Terrorismus: Internationalen Terrorismus effektiv bekämpfen
Berlin. (red). 4. / 17. Juni 2008. Das Bundeskriminalamt (BKA) erhält neue Kompetenzen, um den internationalen Terrorismus besser zu bekämpfen. Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf für ein neues BKA-Gesetz.
"Es ist ein wichtiger Baustein in der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland", sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in Berlin. Das Gesetz erlaubt dem BKA künftig Videoüberwachungen von Wohnungen und das Abhören von Telefonen. In engen Grenzen sind auch Online-Durchsuchungen von Computern möglich.
Internationaler Terrorismus ist Sache des BKA
Die polizeiliche Gefahrenabwehr ist bislang ausschließlich Sache der Länder. Der Gesetzgeber hatte im Zuge der Föderalismusreform dem BKA allerdings erstmals die Aufgabe übertragen, die Gefahren des internationalen Terrorismus abzuwehren. "Der Entwurf gibt dem BKA dazu das notwendige Rüstzeug an die Hand", so der Minister. Dabei wird den Ländern nichts an ihrer Zuständigkeit weggenommen.
Für den nun vorliegenden Gesetzesentwurf "haben wir in die bereits bestehenden Gesetze der Länder geguckt", so der Innenminister. Die Befugnisse im BKA-Gesetz orientieren sich daher weitgehend an den Vorbildern der Polizeigesetze der Länder.
Online-Durchsuchung in engen Grenzen möglich
Neu und besonders hervorzuheben ist die Befugnis zur so genannten Online-Durchsuchung. Dem BKA soll gestattet werden, unter sehr eng umrissenen Voraussetzungen Daten aus informationstechnischen Systemen zu erheben. Dazu muss der Präsident des BKA oder sein Stellvertreter einen Antrag stellen, der vom Gericht geprüft wird. Wird dem Antrag stattgegeben, dann sichten zwei Beamte - von denen einer Richter ist - die Daten. Sofern der Kernbereich des Persönlichkeitsrechts betroffen ist, werden die Daten von einem Richter gelöscht und können nicht weiter verwertet werden.
"Nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass eine solche Maßnahme mit den Vorgaben der Verfassung im Einklang steht, ist gewährleistet, dass das Bundeskriminalamt Schritt halten kann mit der Nutzung modernster Informationstechnologien durch Terroristen. Ich halte dies für einen wesentlichen Fortschritt", so Schäuble.
"Unser freiheitlich verfasster Rechtsstatt nimmt den Schutz der Grundrechte ungeheuerlich wichtig", betonte er. Dazu müssten aber die Sicherheitsorgane auch in die Lage versetzt werden, diese Grundrechte zu schützen. Der nun vorliegende Entwurf sei dazu "notwendig und auch angemessen".
Er wird jetzt im Bundestag und im Bundesrat beraten.
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