Wednesday, April 16, 2008

Hering: Bodenordnungsverfahren für Gemeinden Harspelt, Sevenig und Lützkampen eingeleitet

Landentwicklung

Hering: Bodenordnungsverfahren für Gemeinden Harspelt, Sevenig und Lützkampen eingeleitet

Mainz. (red). 14. April 2008. „In den drei benachbarten Gemeinden Harspelt, Sevenig/Our und Lützkampen (Landkreis Bitburg-Prüm) wurde jeweils ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz eingeleitet“, teilte der Landwirtschaftsminister Hendrik Hering mit. „Damit die drei Gemeinden wettbewerbsfähig bleiben, ist die Bodenordnung besonders aus agrarstruktureller Sicht dringend erforderlich“, betonte der Minister.


Die Bodenordnungsverfahren umfassen insgesamt eine Fläche von etwa 2 048 Hektar. „Primär sollen die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft verbessert sowie die allgemeine Landeskultur und Landentwicklung gefördert werden“, sagte Minister Hering. „Außerdem sind Maßnahmen zur Verbesserung des Landschaftsbildes und Naturhaushaltes geplant. Insbesondere können die vielfältigen Funktionen der naturnahen Gewässer und Auen wieder hergestellt, gesichert und auch weiterentwickelt werden“, führte der Minister weiter aus.

Ländliche Bodenordnung soll durch Flächentausch und Landerwerb zu einer Verbesserung der natürlichen wie wirtschaftlichen Lebensgrundlagen im ländlichen Raum beitragen. Beispiele für die ländliche Bodenordnung sind die Zusammenlegung größerer Bewirtschaftungsflächen, deren Erschließung durch Wege oder der Aufbau eines Biotopsystems.

Durch den Ankauf von Flächen (Aktion Blau) können z. B. Konflikte mit den an der Irsen eingewanderten Bibern entschärft werden. Die Bodenordnung wird auch die Umsetzung von Bebauungsplänen und Dorferneuerungskonzepten in Harspelt und Lützkampen unterstützen. Durch landespflegerische Maßnahmen und Eingrünung der Ortslage wird sich dort die Wohnqualität erheblich verbessern.

Durch den räumlichen Zusammenhang der drei Gemeinden und der zeitgleichen Bearbeitung der Verfahren soll eine Optimierung des gemarkungsübergreifenden Bewirtschaftungswegenetzes und bei der Bildung rationeller Bewirtschaftungseinheiten erreicht werden. „Die Abfindungsansprüche können hier innerhalb der Verfahren übertragen werden. So können die Ziele der Bodenordnung optimal verwirklicht werden“, ergänzte der Minister.

Mitte 2008 wird in den drei Bodenordnungsverfahren jeweils ein Vorstand gewählt, der die Interessen aller Verfahrensteilnehmer vertritt. „Die Wertermittlung der Bodenflächen wird ab September anlaufen. Hierbei werden alle Flurstücke von land- und forstwirtschaftlichen Sachverständigen bewertet. Die Wertermittlung ist die Grundlage für die wertgleiche Abfindung eines jeden Teilnehmers“, sagte Minister Hering.

3mnewswire.org

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