Monday, June 16, 2008

Arbeitsmarkt: Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt

Arbeitsmarkt: Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt

Berlin. (red). 4. / 16. Juni 2008. Schwarzarbeit verdrängt legale Beschäftigung. Sie führt zu Verlusten bei Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträgen. Deshalb wird die Bundesregierung ihren Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung fortsetzen.

Das Bundeskabinett hat dazu das "Aktionsprogramm für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt" beschlossen. Bundesarbeitsministerium und Bundesfinanzministerium erarbeiteten es gemeinsam.


Bestimmte Branchen stärker kontrollieren

Wer schwarz arbeitet, handelt unsozial. Zudem geht es darum, ehrliche Unternehmen und Beschäftigte vor Schaden zu bewahren. Deshalb werden die Kontrollen in den Branchen verstärkt, in denen Schwarzarbeit auf der Tagesordnung steht. Dafür verantwortlich ist die "Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung".

Im Jahr 2007 waren insbesondere die Taxi-, Speditions-, Transport- und Logistikbranche auffällig. Aber auch im Gebäudereinigerhandwerk, im Baugewerbe und in der Fleischbranche gab es Schwarzarbeit.

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung konnte in den letzten Jahren von 6,5 Prozent auf heute 3,3 Prozent abgesenkt werden. Der Beitragssatz zur Sozialversicherung soll dauerhaft unter 40 Prozent gehalten werden. Das gelingt nur mit mehr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.

Aktionsprogramm der Bundesregierung

Das Aktionsprogramm soll vor allem vorbeugend wirken. Geplant sind unter anderem:
Es besteht die Pflicht, Ausweispapiere bei sich zu haben. Bei Kontrollen sollen die geprüften Person schnell identifiziert werden können.


Wenn eine Beschäftigung aufgenommen wird, besteht eine Meldepflicht zum Beginn der Tätigkeit. Bislang wird oft erst mit der nächstfolgenden Lohnabrechnung gemeldet.


Die Zollverwaltung richtet dauerhafte Prüfungsstützpunkte auf ausgewählten Großbaustellen ein.

Anreize für legale Beschäftigung

In den vergangenen Jahren hat die Bundesregierung Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung bereits eindämmen können.

So beschloss sie zu Beginn der Legislaturperionde, Privathaushaltes als Arbeitgeber zu fördern. Bereits seit 2003 gibt es Steuervergünstigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen. Das betrifft Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in privatem Wohnraum.

Seit 2006 können Aufwendungen für derartige Leistungen direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden, wenn sie bestimmte Höchstbeträge nicht überschreiten.

Wie hoch der volkswirtschaftliche Schaden durch Schwarzarbeit ist, lässt sich naturgemäß nicht genau beziffern. Untersuchungen gehen von drei Prozent des gesamten Arbeitsvolumens aus. Das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung in Tübingen hat den in der Schattenwirtschaft erwirtschafteten Umsatz für 2007 auf rund 349 Milliarden Euro geschätzt. (Der Begriff der Schattenwirtschaft ist dabei etwas umfangreicher als der der Schwarzarbeit gefasst.)

3mnewswire.org

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