Prozess wegen schlechter Beratung kann sich der Kunden zudem auf das Beratungsprotokoll berufen. Geht aus dem Protokoll ein Beratungsfehler hervor, hat der Anleger das erforderliche Beweismittel in den Händen. Ist das Protokoll lückenhaft oder in sich unschlüssig - zum Beispiel weil nach den Kundenangaben eine risikolose Anlage gewünscht war, aber tatsächlich eine hochriskante Anlage empfohlen wurde - muss die Bank beweisen, dass sie gleichwohl ordnungsgemäß beraten hat.
Abschaffung der kurzen Sonderverjährungsfrist
Daneben wird die bestehende kurze Sonderverjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung bei Wertpapieranlagen gestrichen. Künftig gilt auch für solche Ansprüche die regelmäßige Verjährung. Das bedeutet: Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung verjähren nicht mehr in drei Jahren seit Vertragsschluss. Die Dreijahresfrist beginnt vielmehr erst dann zu laufen, wenn der Anleger von dem Schaden erfahren hat. Unabhängig von der Kenntnis des Anlegers vom Schaden verjähren die Ansprüche jedoch spätestens in zehn Jahren.
Neufassung des Schuldverschreibungsgesetzes
Im Übrigen enthält das Gesetz eine Neufassung des Schuldverschreibungsgesetzes von 1899. Das alte Schuldverschreibungsgesetz schränkt die Befugnisse der Gläubiger aus heutiger Sicht zu stark ein und ist verfahrensrechtlich veraltet. Da die Märkte für Schuldverschreibungen international geworden sind, soll das Schuldverschreibungsrecht international üblichen Anforderungen soweit wie möglich angepasst werden. Die Neufassung stellt klar, dass Anleihebedingungen von Schuldverschreibungen international übliche Klauseln über Mehrheitsentscheidungen der Anleihegläubiger in einer Gläubigerversammlung zur Änderung der Anleihebedingungen enthalten dürfen. Hierzu werden zum Schutz der Schuldverschreibungsgläubiger verbindliche Mindeststandards aufgestellt. Die Rechte der Gläubiger sollen gestärkt werden, indem ihre Befugnisse, mit Mehrheit über die Anleihebedingungen zu entscheiden, inhaltlich erweitert werden. Zusätzlich enthält der Gesetzentwurf Vorschriften darüber, wer stimmberechtigt ist, und führt die Möglichkeit eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger ein. Die Verfahrensregelungen zur Einberufung, Frist, Bekanntmachung von Gläubigerversammlungen werden modernisiert, die Anfechtung von Gläubigerbeschlüssen zugelassen sowie die Möglichkeit einer virtuellen Gläubigerversammlung eingeführt.
Schließlich wird im Schuldverschreibungsgesetz ein Transparenzgebot hinsichtlich der in der Schuldverschreibung versprochenen Leistung verankert - auch dies hilft dem Anleger, mögliche Risiken aus einer Schuldverschreibung besser erkennen zu können. Gerade im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise hat sich gezeigt, dass viele Anleger die Risiken der teilweise hochkomplexen Produkte nicht hinreichend verstehen.
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Ziel ist es, das parlamentarische Verfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen.
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Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Schutz von Opfer und Zeugen im Strafverfahren
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Schutz von Opfer und Zeugen im Strafverfahren
Berlin. (red). 18. Februar 2009. Die Bundesregierung beschließt einen Gesetzentwurf zum Schutz von Opfer und Zeugen in Strafverfahren. Das teilte das Bundesjustizministerium mit. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett den Entwurf eines 2. Opferrechtsreformgesetzes beschlossen. Der Vorschlag schließt inhaltlich an frühere Gesetzesänderungen an und verfolgt das Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu erweitern.
"Mit der Reform werden wir Verletzte und Zeugen noch besser vor unnötigen Belastungen im Strafverfahren schützen und ihre Rechte stärken. Das Strafverfahren darf nicht zu einer erneuten Traumatisierung der Opfer führen, sondern es soll zu einer möglichst schonenden Aufarbeitung des Erlebten beitragen. Vor allem für Kinder und Jugendliche und für Opfer schwerer Straftaten trägt der Staat eine besondere Verantwortung.
Künftig werden auch 16- und 17-jährige von speziellen jugendschützenden Vorschriften profitieren. Wir erweitern gleichzeitig die Möglichkeit für Verletzte von Straftaten, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen und einen Anwalt auf Staatskosten beigeordnet zu bekommen. Daneben stellen wir sicher, dass Opfer und Zeugen schon bei der Anzeigeerstattung von Polizei und Staatsanwaltschaft umfassend über ihre Rechte aufgeklärt und auf spezielle Hilfsangebote von Opferhilfeeinrichtungen hingewiesen werden", erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Der Entwurf knüpft an Verbesserungen für Opfer im Strafverfahren an, die vor allem durch das Opferrechtsreformgesetz vom 1. September 2004 erreicht wurden. Danach müssen beispielsweise mehrfache Vernehmungen, die für das Opfer häufig sehr belastend sind, möglichst vermieden werden. Aber auch der Kreis der Opfer, die zur Nebenklage berechtigt sind, wurde durch das Opferrechtsreformgesetz sowie durch weitere Gesetze immer wieder erweitert. Der heute vorgestellte Gesetzentwurf sieht weitere Verbesserungen in drei zentralen Bereichen vor.
Im Einzelnen
Verbesserungen zum Schutz von Verletzten im Strafverfahren
Im Bereich der Nebenklage und des Opferanwalts orientiert sich der Entwurf durchgängig daran, den besonders schutzbedürftigen Opfern besondere Rechte einzuräumen, um deren Belastungen durch das Strafverfahren abzumildern. Dabei werden Vorschläge des Bundesrates und insbesondere zahlreiche Anregungen von Opferschutzverbänden in ein stimmiges Gesamtkonzept gebündelt. Der Schwere des Delikts und den Folgen wird künftig ein stärkeres Gewicht beigemessen. Im neuen § 395 StPO sollen nun beispielsweise auch Opfern von Zwangsheirat oder sexueller Nötigung die Möglichkeit eingeräumt werden, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. Auch Opfer von Raub, Erpressung oder anderen Delikten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter sollen in Zukunft nebenklagebefugt sein, wenn sie von schweren Tatfolgen betroffen sind. Daneben wird im neuen § 397a StPO der Kreis derjenigen erweitert, die - unabhängig von ihren wirtschaftlichen Voraussetzungen - Anspruch auf Beiordnung eines kostenlosen Opferanwalts haben.
Flankiert wird diese Neujustierung durch die Neuregelung verfahrensrechtlicher Bestimmungen. So werden zum Beispiel die §§ 397, 406f und 406g StPO deutlich vereinfacht und somit anwenderfreundlicher.
Da jede Rechtsverfolgung die Kenntnis der Rechte voraussetzt, werden in § 406h StPO auch die Informationspflichten der Strafverfolgungsbehörden gegenüber Verletzten von Straftaten erweitert. Beispielsweise muss schon die Polizei auf die Möglichkeit einer psychosozialen Prozessbegleitung oder andere Unterstützung von Opferhilfeeinrichtungen hinweisen und auf Entschädigungsansprüche oder die Möglichkeit aufmerksam machen, im Adhäsionsverfahren Schadensersatz zu beanspruchen. Zudem werden durch Änderungen in den §§ 138 und 142 StPO die Auswahlmöglichkeiten der Verletzten bei der Wahl eines anwaltlichen Beistand vergrößert.
Eine Ergänzung des § 92 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) zielt darauf ab, es Verletzten zu erleichtern, im europäischen Ausland begangene Straftaten in Deutschland anzuzeigen.
Verbesserungen zum Schutz von Zeugen im Strafverfahren
Die Rechte von Zeugen bei ihrer polizeilichen Vernehmung werden zukünftig in § 163 Absatz 3 StPO eindeutig im Gesetz festgeschrieben. Zudem wird in § 48 StPO die schon bisher allgemein anerkannte staatsbürgerliche Pflicht der Zeugen zum Erscheinen vor Gericht und Staatsanwaltschaft und zur dortigen Aussage gesetzlich normiert. Beide Regelungen führen in der Praxis für alle Beteiligten zu mehr Klarheit.
Die Befugnis zur jederzeitigen Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand - ein Recht, das bereits durch höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt ist -, wird erstmalig gesetzlich verankert. Zudem wird die Möglichkeit für besonders schutzbedürftige Zeugen, einen anwaltlichen Beistand beigeordnet zu erhalten, sinnvoll erweitert (§ 68b StPO). Flankierend dazu wird geregelt, dass eine die Beiordnung ablehnende Entscheidung der Staatsanwaltschaft gerichtlich überprüft werden kann. Das für diese und zahlreiche ähnliche Fälle geltende Verfahren wird dabei wesentlich vereinfacht.
Die nach § 68 Absatz 2 StPO für Zeugen bestehende Möglichkeit, in bestimmten Fällen ihren Wohnort nicht angeben zu müssen, wird sachgerecht erweitert. Erstmalig wird festgeschrieben, dass der Zeuge auch im Nachhinein den Austausch seiner Wohnadresse gegen eine andere Anschrift verlangen kann, wenn sich eine Gefährdung erst nach Beendigung seiner Aussage ergibt. Gleichzeitig wird bestimmt, dass die Strafverfolgungsbehörden die Adresse des Zeugen in derartigen Fällen in der gesamten Akte unkenntlich zu machen haben; die Strafverfolgungsbehörden sollen den Zeugen künftig auf diese Befugnisse hinweisen und bei deren Wahrnehmung behilflich sein.
Verbesserungen beim Schutz von jugendlichen Opfern und Zeugen im Strafverfahren
Zur Stärkung der Rechte von jugendlichen Opfern und Zeugen von Straftaten wird die Schutzaltersgrenze in verschiedenen Vorschriften der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes von derzeit 16 auf nunmehr 18 Jahre heraufgesetzt (§ 58a Absatz 1, § 241a Absatz 1, § 247 Satz 2, § 255 Absatz 2 StPO; § 172 GVG). Diese Grenze wird der altersspezifischen Belastungssituation besser gerecht. Sie entspricht zudem der Schutzaltersgrenze, die zahlreichen internationalen Abkommen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zugrunde liegt. Nicht zuletzt wird ein Gleichklang mit der Altersgrenze hergestellt, bis zu der jugendlichen Beschuldigten besonderer Schutz zukommt.
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Ziel ist es, die parlamentarischen Beratungen noch vor der Sommerpause abzuschließen.
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Berlin. (red). 18. Februar 2009. Die Bundesregierung beschließt einen Gesetzentwurf zum Schutz von Opfer und Zeugen in Strafverfahren. Das teilte das Bundesjustizministerium mit. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett den Entwurf eines 2. Opferrechtsreformgesetzes beschlossen. Der Vorschlag schließt inhaltlich an frühere Gesetzesänderungen an und verfolgt das Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu erweitern.
"Mit der Reform werden wir Verletzte und Zeugen noch besser vor unnötigen Belastungen im Strafverfahren schützen und ihre Rechte stärken. Das Strafverfahren darf nicht zu einer erneuten Traumatisierung der Opfer führen, sondern es soll zu einer möglichst schonenden Aufarbeitung des Erlebten beitragen. Vor allem für Kinder und Jugendliche und für Opfer schwerer Straftaten trägt der Staat eine besondere Verantwortung.
Künftig werden auch 16- und 17-jährige von speziellen jugendschützenden Vorschriften profitieren. Wir erweitern gleichzeitig die Möglichkeit für Verletzte von Straftaten, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen und einen Anwalt auf Staatskosten beigeordnet zu bekommen. Daneben stellen wir sicher, dass Opfer und Zeugen schon bei der Anzeigeerstattung von Polizei und Staatsanwaltschaft umfassend über ihre Rechte aufgeklärt und auf spezielle Hilfsangebote von Opferhilfeeinrichtungen hingewiesen werden", erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Der Entwurf knüpft an Verbesserungen für Opfer im Strafverfahren an, die vor allem durch das Opferrechtsreformgesetz vom 1. September 2004 erreicht wurden. Danach müssen beispielsweise mehrfache Vernehmungen, die für das Opfer häufig sehr belastend sind, möglichst vermieden werden. Aber auch der Kreis der Opfer, die zur Nebenklage berechtigt sind, wurde durch das Opferrechtsreformgesetz sowie durch weitere Gesetze immer wieder erweitert. Der heute vorgestellte Gesetzentwurf sieht weitere Verbesserungen in drei zentralen Bereichen vor.
Im Einzelnen
Verbesserungen zum Schutz von Verletzten im Strafverfahren
Im Bereich der Nebenklage und des Opferanwalts orientiert sich der Entwurf durchgängig daran, den besonders schutzbedürftigen Opfern besondere Rechte einzuräumen, um deren Belastungen durch das Strafverfahren abzumildern. Dabei werden Vorschläge des Bundesrates und insbesondere zahlreiche Anregungen von Opferschutzverbänden in ein stimmiges Gesamtkonzept gebündelt. Der Schwere des Delikts und den Folgen wird künftig ein stärkeres Gewicht beigemessen. Im neuen § 395 StPO sollen nun beispielsweise auch Opfern von Zwangsheirat oder sexueller Nötigung die Möglichkeit eingeräumt werden, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. Auch Opfer von Raub, Erpressung oder anderen Delikten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter sollen in Zukunft nebenklagebefugt sein, wenn sie von schweren Tatfolgen betroffen sind. Daneben wird im neuen § 397a StPO der Kreis derjenigen erweitert, die - unabhängig von ihren wirtschaftlichen Voraussetzungen - Anspruch auf Beiordnung eines kostenlosen Opferanwalts haben.
Flankiert wird diese Neujustierung durch die Neuregelung verfahrensrechtlicher Bestimmungen. So werden zum Beispiel die §§ 397, 406f und 406g StPO deutlich vereinfacht und somit anwenderfreundlicher.
Da jede Rechtsverfolgung die Kenntnis der Rechte voraussetzt, werden in § 406h StPO auch die Informationspflichten der Strafverfolgungsbehörden gegenüber Verletzten von Straftaten erweitert. Beispielsweise muss schon die Polizei auf die Möglichkeit einer psychosozialen Prozessbegleitung oder andere Unterstützung von Opferhilfeeinrichtungen hinweisen und auf Entschädigungsansprüche oder die Möglichkeit aufmerksam machen, im Adhäsionsverfahren Schadensersatz zu beanspruchen. Zudem werden durch Änderungen in den §§ 138 und 142 StPO die Auswahlmöglichkeiten der Verletzten bei der Wahl eines anwaltlichen Beistand vergrößert.
Eine Ergänzung des § 92 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) zielt darauf ab, es Verletzten zu erleichtern, im europäischen Ausland begangene Straftaten in Deutschland anzuzeigen.
Verbesserungen zum Schutz von Zeugen im Strafverfahren
Die Rechte von Zeugen bei ihrer polizeilichen Vernehmung werden zukünftig in § 163 Absatz 3 StPO eindeutig im Gesetz festgeschrieben. Zudem wird in § 48 StPO die schon bisher allgemein anerkannte staatsbürgerliche Pflicht der Zeugen zum Erscheinen vor Gericht und Staatsanwaltschaft und zur dortigen Aussage gesetzlich normiert. Beide Regelungen führen in der Praxis für alle Beteiligten zu mehr Klarheit.
Die Befugnis zur jederzeitigen Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand - ein Recht, das bereits durch höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt ist -, wird erstmalig gesetzlich verankert. Zudem wird die Möglichkeit für besonders schutzbedürftige Zeugen, einen anwaltlichen Beistand beigeordnet zu erhalten, sinnvoll erweitert (§ 68b StPO). Flankierend dazu wird geregelt, dass eine die Beiordnung ablehnende Entscheidung der Staatsanwaltschaft gerichtlich überprüft werden kann. Das für diese und zahlreiche ähnliche Fälle geltende Verfahren wird dabei wesentlich vereinfacht.
Die nach § 68 Absatz 2 StPO für Zeugen bestehende Möglichkeit, in bestimmten Fällen ihren Wohnort nicht angeben zu müssen, wird sachgerecht erweitert. Erstmalig wird festgeschrieben, dass der Zeuge auch im Nachhinein den Austausch seiner Wohnadresse gegen eine andere Anschrift verlangen kann, wenn sich eine Gefährdung erst nach Beendigung seiner Aussage ergibt. Gleichzeitig wird bestimmt, dass die Strafverfolgungsbehörden die Adresse des Zeugen in derartigen Fällen in der gesamten Akte unkenntlich zu machen haben; die Strafverfolgungsbehörden sollen den Zeugen künftig auf diese Befugnisse hinweisen und bei deren Wahrnehmung behilflich sein.
Verbesserungen beim Schutz von jugendlichen Opfern und Zeugen im Strafverfahren
Zur Stärkung der Rechte von jugendlichen Opfern und Zeugen von Straftaten wird die Schutzaltersgrenze in verschiedenen Vorschriften der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes von derzeit 16 auf nunmehr 18 Jahre heraufgesetzt (§ 58a Absatz 1, § 241a Absatz 1, § 247 Satz 2, § 255 Absatz 2 StPO; § 172 GVG). Diese Grenze wird der altersspezifischen Belastungssituation besser gerecht. Sie entspricht zudem der Schutzaltersgrenze, die zahlreichen internationalen Abkommen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zugrunde liegt. Nicht zuletzt wird ein Gleichklang mit der Altersgrenze hergestellt, bis zu der jugendlichen Beschuldigten besonderer Schutz zukommt.
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Ziel ist es, die parlamentarischen Beratungen noch vor der Sommerpause abzuschließen.
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Bamberger: Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit - weiterer Service für die Bürgerinnnen und Bürger
Bamberger: Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit - weiterer Service für die Bürgerinnnen und Bürger
Koblenz. (red). 18. Februar 2009. Justizminister Heinz Georg Bamberger besuchte am Mittwoch das Verwaltungsgericht Koblenz. "Ich möchte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verwaltungsgerichts Koblenz für ihre engagierte und kompetente Arbeit danken. Die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Rheinland-Pfalz haben bundesweit die kürzesten Laufzeiten. Darauf können Sie sehr stolz sein", betonte Bamberger.
Ein Gesprächsthema war unter anderem die Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarbeit. Seit Januar 2008 bietet das Verwaltungsgericht Koblenz die Durchführung von Mediationsverfahren an. "Die Mediation ist ein wichtiges Instrument, um rechtliche Streitigkeiten nachhaltig beizulegen. Denn häufig lösen streitige Entscheidungen die Probleme der Beteiligten nicht. Oft werden Rechtsmittel eingelegt und damit neue Verfahren ausgelöst. Das bedeutet nicht nur erheblichen Aufwand und Kosten für die Beteiligten, sondern statt Rechtsfrieden und Rechtssicherheit herrschen weiterhin Streit und Unsicherheit", so Bamberger.
Im Mittelpunkt der Mediation stünden dagegen nicht die Erfolgsaussichten in dem Streit, sondern der Ausgleich der jeweiligen Interessen. Auf diese Weise sei es möglich, dauerhafte und zukunftsorientierte Lösungen zu finden, die von den Beteiligten auch wirklich akzeptiert würden, bekräftigte Bamberger. Die Praxis zeige, dass Fälle, die für die Mediation geeignet seien, in den unterschiedlichsten Gebieten des Verwaltungsrechts vorkommen können. So schlugen etwa die Vorsitzenden der Kammern des Verwaltungsgerichts Koblenz den Beteiligten Verfahren aus den unterschiedlichen Rechtsgebieten, wie des Schulrechts, Baurechts, Immissionsschutzrechts, Tierschutzrechts und Straßenrechts, für eine Mediation vor.
Die rheinland-pfälzische Justiz hat Anfang 2009 damit begonnen, in allen Gerichtsbarkeiten und möglichst an allen Gerichtsstandorten ein Angebot der gerichtsinternen Mediation einzurichten.
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die Beteiligten versuchen, den Konflikt selbst mit Blick auf ihre individuellen Interessen und Bedürfnisse zu lösen. Dabei unterstützt sie eine Mediatorin oder ein Mediator ohne Entscheidungskompetenz und hilft als allparteilicher Dritter den Beteiligten, selbst eine Lösung der Probleme zu erarbeiten. Bei der gerichtsinternen Mediation bietet die Justiz den Prozessteilnehmern die Durchführung eines Mediationsverfahrens an und führt dieses auch selbst mit eigenen Mediationsrichterinnen und Mediationsrichtern durch.
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Koblenz. (red). 18. Februar 2009. Justizminister Heinz Georg Bamberger besuchte am Mittwoch das Verwaltungsgericht Koblenz. "Ich möchte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verwaltungsgerichts Koblenz für ihre engagierte und kompetente Arbeit danken. Die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Rheinland-Pfalz haben bundesweit die kürzesten Laufzeiten. Darauf können Sie sehr stolz sein", betonte Bamberger.
Ein Gesprächsthema war unter anderem die Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarbeit. Seit Januar 2008 bietet das Verwaltungsgericht Koblenz die Durchführung von Mediationsverfahren an. "Die Mediation ist ein wichtiges Instrument, um rechtliche Streitigkeiten nachhaltig beizulegen. Denn häufig lösen streitige Entscheidungen die Probleme der Beteiligten nicht. Oft werden Rechtsmittel eingelegt und damit neue Verfahren ausgelöst. Das bedeutet nicht nur erheblichen Aufwand und Kosten für die Beteiligten, sondern statt Rechtsfrieden und Rechtssicherheit herrschen weiterhin Streit und Unsicherheit", so Bamberger.
Im Mittelpunkt der Mediation stünden dagegen nicht die Erfolgsaussichten in dem Streit, sondern der Ausgleich der jeweiligen Interessen. Auf diese Weise sei es möglich, dauerhafte und zukunftsorientierte Lösungen zu finden, die von den Beteiligten auch wirklich akzeptiert würden, bekräftigte Bamberger. Die Praxis zeige, dass Fälle, die für die Mediation geeignet seien, in den unterschiedlichsten Gebieten des Verwaltungsrechts vorkommen können. So schlugen etwa die Vorsitzenden der Kammern des Verwaltungsgerichts Koblenz den Beteiligten Verfahren aus den unterschiedlichen Rechtsgebieten, wie des Schulrechts, Baurechts, Immissionsschutzrechts, Tierschutzrechts und Straßenrechts, für eine Mediation vor.
Die rheinland-pfälzische Justiz hat Anfang 2009 damit begonnen, in allen Gerichtsbarkeiten und möglichst an allen Gerichtsstandorten ein Angebot der gerichtsinternen Mediation einzurichten.
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die Beteiligten versuchen, den Konflikt selbst mit Blick auf ihre individuellen Interessen und Bedürfnisse zu lösen. Dabei unterstützt sie eine Mediatorin oder ein Mediator ohne Entscheidungskompetenz und hilft als allparteilicher Dritter den Beteiligten, selbst eine Lösung der Probleme zu erarbeiten. Bei der gerichtsinternen Mediation bietet die Justiz den Prozessteilnehmern die Durchführung eines Mediationsverfahrens an und führt dieses auch selbst mit eigenen Mediationsrichterinnen und Mediationsrichtern durch.
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Überfall auf Sparkasse Mittelmosel Großlittgen: Polizeilicher Schusswaffengebrauch bei Fahndung
Überfall auf Sparkasse Mittelmosel Großlittgen: Polizeilicher Schusswaffengebrauch bei Fahndung
Trier. (red). 18. Februar 2009 Am Mittwoch-Morgen überfiel mit einer Spielzeug bewaffnet, ein Mann die Sparkasse Mittelmosel Großlittgen bei Trier. Er erbeutete etwa 300 Euro Münzgeld und flüchtete mit einem Auto.
Polizeibeamte der Polizeiinspektion Schweich, die mit einem zivilen Fahrzeug und Zivilkleidung in die Fahndung nach dem flüchtenden Täter eingebunden waren, bemerkten auf der Kreisstraße 40 einen in Richtung Dodenburg fahrenden Van Citroen mit einem belgischen Kennzeichen. Nach bisherigen Erkenntnissen sollte das Fahrzeug kontrolliert werden. Der Fahrer hielt aber nicht an, worauf die Polizeibeamten mehrere Schüsse auf das Fahrzeug abgaben.
Bei dem Fahrer handelt es sich um einen 37 Jahre alten belgischen Staatsangehörigen. Dieser begab sich zu dem Ortsbürgermeister der Gemeinde Dodenburg, welcher die Polizei vom Auftauchen einer männlichen Person mit Schussverletzung informierte. Bei den sofort veranlassten Rettungsmaßnahmen wurde ein Rettungshubschrauber eingesetzt, welcher den Verletzten in ein Trierer Krankenhaus transportierte. Der Verletzte soll heute operiert und ein im Bereich des Schulterblatts befindliches Geschoss entfernt werden. Sein Zustand wird als stabil bezeichnet. Eine Vernehmung konnte noch nicht stattfinden. Die bisherigen Ermittlungen begründen einen Tatverdacht gegen den Verletzten derzeit nicht. Es ist ein alsbaldiger DNA-Abgleich mit dem am Tatort zurückgelassenen Spurenmaterial, darunter die Spielzeugpistole, beabsichtigt.
Die weiteren Ermittlungen werden mit Nachdruck geführt, teilte die Staatanwaltschaft in Trier in einer Presseerklärung mit. Diese werden sich auch mit der Frage des polizeilichen Schusswaffengebrauchs befassen. Die beiden Beamten haben sich auf ihr Schweigerecht berufen.
Vor dem Hintergrund des polizeilichen Schusswaffengebrauchs bittet die Staatsanwaltschaft Trier und Polizei um Mithilfe der Bevölkerung.
Bei dem Schusswaffengebrauch waren zwei Polizeibeamte, die mit ihrem blauen Pkw, DB mit WIL-Kennzeichen in die Fahndung eingebunden waren, sowie der 37-jährige belgische Staatsangehörige, welcher mit seinem schwarzen Citroen, Van, mit belgischen Kennzeichen vermutlich die K 40 befuhr.
Die Staatsanwaltschaft Trier interessiert insbesondere, wer sich am Morgen des 18. Februar 2009 gegen 09:45 Uhr in diesem Bereich aufgehalten hat und Hinweise auf oben genanntes Fahrzeug oder Personen im genannten Bereich geben kann, sonstige Beobachtungen gemacht hat, welche mit dem Schusswaffengebrauch in Zusammenhang stehen könnten.
Zeugen melden sich bitte bei der Kriminalpolizei Koblenz, Telefon: 0261-103-1.
3mnewswire.org
Trier. (red). 18. Februar 2009 Am Mittwoch-Morgen überfiel mit einer Spielzeug bewaffnet, ein Mann die Sparkasse Mittelmosel Großlittgen bei Trier. Er erbeutete etwa 300 Euro Münzgeld und flüchtete mit einem Auto.
Polizeibeamte der Polizeiinspektion Schweich, die mit einem zivilen Fahrzeug und Zivilkleidung in die Fahndung nach dem flüchtenden Täter eingebunden waren, bemerkten auf der Kreisstraße 40 einen in Richtung Dodenburg fahrenden Van Citroen mit einem belgischen Kennzeichen. Nach bisherigen Erkenntnissen sollte das Fahrzeug kontrolliert werden. Der Fahrer hielt aber nicht an, worauf die Polizeibeamten mehrere Schüsse auf das Fahrzeug abgaben.
Bei dem Fahrer handelt es sich um einen 37 Jahre alten belgischen Staatsangehörigen. Dieser begab sich zu dem Ortsbürgermeister der Gemeinde Dodenburg, welcher die Polizei vom Auftauchen einer männlichen Person mit Schussverletzung informierte. Bei den sofort veranlassten Rettungsmaßnahmen wurde ein Rettungshubschrauber eingesetzt, welcher den Verletzten in ein Trierer Krankenhaus transportierte. Der Verletzte soll heute operiert und ein im Bereich des Schulterblatts befindliches Geschoss entfernt werden. Sein Zustand wird als stabil bezeichnet. Eine Vernehmung konnte noch nicht stattfinden. Die bisherigen Ermittlungen begründen einen Tatverdacht gegen den Verletzten derzeit nicht. Es ist ein alsbaldiger DNA-Abgleich mit dem am Tatort zurückgelassenen Spurenmaterial, darunter die Spielzeugpistole, beabsichtigt.
Die weiteren Ermittlungen werden mit Nachdruck geführt, teilte die Staatanwaltschaft in Trier in einer Presseerklärung mit. Diese werden sich auch mit der Frage des polizeilichen Schusswaffengebrauchs befassen. Die beiden Beamten haben sich auf ihr Schweigerecht berufen.
Vor dem Hintergrund des polizeilichen Schusswaffengebrauchs bittet die Staatsanwaltschaft Trier und Polizei um Mithilfe der Bevölkerung.
Bei dem Schusswaffengebrauch waren zwei Polizeibeamte, die mit ihrem blauen Pkw, DB mit WIL-Kennzeichen in die Fahndung eingebunden waren, sowie der 37-jährige belgische Staatsangehörige, welcher mit seinem schwarzen Citroen, Van, mit belgischen Kennzeichen vermutlich die K 40 befuhr.
Die Staatsanwaltschaft Trier interessiert insbesondere, wer sich am Morgen des 18. Februar 2009 gegen 09:45 Uhr in diesem Bereich aufgehalten hat und Hinweise auf oben genanntes Fahrzeug oder Personen im genannten Bereich geben kann, sonstige Beobachtungen gemacht hat, welche mit dem Schusswaffengebrauch in Zusammenhang stehen könnten.
Zeugen melden sich bitte bei der Kriminalpolizei Koblenz, Telefon: 0261-103-1.
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'Most Faithful' Catholic Colleges also Most Affordable: Newman Guide Profiles of Catholic Colleges Now Online
'Most Faithful' Catholic Colleges also Most Affordable: Newman Guide Profiles of Catholic Colleges Now Online
MEDIA ADVISORY, Feb. 18 /Christian Newswire/ -- A new independent report on college costs published by The Center for the Study of Catholic Higher Education--the research division of The Cardinal Newman Society--reveals that some of the most faithful Catholic colleges and universities in the United States also offer students significant cost savings.
The Center commissioned this report in response to the economic recession as a way of helping parents and students as they consider various options for colleges. The study compares the faithfully Catholic colleges recommended in The Newman Guide to Choosing a Catholic College: What to Look for and Where to Find with other Catholic colleges and other private colleges on issues such as tuition, institutional aid, student debt and overall affordability.
Among the study's key findings:
· Average tuition for students at the recommended faithful Catholic colleges is about $3,000 less than at other Catholic colleges and about $1,000 less than the average private college.
· The Newman Guide colleges provide students a larger portion of institutional aid (39%) than the average private college (29%).
· Students at the recommended Catholic colleges graduate with fewer loans and less debt--on average, about $2,000 less than at private colleges and $1,400 less than other Catholic colleges.
The study was conducted by Andrew Gillen, Ph.D., a leading expert on college affordability issues and the research director of the Center for College Affordability and Productivity. The study is available online at TheNewmanGuide.com.
"This study is welcome news to families sacrificing to find ways to pay for a meaningful Catholic college education for their sons and daughters," said Patrick J. Reilly, President of The Cardinal Newman Society.
"The Catholic colleges profiled in The Newman Guide were chosen for their quality education and for the priority that they place on Catholic identity in all aspects of campus life. In that sense we have always believed that the recommended colleges were 'best buys' for families based on fidelity to Catholic teachings, but with the publication of this affordability study we now know that they are also truly economic 'best buys' too," noted Joseph A. Esposito, editor of The Newman Guide and director of the Center.
"The combination of faithful Catholic education and lower costs should put Newman Guide colleges at the top of any family's list as they begin to make decisions on which college to attend in the fall."
In order to help families learn more about the Newman Guide's recommended faithful and affordable colleges, beginning today their campus profiles are available online for the first time at TheNewmanGuide.com.
The recommended Newman Guide colleges are Ave Maria University, Aquinas College (Tenn.), Belmont Abbey College, Benedictine College, The Catholic University of America, Christendom College, The College of Saint Thomas More (Texas), DeSales University, Franciscan University of Steubenville, Holy Apostles College & Seminary, John Paul the Great Catholic University, Magdalen College, Mount St. Mary's University, Our Lady Seat of Wisdom Academy, St. Gregory's University, Southern Catholic College, Thomas Aquinas College, The Thomas More College of Liberal Arts (N.H.), University of Dallas, University of St. Thomas (Texas), and Wyoming Catholic College.
The Center for the Study of Catholic Higher Education's mission is to study Catholic colleges and universities in accordance with the guidelines of Ex corde Ecclesiae and in a manner faithful to the Holy Father and Magisterium of the Catholic Church.
Founded in 1993, The Cardinal Newman Society is dedicated to renewing and strengthening Catholic identity at America's 224 Catholic colleges and universities. The Society focuses its work on assisting students, alumni and school officials; urging fidelity to the Magisterium of the Catholic Church; and researching activities both on campus and in the classroom.
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MEDIA ADVISORY, Feb. 18 /Christian Newswire/ -- A new independent report on college costs published by The Center for the Study of Catholic Higher Education--the research division of The Cardinal Newman Society--reveals that some of the most faithful Catholic colleges and universities in the United States also offer students significant cost savings.
The Center commissioned this report in response to the economic recession as a way of helping parents and students as they consider various options for colleges. The study compares the faithfully Catholic colleges recommended in The Newman Guide to Choosing a Catholic College: What to Look for and Where to Find with other Catholic colleges and other private colleges on issues such as tuition, institutional aid, student debt and overall affordability.
Among the study's key findings:
· Average tuition for students at the recommended faithful Catholic colleges is about $3,000 less than at other Catholic colleges and about $1,000 less than the average private college.
· The Newman Guide colleges provide students a larger portion of institutional aid (39%) than the average private college (29%).
· Students at the recommended Catholic colleges graduate with fewer loans and less debt--on average, about $2,000 less than at private colleges and $1,400 less than other Catholic colleges.
The study was conducted by Andrew Gillen, Ph.D., a leading expert on college affordability issues and the research director of the Center for College Affordability and Productivity. The study is available online at TheNewmanGuide.com.
"This study is welcome news to families sacrificing to find ways to pay for a meaningful Catholic college education for their sons and daughters," said Patrick J. Reilly, President of The Cardinal Newman Society.
"The Catholic colleges profiled in The Newman Guide were chosen for their quality education and for the priority that they place on Catholic identity in all aspects of campus life. In that sense we have always believed that the recommended colleges were 'best buys' for families based on fidelity to Catholic teachings, but with the publication of this affordability study we now know that they are also truly economic 'best buys' too," noted Joseph A. Esposito, editor of The Newman Guide and director of the Center.
"The combination of faithful Catholic education and lower costs should put Newman Guide colleges at the top of any family's list as they begin to make decisions on which college to attend in the fall."
In order to help families learn more about the Newman Guide's recommended faithful and affordable colleges, beginning today their campus profiles are available online for the first time at TheNewmanGuide.com.
The recommended Newman Guide colleges are Ave Maria University, Aquinas College (Tenn.), Belmont Abbey College, Benedictine College, The Catholic University of America, Christendom College, The College of Saint Thomas More (Texas), DeSales University, Franciscan University of Steubenville, Holy Apostles College & Seminary, John Paul the Great Catholic University, Magdalen College, Mount St. Mary's University, Our Lady Seat of Wisdom Academy, St. Gregory's University, Southern Catholic College, Thomas Aquinas College, The Thomas More College of Liberal Arts (N.H.), University of Dallas, University of St. Thomas (Texas), and Wyoming Catholic College.
The Center for the Study of Catholic Higher Education's mission is to study Catholic colleges and universities in accordance with the guidelines of Ex corde Ecclesiae and in a manner faithful to the Holy Father and Magisterium of the Catholic Church.
Founded in 1993, The Cardinal Newman Society is dedicated to renewing and strengthening Catholic identity at America's 224 Catholic colleges and universities. The Society focuses its work on assisting students, alumni and school officials; urging fidelity to the Magisterium of the Catholic Church; and researching activities both on campus and in the classroom.
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Offene Werkstatt in den rem: „Luxus pur“
Offene Werkstatt in den rem: „Luxus pur“
Mannheim.(red). 18. Februar 2009. Manche Dinge scheinen zu wertvoll, um sie zu benutzen. Am Samstag, den 21. Februar 2009 dreht sich im Museum Zeughaus C5 zwischen 13 und 15 Uhr alles um den puren Luxus. In der Offenen Werkstatt zeigt Antje Gräfe Kindern ab 8 Jahren, dass berühmte Mannheimer tatsächlich ein Leben voller Luxus und Prunk führten.
Woher die Kostbarkeiten kamen und wie man sie herstellte, erfahren die Kinder während einer Führung durchs Museum Zeughaus C5. Dort gibt es kunstvoll verzierte Möbelstücke, glänzendes Silbergeschirr und kostbare Kleider zu bewundern. Besonders beeindruckend ist die Reiß-Tafel. An diesem mit Silbergeschirr und -besteck gedeckten Tisch, bewirteten die Geschwister Reiß im 19. Jahrhundert ihre vornehmen Gäste.
Die Kinder lernen verschiedene Dekorationstechniken kennen, die aus gewöhnlichen Gebrauchsgegenständen Luxusobjekte machen. Sie dürfen natürlich auch selbst aktiv werden und einen Gabelgriff mit ihren Initialbuchstaben verzieren.
Die Teilnahmegebühr beträgt 5 Euro. Um Anmeldung unter der Telefonnummer 0621-293.3150 wird gebeten.
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Mannheim.(red). 18. Februar 2009. Manche Dinge scheinen zu wertvoll, um sie zu benutzen. Am Samstag, den 21. Februar 2009 dreht sich im Museum Zeughaus C5 zwischen 13 und 15 Uhr alles um den puren Luxus. In der Offenen Werkstatt zeigt Antje Gräfe Kindern ab 8 Jahren, dass berühmte Mannheimer tatsächlich ein Leben voller Luxus und Prunk führten.
Woher die Kostbarkeiten kamen und wie man sie herstellte, erfahren die Kinder während einer Führung durchs Museum Zeughaus C5. Dort gibt es kunstvoll verzierte Möbelstücke, glänzendes Silbergeschirr und kostbare Kleider zu bewundern. Besonders beeindruckend ist die Reiß-Tafel. An diesem mit Silbergeschirr und -besteck gedeckten Tisch, bewirteten die Geschwister Reiß im 19. Jahrhundert ihre vornehmen Gäste.
Die Kinder lernen verschiedene Dekorationstechniken kennen, die aus gewöhnlichen Gebrauchsgegenständen Luxusobjekte machen. Sie dürfen natürlich auch selbst aktiv werden und einen Gabelgriff mit ihren Initialbuchstaben verzieren.
Die Teilnahmegebühr beträgt 5 Euro. Um Anmeldung unter der Telefonnummer 0621-293.3150 wird gebeten.
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Offene Werkstatt in den rem: „Luxus pur“
Offene Werkstatt in den rem: „Luxus pur“
Mannheim.(red). 18. Februar 2009. Manche Dinge scheinen zu wertvoll, um sie zu benutzen. Am Samstag, den 21. Februar 2009 dreht sich im Museum Zeughaus C5 zwischen 13 und 15 Uhr alles um den puren Luxus. In der Offenen Werkstatt zeigt Antje Gräfe Kindern ab 8 Jahren, dass berühmte Mannheimer tatsächlich ein Leben voller Luxus und Prunk führten.
Woher die Kostbarkeiten kamen und wie man sie herstellte, erfahren die Kinder während einer Führung durchs Museum Zeughaus C5. Dort gibt es kunstvoll verzierte Möbelstücke, glänzendes Silbergeschirr und kostbare Kleider zu bewundern. Besonders beeindruckend ist die Reiß-Tafel. An diesem mit Silbergeschirr und -besteck gedeckten Tisch, bewirteten die Geschwister Reiß im 19. Jahrhundert ihre vornehmen Gäste.
Die Kinder lernen verschiedene Dekorationstechniken kennen, die aus gewöhnlichen Gebrauchsgegenständen Luxusobjekte machen. Sie dürfen natürlich auch selbst aktiv werden und einen Gabelgriff mit ihren Initialbuchstaben verzieren.
Die Teilnahmegebühr beträgt 5 Euro. Um Anmeldung unter der Telefonnummer 0621-293.3150 wird gebeten.
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Mannheim.(red). 18. Februar 2009. Manche Dinge scheinen zu wertvoll, um sie zu benutzen. Am Samstag, den 21. Februar 2009 dreht sich im Museum Zeughaus C5 zwischen 13 und 15 Uhr alles um den puren Luxus. In der Offenen Werkstatt zeigt Antje Gräfe Kindern ab 8 Jahren, dass berühmte Mannheimer tatsächlich ein Leben voller Luxus und Prunk führten.
Woher die Kostbarkeiten kamen und wie man sie herstellte, erfahren die Kinder während einer Führung durchs Museum Zeughaus C5. Dort gibt es kunstvoll verzierte Möbelstücke, glänzendes Silbergeschirr und kostbare Kleider zu bewundern. Besonders beeindruckend ist die Reiß-Tafel. An diesem mit Silbergeschirr und -besteck gedeckten Tisch, bewirteten die Geschwister Reiß im 19. Jahrhundert ihre vornehmen Gäste.
Die Kinder lernen verschiedene Dekorationstechniken kennen, die aus gewöhnlichen Gebrauchsgegenständen Luxusobjekte machen. Sie dürfen natürlich auch selbst aktiv werden und einen Gabelgriff mit ihren Initialbuchstaben verzieren.
Die Teilnahmegebühr beträgt 5 Euro. Um Anmeldung unter der Telefonnummer 0621-293.3150 wird gebeten.
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Offene Werkstatt in den rem: „Luxus pur“
Offene Werkstatt in den rem: „Luxus pur“
Mannheim.(red). 18. Februar 2009. Manche Dinge scheinen zu wertvoll, um sie zu benutzen. Am Samstag, den 21. Februar 2009 dreht sich im Museum Zeughaus C5 zwischen 13 und 15 Uhr alles um den puren Luxus. In der Offenen Werkstatt zeigt Antje Gräfe Kindern ab 8 Jahren, dass berühmte Mannheimer tatsächlich ein Leben voller Luxus und Prunk führten.
Woher die Kostbarkeiten kamen und wie man sie herstellte, erfahren die Kinder während einer Führung durchs Museum Zeughaus C5. Dort gibt es kunstvoll verzierte Möbelstücke, glänzendes Silbergeschirr und kostbare Kleider zu bewundern. Besonders beeindruckend ist die Reiß-Tafel. An diesem mit Silbergeschirr und -besteck gedeckten Tisch, bewirteten die Geschwister Reiß im 19. Jahrhundert ihre vornehmen Gäste.
Die Kinder lernen verschiedene Dekorationstechniken kennen, die aus gewöhnlichen Gebrauchsgegenständen Luxusobjekte machen. Sie dürfen natürlich auch selbst aktiv werden und einen Gabelgriff mit ihren Initialbuchstaben verzieren.
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Mannheim.(red). 18. Februar 2009. Manche Dinge scheinen zu wertvoll, um sie zu benutzen. Am Samstag, den 21. Februar 2009 dreht sich im Museum Zeughaus C5 zwischen 13 und 15 Uhr alles um den puren Luxus. In der Offenen Werkstatt zeigt Antje Gräfe Kindern ab 8 Jahren, dass berühmte Mannheimer tatsächlich ein Leben voller Luxus und Prunk führten.
Woher die Kostbarkeiten kamen und wie man sie herstellte, erfahren die Kinder während einer Führung durchs Museum Zeughaus C5. Dort gibt es kunstvoll verzierte Möbelstücke, glänzendes Silbergeschirr und kostbare Kleider zu bewundern. Besonders beeindruckend ist die Reiß-Tafel. An diesem mit Silbergeschirr und -besteck gedeckten Tisch, bewirteten die Geschwister Reiß im 19. Jahrhundert ihre vornehmen Gäste.
Die Kinder lernen verschiedene Dekorationstechniken kennen, die aus gewöhnlichen Gebrauchsgegenständen Luxusobjekte machen. Sie dürfen natürlich auch selbst aktiv werden und einen Gabelgriff mit ihren Initialbuchstaben verzieren.
Die Teilnahmegebühr beträgt 5 Euro. Um Anmeldung unter der Telefonnummer 0621-293.3150 wird gebeten.
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Start der neuen ZEPHYR-Ausstellung „Sascha Weidner: Am Wasser gebaut“
Start der neuen ZEPHYR-Ausstellung „Sascha Weidner: Am Wasser gebaut“
Mannheim. (red). 18. Februar 2009. Ab Sonntag, den 22. Februar 2009 lockt mit „Sascha Weidner: Am Wasser gebaut“ eine neue Fotoausstellung von ZEPHYR – Raum für Fotografie! ins Museum Weltkulturen D5. Die Bilder nehmen den Betrachter mit in eine fast märchenhaft anmutende Welt. Die Fotografien zeigen und abstrahieren reale Orte. Sie erinnern an Traumsequenzen, die Leichtigkeit und Frische ausstrahlen, den Betrachter aber zugleich irritieren. Die stimmungsvollen, atmosphärisch dichten Bilder werden in Form einer Rauminstallation präsentiert. Sascha Weidner (*1976) ist ein vielfach ausgezeichneter Künstler mit zahlreichen Einzelausstellungen im In- und Ausland.
Es gibt ein attraktives Kombiticket für 4 Euro, mit dem man sowohl die neue Ausstellung „Am Wasser gebaut“ als auch „Andrea Diefenbach: "AIDS in Odessa“, die bis 15. März 2009 verlängert wird, besuchen kann. Diefenbach zeigt in ihrer Sozialreportage die Schattenseite des Lebens. Sie begleitet einzelne HIV-positive Frauen und Männer in der ukrainischen Stadt Odessa.
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Mannheim. (red). 18. Februar 2009. Ab Sonntag, den 22. Februar 2009 lockt mit „Sascha Weidner: Am Wasser gebaut“ eine neue Fotoausstellung von ZEPHYR – Raum für Fotografie! ins Museum Weltkulturen D5. Die Bilder nehmen den Betrachter mit in eine fast märchenhaft anmutende Welt. Die Fotografien zeigen und abstrahieren reale Orte. Sie erinnern an Traumsequenzen, die Leichtigkeit und Frische ausstrahlen, den Betrachter aber zugleich irritieren. Die stimmungsvollen, atmosphärisch dichten Bilder werden in Form einer Rauminstallation präsentiert. Sascha Weidner (*1976) ist ein vielfach ausgezeichneter Künstler mit zahlreichen Einzelausstellungen im In- und Ausland.
Es gibt ein attraktives Kombiticket für 4 Euro, mit dem man sowohl die neue Ausstellung „Am Wasser gebaut“ als auch „Andrea Diefenbach: "AIDS in Odessa“, die bis 15. März 2009 verlängert wird, besuchen kann. Diefenbach zeigt in ihrer Sozialreportage die Schattenseite des Lebens. Sie begleitet einzelne HIV-positive Frauen und Männer in der ukrainischen Stadt Odessa.
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Before Wheat is Gathered into the Barn, it Must be Threshed
Before Wheat is Gathered into the Barn, it Must be Threshed
OPINION, Feb. 18 /Christian Newswire/ -- Can many sincere, godly teachers of prophecy such as Hal Lindsey, Jack Van Impe, Tim LaHaye and Perry Stone be wrong about the timing of the rapture?
Before wheat can be gathered into the barn, it must be threshed. Pounding the wheat, the heavy weight of an ox's hooves or dragging a threshing sledge over the stalks causes great pressure to burst the grain free from the husks. The word for intense pressure in Greek is thlipsis. It literally means being crushed under a rock. Thlipsis is translated as hardship, trouble, persecution or tribulation.
Matthew 13:20-21
The one who received the seed that fell on rocky places is the man who hears the word and at once receives it with joy. But since he has no root, he lasts only a short time. When trouble (thlipsis) or persecution comes because of the word, he quickly falls away.
2 Thessalonians 2:3
Let no man deceive you by any means: for [that day shall not come], except there come a falling away first, and that man of sin be revealed, the son of perdition;
There will be many who will fall away in the last days when they face persecution. They will be unprepared to stand firm because they were taught that the rapture would occur before the time of great tribulation.
Matthew 24:29-31
Immediately after the tribulation (thlipsis) of those days shall the sun be darkened, and the moon shall not give her light, and the stars shall fall from heaven, and the powers of the heavens shall be shaken: And then shall appear the sign of the Son of man in heaven: and then shall all the tribes of the earth mourn, and they shall see the Son of man coming in the clouds of heaven with power and great glory. And he shall send his angels with a great sound of a trumpet, and they shall gather together his elect from the four winds, from one end of heaven to the other.
The Great Tribulation is an extended period of persecution of the saints, not the hour of God's wrath. After the thlipsis of those days - the time of great persecution, there will be signs in the sky and the Son of Man will appear in great glory. He will send his angels with a loud trumpet call and they will gather the elect from the four winds (the Rapture).
To read the full article and view other biblical teachings on the Pre-wrath Rapture, go to: http://lastdayscalendar.net
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OPINION, Feb. 18 /Christian Newswire/ -- Can many sincere, godly teachers of prophecy such as Hal Lindsey, Jack Van Impe, Tim LaHaye and Perry Stone be wrong about the timing of the rapture?
Before wheat can be gathered into the barn, it must be threshed. Pounding the wheat, the heavy weight of an ox's hooves or dragging a threshing sledge over the stalks causes great pressure to burst the grain free from the husks. The word for intense pressure in Greek is thlipsis. It literally means being crushed under a rock. Thlipsis is translated as hardship, trouble, persecution or tribulation.
Matthew 13:20-21
The one who received the seed that fell on rocky places is the man who hears the word and at once receives it with joy. But since he has no root, he lasts only a short time. When trouble (thlipsis) or persecution comes because of the word, he quickly falls away.
2 Thessalonians 2:3
Let no man deceive you by any means: for [that day shall not come], except there come a falling away first, and that man of sin be revealed, the son of perdition;
There will be many who will fall away in the last days when they face persecution. They will be unprepared to stand firm because they were taught that the rapture would occur before the time of great tribulation.
Matthew 24:29-31
Immediately after the tribulation (thlipsis) of those days shall the sun be darkened, and the moon shall not give her light, and the stars shall fall from heaven, and the powers of the heavens shall be shaken: And then shall appear the sign of the Son of man in heaven: and then shall all the tribes of the earth mourn, and they shall see the Son of man coming in the clouds of heaven with power and great glory. And he shall send his angels with a great sound of a trumpet, and they shall gather together his elect from the four winds, from one end of heaven to the other.
The Great Tribulation is an extended period of persecution of the saints, not the hour of God's wrath. After the thlipsis of those days - the time of great persecution, there will be signs in the sky and the Son of Man will appear in great glory. He will send his angels with a loud trumpet call and they will gather the elect from the four winds (the Rapture).
To read the full article and view other biblical teachings on the Pre-wrath Rapture, go to: http://lastdayscalendar.net
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Gesundheit: Wie gut ist Ihre Krankenkasse?
Gesundheit: Wie gut ist Ihre Krankenkasse?
Berlin. (red). 18. Februar 2009. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat eine Informationskampagne zum Service der Krankenkassen eröffnet. Zusammen mit der Stiftung Warentest und den Verbraucherzentralen soll das Leistungsangebot der Krankenkassen für die Verbraucher transparenter gemacht werden.
Mit dem Start des Gesundheitsfonds zum Jahresbeginn zahlen alle Beitragszahler den gleichen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Lockten die Kassen bis dahin vor allem mit niedrigen Beiträgen, hat nun verstärkt ein Wettbewerb um die beste Versorgungsqualität, den besten Service eingesetzt.
"Die Krankenkasse wird zum echten Dienstleister, der sich um die Versicherten mit ihren individuellen Bedürfnissen kümmern und bemühen muss", sagte Schmidt bei der Vorstellung der Informationsaktion. Die Versicherten sollten das Angebot ihrer Krankenkasse genau unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls zu einer anderen Kasse wechseln.
Den Bürgerinnen und Bürgern soll mit der Aktion geholfen werden, leichter an die Informationen heranzukommen, um die Leistungen der Kassen besser vergleichen zu können.
Herzstück ist eine kleine Karte mit neun Fragen, die jeder an seine Versicherungen richten kann. Dazu gehören: die Frage nach der Erreichbarkeit (zum Beispiel auch am Wochenende), nach der Hilfe bei der Vermittlung von Arztterminen, der Kostenübernahme für Gesundheitskurse oder die Frage nach guten Angeboten für chronisch kranke Menschen. Rund neun Millionen der Kärtchen sollen öffentlich verteilt werden.
Mit an Bord: die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen
"Mit unserer Aktion wollen wir Verbraucherinnen und Verbraucher ermuntern, ihre Kassen auf den Prüfstand zu stellen, ob Leistung und Service stimmen", erklärte Gerd Billen, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Verbraucherzentralen können helfen herauszufinden, was wichtig ist und worauf man achten muss.
Hubertus Primus, Chefredakteur der Verbraucherzeitschrift "test", kündigte einen breit angelegten Service- und Leistungsvergleich der Krankenkassen an. Dieser soll dann auch im Internet zugänglich sein.
Bietet Ihre Krankenkasse den zusätzlichen Service, den Sie brauchen?
Diese Frage sollten alle Verbraucher an ihre Versicherung stellen, so die Gesundheitsministerin. Bedenken, die Versicherten würden von einem Angebotswirrwarr überfordert, wiesen sowohl die Bundesgesundheitsministerin als auch die Verbraucherschützer zurück.
Die Menschen seien sehr wohl - wie bei vielen anderen Themen von hohem persönlichen Interesse - in der Lage, die Angebote zu vergleichen. Hilfestellung leisten dabei eine Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums, die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen.
3mnewswire.org
Berlin. (red). 18. Februar 2009. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat eine Informationskampagne zum Service der Krankenkassen eröffnet. Zusammen mit der Stiftung Warentest und den Verbraucherzentralen soll das Leistungsangebot der Krankenkassen für die Verbraucher transparenter gemacht werden.
Mit dem Start des Gesundheitsfonds zum Jahresbeginn zahlen alle Beitragszahler den gleichen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Lockten die Kassen bis dahin vor allem mit niedrigen Beiträgen, hat nun verstärkt ein Wettbewerb um die beste Versorgungsqualität, den besten Service eingesetzt.
"Die Krankenkasse wird zum echten Dienstleister, der sich um die Versicherten mit ihren individuellen Bedürfnissen kümmern und bemühen muss", sagte Schmidt bei der Vorstellung der Informationsaktion. Die Versicherten sollten das Angebot ihrer Krankenkasse genau unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls zu einer anderen Kasse wechseln.
Den Bürgerinnen und Bürgern soll mit der Aktion geholfen werden, leichter an die Informationen heranzukommen, um die Leistungen der Kassen besser vergleichen zu können.
Herzstück ist eine kleine Karte mit neun Fragen, die jeder an seine Versicherungen richten kann. Dazu gehören: die Frage nach der Erreichbarkeit (zum Beispiel auch am Wochenende), nach der Hilfe bei der Vermittlung von Arztterminen, der Kostenübernahme für Gesundheitskurse oder die Frage nach guten Angeboten für chronisch kranke Menschen. Rund neun Millionen der Kärtchen sollen öffentlich verteilt werden.
Mit an Bord: die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen
"Mit unserer Aktion wollen wir Verbraucherinnen und Verbraucher ermuntern, ihre Kassen auf den Prüfstand zu stellen, ob Leistung und Service stimmen", erklärte Gerd Billen, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Verbraucherzentralen können helfen herauszufinden, was wichtig ist und worauf man achten muss.
Hubertus Primus, Chefredakteur der Verbraucherzeitschrift "test", kündigte einen breit angelegten Service- und Leistungsvergleich der Krankenkassen an. Dieser soll dann auch im Internet zugänglich sein.
Bietet Ihre Krankenkasse den zusätzlichen Service, den Sie brauchen?
Diese Frage sollten alle Verbraucher an ihre Versicherung stellen, so die Gesundheitsministerin. Bedenken, die Versicherten würden von einem Angebotswirrwarr überfordert, wiesen sowohl die Bundesgesundheitsministerin als auch die Verbraucherschützer zurück.
Die Menschen seien sehr wohl - wie bei vielen anderen Themen von hohem persönlichen Interesse - in der Lage, die Angebote zu vergleichen. Hilfestellung leisten dabei eine Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums, die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen.
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Fr. Pavone Praises House Committee's Vote Against Sex Selection Abortion
Fr. Pavone Praises House Committee's Vote Against Sex Selection Abortion
STATEN ISLAND, NY, Feb. 18 /Christian Newswire/ -- Fr. Frank Pavone, National Director of Priests for Life, today praised the Oklahoma House Public Health Committee for voting 20-2 to ban sex selection abortions.
"Sex selection abortion may seem unthinkable, but it now happens in the U.S. In fact, if the argument of abortion proponents is 'choice,' then how can they argue against this practice if that's what someone chooses?" Fr. Pavone asked. "I hope abortion proponents stay consistent with their position so that America can see how extreme they are."
Priests for Life is the nation's largest Catholic pro- life organization dedicated to ending abortion and euthanasia. For more information, visit www.priestsforlife.org.
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STATEN ISLAND, NY, Feb. 18 /Christian Newswire/ -- Fr. Frank Pavone, National Director of Priests for Life, today praised the Oklahoma House Public Health Committee for voting 20-2 to ban sex selection abortions.
"Sex selection abortion may seem unthinkable, but it now happens in the U.S. In fact, if the argument of abortion proponents is 'choice,' then how can they argue against this practice if that's what someone chooses?" Fr. Pavone asked. "I hope abortion proponents stay consistent with their position so that America can see how extreme they are."
Priests for Life is the nation's largest Catholic pro- life organization dedicated to ending abortion and euthanasia. For more information, visit www.priestsforlife.org.
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Going Through a Tough Time? You Need: 7 Steps Out of the Humpty Dumps, Bridge-Logos Publishers
Going Through a Tough Time? You Need: 7 Steps Out of the Humpty Dumps, Bridge-Logos Publishers
7 Steps Out of the Humpty Dumps by Susan Sherwood Parr, Contains a Few Helps to help you GET UP...GET OUT...GET GOING!
MEDIA ADVISORY, Feb. 18 /Christian Newswire/ -- Loss of Job? Going through a tough time right now? Bridge-Logos Publishers' 7 Steps Out of the Humpty Dumps by Susan Sherwood Parr, contains a few helps. Along with a Stanford Medical study on forgiveness by Frederic Luskin, Ph.D., there are steps and keys with a quick read message that will show how God can bring peace and wholeness.
According to the National Mental Health Association, reasons for depression, discouragement and other distress are numerous, ranging from fatigue--a result of a busy schedule and overwork--to financial limitations and family tensions. Depression can cause weight loss or gain, sleeplessness, anxiety and other health problems.
The quick read book is endorsed by bestselling author of "Grace Under Fire" Andrew Carroll: ...a book with tremendous heart and soul. Specific steps and viable solutions to overcoming problems are presented in such a compassionate and inspiring way that you feel like the words are coming from a beloved friend.
Author, Susan Sherwood Parr is Founder and President of Life to the World Ministries, Inc., a nonprofit missions and educational organization that is spreading the Gospel internationally.
Also author of:
Sarah Palin: Faith, Family, Country
The Prayer Workshop
Prayer Secrets: 4 Keys to Results
Peace In the Valley
Peace on the Home Front
Battlefield Prayers [Prayer book and Journal]
Christopher's Adventures: A Prayer on Angel Wings [kids]
The Treasures In His Word
What Are the Spiritual Blessings in Christ?
The Adventures of Barnabas: Barnabas Studies the Bible [kids]
The Adventures of Barnabas: Leviticus the Lamb [kids]
http://www.susanparr.org, http://www.bridgelogos.com
3mnewswire.org
7 Steps Out of the Humpty Dumps by Susan Sherwood Parr, Contains a Few Helps to help you GET UP...GET OUT...GET GOING!
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According to the National Mental Health Association, reasons for depression, discouragement and other distress are numerous, ranging from fatigue--a result of a busy schedule and overwork--to financial limitations and family tensions. Depression can cause weight loss or gain, sleeplessness, anxiety and other health problems.
The quick read book is endorsed by bestselling author of "Grace Under Fire" Andrew Carroll: ...a book with tremendous heart and soul. Specific steps and viable solutions to overcoming problems are presented in such a compassionate and inspiring way that you feel like the words are coming from a beloved friend.
Author, Susan Sherwood Parr is Founder and President of Life to the World Ministries, Inc., a nonprofit missions and educational organization that is spreading the Gospel internationally.
Also author of:
Sarah Palin: Faith, Family, Country
The Prayer Workshop
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Peace In the Valley
Peace on the Home Front
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Christopher's Adventures: A Prayer on Angel Wings [kids]
The Treasures In His Word
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Campaign Life Coalition Tells Obama: Stop the Black Genocide by Abortion
Campaign Life Coalition Tells Obama: Stop the Black Genocide by Abortion
OTTAWA, Ontario, Canada, Feb. 18 /Christian Newswire/ -- Campaign Life Coalition (CLC) is calling on US President Barack Obama not to preside over the greatest slaughter of African Americans in history via abortion. CLC President Jim Hughes noted that Obama, "the first black President" has a unique opportunity to "help save the lives of 1400 African American babies who die by abortion every day in the United States."
"Every day Mr. President, people with your ethnic background die in astounding numbers," said Mr. Hughes. "Abortion is the number one killer of African Americans in the U.S."
Citing abortion statistics, Hughes said: "African Americans make up about 13% of the U.S. population but about 37% of all babies killed by abortion are black. In the last 36 years over 17 million African American babies have died by abortion alone." He noted that abortion businesses target black communities.
According to Hughes, President Obama's next step is to increase abortion inside the U.S. by passing the Freedom of Choice Act (FOCA), which will require taxpayers to pay for abortions. If passed even piece meal, provisions of this Act will strike down any current state laws that regulate abortion.
Prior to his election, candidate Obama told Americans he wanted abortion to be rare. However, immediately after his inauguration, he signed an executive order (Mexico City Policy) to finance the promotion and facilitation of abortion in developing nations. A Gallup Poll published on February 2, 2009 found that 58 % of Americans disapprove of using their tax dollars to pay for abortion in 3rd world countries.
"Thus," said Mr. Hughes, "U.S. financed abortion is targeting more blacks than ever before." The CLC President concluded, "By your election you have at least symbolically brought an end to racism against blacks in the United States, we pray that you will have a change of heart and end the black genocide by abortion ravaging your country and the developing world."
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OTTAWA, Ontario, Canada, Feb. 18 /Christian Newswire/ -- Campaign Life Coalition (CLC) is calling on US President Barack Obama not to preside over the greatest slaughter of African Americans in history via abortion. CLC President Jim Hughes noted that Obama, "the first black President" has a unique opportunity to "help save the lives of 1400 African American babies who die by abortion every day in the United States."
"Every day Mr. President, people with your ethnic background die in astounding numbers," said Mr. Hughes. "Abortion is the number one killer of African Americans in the U.S."
Citing abortion statistics, Hughes said: "African Americans make up about 13% of the U.S. population but about 37% of all babies killed by abortion are black. In the last 36 years over 17 million African American babies have died by abortion alone." He noted that abortion businesses target black communities.
According to Hughes, President Obama's next step is to increase abortion inside the U.S. by passing the Freedom of Choice Act (FOCA), which will require taxpayers to pay for abortions. If passed even piece meal, provisions of this Act will strike down any current state laws that regulate abortion.
Prior to his election, candidate Obama told Americans he wanted abortion to be rare. However, immediately after his inauguration, he signed an executive order (Mexico City Policy) to finance the promotion and facilitation of abortion in developing nations. A Gallup Poll published on February 2, 2009 found that 58 % of Americans disapprove of using their tax dollars to pay for abortion in 3rd world countries.
"Thus," said Mr. Hughes, "U.S. financed abortion is targeting more blacks than ever before." The CLC President concluded, "By your election you have at least symbolically brought an end to racism against blacks in the United States, we pray that you will have a change of heart and end the black genocide by abortion ravaging your country and the developing world."
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OTTAWA, Ontario, Canada, Feb. 18 /Christian Newswire/ -- Campaign Life Coalition (CLC) is calling on US President Barack Obama not to preside over the greatest slaughter of African Americans in history via abortion. CLC President Jim Hughes noted that Obama, "the first black President" has a unique opportunity to "help save the lives of 1400 African American babies who die by abortion every day in the United States."
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"Thus," said Mr. Hughes, "U.S. financed abortion is targeting more blacks than ever before." The CLC President concluded, "By your election you have at least symbolically brought an end to racism against blacks in the United States, we pray that you will have a change of heart and end the black genocide by abortion ravaging your country and the developing world."
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Church Community Builder (CCB) Launches iPhone(tm) Interface for its Socially-Driven Church Management Solution
Church Community Builder (CCB) Launches iPhone(tm) Interface for its Socially-Driven Church Management Solution
MEDIA ADVISORY, Feb. 18 /Christian Newswire/ -- Church Community Builder (CCB) ( http://www.churchcommunitybuilder.com), the original web-based church management solution (ChMS), continues to add innovative new benefits to its socially-driven church management solution. In addition to helping churches foster greater community and connectedness, CCB continually develops capabilities that allow church leadership, staff, and volunteers to more easily access information about those in the church community. This week, CCB is launching an iPhone (TM) specific interface that will make it easier for church leaders to access vital information when out of the church office.
"CCB offers powerful tools to empower church staff and leadership as they serve and do ministry. The new iPhone interface is designed to convey vital information at a moment's notice. It also delivers the delightful user experience that iPhone devotees are so accustomed to" says Steve Caton, VP of sales and marketing for CCB.
CCB has offered a PDA/Mobile interface for some time; however, the new iPhone interface is designed specifically for that device and includes features not previously available. Users can add the CCB iPhone application icon to their iPhone Home Screen and quickly access important profile information on church members. They can access photos, email addresses, and phone numbers, and then immediately send a message or initiate a call. They can access maps and obtain driving directions. They can also view other important information about members such as birthdays, allergies, spiritual gifts, interests, hobbies, days available to serve, and more. Finally, with the correct privileges, a pastor can actually edit a member's profile, allowing them to quickly correct critical profile information on the fly. In short, the CCB iPhone application equips pastors, leaders, and volunteers to better know and serve those in their care even when they are away from the church office.
"Imagine how convenient it would be for church members to look up and contact new friends or small group participants right from their iPhone or other mobile device, without having to contact the church office," states Caton. "That makes building new relationships easier and more convenient for everyone." Of course all of this functionality is accompanied by the high levels of security and privacy that CCB is known for.
For more information or to speak with someone at Church Community Builder about this and other valuable functionality, email sales@churchcommunitybuilder.com or call 1-866- 242-1199.
About Church Community Builder
Birthed in 1999, Church Community Builder (CCB) made available the first ever web-based church management software to offer churches a flexible and affordable way to manage every aspect of church. Today, CCB is actively serving over 975 churches around the world including pre-launch church plants on up to mega-churches with over 10,000 attendees. The entire CCB team is committed first to serving the Kingdom by empowering churches. CCB believes that success is realized when doing the Lord's work in a way that serves the body and honors the Word. If you find these principles appealing and desire to build a well-connected, empowered church, you are invited to take a good hard look at what CCB has to offer.
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CCB has offered a PDA/Mobile interface for some time; however, the new iPhone interface is designed specifically for that device and includes features not previously available. Users can add the CCB iPhone application icon to their iPhone Home Screen and quickly access important profile information on church members. They can access photos, email addresses, and phone numbers, and then immediately send a message or initiate a call. They can access maps and obtain driving directions. They can also view other important information about members such as birthdays, allergies, spiritual gifts, interests, hobbies, days available to serve, and more. Finally, with the correct privileges, a pastor can actually edit a member's profile, allowing them to quickly correct critical profile information on the fly. In short, the CCB iPhone application equips pastors, leaders, and volunteers to better know and serve those in their care even when they are away from the church office.
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Thursday, February 5, 2009
Engagierter Einsatzleiter: Manfred Klamm Memorial – Gedenkseite erschienen
Manfred Klamm während einer öffentlichen Aufkärungsarbeit über Rettungshunde. Foto: Archiv
Engagierter Einsatzleiter: Manfred Klamm Memorial – Gedenkseite erschienen
Von Andreas Klamm
London / Ludwigshafen am Rhein. 5. Februar 2009/83mnewswire.org/-- Am 4. Februar 2009 jährte sich zum neunten Mal der Todestag des engagierten Einsatzleiters und Gründers der Rettungshundestaffel Ludwigshafen-Mannheim e.V. .
Manfred Klamm hatte viele Funktionen in einer Person inne. Er war einst Feuerwehr-Obermann bei der Städtischen Berufsfeuerwehr der Stadt Ludwigshafen am Rhein, wenig später war er im Rettungsdienst beim Arbeiter-Samariter-Bund der Stadt Ludwigshafen am Rhein bereits Anfang der 70er Jahre aktiv tätig und engagiert. Viel zu früh wurde er krank, vielleicht auch weil die Eindrücke aus dem Feuerwehr-Alltag und dem Rettungsdienst nicht spurlos an ihm vorübergingen. Manfred Klamm wurde Postbeamter und zum Früh-Rentner.
Im Jahr 1998 wurde der Mann erneut, zwei Jahre vor seinem Tod durch einen Unfall, vom engagierten Handeln ergriffen. Zwei Jahre vor seinem Unfall-Tod gründete er gemeinsam mit einem Freund die Rettungshundestaffel Ludwigshafen-Mannheim e.V. und wurde mit seiner Ehefrau zum Züchter von Labrador-Hunden.
Mit der Labrador-Zucht konnte Manfred Klamm in ganz Deutschland Kontakte knüpfen. Nicht selten reisten auch Menschen aus sehr entfernten Gebieten in Deutschland in die Pfalz um einen der Labrador-Hunde aus der Familien-Zucht kaufen zu können. Bei den Vergabe-Kritieren für die Abgabe der Labrador-Hunde soll Manfred Klamm sehr streng und sorgfältig gewesen sein.
Anfang Januar 2000 war Manfred Klamm allerdings auch in der Situation ein Helfer zu sein, der sich selbst nicht mehr helfen konnte.
Am 30. Januar 2000 hatte der engagierte Einsatzleiter mit einem Einsatz-Fahrzeug einen schweren Unfall. Rund 30 Feuerwehr-Leute aus Speyer am Rhein, dem Rhein-Pfalz-Kreis und zwei Notärzte kämpften noch in Otterstadt bei Speyer am Rhein um das Leben des ehemaligen Feuerwehr-Beamten.
Am 4. Februar 2000 ist der engagierte Einsatzleiter der Rettungshundestaffel und ehemalige Feuerwehr-Obermann der Städtischen Berufsfeuerwehr in Ludwigshafen am Rhein, auf der Intensiv-Station für Schwerstbrand-Verletzte V1 in der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik (BG) in Ludwigshafen am Rhein seinen schweren Verletzungen im Alter von 55 Jahren erlegen. Er hinterlies eine Schwester, seine Ehefrau, drei Kinder und weitere Enkel-Kinder und sieben der Labrador-Hunde, die er gemeinsam mit seiner Ehefrau züchtete.
Wie die Tageszeitung RHEINPFALZ in einem Bericht bereits im Februar 2000 meldete, ist zumindest die Prognose wahr geworden, dass mit der Gründung der Rettungshundestaffel Ludwigshafen-Mannheim e. V. der Gründer, einstige erste Vorsitzende und Einsatzleiter der Rettungsstaffel immer noch irgendwie an der Rettung von Menschenleben über seinen Tod hinaus beteiligt ist.
In der Würdigung der Verdienste von Manfred Klamm, hat das internationale, nicht-kommerzielle Medien-Netzwerk IBS Independent Broadcasting Service Liberty, Radio IBS Liberty, IBS Television Liberty gegründet 1986 eine Manfred Klamm Memorial – Gedenkseite veröffentlicht.
IBS Independent Broadcasting Service Liberty dient bereits seit 1986 der alternativen Information und internationalen Völkerverständigung mit vielfältigen Medien-Produktionen, Fernseh- und Radio-Produktionen.
Im Angebot auf der Gedenkseite sind zahlreiche Informationen und besonderes interessant auch zwischen 30 bis 40 Jahre alte Fotos zu finden, die Eindrücke aus der Arbeit der Berufsfeuerwehr der Stadt Ludwigshafen am Rhein von Anfang 1970 und dem Rettungsdienst in der Stadt zeigen. Zudem wurden auch historische Zeitungs-Beiträge veröffentlicht, die auch erklären, wie Nachbarschaft-Hilfe in den 60er und 70er Jahren in der Pfalz noch funktionieren konnte. In der Gedenk-Seite sind zudem weitere nützliche Hinweise und Text-Beiträge zu finden.
Die Manfred Klamm Memorial Gedenkseite ist weltweit im Internet bei www.manfred-klamm-memorial.blogspot.com erreichbar.
Die Gedenkseite ist noch nicht komplett fertig erstellt. Von Zeit zu Zeit sind sinnvolle Ergänzungen mit interessanten und auch zeitgeschichtlichen Informationen aus der Arbeit von Berufsfeuerwehren, Rettungsdiensten und Rettungshundestaffeln vorgesehen.
In einer kleinen Familien-Chronik wird über einen sehr kleinen Teil der Familien-Geschichte informiert und ergänzend sind auch Fotos der zum Teil sehr schönen Labrador-Hunde zu sehen.
3mnewswire.org
Wednesday, February 4, 2009
Neunter Todestages eines Feuerwehr-Beamten: Manfred Klamm erlag vor neun Jahren seinen schweren Brandverletzungen
Neunter Todestages eines Feuerwehr-Beamten: Manfred Klamm erlag vor neun Jahren seinen schweren Brandverletzungen
Von Andrew P. Harrod
Berlin / Ludwigshafen. 4. Februar 2009. Am 4. Februar 2009 jährte sich zum neunten Mal der Todestag an dem der ehemalige Feuerwehr-Obermann der Stadt Ludwigshafen am Rhein (bis Anfang der 70er Jahre), der ehemalige Post-Beamte und Gründer der Rettungshunde-Staffel Ludwigshafen-Mannheim e. V., Manfred Klamm, in der Berufsgenossenschaftlichen Unfall-Klinik in Ludwigshafen am Rhein seinen schweren Brand-Verletzungen in der Folge eines Autounfalls in Otterstadt erlegen ist.
Manfred Klamm, war durch verschiedene Krankheiten zum Früh-Rentner geworden. Noch zwei Jahre vor seinem eigenen Tod bewegten ihn jedoch auch seine Erfahrungen als ehemaliger Feuerwehr-Obermann bei der Berufs-Feuerwehr der Stadt Ludwigshafen am Rhein, mit einem weiteren Mann im Februar 1998 die Rettungshunde-Staffel Ludwigshafen-Mannheim e. V. zu gründen. Manfred Klamm war bis zu seinem Unfall am 30. Januar 2000 in Otterstadt der erste Vorsitzende der Rettungshunde-Staffel Ludwigshafen-Mannheim e. V. ( http://rhs-lu-ma.de ).
Die Rettungshunde-Staffel Ludwigshafen-Mannheim e. V. gehört auch dem Bundesverband für das Rettungshundewesen (BRH e. V., http://brh.info ) in Deutschland an.
Noch kurz vor dem tödlichen Unfall berichtete auch die Tages-Zeitung „Die Rheinpfalz“ aus Ludwigshafem am Rhein in einem Interview mit Manfred Klamm über die Arbeit der Rettungshundestaffel Ludwigshafen-Mannheim e.V..
Obgleich viele Menschen auch in Neuhofen über den schlimmen Unfall-Tod unter großer Anteilnahme bei der Beerdigung von Manfred Klamm im Jahr 2000 gehalten von ehemaligen evangelischen Pfarrer Richard Zurheide in der 7.000-Einwohner-Gemeinde ergriffen waren, verbreitete vor rund eineinhalb Jahren ein bislang unbekannter Nutzer weltweit im Internet, nach Zeugen-Informationen aus Neuhofen das Gerücht im Jahr 2007 „Manfred Klamm sei der reichste Bauer in Neuhofen. Sein Sohn, Andreas Klamm, sei jemand, der meine immer nur auf auf Kosten der Allgemeinheit zu leben, seine Familie begehe offenbar Betrug, „weil Manfred Klamm angeblich der reichste Bauer von Neuhofen sein soll oder gewesen sein soll und die Familie immer so tut als sei diese arm.“
Wer die anonymen Hinweise nicht sorgfältig liest, muss sogar zum Eindruck gelangen, dass der ehemalige Feuerwehr-Obermann der Stadt Ludwigshafen am Rhein und Gründer der Rettungshunde-Staffel sieben Jahre nach dessen Tod sogar lebend in der kleinen Gemeinde in Neuhofen in der Pfalz gesehen wurde und dort den offensichtlich falschen Angaben zufolge, mit Ehefrau und dem Sohn, Betrug als die reichste Landwirtschaft-Familie von Neuhofen begeht.
Der anonyme Schreiber, der die offensichtlich falschen Angaben mittels Internet-Foren, offenbar jedoch auch als mündliche Gerüchte in Neuhofen selbst verbreitet schrieb am 13. Oktober 2007, 12.29.55 Uhr, mittels email:
-Zitat - „Andreas , er ist für mich jemand der meint ständig auf Kosten der Allgemeinheit leben zu müssen und denkt sich ständig was neues aus um Mitleid zu gewinnen... So was geht in der heutigen Zeit nicht mehr. Und selbst die Frau Karl geht anscheinend auf seine Sachen nicht ein, und wie schon über ein Internetforum zu erfahren war, ist sein Vater einer der Reichsten Bauern in Neuhofen gewesen. Und wie des öfteren schon gesagt wenn er wirklich so gut ist wie er sagt als Reporter warum bekommt er kein Job, wahrscheinlich habe die ihm auch schon durchschaut. Und zu seiner angeblichen Erkrankung: Andere habe auch was nur versuchen es nicht auf so eine schäbige Art und weiße wie er. Er soll es mal versuchen in Ludwigshafen in der Fußgängerzone zu Betteln vielleicht bekommt er da mehr...“ - Zitat, Ende -
Der Sohn des ehemaligen Feuerwehr-Beamten und Postbeamten, der Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor mehrerer Bücher, Andreas Klamm, erklärte in einer öffentlichen Stellungnahme zu den offensichtlich falschen Vorwürfen, die weiterhin verbreitet werden: „Die Information wonach mein am 4. Februar 2000 gegen 13.20 Uhr in Ludwigshafen am Rhein verstorbener Vater Manfred Klamm aus Neuhofen stammen soll und der reichste Landwirt oder Bauer sein soll oder gewesen sein soll, der mit seiner Familie die Menschen in Neuhofen öffentlich betrügt ist DEFINITV FALSCH.
Mein Vater stammt nachweisbar nicht aus Neuhofen. Die Leiche meines Vater wurde noch in der Berufsgenossenschaftlichen Unfall-Klinik in Ludwigshafen am Rhein am 4. Februar 2000 durch die zuständige Staatsanwaltschaft in Frankenthal in der Pfalz beschlagnahmt, da mein Vater, ein ehemaliger Feuerwehr-Obermann der Stadt Ludwigshafen am Rhein und ehemaliger Postbeamter an den Folgen eines Nicht-natürlichen Unfall-Todes, einer Rauchgas-Inhalation und schwersten Brandverletzungen in der Folge eines schweren Autounfalls gestorben ist.
Darüber haben die Tageszeitungen „Die Rheinpfalz“, „Tagespost“ in Speyer am Rhein und der „Mannheimer Morgen“ auch öffentlich bereits im Jahr 2000 berichtet.
Die Informationen wonach ich aus Neuhofen stammen soll sind definitiv falsch, denn ich stamme nachweisbar NICHT aus Neuhofen und habe für mehr als 12 Jahre auch nicht in Neuhofen gelebt bis in das Jahr 2000 / 2001.
Die Informationen wonach meine Mutter aus Neuhofen stammen soll sind nachweisbar und definitiv falsch.
Die Informationen wonach mein Vater der reichste Landwirt von Neuhofen sein soll oder gewesen sein soll sind offensichtlich und offenkundig falsch.
Ich betrachte die anonymen Vorwürfe als Rufmord, Beleidigung, Diffamierung und schwere Störung der Totenruhe. Es gibt mehere Hundert Zeugen, dass mein Vater am 4. Februar 2000 durch schreckliche Umstände in der Folge eines schweren Auto-Unfalls gestorben ist. In Otterstadt bei Speyer am Rhein, haben mehr als 30 Feuerwehr-Leute und zwei Notärzte um das Leben meines Vaters gekämpft. Den Notärzten und Feuerwehr-Leuten danke ich an dieser Stelle. Sie haben sicher ihr Bestes gegeben. Ganz besonders herzlichen Dank an die vielen Ärzte und Ärztinnen der Station für Schwerst-Brandverletzte V1 in der Berufsgenossenschaftlichen Unfall-Klinik in Ludwigshafen am Rhein und die vielen Krankenschwestern und Krankenpflegern, die täglich Schwerst-Arbeit leisten und um das Leben von Menschen kämpfen.
Die Beweismittel, wonach mein Vater KEIN LANDWIRT, sondern ein ehemaliger Feuerwehr-Obermann bei der Städtischen Berufsfeuerwehr in Ludwigshafen am Rhein und ein ehemaliger Postbeamter war, sind bei den öffentlichen Behörden verfügbar.
Da ich seit 1984 nicht nur Journalist, Rundfunk-Journalist und der Autor mehrerer Bücher bin, sondern zum seit 1993 im sekundären Zweitberuf auch staatlich geprüfter Krankenpfleger bin, der auch auf Intensiv-Stationen arbeitete und zudem auch noch Rettungssanitäter bin mit Arbeits-Erfahrung im RTW / NAW-Dienst Mannheim, Ludwigshafen und Vorderpfalz ist mir bekannt, welche Schwerst-Arbeit auf den Intensiv-Stationen und im Rettungsdienst tagtäglich geleistet wird.
Mein Vater, mit dem ich ein beeinträchtigtes Verhältnis bis zu seinem Tod hatte, aufgrund von unterschiedlichen Standpunkten und Weltanschauungen, war sicherlich kein Held, doch er war sowohl als ehemaliger Feuerwehr-Obermann der Stadt Ludwigshafen am Rhein und als Gründer und Vorsitzender der Rettungshundestaffel Ludwigshafen-Mannnheim e.V. nachweisbar doch auch ein Lebens-Retter, der mehreren Menschen das Leben gerettet hat und sich als er durch einen tragischen und schlimmen Unfall selbst in Lebensgefahr geraten ist, selbst nicht mehr helfen konnte.
Dass das Andenken meines Vater durch einen heimtückischen Menschen, der Rufmord, Beleidigung, Diffamierung und Störung der Totenruhe öffentlich auch in Internet-Foren begeht, offenbar aus Neuhofen, wenn die Zeugen-Informationen stimmen, die auch ich erhalten habe, stößt bei mir auf absolutes Unverständnis. Dafür kann ich kein Verständnis entwickeln, insbesondere deshalb weil meine Schwestern, meine Mutter und auch ich als Halb-Waise nicht nur im Jahr 2000 schwerstes Leid öffentlich und nachweisbar erlitten haben.
Dass die Polizei und Staatsanwaltschaft in Frankenthal in der Pfalz sicherlich ihre Unterlagen prüfen muss, wessen Leiche im Jahr 2000 in der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik in Ludwigshafen am Rhein beschlagnahmt wurde und wer obduziert wurde kann ich verstehen. Der Staatsanwaltschaft in Frankenthal liegen hierzu die Akten aus erster Hand vor.
Die Vorwürfe, dass ich angeblich „jemand sein soll, der meint...der immer nur auf Kosten von anderen Menschen bzw. der Allgemeinheit zu leben...“ sind NACHWEISBAR und öffentlich beweisbar und offenkundig falsch.
Richtig ist, dass ich NICHT einen Cent aus irgendwelchen deutschen Staats-Kassen oder Sozial-Kassen, beziehe, obgleich ich nachweisbar zwischen 21 und 22 Jahre Steuern und Sozial-Versicherungs-Abgaben an Deutschland bezahlt habe.
Die Vorwürfe, dass eine Landwirtschaft-Familie in Neuhofen in der Pfalz Betrug begeht, die wir NACHWEISBAR NICHT sind und auch NICHT waren, sind sehr schwer in Bezug auf den Vorwurf des Betrugs der damit öffentlich der gesamten Familie unterstellt wird und sind ganz offenkundig falsch.
Daher hoffe ich auch, dass Polizei und Staatsanwaltschaft guten Erfolg haben werden, den Menschen, der diese Beleidigungs- Rufmord- Diffamierungs-Kampagne und Störung der Totenruhe betreibt, bald finden wird und zur öffentlichen Richtigstellung der offenkundig falschen Vorwürfe beitragen kann.
Mir ist bekannt, dass auch mein verstorbener Vater, Manfred Klamm, sicher nicht an allen Orten beliebt war. Er hat nachweisbar Menschen das Leben gerettet als Feuerwehr-Obermann bei der Städtischen Berufs-Feuerwehr in Ludwigshafen am Rhein. Ich glaube nicht, dass es Lebensretter, die krank geworden sind, verdient haben und auch nicht deren überlebenden Familien-Angehörige, auf das Schwerste, beleidigt und diffamiert zu werden.
Das Mindeste wäre es die überlebenden Halb-Waisen und die Witwe vor Beleidigungen, falschen Vorwürfen des öffentlichen Betruges, Rufmord- und Diffamierungs-Kampagnen zu schützen und den Menschen die nachweisbar mehrfach schwerste Leid erlitten haben, nicht erneut zu schaden.“
3mnewswire.org
Betrugs-Vorwürfe gegen die Familie Manfred Klamm, die seit 2007 offenbar nicht nur im Internet mittels email und Internet-Foren verbreitet werden:
Tageszeitung TAGESPOST, Speyer am Rhein, 2000
Tageszeitung Rheinpfalz, Ludwigshafen, 1998-2000
Tageszeitung MANNHEIMER MORGEN, Mannheim, 2000
Von Andrew P. Harrod
Berlin / Ludwigshafen. 4. Februar 2009. Am 4. Februar 2009 jährte sich zum neunten Mal der Todestag an dem der ehemalige Feuerwehr-Obermann der Stadt Ludwigshafen am Rhein (bis Anfang der 70er Jahre), der ehemalige Post-Beamte und Gründer der Rettungshunde-Staffel Ludwigshafen-Mannheim e. V., Manfred Klamm, in der Berufsgenossenschaftlichen Unfall-Klinik in Ludwigshafen am Rhein seinen schweren Brand-Verletzungen in der Folge eines Autounfalls in Otterstadt erlegen ist.
Manfred Klamm, war durch verschiedene Krankheiten zum Früh-Rentner geworden. Noch zwei Jahre vor seinem eigenen Tod bewegten ihn jedoch auch seine Erfahrungen als ehemaliger Feuerwehr-Obermann bei der Berufs-Feuerwehr der Stadt Ludwigshafen am Rhein, mit einem weiteren Mann im Februar 1998 die Rettungshunde-Staffel Ludwigshafen-Mannheim e. V. zu gründen. Manfred Klamm war bis zu seinem Unfall am 30. Januar 2000 in Otterstadt der erste Vorsitzende der Rettungshunde-Staffel Ludwigshafen-Mannheim e. V. ( http://rhs-lu-ma.de ).
Die Rettungshunde-Staffel Ludwigshafen-Mannheim e. V. gehört auch dem Bundesverband für das Rettungshundewesen (BRH e. V., http://brh.info ) in Deutschland an.
Noch kurz vor dem tödlichen Unfall berichtete auch die Tages-Zeitung „Die Rheinpfalz“ aus Ludwigshafem am Rhein in einem Interview mit Manfred Klamm über die Arbeit der Rettungshundestaffel Ludwigshafen-Mannheim e.V..
Obgleich viele Menschen auch in Neuhofen über den schlimmen Unfall-Tod unter großer Anteilnahme bei der Beerdigung von Manfred Klamm im Jahr 2000 gehalten von ehemaligen evangelischen Pfarrer Richard Zurheide in der 7.000-Einwohner-Gemeinde ergriffen waren, verbreitete vor rund eineinhalb Jahren ein bislang unbekannter Nutzer weltweit im Internet, nach Zeugen-Informationen aus Neuhofen das Gerücht im Jahr 2007 „Manfred Klamm sei der reichste Bauer in Neuhofen. Sein Sohn, Andreas Klamm, sei jemand, der meine immer nur auf auf Kosten der Allgemeinheit zu leben, seine Familie begehe offenbar Betrug, „weil Manfred Klamm angeblich der reichste Bauer von Neuhofen sein soll oder gewesen sein soll und die Familie immer so tut als sei diese arm.“
Wer die anonymen Hinweise nicht sorgfältig liest, muss sogar zum Eindruck gelangen, dass der ehemalige Feuerwehr-Obermann der Stadt Ludwigshafen am Rhein und Gründer der Rettungshunde-Staffel sieben Jahre nach dessen Tod sogar lebend in der kleinen Gemeinde in Neuhofen in der Pfalz gesehen wurde und dort den offensichtlich falschen Angaben zufolge, mit Ehefrau und dem Sohn, Betrug als die reichste Landwirtschaft-Familie von Neuhofen begeht.
Der anonyme Schreiber, der die offensichtlich falschen Angaben mittels Internet-Foren, offenbar jedoch auch als mündliche Gerüchte in Neuhofen selbst verbreitet schrieb am 13. Oktober 2007, 12.29.55 Uhr, mittels email:
-Zitat - „Andreas , er ist für mich jemand der meint ständig auf Kosten der Allgemeinheit leben zu müssen und denkt sich ständig was neues aus um Mitleid zu gewinnen... So was geht in der heutigen Zeit nicht mehr. Und selbst die Frau Karl geht anscheinend auf seine Sachen nicht ein, und wie schon über ein Internetforum zu erfahren war, ist sein Vater einer der Reichsten Bauern in Neuhofen gewesen. Und wie des öfteren schon gesagt wenn er wirklich so gut ist wie er sagt als Reporter warum bekommt er kein Job, wahrscheinlich habe die ihm auch schon durchschaut. Und zu seiner angeblichen Erkrankung: Andere habe auch was nur versuchen es nicht auf so eine schäbige Art und weiße wie er. Er soll es mal versuchen in Ludwigshafen in der Fußgängerzone zu Betteln vielleicht bekommt er da mehr...“ - Zitat, Ende -
Der Sohn des ehemaligen Feuerwehr-Beamten und Postbeamten, der Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor mehrerer Bücher, Andreas Klamm, erklärte in einer öffentlichen Stellungnahme zu den offensichtlich falschen Vorwürfen, die weiterhin verbreitet werden: „Die Information wonach mein am 4. Februar 2000 gegen 13.20 Uhr in Ludwigshafen am Rhein verstorbener Vater Manfred Klamm aus Neuhofen stammen soll und der reichste Landwirt oder Bauer sein soll oder gewesen sein soll, der mit seiner Familie die Menschen in Neuhofen öffentlich betrügt ist DEFINITV FALSCH.
Mein Vater stammt nachweisbar nicht aus Neuhofen. Die Leiche meines Vater wurde noch in der Berufsgenossenschaftlichen Unfall-Klinik in Ludwigshafen am Rhein am 4. Februar 2000 durch die zuständige Staatsanwaltschaft in Frankenthal in der Pfalz beschlagnahmt, da mein Vater, ein ehemaliger Feuerwehr-Obermann der Stadt Ludwigshafen am Rhein und ehemaliger Postbeamter an den Folgen eines Nicht-natürlichen Unfall-Todes, einer Rauchgas-Inhalation und schwersten Brandverletzungen in der Folge eines schweren Autounfalls gestorben ist.
Darüber haben die Tageszeitungen „Die Rheinpfalz“, „Tagespost“ in Speyer am Rhein und der „Mannheimer Morgen“ auch öffentlich bereits im Jahr 2000 berichtet.
Die Informationen wonach ich aus Neuhofen stammen soll sind definitiv falsch, denn ich stamme nachweisbar NICHT aus Neuhofen und habe für mehr als 12 Jahre auch nicht in Neuhofen gelebt bis in das Jahr 2000 / 2001.
Die Informationen wonach meine Mutter aus Neuhofen stammen soll sind nachweisbar und definitiv falsch.
Die Informationen wonach mein Vater der reichste Landwirt von Neuhofen sein soll oder gewesen sein soll sind offensichtlich und offenkundig falsch.
Ich betrachte die anonymen Vorwürfe als Rufmord, Beleidigung, Diffamierung und schwere Störung der Totenruhe. Es gibt mehere Hundert Zeugen, dass mein Vater am 4. Februar 2000 durch schreckliche Umstände in der Folge eines schweren Auto-Unfalls gestorben ist. In Otterstadt bei Speyer am Rhein, haben mehr als 30 Feuerwehr-Leute und zwei Notärzte um das Leben meines Vaters gekämpft. Den Notärzten und Feuerwehr-Leuten danke ich an dieser Stelle. Sie haben sicher ihr Bestes gegeben. Ganz besonders herzlichen Dank an die vielen Ärzte und Ärztinnen der Station für Schwerst-Brandverletzte V1 in der Berufsgenossenschaftlichen Unfall-Klinik in Ludwigshafen am Rhein und die vielen Krankenschwestern und Krankenpflegern, die täglich Schwerst-Arbeit leisten und um das Leben von Menschen kämpfen.
Die Beweismittel, wonach mein Vater KEIN LANDWIRT, sondern ein ehemaliger Feuerwehr-Obermann bei der Städtischen Berufsfeuerwehr in Ludwigshafen am Rhein und ein ehemaliger Postbeamter war, sind bei den öffentlichen Behörden verfügbar.
Da ich seit 1984 nicht nur Journalist, Rundfunk-Journalist und der Autor mehrerer Bücher bin, sondern zum seit 1993 im sekundären Zweitberuf auch staatlich geprüfter Krankenpfleger bin, der auch auf Intensiv-Stationen arbeitete und zudem auch noch Rettungssanitäter bin mit Arbeits-Erfahrung im RTW / NAW-Dienst Mannheim, Ludwigshafen und Vorderpfalz ist mir bekannt, welche Schwerst-Arbeit auf den Intensiv-Stationen und im Rettungsdienst tagtäglich geleistet wird.
Mein Vater, mit dem ich ein beeinträchtigtes Verhältnis bis zu seinem Tod hatte, aufgrund von unterschiedlichen Standpunkten und Weltanschauungen, war sicherlich kein Held, doch er war sowohl als ehemaliger Feuerwehr-Obermann der Stadt Ludwigshafen am Rhein und als Gründer und Vorsitzender der Rettungshundestaffel Ludwigshafen-Mannnheim e.V. nachweisbar doch auch ein Lebens-Retter, der mehreren Menschen das Leben gerettet hat und sich als er durch einen tragischen und schlimmen Unfall selbst in Lebensgefahr geraten ist, selbst nicht mehr helfen konnte.
Dass das Andenken meines Vater durch einen heimtückischen Menschen, der Rufmord, Beleidigung, Diffamierung und Störung der Totenruhe öffentlich auch in Internet-Foren begeht, offenbar aus Neuhofen, wenn die Zeugen-Informationen stimmen, die auch ich erhalten habe, stößt bei mir auf absolutes Unverständnis. Dafür kann ich kein Verständnis entwickeln, insbesondere deshalb weil meine Schwestern, meine Mutter und auch ich als Halb-Waise nicht nur im Jahr 2000 schwerstes Leid öffentlich und nachweisbar erlitten haben.
Dass die Polizei und Staatsanwaltschaft in Frankenthal in der Pfalz sicherlich ihre Unterlagen prüfen muss, wessen Leiche im Jahr 2000 in der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik in Ludwigshafen am Rhein beschlagnahmt wurde und wer obduziert wurde kann ich verstehen. Der Staatsanwaltschaft in Frankenthal liegen hierzu die Akten aus erster Hand vor.
Die Vorwürfe, dass ich angeblich „jemand sein soll, der meint...der immer nur auf Kosten von anderen Menschen bzw. der Allgemeinheit zu leben...“ sind NACHWEISBAR und öffentlich beweisbar und offenkundig falsch.
Richtig ist, dass ich NICHT einen Cent aus irgendwelchen deutschen Staats-Kassen oder Sozial-Kassen, beziehe, obgleich ich nachweisbar zwischen 21 und 22 Jahre Steuern und Sozial-Versicherungs-Abgaben an Deutschland bezahlt habe.
Die Vorwürfe, dass eine Landwirtschaft-Familie in Neuhofen in der Pfalz Betrug begeht, die wir NACHWEISBAR NICHT sind und auch NICHT waren, sind sehr schwer in Bezug auf den Vorwurf des Betrugs der damit öffentlich der gesamten Familie unterstellt wird und sind ganz offenkundig falsch.
Daher hoffe ich auch, dass Polizei und Staatsanwaltschaft guten Erfolg haben werden, den Menschen, der diese Beleidigungs- Rufmord- Diffamierungs-Kampagne und Störung der Totenruhe betreibt, bald finden wird und zur öffentlichen Richtigstellung der offenkundig falschen Vorwürfe beitragen kann.
Mir ist bekannt, dass auch mein verstorbener Vater, Manfred Klamm, sicher nicht an allen Orten beliebt war. Er hat nachweisbar Menschen das Leben gerettet als Feuerwehr-Obermann bei der Städtischen Berufs-Feuerwehr in Ludwigshafen am Rhein. Ich glaube nicht, dass es Lebensretter, die krank geworden sind, verdient haben und auch nicht deren überlebenden Familien-Angehörige, auf das Schwerste, beleidigt und diffamiert zu werden.
Das Mindeste wäre es die überlebenden Halb-Waisen und die Witwe vor Beleidigungen, falschen Vorwürfen des öffentlichen Betruges, Rufmord- und Diffamierungs-Kampagnen zu schützen und den Menschen die nachweisbar mehrfach schwerste Leid erlitten haben, nicht erneut zu schaden.“
3mnewswire.org
Betrugs-Vorwürfe gegen die Familie Manfred Klamm, die seit 2007 offenbar nicht nur im Internet mittels email und Internet-Foren verbreitet werden:
Tageszeitung TAGESPOST, Speyer am Rhein, 2000
Tageszeitung Rheinpfalz, Ludwigshafen, 1998-2000
Tageszeitung MANNHEIMER MORGEN, Mannheim, 2000
Tuesday, February 3, 2009
Fernseh-Film zum Tabu-Thema Krebs: Jennifer Cranen - Ich will nicht, dass ihr weint
Fernseh-Film zum Tabu-Thema Krebs:
Jennifer Cranen - Ich will nicht, dass ihr weint
Von Andreas Klamm
New York/ London / Mönchengladbach. 3. Februar 2009/3mnewswire.org/ Über schwere Erkrankungen wie Krebs und den möglichen Folgen von schweren Erkrankungen, den Tod, spricht kaum ein Mensch in Deutschland und wenn, dann doch oft mit beklemmten Gefühlen. Zum Tabu-Thema Krebs und an Krebs erkrankter Kinder habe im Dezember 2008 als Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor mehrerer Bücher seit 1984 mit der Mutter der 16jährigen an Krebs verstorbenen Jennifer Cranen, die das Buch und den Best-Seller "Ich will nicht, dass ihr weint" verfasste, Maria-Anna Cranen, einen 29-minütigen Fernseh-Film produziert, der bei IBS Television Liberty gesendet wurde. IBS Television Liberty ist ein Teil des 1986 gegründeten nicht-kommerziellen und internationalen Medien-Netzwerkes IBS Independent Broadcasting Service Liberty, das seit der Gründung der internationalen Völkerverständigung dient.
Es ist mit das Schlimmste auch in Deutschland, wenn Eltern ihre Kinder verlieren. Jennifer Cranen hat bis zur letzten Minute hart gekämpft gegen eine tödliche Krebs-Erkrankung. Sie war 15 Jahre als die Diagnose Krebs gestellt wurde. Zu Beginn ihrer Erkrankung wurden ihre kaum noch auszuhaltenden Schmerzen nicht ernst genommen. Sie solle nicht so viel Zeit vor ihrem Computer verbringen, hatte ihr ein Arzt geraten, als sie wegen starker Rückschmerzen zum ersten Mal zum Arzt geht in der Hoffnung Hilfe zu finden.
Erst als einem weiteren Arzt auffiel, dass der Arm der damals 15jährigen Schülerin Jennifer Cranen bereits gelähmt war, erkannte dieser Arzt den Ernst der Situation und überwies die Schülerin sofort in ein Krankenhaus. Im Krankenhaus in Aachen wurde die Diagnose Krebs gestellt. Jennifer Cranen war 15 Jahre jung, als sie die Nachricht über die Erkrankung an Krebs erfährt.
Jennifer verzweifelte zunächst und war geschockt. Ihre Welt änderte sich innerhalb weniger Wochen. Nach anfänglicher Verzweiflung nahm sie den Kampf gegen Krebs auf, "...bis zur letzten Minute...", erinnert sich die Mutter der jungen Autorin, Maria-Anna Cranen rund vier Jahre nachdem ihre Tochter an den Folgen einer tödlichen Krebs-Erkrankung im Alter von nur 16 Jahren von dieser Welt gegangen ist.
Es folgten zwei Chemo-Therapien, Bestrahlungen und eine neunstündige Operation. Trotz kaum vorstellbarer schwerster Schmerzen kämpfte Jennifer hart, fast wie eine junge Löwin, macht irgendwo zwischen Kinder-Krebs-Station, Chemo-Therapien, Bestrahlung und einer neunstündigen Operation ihren Schulabschluss mit Erfolg. Sie will Web-Designerin werden und schreibt ein Buch. Es entsteht ein Krebs-Tage-Buch.
Die Veröffentlichung ihres Buches "Ich will nicht, dass ihr weint" gelingt Jennifer Cranen nicht mehr selbst. Ihr letzter Wille an ihre Mutter Maria-Anna Cranen und an ihren Vater, "Bitte veröffentlicht das Buch und mit den Einnahmen soll der Kinder-Krebs-Hilfe geholfen werden."
Vor kurzem informierte Maria-Anna Cranen auch bei den Kollegen des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) über das Krebs-Tage-Buch ihrer Tochter. Rund vier Jahre nach dem Jennifer von dieser Erde gegangen ist, ist aus ihrem Krebs-Tage-Buch ein Best-Seller geworden, der im BOD-Verlag Norderstedt rund 20.000 mal verkauft wurde und noch heute Kindern, Ärzten, Pflege-Fachkräften, Therapeuten und Eltern im Kampf gegen Krebs hilft.
Mein Engagement seit dem Jahr 2000 auch Projekte für Krebs-kranke Kinder in der Arbeit als Journalist, Autor mehrerer Bücher und Rundfunk-Journalist zu unterstützen hat eine Vielzahl von Gründen. Im Jahr 2000 produzierte ich mit der Buch-Autorin Elke Anita Dewitt aus Ludwigshafen am Rhein zwei Filme über das Wirken und Arbeiten der Autorin von je einer Stunde Sendezeit. Für ein weiteres Musik-Video, das ich mit der Autorin und Sängerin produzierte, musste die Sängerin und Autorin rund 10mal ihr eigenes Lied singen, damit ein rund 3minütiges Musik-Video gesendet werden konnte. Die Filme und das Musik-Video wurden mehrfach im Offenen Kanal Fernsehen Ludwigshafen am Rhein gesendet. Über die Film-Produktionen berichtete auch die in Speyer am Rhein erscheinende Tagespost, die leider rund zwei Jahre später die Produktion der Zeitung einstellen musste. Die Mühe und all der Aufwand für die Fernseh- und Musik-Video-Produktionen hatten einen sehr guten Grund.
Elke Anita Dewitt hilft auch mit dem Einnahmen aus dem Verkauf ihrer Bücher einem Kinder-Krebs-Hilfe-Verein. Mein Engagement hat sich im Jahr 2004 verstärkt, als mir mein damaliger Hausarzt, irgendwo zwischen Fernseh-Produktionen und eines Studiums an der Evangelischen Fachschule für Sozial- und Gesundheitswesen in Ludwigshafen am Rhein sagte, es ist nicht auszuschliessen, dass ich an einem seltenen Tumor erkrankt sein könnte, nach dem er verschiedene Labor-Werte prüfte und Untersuchungen durchführte.
Doch statt zu resignieren und zu verzweifeln geschahen sehr sonderbare Dinge, die mich zum Handeln bewegten: Rund 12 Monate nach dem Verdacht meines ehemaligen Hausarztes, dass ich an einem Tumor erkrankt sein könnte, hatte ich nur wenig finanzielle Einkünfte.
Die Folge: Keine Kranken-Versicherung. In dieser Situation bin ich kein Einzelfall. In den Vereinigten Staaten von Amerika leben 50 Millionen Menschen ohne Krankenversicherung. Ärztliche Behandlung ist in solchen Situationen nur auf private Rechnung möglich. Meine internationale Arbeit erfordert viel Anpassungs-Fähigkeit nicht nur an die guten Seiten eines Landes, in welchem Land auch immer ich tätig bin. Seit mehr als 20 Monaten habe ich keinen Zugang mehr zum Arzt oder einem Zahnarzt. Der Verdacht auf eine Tumor-Erkrankung ist immer noch nicht ausgeschlossen. Ohne Geld sind keine Arzt-Untersuchungen möglich. Die internationale Arbeit als Journalist und Autor ist mir dennoch wesentlich wichtiger als mich nur aufgrund einer möglichen Kranken-Versicherung an ein Land zu binden, in dem ich mich beim besten Willen nicht so richtig wohl fühlen kann: Deutschland. In vielen Situationen wenn auch nicht in allen, denke ich als Nachkomme eines Französischen Offiziers, der 1945 in Kaiserslautern stationiert war kosmopolitisch, das meint Welt-politisch und das ist auch in Deutschland 2009 nicht so sehr gefragt. Das Land zu ändern ist schwer, doch man kann auch ein Land verlassen und dazu habe ich mich im Jahr 2006 entschlossen, auch wenn Arbeit und Familie es erfordern öfters auch in Deutschland zu arbeiten und Teile der Familie meiner Mutter zu besuchen.
Die Hoffnung bleibt bald in New York bei einem Arzt meiner Wahl und meines Vertrauens ärztliche Hilfe zu finden. Doch bereits im Jahr 2004 entschloss ich mich, nicht zu resignieren. Auch ich habe Wünsche nach New York City zu reisen und wenn es sein muss gegen eine mögliche Krebs-Erkrankung zu kämpfen und auf die Nöte von schwerst kranken Menschen, deren Familien, Freunde und Angehörige, Grundrechte, soziale Sicherheit, das Menschenrecht auf medizinische Versorgung bei Arzt der Wahl und Menschenrechte aufmerksam zu machen und Hilfe zu leisten wo es möglich ist. Dafür lohnt sich zu kämpfen, Menschen zu helfen, ungeachtet wie die Diagnose der Ärzte in den Vereinigten Staaten von Amerika sein mag.
Als ich zum ersten Mal vom Buch von Jennifer Cranen "Ich will nicht, dass ihr weint" höre, bewegt mich die Geschichte sehr. Ganz spontan doch sehr hartnäckig bewegte mich das Buch: Hier kann ich einfach nicht anders, hier muss ich helfen mit einem Fernseh-Film und mit zahlreichen weiteren Veröffentlichungen von Texten auch in verschiedenen Zeitungen.
Noch vor den Feiertagen im Dezember 2008 ist es gelungen zu den Eltern von Jennifer Cranen nach Nordrhein-Westfalen in die Nähe von Mönchengladbach zu reisen. Es wird eine rund 29 minütige Fernseh-Film-Produktion aufgezeichnet. Nach drei Tagen, Dreh-Arbeiten und rund 70 Stunden Arbeit am Schnitt-Computer ist die Fernseh-Film-Produktion "Jennifer Cranen: Ich will nicht, dass ihr weint" zur Sendung im Fernsehen fertig und wird kurze Zeit später Anfang Januar 2009 zum ersten Mal gesendet.
Die Eltern zu treffen und offen über eines der schlimmsten Erreignisse zu sprechen, das Eltern geschehen kann, der Verlust eines Kindes, ist mir auch mit der 24jährigen Berufs-Erfahrung als Journalist nicht leicht gefallen. Eine sekundäre Ausbildung als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, durch welche ich in 18 Jahren Arbeit in der Pflege sehr oft auch Menschen pflegen musste, bei denen nur noch eine palliative Pflege möglich war, hat mir bei der Produktion des Fernseh-Filmes zum Buch von Jennifer Cranen sehr geholfen. Das Engagement des Ehepaares Maria-Anna und Hans-Jospeh Cranen für die Kinder-Krebs-Hilfe ist für mich sehr beeindruckend und es ist gut zu sehen, dass auch in besonderen Zeiten, Hilfe für Kinder und Eltern doch noch möglich ist.
Im Interview in einer Fernseh-Film-Produktion bei IBS Television Liberty erklärt Maria-Anna über die Hintergründe zur Entstehung des Krebs-Tage-Buches der 16jährigen Autorin Jennifer Cranen. "Ich erhalte Anrufe von Lesern, die mir erzählen, das Buch hat mir geholfen. Das Wichtigste ist, Kinder oder Menschen, die schwer erkrankt sind, nicht alleine zu lassen. Freunde bleiben und die kranken Menschen besuchen. Wenn man nichts zu sagen weiß, dann die kranken Menschen in den Arm nehmen." empfiehlt die Frau die ihre Tochter verloren hat. Maria-Anna Cranen glaubt fest daran, dass ihre Tochter weiterlebt.
Mit gerade einmal fünf Euro pro Jahr kann man den Verein Jenni´s Kinder-Krebs-Hilfe und die Arbeit der Kinder-Krebs-Hilfe in Aachen unterstützen.
"Ich will nicht, dass ihr weint", von Jennifer Cranen ist ein Buch das bewegt und ein gutes Buch ist ein Buch das Leser und Leserinnen bewegt vielleicht auch zum solidarischen Handeln in außer-ordentlichen Zeiten, in der oft jede helfende Hand, die bereit ist gute Hilfe zu leisten, wichtig ist.
Ausführliche Informationen zum Verein Jenni´s Kinder-Krebs-Hilfe sind im Internet bei www.crazyjenni.de/jennis_gedenkseite/html/9_1_-_jennis_verein.html zu finden.
Die Fernseh-Film-Produktion mit einer Länge von rund 29 Minuten, die im Dezember 2008 in der Nähe von Mönchengladbach entstanden ist und aufgezeichnet wurde, ist auch bei www.youtube.com/andreasklamm / www.youtube.com/watch?v=OwNuiKA7oz8 und bei IBS Television Liberty, www.ibstvliberty.blogspot.com auch als Online-Fernseh-Film zu sehen.
Das Buch von Jennifer Cranen "Ich will nicht, dass ihr weint - Das Krebstagebuch der 16-jährigen Jenni", erschienen im BOD-Verlag Norderstedt, ISBN 10: 3-8334-2790-6 und ISBN 13: 978-3-8334-2790-9 ist in allen Buchhandlungen und im Internet auch bei www.amazon.de oder direkt bei www.bod.de erhältlich.
www.3mnewswire.org
www.ibstvliberty.blogspot.com
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