Wednesday, February 18, 2009

Bamberger: Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit - weiterer Service für die Bürgerinnnen und Bürger

Bamberger: Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit - weiterer Service für die Bürgerinnnen und Bürger

Koblenz. (red). 18. Februar 2009. Justizminister Heinz Georg Bamberger besuchte am Mittwoch das Verwaltungsgericht Koblenz. "Ich möchte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verwaltungsgerichts Koblenz für ihre engagierte und kompetente Arbeit danken. Die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Rheinland-Pfalz haben bundesweit die kürzesten Laufzeiten. Darauf können Sie sehr stolz sein", betonte Bamberger.


Ein Gesprächsthema war unter anderem die Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarbeit. Seit Januar 2008 bietet das Verwaltungsgericht Koblenz die Durchführung von Mediationsverfahren an. "Die Mediation ist ein wichtiges Instrument, um rechtliche Streitigkeiten nachhaltig beizulegen. Denn häufig lösen streitige Entscheidungen die Probleme der Beteiligten nicht. Oft werden Rechtsmittel eingelegt und damit neue Verfahren ausgelöst. Das bedeutet nicht nur erheblichen Aufwand und Kosten für die Beteiligten, sondern statt Rechtsfrieden und Rechtssicherheit herrschen weiterhin Streit und Unsicherheit", so Bamberger.

Im Mittelpunkt der Mediation stünden dagegen nicht die Erfolgsaussichten in dem Streit, sondern der Ausgleich der jeweiligen Interessen. Auf diese Weise sei es möglich, dauerhafte und zukunftsorientierte Lösungen zu finden, die von den Beteiligten auch wirklich akzeptiert würden, bekräftigte Bamberger. Die Praxis zeige, dass Fälle, die für die Mediation geeignet seien, in den unterschiedlichsten Gebieten des Verwaltungsrechts vorkommen können. So schlugen etwa die Vorsitzenden der Kammern des Verwaltungsgerichts Koblenz den Beteiligten Verfahren aus den unterschiedlichen Rechtsgebieten, wie des Schulrechts, Baurechts, Immissionsschutzrechts, Tierschutzrechts und Straßenrechts, für eine Mediation vor.

Die rheinland-pfälzische Justiz hat Anfang 2009 damit begonnen, in allen Gerichtsbarkeiten und möglichst an allen Gerichtsstandorten ein Angebot der gerichtsinternen Mediation einzurichten.

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die Beteiligten versuchen, den Konflikt selbst mit Blick auf ihre individuellen Interessen und Bedürfnisse zu lösen. Dabei unterstützt sie eine Mediatorin oder ein Mediator ohne Entscheidungskompetenz und hilft als allparteilicher Dritter den Beteiligten, selbst eine Lösung der Probleme zu erarbeiten. Bei der gerichtsinternen Mediation bietet die Justiz den Prozessteilnehmern die Durchführung eines Mediationsverfahrens an und führt dieses auch selbst mit eigenen Mediationsrichterinnen und Mediationsrichtern durch.

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