Monday, April 7, 2008

Regierung soll Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz schaffen ver.di will drastische Erhöhung der Strafen

Regierung soll Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz schaffen ver.di will drastische Erhöhung der Strafen

Berlin. 06. April 2008. Nach der skandalösen Bespitzelung von Beschäftigten verschiedener Discounter will die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die
Initiative zur schnellen Schaffung eines Arbeitnehmer-Datenschutzgesetzes übernehmen.

Als Vorabmaßnahme müsse die Maximalstrafe von 250.000 Euro für Unternehmen, die gegen das Datenschutzgesetz verstoßen, drastisch erhöht werden, forderte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Magret Mönig-Raane in Berlin.

"Denn solche Summen zahlen Unternehmen wie Lidl, Schlecker und andere aus der Portokasse", sagte die Gewerkschafterin. Alle betroffenen Unternehmen müssten illegale Überwachungspraktiken sofort einstellen und gemeinsam mit Betriebsräten und Datenschützern legale und vernünftige Maßnahmen beraten und vereinbaren.

In Absprache mit dem DGB will ver.di auf die Bundesregierung zugehen,um die Chancen für einen besseren Datenschutz in der Arbeitswelt zu eruieren. "Die Sammlung von Daten muss sich künftig auf das absolut notwendige Maß beschränken", erklärte Mönig-Raane. Die Ausweitung von Mitbestimmungs- und Kontrollmöglichkeiten der Betriebs- und Personalräte sei der "wichtigste Eckpfeiler eines neuen Gesetzes".
Der Einsatz von Überwachungskameras müsse im Gesetz ebenso eindeutig geregelt werden wie die der Zeitraum der Speicherung von personenbezogenen Daten, verlangte die Gewerkschafterin. Überfällig wäre auch eine gesetzliche Regelung zur Nutzung von E-Mail und Internetdiensten am Arbeitsplatz. Schon jetzt könnten entsprechende
Vereinbarungen mit den Betriebsräten abgeschlossen werden. Beispiele für saubere Lösungen gäbe es seit Jahren.

Die Aufgaben und Befugnisse der betrieblichen Datenschutzbeauftragten will ver.di ausbauen, damit sie ihrem gesetzlichen Überwachungsauftrag besser nachkommen können. "Die Bestellung und Abberufung der Datenschutzbeauftragten muss künftig der Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung unterliegen", forderte
Mönig-Raane.

3mnewswire.org

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