Tuesday, May 20, 2008

Hering fordert verlässliche Rahmenbedingungen

Landwirtschaft

Hering fordert verlässliche Rahmenbedingungen

Mainz. (red). 20. Mai 2008. „Wir müssen die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft verlässlich gestalten und Kurs halten. Dies gilt ganz aktuell für die Überprüfung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), den so genannten Health Check“, stellte der rheinland-pfälzische Landwirtschaftsminister Hendrik Hering klar. Anlass sind die Vorschläge zum Gesundheitscheck der GAP, die die Europäische Kommission heute vorstellen wird. „In der laufenden Förderperiode lehne ich jede Veränderung bei der Modulation - also weitere Kürzungen und Umschichtung von Finanzmitteln aus der ersten in die zweite Säule der GAP - ab“, beschrieb der Minister seine Position.


Bei der Milchquotenregelung bleibt die Europäische Kommission beim Ausstieg zum 31. März 2015. Dieser Ausstieg muss gleitend erfolgen und mit Begleitmaßnahmen flankiert werden. „Wir werden unsere Betriebe auf dem Weg in die quotenlose Zeit nicht allein lassen. Mit einem umfassenden Förderpaket wird die rheinland-pfälzische Landesregierung die Milch erzeugenden Betriebe im Land unterstützen, damit diese noch wirtschaftlicher und wettbewerbsfähiger produzieren können“, kündigte der Minister an.

Gleichzeitig forderte Hering, Ungerechtigkeiten bei der Betriebsprämienregelung zu beseitigen. „Unseren Bürgerinnen und Bürgern kann niemand erklären, warum die Betriebsprämie im Jahr 2013 zwischen den Bundesländern von 260 bis 360 Euro reicht. Deshalb werde ich mich auf der Konferenz dafür aussprechen, die Direktzahlungen mittelfristig in eine bundeseinheitliche Kulturlandschaftsprämie überzuleiten“, kündigte der Minister an. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern bei der Höhe der Direktzahlungen für die Landwirtschaft seien nicht mehr begründbar und müssten abgebaut werden.

Minister Hering, der die Aufhebung der obligatorischen Flächenstilllegung bei dieser Gelegenheit als überfällig bezeichnete, rief die EU zu weiteren Anstrengungen beim Abbau unnötiger Bürokratie und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf. So müssten die Cross-Compliance-Regelungen praxisgerecht ausgestaltet und weiter vereinfacht werden. Unter Cross Compliance versteht man die Verknüpfung von Direktzahlungen mit bestimmten Bewirtschaftungsauflagen, die die landwirtschaftlichen Flächen oder die Erzeugung betreffen. „Die bereits beschlossenen Vereinfachungen müssen auch beim Landwirt spürbar sein“, forderte Hering.

3mnewswire.org

No comments:

Pages