Tuesday, October 7, 2008

Militärischer Einsatz der Bundeswehr in Deutschland nicht ohne Parlament

Hartloff, Pörksen: Geplante Änderung des Art. 35 GG ist verfassungsrechtlich bedenklich

– Militärischer Einsatz der Bundeswehr in Deutschland nicht ohne Parlament

Berlin / Mainz. (red/and). „Die geplante Änderung des Art. 35 GG, wonach der Einsatz der Bundeswehr zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalls auch mit militärischen Mitteln zulässig sein soll, ist so, wie sie in der Presse dargestellt wird, gleich in mehrfacher Hinsicht verfassungsrechtlich bedenklich,“ so Jochen Hartloff, Vorsitzender der SPD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag.

„Dies betrifft zunächst das vorgesehene Anordnungs- und Weisungsrecht der Bundesregierung gegenüber den Ländern, das massiv in die grundgesetzlich verankerten Kompetenzen der Länder eingreift. Weiter fällt auf, dass eine Beteiligung von Bundes- oder einem Landtag, wie sie z.B. bei Auslandseinsätzen gegeben ist, nicht vorgesehen ist. Hier ist ebenfalls fraglich, ob dies so mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Beides kann zu einer schleichenden Aushöhlung der bundesstaatlichen Ordnung und zu einem Verlust der Staatsqualität der Länder führen“, so Hartloff weiter.

„Der militärische Einsatz der Bundeswehr im Innern (in Deutschland) ist aber neben den verfassungsrechtlichen Bedenken auch aus polizeifachlicher Sicht zu kritisieren“, ergänzt Carsten Pörksen, polizeipolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. „Weder ist die Bundeswehr für polizeiliche Maßnahmen ausgebildet noch wird deutlich, wer nach welchen Kriterien feststellen kann, wann polizeiliche Mittel zur Bewältigung einer Lage nicht mehr ausreichen. Ein Kompetenzwirrwarr wäre die Folge. „

„Wir werden einen solchen Gesetzentwurf äußert sorgfältig prüfen“, erklärten Hartloff und Pörksen.

3mnewswire.org

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