Wednesday, August 13, 2008

Erbschaftsteuerreform: Rüttgers gegen Merkel

Erbschaftsteuerreform: Rüttgers gegen Merkel

Berlin. (red). 13. August 2008. Zu den gestrigen Äußerungen des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Rüttgers zur Ablehnung der Erbschaftsteuerreform durch Nordhrein-Westfalen erklärt der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck:


"Die Äußerungen von Ministerpräsident Rüttgers widersprechen den Vereinbarungen zwischen CDU und SPD zur Erbschaftssteuerreform. Die SPD besteht darauf, dass die CDU diese Koalitionsvereinbarung einhält.

Gemeinsam haben CDU und SPD im Koalitionsausschuss im Juni ein Verfahren zur Verabschiedung der Erbschaftsteuerreform vereinbart. Danach soll eine hochrangige Arbeitsgruppe am 30. September abschließend tagen, um verbleibende Streitpunkte zu klären. Peter Struck und Volker Kauder haben dabei die Federführung - hieran hat sich nichts geändert. Das Gesetzgebungsverfahren soll dann bis Ende des Jahres abgeschlossen werden.

Vor diesem Hintergrund sind die Rüttgers-Äußerungen nicht zuletzt ein Affront gegen Bundeskanzlerin Merkel. Tatsächlich haben sich aber keine neuen Streitpunkte ergeben, die Verhandlungen sind vielmehr bisher konstruktiv verlaufen, Kompromisse scheinen möglich.

Rüttgers stellt sich mit seinen Äußerungen nicht nur gegen die CDU-Vorsitzende, Bundeskanzlerin Angela Merkel. Wenn er die seit langem diskutierte „Arbeitsplatzklausel“ in Frage stellt, wonach unter anderem die Erhaltung von 70 Prozent der Arbeitsplätze über einen bestimmten Zeitraum notwendig ist, damit ein Betrieb zu 85 Prozent von der Erbschaftsteuer freigestellt wird, missachtet er Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Danach darf aus Gleichheitsgründen eine Verschonung nur dann erfolgen, wenn Allgemeinwohlbelange dies rechtfertigen.

Die SPD strebt eine ausgewogene Reform der Erbschaftsteuer mit hohen persönlichen Freibeträgen sowie der Verschonung von Betriebsvermögen bis zu einer Million Euro an. Darüber hinausgehendes Vermögen muss gerecht besteuert werden – Erben ist keine eigene Leistung!

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