Weltverbrauchertag 2008: Politik für "clevere" Verbraucher
Berlin. (red). 13. März 2008. "Strom sparen. Konto und Klima schonen." So lautet das Motto des Weltverbrauchertages am 15. März. An diesem Tag erinnern Verbraucherschützer seit 1983 weltweit an grundlegende Rechte der Konsumenten.
Auch die Bundesregierung engagiert sich: Am 14. März stellt die parlamentarische Staatssekretärin des Bundesverbraucherministeriums, Ursula Heinen, die neue Suchmaschine www.clewwa.de vor. Mit dieser kann schnell und individuell nach verbraucherrelevanten und zugleich zuverlässigen Informationen im Internet gesucht werden.
Die bundesweit rund 200 Verbraucherzentralen bieten am 14. März kostenlose Beratungen, Informationen und Serviceleistungen rund um das Thema Klimaschutz an: Wo können die Verbraucherinnen und Verbraucher sparen? Wie wird der größte Energieschlucker ausfindig gemacht und damit langfristig die Stromrechnung gesenkt? Bei solchen und weiteren Fragen werden die Verbraucherzentralen helfen.
Verbraucherpolitik hat viele Facetten
Für die Bundesregierung hat Verbraucherpolitik hohe Priorität. Sie verbesserte aktuell zum Beispiel den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor versteckten Kostenfallen im Internet und das Verbraucherinsolvenzrecht. Das neue Versicherungsvermittlerrecht und die Reform des Versicherungsvertragsrechts haben deutlich mehr Transparenz für Versicherungsnehmer geschaffen und deren Rechte gestärkt.
Kostenfalle im Internet - Was tun?
Reform der Verbraucherinsolvenz
Versicherungsvertragsgesetz
Schutz vor ungewollter Werbung am Telefon
86 Prozent der Deutschen fühlen sich durch Werbeanrufe belästigt.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Verbraucherschutzminister Horst Seehofer haben am vergangenen Dienstag ein breites Maßnahmenpaket vorgestellt. Künftig sind ist Telefonwerbung nur noch bei vorausgegangener, ausdrücklicher Zustimmung des Angerufenen zulässig. Verstöße sollen mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Da diese Anrufe häufig auf einen Vertragsabschluss zielen, sollen Verbraucher auch ein größeres Widerrufsrecht für telefonisch abgeschlossene Verträge haben. Außerdem will die Bundesregierung verbieten, dass Werbeanrufer ihre Rufnummer unterdrücken und so unerkannt bleiben.
Gesetzliche Produktinformationen
Am 8.Mai wird das neue Verbraucherinformationsgesetz in Kraft treten. Es verbessert die Informationsmöglichkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Lebens- und Futtermitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika deutlich. Denn jeder kann sich künftig bei zuständigen Behörden Auskünfte über diese Produkte einholen. Fragen zur Pestizidbelastung von Lebensmitteln werden dann ebenso beantwortet, wie solche zu Herkunft, Zutaten, Kennzeichnung oder Herstellung eines Artikels.
Außerdem müssen Behörden künftig informieren, wenn Verstöße gegen das Lebensmittelrecht vorliegen. Das Gleiche gilt bei Gesundheitsgefahren, Verbrauchertäuschungen und bei Vertrieb von ekelerregenden Lebensmitteln (Gammelfleisch). Das neue Gesetz erschwert dadurch Rechtsverstöße und schafft viel Transparenz für den Verbraucher.
Mehr zum Verbraucherinformationsgesetz
Es war John F. Kennedy, der 1962 vor dem US-Senat die Grundrechte des Verbrauchers erstmalig formulierte. Damit legte er den Grundstein für einen internationalen Verbraucherschutz. In seiner Rede am 15. März erörterte er im Einzelnen: das Recht auf Sicherheit und sichere Projekte, auf umfassende Information, auf freie Wahl und das Recht, gehört zu werden. 1985 wurden diese Rechte von der Generalversammlung der UN ergänzt.
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