Wednesday, May 13, 2009

Paragraph 218: Kirsten Tackmann zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (Spätabtreibungen)

Paragraph 218: Kirsten Tackmann zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (Spätabtreibungen)

Berlin. (red). 13. Mai 2009. In der heutigen Debatte über das Gesetz Schwangerschaftskonfliktgesetz wird Kirsten Tackmann, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und frauenpolitische Sprecherin, unter anderem erklären:

"DIE LINKE lehnt eine Verschärfung des § 218 StGB ab. De facto soll heute mit den beiden vorliegenden Gesetzentwürfen der Kompromiss zum Schwangerschaftsabbruchsrecht von 1995 aufgekündigt werden.


Für Schwangerschaftsabbrüche aus medizinischen Gründen soll eine faktische Pflichtberatung mit dreitägiger Bedenkzeit neu einführt werden - analog zu der Regelung bei Abbrüchen vor der zwölften Schwangerschaftswoche. Dies aber hat der Gesetzgeber 1995 aus guten Gründen nicht vorgesehen.

Die angestrebten Gesetzesänderungen dienen vorgeblich dazu, den Beratungsanspruch von Schwangeren in Konfliktsituationen sicherzustellen. Das ist aus Sicht der Faktion DIE LINKE überflüssig, da es diesen Beratungsanspruch bereits seit 1995 gibt.

Die Realität sieht jedoch ganz anders aus: die erforderlichen Beratungsangebote sind derzeit weder kostenfrei zu erhalten noch flächendeckend erreichbar. Wenn angesichts dieser Situation heute eine Beratungspflicht mit Strafandrohung gegen die Ärzteschaft beschlossen werden soll, nenne ich das scheinheilig.

Auch eine erzwungene dreitägige Bedenkzeit zwischen Diagnose und Indikationsstellung lehnen wir ab, da diese auf Kosten der Schwangeren die Ärzteschaft unter Generalverdacht stellt. Sie bedient einzig das Vorurteil, Frauen in schwierigen Konfliktsituationen stünden grundsätzlich unter Schock und müssten vor leichtfertigen, übereilten Reaktionen geschützt werden. Die Regelung unterstellt, dass Fachärztinnen und Fachärzte frühestens nach drei Tagen in der Lage seien, die Auswirkungen auf die psychische Gesundheit der Schwangeren abzuschätzen.

DIE LINKE fordert statt dessen Frauen durch vertrauensvolle, ergebnisoffene und kostenlose Beratungsangebote in ihrem Selbstbestimmungsrecht zu stärken."

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